umwelt-online: Archivdatei - VO (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (2)

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3. Betriebsarten

006 Das Kontrollgerät verfügt über vier Betriebsarten:

007 Je nachdem, welche gültige Kontrollgerätkarte in die Kartenschnittstellen eingesteckt ist, schaltet das Kontrollgerät auf folgende Betriebsart:

Betriebsart

Steckplatz Fahrer
Keine Karte Fahrerkarte Kontrollkarte Werkstattkarte Unternehmenskarte
Steckplatz
2. Fahrer
Keine Karte Betrieb Betrieb Kontrolle Kalibrierung Unternehmen
Fahrerkarte Betrieb Betrieb Kontrolle Kalibrierung Unternehmen
Kontrollkarte Kontrolle Kontrolle Kontrolle * Betrieb Betrieb
Werkstattkarte Kalibrierung Kalibrierung Betrieb Kalibrierung * Betrieb
Unternehmenskarte Unternehmen Unternehmen Betrieb Betrieb Unternehmen *
008 * In diesen Zuständen verwendet das Kontrollgerät nur die im Fahrersteckplatz eingesetzte Kontrollgerätkarte.

009 Ungültige Karten, die eingesteckt werden, sind vom Kontrollgerät zu ignorieren, doch müssen das Anzeigen, Ausdrucken oder Herunterladen von auf abgelaufenen Karten gespeicherten Daten möglich sein.

010 Alle in II. 2 aufgeführten Funktionen sind in jeder Betriebsart zu gewährleisten, wobei folgende Ausnahmen gelten:

011 Das Kontrollgerät kann jegliche Daten an Anzeige-, Drucker- oder externe Schnittstellen ausgeben, wobei folgende Ausnahmen gelten:

4. Sicherheit

Durch die Systemsicherheit soll folgender Schutz gewährleistet sein: Schutz des Massenspeichers, dass ein unbefugter Zugriff auf die Daten und deren Manipulierung ausgeschlossen ist und alle entsprechenden Versuche entdeckt werden, Schutz der Integrität und Authentizität der zwischen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und Fahrzeugeinheit ausgetauschten Daten, Schutz der Integrität und Authentizität der zwischen Kontrollgerät und den Kontrollgerätkarten ausgetauschten Daten sowie Überprüfung der Integrität und Authentizität heruntergeladener Daten.

012 Um die Systemsicherheit zu gewährleisten, muss das Kontrollgerät die in den allgemeinen Sicherheitsvorgaben für den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und die Fahrzeugeinheit spezifizierten Sicherheitsanforderungen erfüllen (Anhang 10).

III. Bauart- und Funktionsmerkmale des Kontrollgeräts 09b

1. Überwachung des Einsteckens und Entnehmens der Karten

013 Das Kontrollgerät überwacht die Kartenschnittstellen und erkennt das Einstecken und Entnehmen einer Karte.

014 Beim Einstecken einer Karte erkennt das Kontrollgerät, ob es sich um eine gültige Kontrollgerätkarte handelt, und identifiziert in diesem Fall die Kartenart.

015 Das Kontrollgerät muss so ausgelegt sein, dass die Kontrollgerätkarten nach dem ordnungsgemäßen Einstecken in die Kartenschnittstelle einrasten.

016 Das Entnehmen der Kontrollgerätkarten darf nur bei stehendem Fahrzeug und nach der Speicherung der jeweiligen Daten auf die Karten sowie durch entsprechende Einwirkung des Benutzers möglich sein.

2. Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung

017 Diese Funktion muss kontinuierlich den Kilometerstand entsprechend der gesamten vom Fahrzeug zurückgelegten Wegstrecke messen und angeben können.

018 Diese Funktion muss kontinuierlich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs messen und angeben können.

019 Die Geschwindigkeitsmessfunktion liefert auch Informationen darüber, ob das Fahrzeug fährt oder steht. Das Fahrzeug gilt als fahrend, sobald die Funktion vom Geschwindigkeitsgeber mindestens 5 Sekunden lang mehr als 1 Imp/s erhält; ansonsten gilt das Fahrzeug als stehend.

Geräte zur Anzeige der Geschwindigkeit (Tachometer) und der zurückgelegten Gesamtwegstrecke (Kilometerzähler), die in einem mit einem verordnungsgemäßen Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeug eingebaut sind, müssen den Vorschriften über die in diesem Anhang (Kapitel III. 2.1 und III. 2.2) festgelegten zulässigen Fehlergrenzen entsprechen.

019a Zur Ermittlung einer etwaigen Manipulation der Bewegungsdaten sind die vom Bewegungssensor stammenden Informationen durch Daten zur Fahrzeugbewegung zu untermauern, die aus einer oder mehreren vom Bewegungssensor unabhängigen Quelle(n) gewonnen werden.

2.1. Messung der zurückgelegten Wegstrecke

020 Die zurückgelegte Wegstrecke kann gemessen werden:

021 Das Kontrollgerät misst Wegstrecken von 0 bis 9.999.999,9 km.

022 Die gemessene Wegstrecke muss innerhalb folgender Fehlergrenzen liegen (Strecken von mindestens 1.000 m):

023 Die Wegstreckenmessung erfolgt auf mindestens 0,1 km genau.

2.2. Geschwindigkeitsmessung

024 Das Kontrollgerät misst die Geschwindigkeit von 0 bis 220 km/h.

025 Zur Gewährleistung einer zulässigen Fehlergrenze der angezeigten Geschwindigkeit im Betrieb von ± 6 km/h und unter Berücksichtigung

misst das Kontrollgerät bei Geschwindigkeiten zwischen 20 und 180 km/h und bei Wegdrehzahlen des Fahrzeugs zwischen 4.000 und 25.000 Imp/km die Geschwindigkeit innerhalb einer Fehlergrenze von ± 1 km/h (bei konstanter Geschwindigkeit).

Anmerkung: Aufgrund der Auflösung der Datenspeicherung ergibt sich eine weitere zulässige Fehlergrenze von ± 0,5 km/h für die vom Kontrollgerät gespeicherte Geschwindigkeit.

025a Die Geschwindigkeit muss innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen innerhalb von 2 Sekunden nach Abschluss einer Geschwindigkeitsänderung korrekt gemessen werden, wenn sich die Geschwindigkeit mit bis zu 2 m/s2 geändert hat.

026 Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf mindestens 1 km/h genau.

3. Zeitmessung

027 Die Zeitmessfunktion läuft ständig und stellt Datum und Uhrzeit digital in UTC bereit.

028 Für Datierungsdaten im Kontrollgerät (Aufzeichnungen, Datenaustausch) und für sämtliche in Anlage 4 'Ausdrucke' aufgeführten Ausdrucke sind durchgängig Datum und Uhrzeit in UTC zu verwenden.

029 Zur Anzeige der Ortszeit muss es möglich sein, den Versatz der angezeigten Zeit in Halbstundenschritten zu ändern. Ein anderer Versatz als negative oder positive Vielfache von halben Stunden ist nicht zulässig.

