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Regelwerk, EU 1999, Energienutzung - EU Bund

Richtlinie 1999/32/EG des Rates vom 26. April 1999 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG

(ABl. Nr. L 121 vom 11.05.1999 S. 13;
VO (EG) 1882/2003 - ABl. Nr. L 284 vom 31.10.2003 S. 1;
RL 2005/33/EG - ABl. Nr. L 191 vom 22.07.2005 S. 59;
RL 2009/30 - ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 88;
VO (EG) 219/2009 - ABl. Nr. L 87 vom 31.03.2009 S. 109;
RL 2012/33/EU - ABl. Nr. L 327 vom 27.11.2012 S. 1 Inkrafttreten Umsetzung;
RL (EU) 2016/802 - ABl. Nr. L 132 vom 21.05.2016 S. 58aufgehoben)


aufgehoben/ersetzt gem. Art. 19 der RL (EU) 2016/802

Ergänzende Informationen
Umsetzung in deutsches Recht:
3. BImSchV - Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe
10. BImSchV - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130s Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission 1,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

gemäß dem Verfahren des Artikels 189c des Vertrags 3, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Ziele und Grundsätze der gemeinschaftlichen Umweltpolitik, die in den Umweltaktionsprogrammen - insbesondere dem Fuenften Umweltaktionsprogramm 4 - auf der Grundlage der Prinzipien des Artikels 130r des Vertrags beschrieben sind, richten sich insbesondere darauf, die Menschen vor den erwiesenen Gefahren der Schwefeldioxidemissionen wirksam zu schützen und die Umwelt zu schützen, indem verhindert wird, daß die Schwefelniederschläge die kritische Belastung und die einschlägigen Grenzwerte überschreiten.

(2) Gemäß Artikel 129 des Vertrags sind die Erfordernisse im Bereich des Gesundheitsschutzes Bestandteil der übrigen Politiken der Gemeinschaft. Gemäß Artikel 3 Buchstabe o) umfaßt die Tätigkeit der Gemeinschaft auch einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus.

(3) Schwefeldioxidemissionen tragen erheblich zum Problem der Versauerung in der Gemeinschaft bei. Ferner werden menschliche Gesundheit und Umwelt durch Schwefeldioxid unmittelbar beeinträchtigt.

(4) Die Versauerung schädigt empfindliche Ökosysteme, bedroht die Artenvielfalt, verringert den Erholungswert und beeinträchtigt sowohl die landwirtschaftliche Erzeugung als auch das Wachstum der Wälder. Saurer Regen kann in den Städten schwere Schäden an modernen und historischen Gebäuden verursachen. Die Schwefeldioxidbelastung in den Städten kann außerdem die menschliche Gesundheit stark beeinträchtigen, vor allem bei Personen mit Erkrankungen der Atemwege.

(5) Die Versauerung ist ein grenzüberschreitendes Phänomen, das sowohl gemeinschaftliche als auch nationale oder regionale Lösungen verlangt.

(6) Schwefeldioxidemissionen tragen außerdem zur Bildung von Feststoffteilchen in der Atmosphäre bei.

(7) Die Gemeinschaft und die einzelnen Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des UN-ECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Das zweite UN-ECE-Protokoll über die grenzüberschreitende Luftverunreinigung durch Schwefeldioxid sieht vor, daß die Vertragsparteien die SO2-Emissionen gemäß der im ersten Protokoll vorgesehenen Verringerung von 30 % oder noch stärker senken. Das zweite UN-ECE-Protokoll geht von der Prämisse aus, daß kritische Belastungen und Niveaus in verschiedenen empfindlichen Gebieten auch weiterhin überschritten werden. Weitere Maßnahmen zur Senkung der Schwefeldioxidemissionen werden nach wie vor notwendig sein, um die Ziele des Fuenften Umweltaktionsprogramms zu erreichen. Die Vertragsparteien sollten daher die Schwefeldioxidemissionen weiter erheblich zurückführen.

(8) Schwefel, der in Öl und in Kohle in geringen Mengen natürlich vorkommt, ist seit Jahrzehnten als wichtigste Quelle für Schwefeldioxidemissionen nachgewiesen, die ihrerseits eine Hauptursache für den "sauren Regen" und eine der wichtigsten Ursachen für die Luftverschmutzung in vielen Stadt- und Industriegebieten sind.

(9) Die Kommission hat kürzlich eine Mitteilung über die Bekämpfung der Versauerung in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die Verringerung der Schwefeldioxidemissionen aus der Verbrennung bestimmter flüssiger Kraft- und Brennstoffe ist fester Bestandteil dieser kosteneffizienten Strategie. Die Gemeinschaft erkennt an, daß auch Maßnahmen in bezug auf alle anderen Kraft- oder Brennstoffe erforderlich sind.

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(Stand: 21.08.2025)

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