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Durchführungsverordnung (EU) 2026/1013 der Kommission vom 7. Mai 2026 zur Zulassung einer Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae DSM 33737, als Futtermittelzusatzstoff für Lege- oder Zuchtgeflügel, Ferkel von Schweinearten, Mastschweinearten und junge Zuchttiere von Schweinarten (Zulassungsinhaber: Novozymes A/S)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1013 vom 08.05.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Liste der VO'en zur Zulassung/Verweigerung/Rücknahme/Verlängerung von Futtermittelzusatzstoffen |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt vor, dass Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung zugelassen werden müssen, und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.
(2) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung einer Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae DSM 33737, gestellt. Diesem Antrag waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.
(3) Der Antrag betrifft die Zulassung der Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae DSM 33737, als Futtermittelzusatzstoff für alle Geflügelarten, alle Suidae und alle Fische; in diesem Zusammenhang wurde die Einordnung des Zusatzstoffs in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" beantragt.
(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") gelangte in ihrem Gutachten vom 1. Februar 2024 2 zu dem Schluss, dass die Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae DSM 33737, bei Verwendung der höchsten vorgeschlagenen Menge von 4000 FYT/kg Alleinfuttermittel für alle Geflügelarten, alle Suidae und alle Fische sowie für die Verbraucher und die Umwelt sicher ist. Des Weiteren stellte die Behörde fest, dass die Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae DSM 33737, in den endgültigen Formulierungen des Zusatzstoffs nicht hautreizend ist. Die beiden flüssigen Formulierungen des Zusatzstoffs sind nicht augenreizend, wohingegen die beiden festen Formulierungen als augenreizend erachtet werden. Die Behörde konnte keine Schlussfolgerung bezüglich des Hautsensibilisierungspotenzials der endgültigen Formulierungen des Zusatzstoffs ziehen. Aufgrund des proteinartigen Charakters des Wirkstoffs (6-Phytase) wird der Zusatzstoff als Inhalationsallergen betrachtet. Eine inhalative Exposition erscheint jedoch unwahrscheinlich. Des Weiteren zog die Behörde den Schluss, dass die Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae DSM 33737, in der vorgeschlagenen Mindestmenge von 200 FYT/kg Alleinfuttermittel bei allen Mastgeflügelarten, Junggeflügel für Lege- oder Zuchtzwecke und allen der Fortpflanzung dienenden Suidae sowie in der vorgeschlagenen Mindestmenge von 1.000 FYT/kg Alleinfuttermittel bei allen Fischen wirksam sein kann, und eine Zulassung für die Verwendung in Futtermitteln für diese Tierarten wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2177 der Kommission 3 erteilt. Aufgrund unzureichender Daten konnte die Behörde keine Schlussfolgerung bezüglich der Wirksamkeit bei Lege- und Zuchtgeflügel sowie Suidae für die Mast oder jungen Suidae für die Zucht ziehen. Nach der Bewertung kürzlich eingereichter Daten des Antragstellers kam die Behörde in ihrem Gutachten vom 18. September 2025 4 zu dem Schluss, dass der Zusatzstoff in der vorgeschlagenen Mindestmenge von 200 FYT/kg Alleinfuttermittel bei allen Geflügelarten und allen Schweinearten wirksam sein kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Die Behörde hat außerdem den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.
(5) In Anbetracht obiger Ausführungen vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae DSM 33737, die Bedingungen gemäß Artikel 5
(Stand: 12.05.2026)
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