![]() |
zurück | ![]() |
| Liste der Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive gemäß Artikel 3c | Anhang XX22 |
| KN-/TARIC-Code | Bezeichnung der Güter |
| Flugturbinenkraftstoff (außer Kerosin): | |
| 2710 12 70 | leichter Flugturbinenkraftstoff (Leichtöle) |
| 2710 19 29 | andere als Kerosin (mittelschwere Öle) |
| 2710 19 21 | Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis (mittelschwere Öle) |
| 2710 20 90 | mit Biodiesel vermischter Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis 1 |
| Antioxidantien Antioxidantien, die in Additiven für Schmieröle verwendet werden: |
|
| 3811 21 00 |
|
| 3811 29 00 |
|
| 3811 90 00 | Antioxidantien für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
| Antistatika-Additive Antistatika-Additive für Schmieröle: |
|
| 3811 21 00 |
|
| 3811 29 00 |
|
| 3811 90 00 | Antistatika-Additive für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten: |
| Korrosionsschutzmittel Korrosionsschutzmittel für Schmieröle: |
|
| 3811 21 00 |
|
| 3811 29 00 |
|
| 3811 90 00 | Korrosionsschutzmittel für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
| Frostschutzmittel für Treibstoffanlagen (Fuel System Icing Inhibitors) Frostschutzmittel für Treibstoffanlagen zur Verwendung in Schmierölen: |
|
| 3811 21 00 |
|
| 3811 29 00 |
|
| 3811 90 00 | Frostschutzmittel für Treibstoffanlagen für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten: |
| Metallschutzmittel Metallschutzmittel für Schmieröle |
|
| 3811 21 00 |
|
| 3811 29 00 |
|
| 3811 90 00 | Metallschutzmittel für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
| Biozidadditive Biozidadditive für Schmieröle: |
|
| 3811 21 00 |
|
| 3811 29 00 |
|
| 3811 90 00 | Biozidadditive für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
| Thermostabilitätsverbesserer Thermostabilitätsverbesserer für Schmieröle: |
|
| 3811 21 00 |
|
| 3811 29 00 |
|
| 3811 90 00 | Thermostabilitätsverbesserer für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
| 1) Mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von mindestens 70 GHT. | |
| Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3i | Anhang XXI22 22a 22b 23 23a 23b 24 25 25a |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 0306 | Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake |
| 1604 31 00 | Kaviar |
| 160 43 200 | Kaviarersatz |
| 2208 | Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke |
| 2303 | Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets |
| 2402 | Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen |
| 2523 | Portlandzement, Tonerdeschmelzzement, Hüttenzement, Supersulfatzement und ähnliche hydraulische Zemente, auch gefärbt oder in Form von Klinkern |
| 2701 | Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe |
| 2702 | Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) |
| 2703 | Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert |
| 2704 | Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 2705 | Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe |
| 2706 | Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere |
| 2707 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen |
| 2708 | Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren |
| 2711 12 | Propan, verflüssigt |
| 2711 13 | Butane, verflüssigt |
| 2711 14 | Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien, verflüssigt |
| 2711 19 | Gasförmige Kohlenwasserstoffe, verflüssigt, a.n.g. |
| 2712 | Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ("slack wax"), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt |
| 2713 | Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien |
| 2714 | Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein |
| 2715 | Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech |
| 2803 | Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen) |
| 2804 29 10 | Helium |
|
2845 40 |
Helium-3 |
| 2811 | Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle (ausgenommen Chlorwasserstoff (Salzsäure), Chlorschwefelsäure, Schwefelsäure, Oleum, Salpetersäure, Sulfonitersäuren, Diphosphorpentaoxid, Phosphorsäure, Polyphosphorsäuren, Boroxide und Borsäuren) |
| 2818 | Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid |
| ex 2825 | Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide, ausgenommen solche der KN-Codes 28252000 und 28253000 |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 2834 | Nitrite; Nitrate |
| ex 2835 | Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch einheitlich, ausgenommen solche des KN-Codes 28352600 |
| 2836 | Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend |
| 2901 | Acyclische Kohlenwasserstoffe |
| 2902 | Cyclische Kohlenwasserstoffe |
| 2903 | Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe |
| 2905 | Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2907 | Phenole; Phenolalkohole |
| 2909 | Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2914 | Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo, Nitro- oder -Nitrosoderivate |
| 2915 | Carbonsäuren, gesättigt, acyclisch, einbasisch, und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2917 | Carbonsäuren, mehrbasisch, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2922 | Amine mit Sauerstoff-Funktionen |
| 2923 | Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich |
| 2931 | Verbindungen, isolierter chemisch einheitlicher organisch-anorganischer Art (ausg. organische Thioverbindungen sowie solche von Quecksilber) |
| 2933 | Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 3104 20 | Kaliumchlorid |
| 3105 20 | Mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend |
| 3105 60 | Mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend |
| ex 3105 90 20 | Andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend |
| ex 3105 90 80 | Andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend |
| 3301 | Öle, ätherisch, auch terpenfrei gemacht, einschl."konkrete" oder "absolute" Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnl. Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle |
