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| Verfahren für die Bremsemissionsprüfung | Anhang 4 |
1. Einführung
In diesem Anhang ist das Verfahren für die Durchführung von Bremsemissionsprüfungen gemäß den Absätzen 7 und 8 dieser Regelung festgelegt.
Alle Querverweise in diesem Anhang auf andere Absätze gelten als Verweise auf Absätze in diesem Anhang, sofern nichts anderes angegeben ist, z.B."Absatz x dieser Regelung" oder "Anhang x Absatz x/Anlage x".
7. Vorschriften für das Prüfsystem
7.1. Allgemeine Prüfanordnung
In dieser Regelung wird ein Standard-Prüfstandverfahren für wiederholbare und reproduzierbare Messungen von Bremspartikelemissionen festgelegt. Das technische System zur Durchführung von Bremsemissionsprüfungen erfordert einen Systemansatz. Die Durchführung einer gültigen Bremsemissionsprüfung erfordert eine robuste Integration mehrerer Teilsysteme, um sicherzustellen, dass der Fahrzyklus, die Kühlluft, die Regelung des Prüfstands, der Bremsenprüfraum, der Probenahmetunnel, die Aerosol-Probenahmesysteme und die Datenerfassung den in dieser Regelung festgelegten Vorschriften entsprechen.
Abbildung A4/1 enthält zwei Beispiele für die Anordnung mit den mindestens erforderlichen Teilsystemen für die Durchführung einer Bremsemissionsprüfung auf einem Bremsenprüfstand. Die Beispielanordnungen enthalten eine Klimatisierungseinheit mit einem oder mehreren Ventilatoren mit variablem Durchsatz, die den Aufbau mit klimatisierter Luft versorgen. Die klimatisierte Luft gelangt in einen Bremsenprüfraum, in dem die gesamte geprüfte Bremsanlage untergebracht ist. Der Bremsenprüfstand ermöglicht und steuert die Prüfung der Bremse. Der Prüfraum ist direkt mit dem Probenahmetunnel verbunden, an dessen Ende drei oder vier Probenahmesonden angebracht sind. Die Probenahmesonden werden verwendet, um das Aerosol aus dem Tunnel in Richtung der PM- und PN-Messanordnung zu entnehmen. Im Tunnel unterhalb der Probenahmeebene wird ein Luftstrom-Messgerät eingebaut. Die Anordnung und die Abmessungen der verschiedenen Komponenten sind beispielhaft und dienen der Veranschaulichung; folglich ist eine genaue Übereinstimmung mit Abbildung A4/1 nicht erforderlich.
Abbildung A4/1 Beispiel für eine Anordnung für die Durchführung einer Bremsemissionsprüfung in der Prüfstelle a) ohne Biegung hinter dem Prüfraum und b) mit einer Biegung von 90° hinter dem Prüfraum
| Anmerkung: | a) In der Anordnung ist der Probenahmetunnel direkt mit dem Bremsenprüfraum verbunden; angenommen werden vier Probenahmesonden. Der Bremsenprüfstand ist nicht abgebildet, sondern gekennzeichnet (grauer Bereich) - grafische Darstellung des Bremsenprüfstands in Abbildung A4/2 |
| Anmerkung: | b) In der Anordnung befindet sich eine Kurve hinter dem Prüfraum und vor der Probenahmeebene; angenommen werden vier Probenahmesonden. Der Bremsenprüfstand ist nicht abgebildet, sondern gekennzeichnet (grauer Bereich) - grafische Darstellung des Bremsenprüfstands in Abbildung A4/2 |
Für die Anordnung der Teilsysteme Luftaufbereitung und Luftregelung sind mehrere Konfigurationen zulässig. Bei allen Ausführungen können der gleiche (nicht abgebildete) Bremsprüfstand, die gleiche Regelungssoftware, die gleiche Datenerfassung und die gleiche Bremsenaufnahme verwendet werden. Die Prüfeinrichtung muss jedoch sicherstellen, dass alle Konfigurationen mindestens die in Tabelle A4/1 aufgeführten Teilsysteme und Merkmale umfassen. Einzelheiten zu den verschiedenen Komponenten des Aufbaus sind den entsprechenden Absätzen dieser Regelung zu entnehmen (siehe Tabelle A4/1).
Tabelle A4/1: Teilsysteme und Merkmale, die für die Prüfanordnung für Bremsemissionsprüfungen erforderlich sind (siehe Abbildung A4/1)
| Komponente | Teilsystem |
| 1 | Klimatisierungseinheit mit Gebläse mit variablem Durchsatz sowie Lufttemperatur- und Luftfeuchtigkeitsregelung gemäß Absatz 7.2.1. |
| 2 | Kühlluftfiltermedium gemäß Absatz 7.2.2.1. |
| 3 | Vor dem Bremsenprüfraum angebrachte Sensoren für die Temperatur und die Feuchtigkeit der Kühlluft gemäß den Absätzen 7.2.1.1. und 7.2.1.2. |
| 4 | Bremsenprüfraum gemäß Absatz 7.4. |
| 5 | Mit dem Bremsenprüfstand verbundene Bremseinheit gemäß Absatz 8.4.1. |
| 6 | Bremsenprüfstand (nicht abgebildet, aber in grau gekennzeichnet) gemäß Absatz 7.3. |
| 7 | Probenahmetunnel gemäß Absatz 7.5. |
| 8 | Probenahmeebene mit den entsprechenden PM- und PN-Probenahmesonden gemäß Absatz 7.6. |
| 9 | Instrumente zur Bestimmung der PM-Masse und zur Messung der PN-Konzentrationen gemäß Absatz 12.1 |
(Stand: 01.06.2026)
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