030 Die Zeitabweichung darf ± 2 Sekunden/Tag unter Bauartgenehmigungsbedingungen betragen.

031 Die Zeitmessung erfolgt auf mindestens 1 Sekunde genau.

032 Die Zeitmessung darf durch eine Unterbrechung der externen Stromversorgung von weniger als 12 Monaten unter Bauartgenehmigungsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.

4. Überwachung der Fahrertätigkeiten

033 Diese Funktion überwacht ständig und gesondert die Tätigkeiten des Fahrers und des zweiten Fahrers.

034 Fahrertätigkeiten sind LENKEN, ARBEIT, BEREITSCHAFT und UNTERBRECHUNG/RUHE.

035 ARBEIT, BEREITSCHAFT sowie UNTERBRECHUNG/RUHE müssen vom Fahrer und/oder vom zweiten Fahrer manuell ausgewählt werden können.

036 Während der Fahrt wird für den Fahrer automatisch LENKEN und für den zweiten Fahrer automatisch BEREITSCHAFT ausgewählt.

037 Bei Halt wird für den Fahrer automatisch ARBEIT ausgewählt.

038 Bei der ersten Tätigkeitsänderung auf RUHE oder BEREITSCHAFT innerhalb von 120 Sekunden nach dem automatischen Wechsel auf ARBEIT infolge des Anhaltens des Fahrzeugs wird davon ausgegangen, dass diese zum Zeitpunkt des Anhaltens eingetreten ist (so dass möglicherweise der Wechsel auf ARBEIT aufgehoben wird).

039 Die Ausgabe von Tätigkeitsveränderungen an die Aufzeichnungsfunktionen erfolgt auf eine Minute genau.

041 Wird zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der unmittelbar der Kalenderminute vorausgehenden und nachfolgenden Minute die Tätigkeit LENKEN registriert, gilt die gesamte Minute als LENK-Zeit.

042 Für eine Kalenderminute, die aufgrund der vorstehenden Randnummer 041 nicht als LENK- Zeit gilt, wird die Tätigkeit angesetzt, die als längste Tätigkeit innerhalb der Minute ausgeführt wurde (oder bei gleichlangen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt ausgeführt wurde).

043 Diese Funktion dient auch der ständigen Überwachung der ununterbrochenen Lenkzeit und der kumulativen Pausenzeit des Fahrers.

5. Überwachung des Status der Fahrzeugführung

044 Diese Funktion überwacht ständig und automatisch den Status der Fahrzeugführung.

045 Wenn zwei gültige Fahrerkarten in das Gerät eingesteckt sind, wird automatisch der Status TEAM gewählt, in allen anderen Fällen der Status EINMANNBETRIEB.

6. Manuelle Eingaben durch die Fahrer

6.1. Eingabe des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages

046 Diese Funktion ermöglicht dem Fahrer und/oder dem zweiten Fahrer die Eingabe des Ortes, an dem der Arbeitstag beginnt und/oder endet.

047 Als Ort gilt ein Land und gegebenenfalls zusätzlich die entsprechende Region.

048 Bei Entnahme einer Fahrerkarte (oder Werkstattkarte) wird der Fahrer/zweite Fahrer vom Gerät aufgefordert, den Ort des Endes des Arbeitstages einzugeben.

049 Das Kontrollgerät lässt ein Ignorieren dieser Aufforderung zu.

050 Die Eingabe des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages muss durch Befehle in den Menus möglich sein. Erfolgt innerhalb einer Kalenderminute mehr als eine Eingabe, so wird nur die jeweils letzte in dieser Zeit vorgenommene Eingabe des Orts des Beginns und des Endes des Arbeitstages aufgezeichnet.

6.2. Manuelle Eingabe der Fahrertätigkeiten

050a Beim Einführen der Fahrerkarte (oder der Werkstattkarte), und nur zu diesem Zeitpunkt, lässt das Kontrollgerät manuelle Eingaben von Tätigkeiten zu. Beim ersten Einführen einer zuvor unbenutzten Fahrerkarte (oder Werkstattkarte) sind erforderlichenfalls manuelle Eingaben möglich.

Manuelle Eingaben von Tätigkeiten werden unter Nutzung der aktuell für die Fahrzeugeinheit eingestellten Ortszeit- und -datumswerte (UTC-Versatz) vorgenommen.

Beim Einführen der Fahrerkarte (oder der Werkstattkarte) zeigt das Gerät dem Karteninhaber Folgendes an:

Es muss möglich sein, Tätigkeiten mit den folgenden Einschränkungen einzugeben:

Zeitliche Überschneidungen von Tätigkeiten sind nicht zulässig.

Das Verfahren für manuelle Eingaben von Tätigkeiten umfasst so viele aufeinanderfolgende Schritte, wie notwendig sind, um für jede Tätigkeit eine Tätigkeitsart sowie eine Beginn- und Endzeit einzustellen. Der Karteninhaber hat für jeden Abschnitt des Zeitraums zwischen der letzen Kartenentnahme und der aktuellen Karteneinführung die Option, keine Tätigkeit anzugeben.

Während der manuellen Eingaben im Rahmen der Karteneinführung hat der Karteninhaber gegebenenfalls die Möglichkeit,

Bei Eingabe eines Ortes wird dieser auf der entsprechenden Kontrollgerätkarte aufgezeichnet.

Manuelle Eingaben werden in folgenden Fällen unterbrochen:

Weitere Unterbrechungen, z.B. ein Timeout nach einer bestimmten Inaktivitätszeit des Nutzers, sind möglich. Im Falle der Unterbrechung manueller Eingaben validiert das Kontrollgerät alle bereits vorgenommenen vollständigen Orts- und Tätigkeitseingaben (mit eindeutiger Angabe von Ort und Zeit oder Tätigkeitsart, Beginn- und Endzeit).

Wird eine zweite Fahrer- oder Werkstattkarte eingeführt, während manuelle Eingaben von Tätigkeiten für eine zuvor eingeführte Karte vorgenommen werden, so ist die Fertigstellung der manuellen Eingaben für diese vorherige Karte vor Beginn der manuellen Eingaben für die zweite Karte zu erlauben.

Der Karteninhaber hat die Option, nach folgendem Minimalverfahren manuelle Eingaben vorzunehmen:

Manuelle Eingabe von Tätigkeiten in zeitlicher Reihenfolge für den Zeitraum zwischen der letzten Kartenentnahme und der aktuellen Karteneinführung.

Der Zeitpunkt des Beginns der ersten Tätigkeit wird auf den Zeitpunkt der Kartenentnahme festgelegt. Für jede nachfolgende Eingabe wird der Zeitpunkt des Beginns so voreingestellt, dass er unmittelbar auf den Zeitpunkt des Endes der vorherigen Eingabe folgt. Für jede Tätigkeit wird die Tätigkeitsart sowie der Zeitpunkt des Beginns und des Endes gewählt.

