VO (EG) 1272/2008
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Titel I Allgemeines
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der Gefahrenklassen
Artikel 4 Allgemeine Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten
Titel II Gefahreneinstufung
Kapitel 1 Ermittlung und Prüfung von Informationen
Artikel 5 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe
Artikel 6 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Gemische
Artikel 7 Tierversuche und Versuche am Menschen
Artikel 8 Gewinnung neuer Informationen für Stoffe und Gemische
Kapitel 2 Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die Einstufung
Artikel 9 Bewertung der Gefahreneigenschaften für Stoffe und Gemische
Artikel 10 Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren für die Einstufung von Stoffen und Gemischen
Artikel 11 Berücksichtigungsgrenzwerte
Artikel 12 Eine weitere Bewertung erfordernde Sonderfälle
Artikel 13 Entscheidung über die Einstufung von Stoffen und Gemischen
Artikel 14 Sondervorschriften für die Einstufung von Gemischen
Artikel 15 Überprüfung der Einstufung von Stoffen und Gemischen
Artikel 16 Einstufung von in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Stoffen
Titel III Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung
Kapitel 1 Inhalt des Kennzeichnungsetiketts
Artikel 17 Allgemeine Vorschriften
Artikel 18 Produktidentifikatoren
Artikel 19 Gefahrenpiktogramme
Artikel 20 Signalwörter
Artikel 21 Gefahrenhinweise
Artikel 22 Sicherheitshinweise
Artikel 23 In besonderen Fällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen
Artikel 24 Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
Artikel 25 Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
Artikel 26 Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme
Artikel 27 Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise
Artikel 28 Rangfolgeregelung für Sicherheitshinweise
Artikel 29 Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
Artikel 30 Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten
Kapitel 2 Anbringung der Kennzeichnungsetiketten
Artikel 31 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten
Artikel 32 Anordnung der Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
Artikel 33 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung
Artikel 34 Bericht über die Information zur sicheren Verwendung von Chemikalien
Titel IV Verpackung
Artikel 35 Verpackung
Titel V Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Kapitel 1 Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 36 Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 37 Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 38 Inhalt von Stellungnahmen und Entscheidungen über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung in Anhang VI Teil 3; Zugänglichkeit von Informationen
Kapitel 2 Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Artikel 39 Anwendungsbereich
Artikel 40 Meldepflicht gegenüber der Agentur
Artikel 41 Einvernehmliche Einträge
Artikel 42 Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Titel VI Zuständige Behörden und Durchsetzung
Artikel 43 Benennung der zuständigen Behörden und der für die Durchsetzung zuständigen Behörden und zwischenbehördliche Zusammenarbeit
Artikel 44 Auskunftsstelle
Artikel 45 Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stelle
Artikel 46 Durchsetzung und Berichterstattung
Artikel 47 Sanktionen bei Verstößen
Titel VII Allgemeine und Schlussvorschriften
Artikel 48 Werbung
Artikel 49 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen und Anforderung von Informationen
Artikel 50 Aufgaben der Agentur
Artikel 51 Freier Warenverkehr
Artikel 52 Schutzklausel
Artikel 53 Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
Artikel 53a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 53b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 53c Gesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen Befugnisse
Artikel 54 Ausschussverfahren
Artikel 55 Änderung der Richtlinie 67/548/EWG
Artikel 56 Änderung der Richtlinie 1999/45/EWG
Artikel 57 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung
Artikel 58 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Dezember 2010
Artikel 59 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Juni 2015
Artikel 60 Aufhebung
Artikel 61 Übergangsbestimmungen
Artikel 62 Inkrafttreten

Anhang I Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen

1. Teil 1: Allgemeine Grundsätze für die Einstufung und Kennzeichnung
1.0 Begriffsbestimmungen
1.1 Einstufung von Stoffen und Gemischen
1.1.0 Zusammenarbeit zur Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung
1.1.1 Aufgabe und Anwendung der Beurteilung durch Experten und der Ermittlung der Beweiskraft