| 3304 | Schönheitsmittel, zubereitet, oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausg. Arzneiwaren), einschl. Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre |
| 3305 | Zubereitete Haarbehandlungsmittel |
| 3306 | Zahnpflegemittel und Mundpflegemittel, zubereitet, einschl. Haftpuder und Haftpasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 3307 | Rasiermittel, zubereitet, einschl. Vorbehandlungsmittel und Nachbehandlungsmittel, Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riechmittel, Körperpflegemittel oder Schönheitsmittel, a.n.g.; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften |
| 3401 | Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen |
| 3402 | Stoffe, organisch, grenzflächenaktiv (ausg. Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel, einschl. zubereitete Waschhilfsmittel, und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend (ausg. solche der Pos. 3401) |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 3404 | Wachse, künstlich, und zubereitete Wachse |
| 3801 | Grafit, künstlich; Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen |
| 3811 | Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
| 3812 | Vulkanisationsbeschleuniger, zubereitet; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe |
| 3817 | Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe) |
| 3819 | Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT |
| 3823 | Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole |
| 3824 | Bindemittel, zubereitet, für Gießereiformen oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g. |
| 3901 | Polymere des Ethylens, in Primärformen |
| 3902 | Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen |
| 3903 | Polymere des Styrols, in Primärformen |
| 3904 | Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen |
| 3907 | Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen |
| 3908 | Polyamide in Primärformen |
| 3916 | Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Kunststoffen |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 3917 | Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke "Kniestücke, Flansche und dergl.", aus Kunststoffen |
| 3919 | Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen (ausg. Bodenbeläge sowie Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918) |
| 3920 | Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Kunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet, laminiert oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918) |
| 3921 | Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen, verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, oder aus Zellkunststoffen, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918) |
| 3923 | Transportmittel oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen |
| 3925 | Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, a.n.g. |
| 3926 | Waren aus Kunststoffen oder aus anderen Stoffen der Pos. 3901 bis 3914, a.n.g. |
| 4002 | Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
| 4011 | Luftreifen aus Kautschuk, neu |
| 4107 | Leder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder) von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 4202 | Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnl. Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnl. Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen |
| 4301 | Pelzfelle, roh "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile" (ausg. rohe Häute und Felle der Pos. 4101, 4102 oder 4103) |
| 44 | Holz und Holzwaren; Holzkohle |
| 4703 | Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff) (ausg. solche zum Auflösen) |
| 4705 | Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt |
| 4801 | Zeitungsdruckpapier gemäß Anmerkung 4 zu Kapitel 48, in Rollen mit einer Breite > 28 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 28 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
| 4802 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe sowie Büttenpapier und Büttenpappe "handgeschöpft" (ausg. Zeitungsdruckpapier der Pos. 4801 sowie Papiere der Pos. 4803) |
| 4803 | Papier zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
| 4804 | Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Positionen 4802 oder 4803) |
| 4805 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g. |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 4810 | Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen) |
| 4811 | Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Papiere von der in der Pos. 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art) |
| 4818 | Toilettenpapier und Ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern |
| 4819 | Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g.; Pappwaren in Form von starren Behältnissen von der in Büros, Geschäften und dergl. verwendeten Art |
| 4823 | Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g. |
| 5402 | Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 5601 | Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus sowie Spinnstofffasern, Länge <= 5 mm (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen (ausg. Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, usw. getränkt, bestrichen oder überzogen) |
| 5603 | Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g. |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 6204 | Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschl. Kniebundhosen und ähnl. Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, für Frauen oder Mädchen (ausg. aus Gewirken oder Gestricken sowie Windjacken und ähnl. Waren, Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen, Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung) |
| 6305 | Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art |