Das Verfahren endet, wenn der Zeitpunkt des Endes einer manuell eingegebenen Tätigkeit dem Zeitpunkt der Karteneinführung entspricht. Anschließend kann das Kontrollgerät dem Karteninhaber fakultativ die Möglichkeit einräumen, Änderungen an den manuell eingegebenen Tätigkeiten vorzunehmen, bis mittels eines speziellen Befehls die Validierung erfolgt. Danach sind solche Änderungen nicht mehr zulässig.

6.3. Eingabe spezifischer Bedingungen

050b Das Kontrollgerät gestattet dem Fahrer die Eingabe der folgenden beiden spezifischen Bedingungen in Echtzeit:

'KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH' (Anfang, Ende) 'FÄHRÜBERFAHRT / ZUGFAHRT'

Bei eingeschalteter Bedingung 'KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH' darf keine 'FÄHRÜBERFAHRT / ZUGFAHRT' erfolgen.

Beim Einführen oder Entnehmen einer Fahrerkarte muss die eingeschaltete Bedingung 'KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH' automatisch ausgeschaltet werden.

Die eingeschaltete Bedingung 'KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH' muss die folgenden Ereignisse und Warnungen unterbinden:

7. Unternehmenssperren

051 Diese Funktion ermöglicht die Verwaltung der Sperren, die ein Unternehmen einsetzt, um den Datenzugang in der Betriebsart Unternehmen auf sich selbst zu beschränken.

052 Unternehmenssperren bestehen aus einem Anfangszeitpunkt (Datum/Uhrzeit) (Sperrung, Lock-in) und einem Endzeitpunkt (Datum/Uhrzeit) (Entsperrung, Lock-out) im Zusammenhang mit der Identifizierung des Unternehmens anhand der Unternehmenskartennnummer (bei der Sperrung).

053 Sperren können nur in Echtzeit ein- oder ausgeschaltet werden.

054 Das Ausschalten der Sperre kann nur durch das Unternehmen (ausgewiesen durch die ersten 13 Stellen der Unternehmenskartennummer) erfolgen, dessen Sperre eingeschaltet ist, oder

055 erfolgt automatisch, wenn ein anderes Unternehmen seine Sperre einschaltet.

055a In dem Fall, dass ein Unternehmen die Sperrung aktiviert (lock-in) und die vorhergehende Sperrung für dasselbe Unternehmen war, dann wird angenommen, dass vorher keine Entsperrung vorgenommen worden ist und die Sperre noch eingeschaltet ist.

8. Überwachung von Kontrollaktivitäten

056 Diese Funktion überwacht die Aktivitäten ANZEIGE, DRUCK, FAHRZEUG-EINHEIT und HERUNTERLADEN von der Karte in der Betriebsart Kontrolle.

057 Diese Funktion überwacht darüber hinaus in der Betriebsart Kontrolle die Aktivitäten KONTROLLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG. Eine Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als erfolgt, wenn in der Betriebsart Kontrolle der Ausdruck "Geschwindigkeitsüberschreitung" an den Drucker oder an das Display gesandt wurde oder wenn "Ereignis- und Störungsdaten" aus dem Massenspeicher der Fahrzeugeinheit heruntergeladen wurden.

9. Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen

058 Diese Funktion stellt folgende Ereignisse und/oder Störungen fest:

9.1. Ereignis "Einstecken einer ungültigen Karte"

059 Dieses Ereignis wird beim Einstecken einer ungültigen Karte und/oder beim Ablauf der Gültigkeit einer eingesteckten gültigen Karte ausgelöst.

9.2. Ereignis "Kartenkonflikt"

060 Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn eine der in der folgenden Tabelle mit X gekennzeichneten Kombinationen von gültigen Karten vorliegen:

Kartenkonflikt Steckplatz Fahrer
Keine Karte Fahrerkarte Kontrollkarte Werkstattkarte Unternehmenskarte
Steckplatz
2. Fahrer
Keine Karte          
Fahrerkarte       X  
Kontrollkarte     X X X
Werkstattkarte   X X X X
Unternehmenskarte     X X X

9.3. Ereignis "Zeitüberlappung"

061 Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn Datum/Uhrzeit der letzten Entnahme einer Fahrerkarte beim Auslesen der Karte der aktuellen Datums-/Uhrzeiteinstellung des Kontrollgeräts voraus sind.

9.4. Ereignis "Lenken ohne geeignete Karte"

062 Dieses Ereignis wird bei einer in der folgenden Tabelle mit X gekennzeichneten Kontrollgerätkartenkombination ausgelöst, wenn die Fahrertätigkeit auf LENKEN wechselt oder wenn während der Fahrertätigkeit LENKEN eine Änderung der Betriebsart erfolgt.

Lenken ohne geeignete Karte Steckplatz Fahrer
Keine (oder ungültige) Karte Fahrerkarte Kontrollkarte Werkstattkarte Unternehmenskarte
Steckplatz
2. Fahrer
Keine (oder ungültige) Karte X   X   X
Fahrerkarte X   X X X
Kontrollkarte X X X X X
Werkstattkarte X X X   X
Unternehmenskarte X X X X X

9.5. Ereignis "Einstecken der Karte während des Lenkens"

063 Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn eine Kontrollgerätkarte während der Fahrertätigkeit LENKEN in einen der Steckplätze eingesetzt wird.

9.6. Ereignis "Letzter Vorgang nicht korrekt abgeschlossen"

064 Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn das Kontrollgerät beim Einstecken der Karte feststellt, dass trotz der Bestimmungen in Kapitel III. 1. der vorherige Kartenvorgang nicht korrekt abgeschlossen wurde (Kartenentnahme, bevor alle relevanten Daten auf der Karte gespeichert wurden). Dieses Ereignis spielt nur für Fahrer- und Werkstattkarten eine Rolle.

9.7. Ereignis "Geschwindigkeitsüberschreitung"

065 Dieses Ereignis wird bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelöst. Diese Vorschrift gilt nur für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 oder N3 gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern.

9.8. Ereignis "Unterbrechung der Stromversorgung"

066 Dieses Ereignis wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, bei einer 200 Millisekunden überschreitenden Unterbrechung der Stromversorgung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers und/oder der Fahrzeugeinheit ausgelöst. Die Unterbrechungsschwelle wird vom Hersteller festgelegt. Nicht ausgelöst wird das Ereignis durch den Stromabfall beim Starten des Fahrzeugmotors.

9.9. Ereignis "Datenfehler Weg und Geschwindigkeit"

067 Dieses Ereignis wird bei einer Unterbrechung des normalen Datenflusses zwischen dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der Fahrzeugeinheit und/oder bei einem Datenintegritäts- oder Datenauthentizitätsfehler während des Datenaustauschs zwischen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und Fahrzeugeinheit ausgelöst.

9.9 a. Ereignis 'Datenkonflikt Fahrzeugbewegung'

067a Dieses Ereignis wird auch ausgelöst, wenn mehr als eine Minute lang ohne Unterbrechung Bewegungsdaten aus mindestens einer unabhängigen Quelle im Widerspruch zur gemessenen Geschwindigkeit '0' stehen.