1.1.2 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte
1.1.2.2 Berücksichtigungsgrenzwerte
Tabelle 1.1: Allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte
1.1.3 Übertragungsgrundsätze für die Einstufung von Gemischen, wenn keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vorliegen
1.1.3.1 Verdünnung
1.1.3.2 Chargenanalogie
1.1.3.3 Konzentrierung hochgefährlicher Gemische
1.1.3.4 Interpolation innerhalb einer Gefahrenkategorie
1.1.3.5 Im Wesentlichen ähnliche Gemische
1.1.3.6 Überprüfung der Einstufung bei veränderter Zusammensetzung eines Gemisches
Tabelle 1.2: Übertragungsgrundsätze für Veränderungen der Gemischzusammensetzung
1.1.3.7 Aerosole
1.2 Kennzeichnung
1.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten nach Artikel 31
Tabelle 1.3: Mindestabmessungen der Kennzeichnungsetiketten und Piktogramme
1.3 In Sonderfällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften
1.3.1 Ortsbewegliche Gasflaschen
1.3.2 Gasbehälter für Propan, Butan oder Flüssiggas (LPG)
1.3.3 Aerosolpackungen und Behälter mit einer versiegelten Sprühvorrichtung, die Stoffe oder Gemische enthalten, welche als Aspirationsgefahr eingestuft wurden
1.3.4 Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische, elastomerhaltige Gemische
1.3.5 Explosive Stoffe/Gemische, die zur Erzeugung einer Explosionswirkung oder pyrotechnischen Wirkung in Verkehr gebracht werden
1.3.6 Stoffe oder Gemische, die als korrosiv gegenüber Metallen, aber nicht als Ätzwirkung auf die Haut (Kategorie 1) oder schwere Augenschädigung (Kategorie 1) eingestuft wurden
1.4 Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
1.4.2 Wahl der chemischen Bezeichnung(en) für Gemische, die für die Duftstoff- oder Parfümindustrie vorgesehen sind
1.5 Ausnahmen von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
1.5.1 Ausnahmen von Artikel 31 [(Artikel 29 Absatz 1)]
1.5.2 Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]
1.5.2.1 Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
1.5.2.1.2 Die Sicherheitshinweise
1.5.2.1.3 Die Gefahrenpiktogramme
1.5.2.2 Kennzeichnung von auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch
2. Teil 2: Physikalische Gefahren
2.1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
2.1.1 Begriffsbestimmungen
2.1.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.1.1: Kriterien für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
2.1.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.1.2 Kennzeichnungselemente für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
2.1.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Abbildung 2.1.1: Fließdiagramm für das gesamte Verfahren zur Einstufung eines Stoffes, Gemisches oder Erzeugnisses in die Gefahrenklasse der explosiven Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Klasse 1 für die Beförderung)
Abbildung 2.1.2: Kennzeichnungselemente für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
Abbildung 2.1.3 Verfahren für die Zuordnung zu einer Unterklasse der Klasse explosiver Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit
Explosivstoff (Klasse 1 für die Beförderung)
Abbildung 2.1.4: Verfahren zur Einstufung von Ammoniumnitratemulsionen, -suspensionen oder -gels (ANE)
2.1.4.2 Screeningverfahren
Tabelle 2.1.3 Entscheidung über die Anwendung des Aufnahmeverfahrens für die Gefahrenklasse "explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff" auf einen organischen Stoff oder ein homogenes Gemisch organischer Stoffe
2.2 Entzündbare Gase
2.2.1 Begriffsbestimmung
2.2.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.2.1: Kriterien für die Kategorisierung entzündbarer Gase
Tabelle 2.2.2:- aufgehoben
2.2.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.2.3 Kennzeichnungselemente für entzündbare Gase
2.2.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.3 Aerosole
2.3.1 Begriffsbestimmungen:
2.3.2 Einstufungskriterien
Abbildung 2.3.1a: Aerosole
Abbildung 2.3.1b: Sprühaerosole
Abbildung 2.3.1c: Schaumaerosole
2.3.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.3.1: Kennzeichnungselemente für Aerosole
2.3.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.4 Oxidierende Gase
2.4.1 Begriffsbestimmung:
2.4.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.4.1 Kriterien für oxidierende Gase
2.4.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.4.2: Kennzeichnungselemente für oxidierende Gase
2.4.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.5 Gase unter Druck
2.5.1 Begriffsbestimmung
2.5.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.5.1: Kriterien für Gase unter Druck
2.5.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.5.2: Kennzeichnungselemente für Gase unter Druck
2.5.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.6 Entzündbare Flüssigkeiten
2.6.1 Begriffsbestimmung
