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Empfehlung (EU) 2026/2069 der Kommission vom 9. September 2026 zur Erschwinglichkeit und zum Angebot von Wohnraum in Gebieten mit knappem Wohnraum
(ABl. L 2026/2069 vom 15.09.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Union sieht sich mit einer Wohnraumkrise konfrontiert, die insbesondere die Erschwinglichkeit betrifft. Diese Krise schwächt den sozialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit, da sie die Mobilität von Arbeitskräften, die Bildungsmobilität und auch die Chancengleichheit einschränkt. Die am stärksten benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft leiden am meisten unter der Krise, doch auch die Mittelschicht hat zunehmend Schwierigkeiten, erschwinglichen Wohnraum zu finden.
(2) In der am 13. Mai 2025 verabschiedeten Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Rolle der Städte und Regionen im EU-Plan für erschwinglichen Wohnraum wird die territoriale Vielfalt der Wohnraumkrise hervorgehoben wie auch die Notwendigkeit eines ortsbezogenen Ansatzes, damit die lokalen und regionalen Behörden maßgeschneiderte Lösungen entwickeln können. Ferner wird darin anerkannt, dass eine der Lösungen bezüglich der hohen Kosten für Wohnraum darin besteht, das Angebot durch den Bau neuer Wohnungen zu erhöhen und gleichzeitig den vorhandenen Wohnungsbestand weiter anzupassen und zu sanieren.
(3) In den am 1. Dezember 2025 angenommenen Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes zum künftigen Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum wurde die Europäische Kommission ersucht, besondere Aufmerksamkeit auf Bereiche und Gebiete mit besonderen Herausforderungen hinsichtlich der Bereitstellung von erschwinglichem, nachhaltigem und angemessenem Wohnraum zu richten, und Möglichkeiten zu prüfen, wie die Anstrengungen der Mitgliedstaaten - auch auf regionaler und lokaler Ebene - im Sinne der Erhaltung und gegebenenfalls der Erhöhung des Angebots an erschwinglichem, zugänglichem, sicherem und nachhaltigem Wohnraum unterstützt werden können.
(4) In dem von der Kommission am 16. Dezember 2025 angenommenen Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum wurden zehn Handlungsschwerpunkte ermittelt, bei denen die Union einen Mehrwert schaffen und die Bemühungen anderer Behörden und Interessenträger unterstützen kann, um zur Bereitstellung von erschwinglichem, nachhaltigem und hochwertigem Wohnraum beizutragen. Ferner wurde darin auf die Absicht der Kommission hingewiesen, die Behörden bei der Ermittlung von Gebieten mit knappem Wohnraum zu unterstützen und ihnen unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips dabei zu helfen, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Erschwinglichkeit von Wohnraum zu ergreifen.
(5) In der am 10. März 2026 angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wohnraumkrise in der Europäischen Union mit dem Ziel, Lösungen für angemessenen, nachhaltigen und erschwinglichen Wohnraum vorzuschlagen, wurde anerkannt, dass das begrenzte Angebot an Wohnraum eine der Hauptursachen für die Wohnraumkrise ist. Das Europäische Parlament forderte die Union auf, Anreize für Gemeinden und Regionen zu schaffen, den Bau und die Renovierung von Wohngebäuden und die Umwidmung von Gebäuden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu fördern.
(6) Der von der Kommission am 6. Mai 2026 angenommene Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt 1 zielt darauf ab, die Konzipierung, Umsetzung und Verbesserung nationaler, regionaler und/oder lokaler strategischer Rahmen zu fördern, um Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern und zu bekämpfen. Er beruht auf personenzentrierten, wohnungsorientierten und integrierten Maßnahmen und enthält Empfehlungen, wie das Angebot an erschwinglichem und sozialem Wohnraum erhöht werden kann. Die vorliegende Empfehlung ergänzt diesen Vorschlag, indem Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnraumangebots in Gebieten mit knappem Wohnraum festgelegt werden.
(7) In der am 11. Mai 2026 angenommenen Empfehlung des Rates zum Neuen Europäischen Bauhaus werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, i) Renovierungen gegenüber unnötigem Abriss und Neubau zu priorisieren, ii) erschwinglichen und sozialen Wohnraum zu unterstützen und dabei nach Möglichkeit die Zersiedelung und die Entstehung von von Armut geprägten Wohnvierteln zu vermeiden, iii) leerstehende und unzureichend genutzte Gebäude zu erfassen und Anreize für eine entsprechende Umwandlung zu schaffen, iv) Raumordnungs- und Baugenehmigungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen und v) regulatorische Markteintrittsbarrieren für innovative Bauverfahren und -materialien anzugehen.
(8) Die am 12. Mai 2026 ins Leben gerufene Europäische Allianz für Wohnraum bringt Mitgliedstaaten, Regionen, Städte und andere Interessenträger zusammen, die von der Wohnraumkrise in der Union betroffen sind. Sie wird auf Fachwissen und bewährte Verfahren im Bereich Wohnwesen aus der gesamten Union zurückgreifen, um den Wissensaustausch und das Voneinander-Lernen zu erleichtern und um zur Verbreitung der Ergebnisse laufender und künftiger Studien beizutragen. Darüber hinaus soll sie als wertvolles Forum für den Austausch über Fragen dienen, die für die Umsetzung und Überwachung dieser Empfehlung relevant sind.
(Stand: 18.09.2026)
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