067b Falls die Fahrzeugeinheit Geschwindigkeitswerte von externen unabhängigen Bewegungsdatenquellen erhalten oder errechnen kann, so kann dieses Ereignis auch ausgelöst werden, wenn diese Geschwindigkeitswerte mehr als eine Minute lang deutlich im Widerspruch zu den Werten stehen, die aus dem Geschwindigkeitssignal des Bewegungssensors errechnet wurden.

9.10. Ereignis "Versuch Sicherheitsverletzung"

068 Dieses Ereignis wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, bei jedem sonstigen Ereignis ausgelöst, das die Sicherheit des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers und/oder der Fahrzeugeinheit entsprechend den allgemeinen Sicherheitszielen dieser Komponenten beeinträchtigt.

9.11. Störung "Kartenfehlfunktion"

069 Diese Störung wird ausgelöst, wenn während des Betriebs eine Fehlfunktion der Kontrollgerätkarte auftritt.

9.12. Störung "Kontrollgerät"

070 Diese Störung wird bei folgenden Fehlern ausgelöst, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet:

10. Integrierte Tests und Selbsttests

071 Mit Hilfe der Funktion "Integrierte Tests und Selbsttests" muss das Kontrollgerät zur automatischen Fehlererkennung anhand der folgenden Tabelle in der Lage sein:

Zu testende Baugruppe Selbsttest Integrierter Test
Software   Integrität
Massenspeicher Zugriff Zugriff, Datenintegrität
Kartenschnittstellen Zugriff Zugriff
Tastatur   Manuelle Prüfung
Drucker (dem Hersteller überlassen) Ausdruck
Display   Visuelle Prüfung
Herunterladen (Ausführung nur während des Herunterladens) Korrekter Betrieb  
Sensor Korrekter Betrieb Korrekter Betrieb

11. Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher

072 Das Kontrollgerät muss sämtliche in seinem Massenspeicher gespeicherte Daten auslesen können.

12. Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher

Im Sinne dieses Absatzes

073 Die im Massenspeicher gespeicherten Daten dürfen durch eine Unterbrechung der externen Stromversorgung von weniger als 12 Monaten unter Bauartgenehmigungsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.

074 Das Kontrollgerät muss in seinem Massenspeicher Folgendes implizit oder explizit aufzeichnen und speichern können:

12.1. Gerätekenndaten

12.1.1. Kenndaten der Fahrzeugeinheit

075 Das Kontrollgerät muss in seinem Massenspeicher folgende Kenndaten der Fahrzeugeinheit speichern können:

076 Die Kenndaten der Fahrzeugeinheit werden von deren Hersteller aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert; eine Ausnahme bildet die softwarebezogenen Daten sowie die Bauartgenehmigungsnummer, die bei einer Aktualisierung der Software verändert werden dürfen.

12.1.2. Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers

077 Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss in seinem Speicher folgende Kenndaten speichern können:

078 Die Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers werden von dessen Hersteller aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert.

079 Die Fahrzeugeinheit muss in ihrem Massenspeicher folgende Kenndaten des derzeit gekoppelten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers speichern können:

12.2. Sicherheitselemente

080 Das Kontrollgerät muss die folgenden Sicherheitselemente speichern können:

Die Sicherheitselemente des Kontrollgeräts werden vom Hersteller der Fahrzeugeinheit in das Gerät eingefügt.

12.3. Einsteck- und Entnahmedaten der Fahrerkarte

081 Bei jedem Einsteck-/Entnahmevorgang einer Fahrer- oder Werkstattkarte registriert und speichert das Kontrollgerät folgende Daten in seinem Massenspeicher:

082 Die Speicherdauer dieser Daten im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können.

083 Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

12.4. Fahrertätigkeitsdaten

084 Bei jedem Wechsel der Tätigkeit des Fahrers und/oder zweiten Fahrers und/oder bei jedem Wechsel des Status der Fahrzeugführung und/oder bei jedem Einstecken bzw. jeder Entnahme einer Fahrer- oder Werkstattkarte wird im Massenspeicher des Kontrollgeräts aufgezeichnet und gespeichert:

Anmerkung: EINGESTECKT bedeutet, dass eine gültige Fahrer- oder Werkstattkarte im Steckplatz eingesetzt ist. NICHT EINGESTECKT bedeutet das Gegenteil, d. h. es ist keine gültige Fahrer- oder Werkstattkarte eingesetzt (z.B. ist eine Unternehmenskarte oder keine Karte eingesteckt).

Anmerkung: Vom Fahrer manuell eingegebene Tätigkeitsdaten werden im Massenspeicher nicht aufgezeichnet.

085 Die Speicherdauer der Fahrertätigkeitsdaten im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können.

086 Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

12.5. Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages

087 Gibt ein Fahrer oder zweiter Fahrer den Ort des Beginns und/oder Endes des Arbeitstages ein, wird im Massenspeicher des Kontrollgeräts Folgendes aufgezeichnet und gespeichert:

088 Die Speicherdauer der Anfangs- und/oder Enddaten des Arbeitstages im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können (unter der Annahme, dass ein Fahrer zwei Datensätze pro Tag eingibt).

089 Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

12.6. Kilometerstandsdaten

090 Das Kontrollgerät registriert in seinem Massenspeicher an jedem Kalendertag um Mitternacht den Kilometerstand des Fahrzeugs und das dazugehörige Datum.

091 Die Speicherdauer des mitternächtlichen Kilometerstands im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können.

092 Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

12.7. Detaillierte Geschwindigkeitsdaten

093 Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher zu jeder Sekunde mindestens der letzten 24 Stunden, in denen sich das Fahrzeug bewegt hat, die Momentangeschwindigkeit des Fahrzeugs mit den dazugehörigen Datums- und Uhrzeitangaben.

12.8. Ereignisdaten

Im Sinne dieses Unterabsatzes erfolgt die Zeitaufzeichnung auf 1 Sekunde genau.

094 Bei jedem festgestellten Ereignis registriert und speichert das Kontrollgerät die folgenden Daten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Speicherungsvorschriften:

Ereignis Speicherungsvorschriften Je Ereignis aufzuzeichnende Daten
Kartenkonflikt - die 10 jüngsten Ereignisse - Beginn des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Ende des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat der beiden Karten, die den Konflikt hervorrufen

Lenken ohne geeignete Karte - das jeweils längste Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens,

- die 5 längsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

- Beginn des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Ende des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende des Ereignisses eingesteckten Karte,

- Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

Einstecken der Karte während des Lenkens - das jeweils letzte Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens - Datum und Uhrzeit des Ereignisses,

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat,

- Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

Letzter Vorgang nicht korrekt abgeschlossen - die 10 jüngsten Ereignisse - Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat,

- aus der Karte ausgelesene Daten des letzten Vorgangs:

- Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte

- amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat

Geschwindigkeitsüberschreitung 1 - das jeweils gravierendste Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens (d. h. das Ereignis mit der höchsten Durchschnittsgeschwindigkeit),

