Regelwerk, EU chronologisch, EU 1989

RL 89/656/EWG
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Präambel


Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1 Ziel der Richtlinie

Artikel 2 Definition

Artikel 3 Allgemeine Regeln


Abschnitt II
Pflichten der Arbeitgeber

Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5 Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung

Artikel 6 Vorschriften für die Benutzung

Artikel 7 Unterrichtung der Arbeitnehmer

Artikel 8 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer


Abschnitt III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 9 Anpassung der Anhänge

Artikel 9a Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9b Dringlichkeitsverfahren

Artikel 10 Schlußbestimmungen

Artikel 11

Anhang I Risiken in Bezug auf die durch PSa zu schützenden Körperteile

Anhang II Nicht erschöpfende Liste persönlicher Schutzausrüstungen unter Berücksichtigung der Risiken, vor denen sie schützen

Anhang III Nicht erschöpfende Liste der Arbeiten bzw. der Arbeitsbereiche, für die die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich sein kann *

I. Physikalische Risiken

II. Chemische Risiken (einschließlich Nanomaterialien)

III. Biologische Arbeitsstoffe

IV.