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Durchführungsverordnung (EU) 2026/1772 der Kommission vom 23. Juli 2026 zur Zulassung einer Zubereitung aus Alpha-Galactosidase, hergestellt mit Aspergillus tubingensis ATCC SD 6740, und aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Trichoderma orientale CBS 139997, als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masttruthühner und Jungtruthühner für die Zucht (Zulassungsinhaber: Industrial Técnica Pecuaria, S.A.)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1772 vom 24.07.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Liste der VO'en zur Zulassung/Verweigerung/Rücknahme/Verlängerung von Futtermittelzusatzstoffen |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Grundlagen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.
(2) Es wurde ein Antrag gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 auf Zulassung einer Zubereitung aus Alpha-Galactosidase, hergestellt mit Aspergillus tubingensis ATCC SD 6740, und aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Trichoderma orientale (zuvor der Art Trichoderma longibrachiatum zugeordnet) CBS 139997, gestellt. Dem Antrag waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.
(3) Der Antrag betrifft die Zulassung einer Zubereitung aus Alpha-Galactosidase, hergestellt mit Aspergillus tubingensis ATCC SD 6740, und aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Trichoderma orientale CBS 139997, als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masttruthühner und Jungtruthühner für die Zucht; in diesem Zusammenhang wurde die Einordnung des Zusatzstoffs in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" beantragt.
(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Berhörde") gelangte in ihrer Stellungnahme vom 19. November 2025 2 zu dem Schluss, dass die Zubereitung aus Alpha-Galactosidase, hergestellt mit Aspergillus tubingensis ATCC SD 6740, und aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Trichoderma orientale CBS 139997, bei der empfohlenen Höchstmenge von 20 Alpha-Galactosidase-Aktivitätseinheiten (GALU) und 25 Endo-1,4-beta-Xylanase-Aktivitätseinheiten (AXC) pro kg Alleinfuttermittel für Masttruthühner und für Jungtruthühner für die Zucht sowie die Verbraucher und die Umwelt sicher ist. Die Behörde zog außerdem den Schluss, dass die Zubereitung aus Alpha-Galactosidase, hergestellt mit Aspergillus tubingensis ATCC SD 6740, und aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Trichoderma orientale CBS 139997, als Inhalationsallergen betrachtet wird und dass die Exposition über die Atemwege als Risiko angesehen wird. Zum Potenzial des Zusatzstoffs, haut- oder augenreizend oder ein Hautallergen zu sein, wurden keine Schlüsse gezogen. Des Weiteren schloss die Behörde, dass die Zubereitung aus Alpha-Galactosidase, hergestellt mit Aspergillus tubingensis ATCC SD 6740, und aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Trichoderma orientale CBS 139997, in der empfohlenen Mindestmenge von 14 GALU und 18 AXC bei Truthühnern und Jungtruthühnern für die Zucht wirksam sein kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hielt die Behörde nicht für notwendig.
(5) Das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor befand, dass die bei einer früheren Bewertung in Bezug auf einen anderen Antrag auf Zulassung desselben Zusatzstoffs gezogenen Schlussfolgerungen und abgegebenen Empfehlungen, die von der Behörde in ihrem Gutachten vom 19. März 2020 3 geprüft worden waren, für den vorliegenden Antrag gültig und anwendbar sind. Gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission 4 wurde daher kein Evaluierungsbericht des Referenzlabors benötigt.
(6) Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die Zubereitung aus Alpha-Galactosidase, hergestellt mit Aspergillus tubingensis ATCC SD 6740, und aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Trichoderma orientale CBS 139997, die Bedingungen gemäß Artikel 5
(Stand: 27.07.2026)
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