- die 5 gravierendsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen,

- das erste Ereignis nach der letzten Kalibrierung

- Beginn des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Ende des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- während des Ereignisses gemessene Höchstgeschwindigkeit

- während des Ereignisses gemessene arithmetische Durchschnittsgeschwindigkeit

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat des Fahrers (wenn zutreffend),

- Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

Unterbrechung der Stromversorgung 2 - das jeweils längste Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens,

- die 5 längsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

- Beginn des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Ende des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende des Ereignisses eingesteckten Karte,

- Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

Datenfehler Weg und Geschwindigkeit - das jeweils längste Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens,

- die 5 längsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

- Beginn des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Ende des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende des Ereignisses eingesteckten Karte,

- Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

Datenkonflikt Fahrzeugbewegung
- das längste Ereignis an jedem der letzten 10 Tage des Auftretens

- die 5 längsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

- Datum und Uhrzeit des Beginns des Ereignisses,

- Datum und Uhrzeit des Endes des Ereignisses,

- Typ, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat jeder zu Beginn und/oder Ende des Ereignisses eingeführten Karte,

- Anzahl ähnlicher Ereignisse an diesem Tag.

Versuch Sicherheitsverletzung - die 10 jüngsten Ereignisse nach Ereignisart - Beginn des Ereignisses - Datum und Uhrzeit,

- Ende des Ereignisses - Datum und Uhrzeit (sofern relevant),

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende des Ereignisses eingesteckten Karte,

- Art des Ereignisses

095 1) Im Massenspeicher des Kontrollgeräts sind darüber hinaus folgende Daten aufzuzeichnen und zu speichern:
- Datum und Uhrzeit der letzten KONTROLLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG,
- Datum und Uhrzeit der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung, die dieser KONTROLLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG folgt,
- Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungsereignisse seit der letzten KONTROLLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG.

2) Diese Daten können erst nach Wiederherstellung der Stromversorgung aufgezeichnet werden, wobei die Genauigkeit hier eine Minute betragen kann.

12.9. Störungsdaten

Im Sinne dieses Unterabsatzes erfolgt die Zeitaufzeichnung auf 1 Sekunde genau.

096 Bei jeder festgestellten Störung muss das Kontrollgerät versuchen, die folgenden Daten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Speicherungsvorschriften aufzuzeichnen und zu speichern:

Störung Speicherungsvorschriften Je Störung aufzuzeichnende Daten
Kartenfehlfunktion - die 10 jüngsten Fahrerkartenfehlfunktionen - Beginn der Störung - Datum und Uhrzeit,

- Ende der Störung - Datum und Uhrzeit,

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat

Kontrollgerätstörung - die 10 jüngsten Störungen jeder Störungsart

- die erste Störung nach der letzten Kalibrierung

- Beginn der Störung - Datum und Uhrzeit,

- Ende der Störung - Datum und Uhrzeit,

- Art der Störung

- Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende der Störung eingesteckten Karte

12.10. Kalibrierungsdaten

097 Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher Daten in Bezug auf:

098 Zu den einzelnen Kalibrierungen sind folgende Daten zu speichern:

099 Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber registriert und speichert in seinem Speicher die folgenden Installationsdaten:

12.11. Zeiteinstellungsdaten

100 Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher Daten in Bezug auf:

ausgeführt in der Betriebsart Kalibrierung und nicht im Rahmen einer normalen Kalibrierung (Begriffsbestimmung f).

101 Zu den einzelnen Zeiteinstellungen sind folgende Daten zu speichern:

12.12. Kontrolldaten

102 Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher folgende Daten in Bezug auf die 20 jüngsten Kontrollen:

103 Beim Herunterladen sind zudem die ältesten und die jüngsten heruntergeladenen Tage aufzuzeichnen.

12.13. Unternehmenssperrdaten

104 Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher folgende Daten in Bezug auf die 255 jüngsten Unternehmenssperren:

Daten, die zuvor durch eine Sperre gesperrt waren, die aufgrund obiger Begrenzung aufgehoben wurde, werden als nicht gesperrt behandelt.

12.14. Erfassen des Herunterladens

105 Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher in Bezug auf das letzte Herunterladen vom Massenspeicher auf externe Datenträger in den Betriebsarten Unternehmen oder Kalibrierung folgende Daten:

12.15. Daten zu spezifischen Bedingungen

105a Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher folgende Daten in Bezug auf spezifische Bedingungen:

105b Die Speicherdauer der Daten zu spezifischen Bedingungen im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können (unter der Annahme, dass pro Tag eine Bedingung ein- und ausgeschaltet wird). Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

13. Auslesen von Daten aus Kontrollgerätkarten

106 Das Kontrollgerät muss aus Kontrollgerätkarten die erforderlichen Daten

107 auslesen können.

Bei einem Lesefehler verwendet das Kontrollgerät maximal dreimal erneut den gleichen Lesebefehl. Schlagen alle Versuche fehl, wird die Karte für fehlerhaft und ungültig erklärt.

14. Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Kontrollgerätkarten

108 Sofort nach dem Einstecken der Karte stellt das Kontrollgerät die "Kartenvorgangsdaten" auf der Fahrer- oder Werkstattkarte ein.

109 Das Kontrollgerät aktualisiert die auf gültigen Fahrer-, Werkstatt- und/oder Kontrollkarten gespeicherten Daten mit sämtlichen erforderlichen Daten, die für den Karteninhaber und für den Zeitraum, in dem die Karte eingesteckt ist, relevant sind. Die auf diesen Karten gespeicherten Daten sind in Kapitel IV spezifiziert.

109a Das Kontrollgerät aktualisiert die auf gültigen Fahrer- und Werkstattkarten gespeicherten Fahrertätigkeits- und Ortsdaten (gemäß Kapitel IV. 5.2.5 und 5.2.6) mit Tätigkeits- und Ortsdaten, die vom Karteninhaber manuell eingegeben werden.

109bDas Ereignis 'Datenkonflikt Fahrzeugbewegung' wird nicht auf der Fahrer- und der Werkstattkarte gespeichert.

110 Die Aktualisierung der Kontrollgerätkarten erfolgt so, dass bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Speicherkapazität der Karte die jeweils ältesten Daten durch die jüngsten Daten ersetzt werden.

111 Bei einem Schreibfehler verwendet das Kontrollgerät maximal dreimal erneut den gleichen Schreibbefehl. Schlagen alle Versuche fehl, wird die Karte für fehlerhaft und ungültig erklärt.

112 Vor der Entnahme einer Fahrerkarte und nach Speicherung aller relevanten Daten auf der Karte setzt das Kontrollgerät alle "Kartenvorgangsdaten" zurück.

15. Anzeige

113 Die Anzeige enthält mindestens 20 Zeichen.

114 Die Mindesthöhe der Zeichen beträgt 5 mm und die Mindestbreite 3,5 mm.

114a Die Anzeige muss die in Anlage 1 Kapitel 4 'Zeichensätze' spezifizierten Zeichen unterstützen. Die Anzeige kann vereinfachte Zeichen verwenden (z.B. können mit Akzent versehene Zeichen ohne Akzent oder Kleinbuchstaben als Großbuchstaben dargestellt werden).

