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Regelwerk, EU 2026, Naturschutz - EU Bund

Verordnung (EU) 2026/1768 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 hinsichtlich einer besonderen Interventionskategorie zur Gewährung einer befristeten Sonderunterstützung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Möglichkeit, die Zuweisungen für Direktzahlungen im Kalenderjahr 2027 anzupassen, sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 hinsichtlich flexiblerer Vorschriften für Vorschusszahlungen als Reaktion auf die infolge der Krise im Nahen Osten gestiegenen Düngemittelpreise

(ABl. L 2026/1768 vom 21.07.2026)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 2021/2115 ...

Ergänzende Dateien zur VO (EU) 2021/2116

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die jüngste Krise im Nahen Osten und die De-facto-Schließung der Straße von Hormus haben zu einem erheblichen Anstieg der Weltmarktpreise für Öl, Gas und Düngemittel geführt. Aufgrund des globalen Charakters der betroffenen Märkte hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Preise in mehreren Wirtschaftszweigen der Union über alle Mitgliedstaaten hinweg.

(2) Der Agrarsektor ist unmittelbar von dem starken Anstieg der Düngemittelpreise betroffen, da Düngemittel für die Produktivität der Landwirtschaft, die Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und die Ernährungssicherheit von wesentlicher Bedeutung sind. Der Kauf von Düngemitteln gehört zu den höchsten betriebsmittelbezogenen Kostenfaktoren für Landwirte. Neben dem Preisniveau führt die Marktvolatilität dazu, dass die Landwirte in der Union besonders ausgeliefert sind. Die steigenden Düngemittelkosten könnten Landwirte zwingen, weniger Dünger zu verwenden, was ganz klar Risiken für Qualität und Erträge birgt. Außerdem könnten Landwirte die Fläche, die sie bewirtschaften, verringern, was sich auf die landwirtschaftliche Erzeugung in der Union auswirken würde.

(3) Um die Schwachstellen des Lebensmittelsystems der Union, die sich aus dieser Krise ergeben, rasch anzugehen und Landwirte mit Liquiditätsproblemen zu unterstützen, sollte eine außerordentliche und befristete Unterstützung gestattet werden, indem eine neue Interventionskategorie für Krisenhilfe in die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 aufgenommen wird, die im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird, und indem den Mitgliedstaaten in der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 mehr Flexibilität in Bezug auf Vorschusszahlungen für Direktzahlungen eingeräumt wird. Die Einführung dieser neuen Interventionskategorie sollte nicht zu einer Erhöhung der in den Aktionsprogrammen gemäß der Richtlinie 91/676/EWG des Rates 4 festgelegten Grenzwerte für das Ausbringen von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen führen.

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(Stand: 23.07.2026)

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