2.6.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.6.1: Kriterien für entzündbare Flüssigkeiten
2.6.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.6.2: Kennzeichnungselemente für entzündbare Flüssigkeiten
2.6.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Tabelle 2.6.3: Methoden zur Bestimmung des Flammpunkts von entzündbaren Flüssigkeiten
Tabelle 2.6.4 Methoden zur Bestimmung des Siedebeginns von entzündbaren Flüssigkeiten
2.7 Entzündbare Feststoffe
2.7.1 Begriffsbestimmung
2.7.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.7.1: Kriterien für entzündbare Feststoffe
2.7.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.7.2: Kennzeichnungselemente für entzündbare Feststoffe
2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
2.8.1 Begriffsbestimmung
2.8.2 Einstufungskriterien
2.8.2.4 Kriterien für die Temperaturkontrolle
2.8.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.8.1: Kennzeichnungselemente für selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
2.8.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Abbildung 2.8.1: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
2.9 Pyrophore Flüssigkeiten
2.9.1 Begriffsbestimmung
2.9.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.9.1: Kriterien für pyrophore Flüssigkeiten
2.9.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.9.2: Kennzeichnungselemente für pyrophore Flüssigkeiten
2.9.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.10 Pyrophore Feststoffe
2.10.1 Begriffsbestimmung
2.10.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.10.1: Kriterien für pyrophore Feststoffe
2.10.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.10.2: Kennzeichnungselemente für pyrophore Feststoffe
2.10.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.11 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
2.11.1 Begriffsbestimmung
2.11.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.11.1: Kennzeichnungselemente für selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
2.11.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.11.2 Kennzeichnungselemente für selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
2.11.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Abbildung 2.11.1.: Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
2.12 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.12.1 Begriffsbestimmung
2.12.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.12.1: Kriterien für Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.12.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.12.2 Kennzeichnungselemente für Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.12.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.13 Oxidierende Flüssigkeiten
2.13.1 Begriffsbestimmung
2.13.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.13.1: Kriterien für oxidierende Flüssigkeiten
2.13.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.13.2: Kennzeichnungselemente für oxidierende Flüssigkeiten
2.13.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.14 Oxidierende Feststoffe
2.14.1 Begriffsbestimmung
2.14.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.14.1: Kriterien für oxidierende Feststoffe
2.14.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.14.2: Kennzeichnungselemente für oxidierende Feststoffe
2.14.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.15 Organische Peroxide
2.15.1 Begriffsbestimmung
2.15.2 Einstufungskriterien
2.15.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.15.1: Kennzeichnungselemente für organische Peroxide
2.15.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Abbildung 2.15.1: Organische Peroxide
2.16 Korrosiv gegenüber Metallen
2.16.1 Begriffsbestimmung
2.16.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.16.1: Kriterien für Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind
2.16.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.16.2: Kennzeichnungselemente für Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind
2.16.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.17 Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische
2.17.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen
2.17.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.17.1 Kriterien für desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische
2.17.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.17.2 Kennzeichnungselemente für desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische
2.17.4 Zusätzliche Erwägungen für die Einstufung
Abbildung 2.17.1 Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
3. Teil 3 Gesundheitsgefahren
3.1 Akute Toxizität
3.1.1 Begriffsbestimmung
3.1.2 Kriterien für die Einstufung von Stoffen als akut toxisch
Tabelle 3.1.1