115 Die Anzeige ist mit einer blendfreien Beleuchtung auszustatten.

116 Die in der Anzeige dargestellten Zeichen müssen von außerhalb des Kontrollgeräts gut sichtbar sein.

117 Vom Kontrollgerät müssen folgende Daten angezeigt werden können:

Vom Kontrollgerät können zusätzliche Informationen angezeigt werden, sofern sie von den vorstehend verlangten Informationen deutlich unterscheidbar sind.

118 Die Anzeige des Kontrollgeräts verwendet die in Anlage 3 aufgeführten Piktogramme oder Piktogrammkombinationen. Es können auch zusätzliche Piktogramme oder Kombinationen angezeigt werden, sofern sie sich deutlich von den genannten Piktogrammen und Kombinationen unterscheiden.

119 Die Anzeige muss sich bei fahrendem Fahrzeug stets im eingeschalteten Zustand befinden.

120 Das Kontrollgerät kann eine manuelle oder automatische Abschaltvorrichtung für die Anzeige aufweisen, wenn sich das Fahrzeug nicht in Fahrt befindet.

Das Anzeigeformat ist in Anlage 5 spezifiziert.

15.1. Standardanzeige

121 Wenn keine anderen Informationen angezeigt werden müssen, sind vom Kontrollgerät standardmäßig folgende Angaben anzuzeigen:

Informationen zum Fahrer:

122 Die Anzeige von Daten zu den Fahrern muss klar, deutlich und eindeutig sein. Lassen sich Fahrer- und Zweitfahrerinformationen nicht gleichzeitig anzeigen, zeigt das Kontrollgerät standardmäßig die Informationen zum Fahrer und ermöglicht dem Benutzer, auf die Anzeige der Informationen zum zweiten Fahrer umzuschalten.

123 Lässt die Anzeigebreite eine ständige Anzeige der Betriebsart nicht zu, zeigt das Kontrollgerät bei Betriebsartwechsel die neue Betriebsart kurz an.

124 Beim Einstecken der Karte wird der Name des Karteninhabers kurz angezeigt.

124a Ist die Bedingung "KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH" eingeschaltet, muss die Standardanzeige das entsprechende Piktogramm aufweisen (es ist zulässig, dass die aktuelle Fahrertätigkeit nicht gleichzeitig angezeigt wird).

15.2. Warnanzeige

125 Das Kontrollgerät zeigt Warninformationen vorrangig unter Verwendung der Piktogramme gemäß Anlage 3 an, die gegebenenfalls durch zahlencodierte Informationen ergänzt werden. Darüber hinaus kann zusätzlich eine textliche Beschreibung der Warnung in der Muttersprache des Fahrers erfolgen.

15.3. Menübedienung

126 Das Kontrollgerät stellt die erforderlichen Befehle über eine geeignete Menüstruktur bereit.

15.4. Sonstige Anzeigen

127 Nach Bedarf müssen sich folgende Anzeigen auswählen lassen:

Fakultative Angabe:

128 Die Anzeige des Ausdruckinhalts erfolgt sequentiell, Zeile für Zeile. Beträgt die Anzeigebreite weniger als 24 Zeichen, erhält der Benutzer die vollständige Information durch ein geeignetes Mittel (mehrere Zeilen, Rollen usw.). Für handschriftliche Einträge vorgesehene Ausdruckzeilen brauchen nicht angezeigt zu werden.

16. Drucken

129 Das Kontrollgerät muss Informationen aus seinem Massenspeicher und/oder von Kontrollgerätkarten anhand der folgenden sechs Ausdrucke drucken können:

Genaue Angaben zu Format und Inhalt dieser Ausdrucke sind in Anlage 4 enthalten.

Am Ende der Ausdrucke können zusätzliche Daten bereitgestellt werden.

Vom Kontrollgerät können auch zusätzliche Ausdrucke bereitgestellt werden, sofern sie von den vorgenannten sechs Ausdrucken deutlich unterscheidbar sind.

130 Der "tägliche Ausdruck Fahrertätigkeiten von der Karte" und der "Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Karte" dürfen verfügbar sein, wenn eine Fahrerkarte oder eine Werkstattkarte in das Kontrollgerät eingesetzt sind. Das Kontrollgerät muss die auf der betreffenden Karten gespeicherten Daten vor Beginn des Ausdrucks aktualisieren.

131 Zur Herstellung des "täglichen Ausdrucks Fahrertätigkeiten von der Karte" und des "Ausdrucks Ereignisse und Störungen von der Karte"

132 Der Drucker muss 24 Zeichen pro Zeile drucken können.

133 Die Mindesthöhe der Zeichen beträgt 2,1 mm und die Mindestbreite 1,5 mm.

133a Der Drucker muss die in Anlage 1 Kapitel 4 'Zeichensätze' spezifizierten Zeichen unterstützen.

134 Drucker müssen von ihrer Auslegung her diese Ausdrucke mit einem Auflösungsniveau liefern, das Missverständnisse beim Lesen ausschließt.

135 Die Abmessungen der Ausdrucke und die Eintragungen auf den Ausdrucken dürfen unter normalen Feuchtigkeits- (10 bis 90 %) und Temperaturbedingungen keinerlei Veränderungen unterliegen.

136 Auf dem vom Kontrollgerät verwendeten Ausdruckpapier sind das Prüfzeichen und der Typ/die typen des Kontrollgeräts anzugeben, mit dem/denen es eingesetzt werden kann.

136a Die Ausdrucke müssen unter normalen Aufbewahrungsbedingungen hinsichtlich Lichtintensität, Feuchtigkeit und Temperatur mindestens zwei Jahre lang deutlich lesbar und identifizierbar bleiben.

136b Das Ausdruckpapier muss mindestens den Prüfspezifikationen entsprechen, die auf der Internetseite des gemäß Randnummer 278 mit der Durchführung der Interoperabilitätsprüfungen beauftragten Labors festgelegt sind.

136c Jegliche Änderung oder Aktualisierung der im obigen Absatz genannten Spezifikationen darf von dem beauftragten Labor nur nach Konsultation des Herstellers der bauartgenehmigten digitalen Fahrtenschreiber-Fahrzeugeinheit sowie der für die Bauartgenehmigung zuständigen Behörden vorgenommen werden.

137 Es muss möglich sein, auf diesen Ausdrucken zusätzliche manuelle Eintragungen wie die Unterschrift des Fahrers vorzunehmen.

138 Tritt während des Druckens das Ereignis "Kein Papier" auf, startet das Kontrollgerät nach dem Nachladen des Papiers den Druckvorgang vom Anfang des Ausdrucks oder setzt den Druck fort, wobei ein eindeutiger Hinweis auf den zuvor gedruckten Teil erfolgt.

17. Warnungen

139 Bei Feststellung eines Ereignisses und/oder einer Störung erhält der Fahrer vom Kontrollgerät ein Warnsignal.

140 Die Warnung für das Ereignis Unterbrechung der Stromversorgung kann bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung aufgeschoben werden.

