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Regelwerk, EU 2026, Energienutzung - EU Bund

Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der nationalen Ausnahmeklausel für die Energieversorgungssicherheit

C/2026/4514
(ABl. C, C/2026/4514 vom 18.08.2026)



1. Einführung

Im Frühjahrspaket 2026 des Europäischen Semesters hat die Kommission dargelegt, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben werden, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs ihrer bestehenden nationalen Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben auf Maßnahmen zur Stärkung der strukturellen Resilienz des europäischen Energiesystems und zur Beschleunigung der Abkehr von fossilen Brennstoffen zu beantragen 1 (im Folgenden "Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit"). Dies trägt der Erkenntnis Rechnung, dass den Mitgliedstaaten erhebliche anfängliche Haushaltskosten entstehen könnten, um die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit der Energieversorgung Europas zu beschleunigen.

In dem beigefügten Vermerk wird die Auffassung der Kommissionsdienststellen näher dargelegt, wie die nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben erweitert werden könnte, um Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit zu berücksichtigen. In dem Vermerk wird hervorgehoben, dass alle Maßnahmen, für die diese Flexibilität in Anspruch genommen wird, unmittelbar zur Beschleunigung der Energiewende beitragen müssen. Dieser Grundsatz spiegelt sich sowohl im Anwendungsbereich als auch in den Förderfähigkeitskriterien für die Flexibilität wider.

Ferner wird erläutert, wie die erweiterte nationale Ausweichklausel unter Wahrung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in den bestehenden Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung integriert werden soll. Durch eine Begrenzung des Gesamtumfangs der Flexibilität im Rahmen der nationalen Ausweichklausel lassen sich die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen eindämmen. Darüber hinaus wird die Einführung klar definierter und zweckgebundener Obergrenzen für Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit dazu beitragen, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Förderung energiebezogener Investitionen und der bereits bestehenden Flexibilität für Verteidigungsausgaben herzustellen.

In dem Vermerk wird außerdem das Verfahren für die Beantragung einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der nationalen Ausweichklausel sowie der Ansatz der Kommission für die künftige Überwachung der Flexibilität dargelegt.

2. Definition des Begriffs "förderfähige Energiemaßnahmen"

Anwendungsbereich der Flexibilität

Der erweiterte Anwendungsbereich der nationalen Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben wird sich auf Maßnahmen beschränken, die die strukturelle Versorgungssicherheit und Widerstandsfähigkeit des europäischen Energiesystems stärken und die Abkehr von fossilen Brennstoffen beschleunigen 2. Förderfähige Maßnahmen sollten national finanziert werden und direkte Auswirkungen auf den Haushalt haben. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Unterstützung von privaten Haushalten und Unternehmen mit dem Ziel der Verringerung ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und der Förderung der Dekarbonisierung, einschließlich Maßnahmen zur Beschleunigung der Elektrifizierung der Endverbrauchssektoren sowie zur Förderung von Investitionen in Stromnetze, der Speicherung sauberer Energie (z.B. Batterien), Energieeinsparungen und des Ausbaus der Kapazitäten im Bereich sauberer Energiequellen. Die nachstehende Tabelle enthält eine beispielhafte und nicht erschöpfende Liste potenziell förderfähiger Maßnahmen. Die Mitgliedstaaten könnten auch das breitere Spektrum an Maßnahmen in Betracht ziehen, die in der Mitteilung "AccelerateEU" 3 und im Aktionsplan für die Elektrifizierung enthalten sind und den in diesem Vermerk dargelegten Förderfähigkeitskriterien entsprechen. Die Mitgliedstaaten sollten darlegen, inwiefern die Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit und Resilienz der Energieversorgung in Europa beitragen. Die Kommission wird die Förderfähigkeit von Maßnahmen einzeln prüfen.

Tabelle 1: Beispielhafte und nicht erschöpfende Liste von Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit

Zielgruppe Art der Maßnahmen
Private Haushalte Zuschüsse für geothermische Energie und Solarenergie.
Zuschüsse für Energiespeichersysteme für Wohngebäude.
Zuschüsse für den Ersatz von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln durch saubere Alternativen wie Wärmepumpen.
Zuschüsse für Investitionen in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Privathaushalten.
Zuschüsse und/oder zinsvergünstigte Darlehen für Renovierungen mittlerer Intensität oder umfassende Renovierungen von Wohngebäuden 1.
Öffentlicher Sektor Investitionen in die Erzeugung und Speicherung von erneuerbarer Energie am Gebäudestandort.
Investitionen in Gebäuderenovierungen mittlerer Intensität und umfassende Gebäuderenovierungen.
Unternehmen Steuerliche Anreize für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

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(Stand: 26.08.2026)

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