141 Das Kontrollgerät warnt den Fahrer 15 Minuten vor dem Zeitpunkt sowie zum Zeitpunkt der Überschreitung der höchstzulässigen ununterbrochenen Lenkzeit.

142 Die Warnungen erfolgen optisch. Zusätzlich zu optischen können auch akustische Warnsignale abgegeben werden.

143 Optische Warnungen müssen für den Benutzer eindeutig erkennbar sein, sich im Sichtfeld des Fahrers befinden und sowohl am Tage als auch in der Nacht deutlich lesbar sein.

144 Optische Warnungen können in das Kontrollgerät eingebaut oder gerätefern installiert sein.

145 Im letzteren Fall erfolgt die Kennzeichnung mit einem 'T'-Symbol.

146 Die Warnsignale haben eine Dauer von mindestens 30 Sekunden, sofern sie nicht vom Benutzer durch Betätigen einer Taste am Kontrollgerät bestätigt werden. Mit dieser ersten Bestätigung darf die im nächsten Absatz angeführte Anzeige des Grundes für die Warnung nicht gelöscht werden.

147 Der Grund für die Warnung wird am Kontrollgerät angezeigt und bleibt so lange sichtbar, bis der Benutzer ihn mit einer bestimmten Taste oder mit einem bestimmten Befehl über das Kontrollgerät bestätigt.

148 Es können zusätzliche Warnsignale abgegeben werden, solange sie bei den Fahrern zu keinen Verwechslungen mit den vorstehend festgelegten Warnsignalen führen.

18. Herunterladen von Daten auf externe Datenträger

149 Das Kontrollgerät muss bei Bedarf über den Anschluss zum Kalibrieren/Herunterladen Daten aus seinem Massenspeicher oder von einer Fahrerkarte an externe Speichermedien herunterladen können. Das Kontrollgerät muss die auf der betreffenden Karte gespeicherten Daten vor Beginn des Ausdrucks aktualisieren.

150 Zusätzlich und als optionales Leistungsmerkmal kann das Kontrollgerät in jeder Betriebsart Daten über einen anderen Anschluss an ein über diesen Anschluss authentisiertes Unternehmen herunterladen. In diesem Fall gelten für das Herunterladen die Datenzugriffsrechte der Betriebsart Unternehmen.

151 Beim Herunterladen dürfen gespeicherte Daten weder verändert noch gelöscht werden.

Die elektrische Schnittstelle des Anschlusses zum Kalibrieren/Herunterladen ist in Anlage 6 spezifiziert.

Die Protokolle zum Herunterladen sind in Anlage 7 spezifiziert.

19. Datenausgabe an externe Zusatzgeräte

152 Wenn am Kontrollgerät keine Funktion für die Anzeige der Geschwindigkeit und/oder des Kilometerstands gegeben ist, stellt das Kontrollgerät (ein) Ausgangssignal(e) für die Anzeige der Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder für die vom Fahrzeug insgesamt zurückgelegte Wegstrecke zur Verfügung.

153 Die Fahrzeugeinheit muss darüber hinaus zur Ausgabe der folgenden Daten über eine geeignete dedizierte serielle Verbindung unabhängig von einer optionalen CAN-Busverbindung (ISO 11898 Straßenfahrzeuge - Austausch digitaler Informationen - Controller Area Network (CAN) für hohe Übertragungsraten) in der Lage sein, so dass deren Verarbeitung durch andere im Fahrzeug installierte elektronische Geräte möglich ist:

Über diese Minimalliste hinaus können noch weitere Daten ausgegeben werden.

Bei eingeschalteter Zündung werden diese Daten ständig ausgesendet. Ist die Zündung ausgeschaltet, ruft zumindest ein Tätigkeitswechsel des Fahrers oder des zweiten Fahrers und/oder das Einstecken oder die Entnahme einer Kontrollgerätkarte eine Datenausgabe hervor. Wurden Daten bei ausgeschalteter Zündung zurückgehalten, so werden diese Daten sofort nach Einschalten der Zündung bereitgestellt.

20. Kalibrierung

154 Die Kalibrierungsfunktion gestattet folgende Vorgänge:

155 Die Kopplung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit der Fahrzeugeinheit besteht mindestens

156 Mit der Kalibrierungsfunktion muss es möglich sein, die erforderlichen Daten über den Anschluss zum Kalibrieren/Herunterladen gemäß dem in Anlage 8 festgelegten Kalibrierungsprotokoll einzugeben. Die Eingabe von Daten durch die Kalibrierungsfunktion kann auch über andere Anschlüsse erfolgen.

21. Zeiteinstellung

157 Die Funktion Zeiteinstellung ermöglicht im Abstand von mindestens 7 Tagen eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit um höchstens 1 Minute.

158 In der Betriebsart Kalibrierung ist mit der Funktion Zeiteinstellung eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit ohne Einschränkung möglich.

22. Leistungsmerkmale

159 Die Fahrzeugeinheit muss im Temperaturbereich von - 20 ºC bis 70 ºC, und der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber im Temperaturbereich von - 40 ºC bis 135 ºC voll einsatzbereit sein. Der Inhalt des Massenspeichers muss bis zu Temperaturen von - 40 ºC erhalten bleiben.

160 Das Kontrollgerät muss bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 bis 90 % voll einsatzbereit sein.

161 Das Kontrollgerät muss gegen Überspannung, Falschpolung der Stromversorgung und Kurzschluss geschützt sein.

161a Bewegungssensoren müssen

162 Das Kontrollgerät muss hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Richtlinie 95/54/EG der Kommission 9 zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates 10 entsprechen und gegen elektrostatische Entladungen und Störgrößen geschützt sein.

23. Werkstoffe

163 Alle Bauteile des Kontrollgeräts müssen aus Werkstoffen mit hinreichender Stabilität und mechanischer Festigkeit sowie mit elektrischer und magnetischer Stabilität bestehen.

164 Zur Gewährleistung normaler Betriebsbedingungen müssen alle Teile des Geräts gegen Feuchtigkeit und Staub geschützt sein.

165 Die Fahrzeugeinheit muss den Schutzgrad IP 40 und der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber den Schutzgrad IP 64 gemäß Norm IEC 529 erfüllen.

166 Das Kontrollgerät muss den geltenden technischen Spezifikationen hinsichtlich der ergonomischen Gestaltung genügen.

167 Das Kontrollgerät muss gegen unbeabsichtigte Beschädigungen geschützt sein.

24. Markierungen

168 Sind am Kontrollgerät Kilometerstand und Geschwindigkeit ablesbar, müssen in der Anzeige folgende Angaben erscheinen:

Kann das Kontrollgerät auch auf eine Geschwindigkeitsanzeige in Meilen pro Stunde umgeschaltet werden; wird in diesem Fall als Maßeinheit der zurückgelegten Wegstrecke die Abkürzung "mph" angezeigt.

169 An jeder gesonderten Komponente des Kontrollgeräts ist ein typenschild mit folgenden Angaben anzubringen:

170 Reicht der Platz für alle genannten Angaben nicht aus, muss das typenschild mindestens folgende Angaben enthalten: Name oder Logo des Herstellers und Teilnummer des Kontrollgeräts.

IV. Bauart- und Konstruktionsmerkmale der Kontrollgerätkarten

1. Sichtbare Daten 06 13

Die Vorderseite enthält:

171 je nach Kartentyp die großgedruckten Wörter "Fahrerkarte" oder "Kontrollkarte" oder "Werkstattkarte" oder "Unternehmenskarte" in der Sprache bzw. den Sprachen des ausstellenden Mitgliedstaats;

172 dieselben Wörter in den anderen Gemeinschaftssprachen als grafischen Hintergrund der Karte:

173 den Namen des Mitgliedstaats, der die Karte ausstellt (fakultativ);

174 das Unterscheidungszeichen des ausstellenden Mitgliedstaats, im Negativdruck in einem blauen Rechteck, umgeben von zwölf gelben Sternen; die Unterscheidungszeichen sind wie folgt:

B: Belgien

BG: Bulgarien

CZ: Tschechische Republik

DK: Dänemark

D: Deutschland

EST: Estland

GR: Griechenland

E: Spanien

F: Frankreich

HR: Kroatien

IRL: Irland

I: Italien

CY: Zypern

LV: Lettland

LT: Litauen

L: Luxemburg

H: Ungarn

M: Malta:

NL: Niederlande

A: Österreich

PL: Polen

P: Portugal

RO: Rumänien

SLO: Slowenien

SK: Slowakei

FIN: Finnland

S: Schweden

UK: Vereinigtes Königreich

175 wie folgt nummerierte Angaben zu der ausgestellten Karte:

  Fahrerkarte Kontrollkarte Unternehmens- oder Werkstattkarte
1. Name des Fahrers Name der Kontrollstelle Name des Unternehmens oder der Werkstatt
2. Vorname(n) Name des Kontrolleurs(wenn zutreffend) Name des Karteninhabers(wenn zutreffend)
3. Geburtsdatum Vorname(n) des Kontrolleurs(wenn zutreffend) Vorname(n) des Karteninhabers (wenn zutreffend)
4.(a) Gültig ab
(b) Gültig bis
(c) Ausstellende Behörde (kann auf Seite 2 angegeben werden)
(d) eine andere als unter 5. genannte Nummer für Verwaltungszwecke (fakultativ)
5.(a) Führerscheinnummer (am Ausstellungstag der Fahrerkarte)    
5.(b) Kartennummer
6. Lichtbild des Fahrers Lichtbild des Kontrolleurs(fakultativ) -
7. Unterschrift des Fahrers Unterschrift des Inhabers (fakultativ)

176 Die zu verwendende Datumsform ist "TT/MM/JJJJ" oder "TT.MM.JJJJ" (Tag, Monat, Jahr).

Die Rückseite enthält:

177 eine Erläuterung zu den nummerierten Angaben auf der Vorderseite der Karte;

178 gegebenenfalls und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Inhabers Angaben, die nicht mit der Verwaltung der Fahrerkarte im Zusammenhang stehen; jede Erschwerung der Verwendung des Modells als Fahrerkarte durch derartige Zusätze ist auszuschließen.

179 Die Kontrollgerätkarten werden mit folgender Hintergrundfarbe gedruckt:

180 Zum Schutz vor Fälschung und unbefugten Änderungen weisen die Kontrollgerätkarten mindestens folgende Merkmale auf:

181 Die Mitgliedstaaten können nach Beratung mit der Kommission unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Anhangs Farben oder Markierungen wie Staatssymbole oder Sicherheitsmerkmale hinzufügen.

2. Sicherheit

Ziel der Systemsicherheit ist der Schutz der Integrität und Authentizität der zwischen den Karten und dem Kontrollgerät ausgetauschten Daten und der von den Karten heruntergeladenen Daten, die Zulassung bestimmter Schreibvorgänge auf die Karten nur für das Kontrollgerät, der Ausschluss jeder Möglichkeit einer Fälschung der auf den Karten gespeicherten Daten, die Verhinderung unbefugter Änderungen sowie die Feststellung jeglicher Versuche dieser Art.

182 Zur Gewährleistung der Systemsicherheit müssen die Kontrollgerätkarten die in den allgemeinen Sicherheitsvorgaben für Kontrollgerätkarten (Anlage 10) festgelegten Anforderungen erfüllen.

183 Kontrollgerätkarten müssen mit anderen Geräten, wie z.B. Personalcomputern, lesbar sein.

3. Normen

184 Die Kontrollgerätkarten müssen den folgenden Normen entsprechen:

4. Spezifikationen für Umgebung und Elektrizität

185 Die Kontrollgerätkarten müssen unter allen klimatischen Bedingungen, die im Gebiet der Gemeinschaft gewöhnlich anzutreffen sind, ordnungsgemäß funktionieren können, mindestens im Temperaturbereich - 25 °C bis + 70 °C mit gelegentlichen Spitzen bis zu + 85 °C, wobei "gelegentlich" jeweils nicht mehr als 4 Stunden und nicht mehr als 100mal während der Lebensdauer der Karte bedeutet.

186 Die Kontrollgerätkarten müssen bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 bis 90 % ordnungsgemäß funktionieren können.

187 Die Kontrollgerätkarten müssen bei Verwendung gemäß den Spezifikationen für Umgebung und Elektrizität während einer Dauer von fünf Jahren ordnungsgemäß funktionieren können.

188 Während des Betriebs müssen die Kontrollgerätkarten hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Richtlinie 95/54/EG entsprechen und gegen elektrostatische Entladungen geschützt sein.

5. Datenspeicherung

Im Sinne dieses Absatzes

Die Funktionen, Befehle und logischen Strukturen der Kontrollgerätkarten, die der Erfüllung von Anforderungen zur Datenspeicherung dienen, sind in Anlage 2 spezifiziert.

189 In diesem Absatz ist die Mindestspeicherkapazität für die verschiedenen Anwendungsdaten festgelegt. Die Kontrollgerätkarten müssen dem Kontrollgerät die tatsächliche Speicherkapazität dieser Dateien anzeigen können.

Alle zusätzlichen auf Kontrollgerätkarten gespeicherten Daten in Bezug auf andere Anwendungen, für die die Karte sonst noch vorgesehen ist, müssen gemäß der Richtlinie 95/46/EG gespeichert werden. Kenn- und Sicherheitsdaten der Karte

5.1. Kenn- und Sicherheitsdaten der Karte

5.1.1. Anwendungskennung

190 Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Anwendungskenndaten speichern können:

5.1.2. Chipkennung

191 Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Kenndaten des integrierten Schaltkreises (IS) speichern können:

5.1.3. IS-Kartenkennung

192 Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Chipkartenkenndaten speichern können:

5.1.4. Sicherheitselemente

193 Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Sicherheitselementdaten speichern können:

weiter .

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