| 6403 | Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder (ausg. orthopädische Schuhe, Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen sowie Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben) |
| 6806 | Hüttenwolle [Schlackenwolle], Steinwolle und ähnl. mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälteoder Schallschutzzwecken (ausg. Waren aus Leichtbeton, Asbest, Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.; Mischungen und andere Waren aus oder auf der Grundlage von Asbest; keramische Waren) |
| 6807 | Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen z.B. Erdölpech, Kohlenteerpech |
| 6808 | Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergl., aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt (ausg. Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.) |
| 6810 | Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt |
| 6814 | Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren, einschl. agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen (ausg. elektrische Isolatoren, Isolierteile, Widerstände und Kondensatoren; Schutzbrillen aus Glimmer und Gläser dafür; Glimmer in Form von Christbaumschmuck) |
| 6815 | Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschl. Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), a.n.g. |
| 6902 | Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden) |
| 6907 | Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage; fertige Formstücke (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste Waren, Fliesen, die zu Untersetzern verarbeitet sind, Ziergegenstände sowie spezielle Fliesen [Kacheln] für Öfen) |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 7005 | Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
| 7007 | Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) |
| 7010 | Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas |
| 7019 | Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z.B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe) |
| 7104 | Edelsteine oder Schmucksteine, synthetisch oder rekonstituiert, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht |
| 7106 | Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
| 7112 | Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (ausg. eingeschmolzener und zu Rohblöcken, Masseln oder zu ähnl. Formen gegossener Abfall und Schrott) |
| 7115 | Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, a.n.g. |
| 7201 | Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen. |
| 7202 | Ferrolegierungen |
| 7203 | Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen |
| 7205 | Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl |
| 7408 | Draht aus Kupfer |
| 7601 | Aluminium in Rohform |
| 7604 | Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium |
| 7605 | Draht aus Aluminium |
| 7606 | Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 7607 | Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger |
| 7608 | Rohre aus Aluminium |
| 7801 | Blei in Rohform |
| 8207 | Werkzeuge, auswechselbar, zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z.B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschl. Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen und Erdbohrwerkzeuge, Gesteinsbohrwerkzeuge oder Tiefbohrwerkzeuge |
| 8212 | Rasiermesser, nichtelektrische Rasierapparate und Rasierklingen (einschl. Rasierklingenrohlinge im Band), aus unedlen Metallen |
| 8302 | Beschläge und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen |
| 8309 | Stopfen (einschl. Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen |
| 8407 | Hubkolbenverbrennungsmotoren und Rotationskolbenverbrennungsmotoren, mit Fremdzündung |
| 8408 | Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) |
| 8409 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt |
| ex 8411 | Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen, ausgenommen Teile von Turbo-Strahltriebwerken und Turbo-Propellertriebwerken des KN-Codes 8411 91 00 |
| 8412 | Motoren und Kraftmaschinen (ausg. Dampfturbinen, Kolbenverbrennungsmotoren, Wasserturbinen, Wasserräder, Gasturbinen sowie Elektromotoren); Teile davon |
| 8413 | Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser (ausg. aus keramischen Stoffen sowie medizinische Sekret-Absaugpumpen oder am Körper zu tragende oder implantierbare medizinische Pumpen); Hebewerke für Flüssigkeiten (ausgenommen Pumpen); Teile davon |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 8414 | Luft- oder Vakuumpumpen (ausg. Gasgemischheber [Emulsionspumpen] sowie pneumatische Elevatoren und Längsförderer); Luft oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; Teile davon |
| 8418 | Kühlschränke und Gefrierschränke, Gefriertruhen und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen; Teile davon (ausg. Klimageräte der Pos. 8415) |
| 8419 | Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt (ausg. Öfen und andere Apparate der Pos. 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z.B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen (ausg. Haushaltsapparate); nichtelektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher; Teile davon |
| 8421 | Zentrifugen, einschl. Zentrifugaltrockner (ausg. für die Isotopentrennung); Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (ausg. künstliche Nieren); Teile davon |
| 8422 | Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschl. Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure; Teile davon |
| 8424 | Apparate, mechanisch, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g.; Feuerlöscher, auch mit Füllung (ausg. Feuerlöschbomben und -granaten); Spritzpistolen und ähnl. Apparate (ausg. elektrische Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Hartmetalle der Pos. 8515); Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahl- und ähnl. Strahlapparate, a.n.g.; Teile davon, a.n.g. |
| 8426 | Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane (ausg. Autokrane sowie Kranwagen für das Eisenbahnnetz); fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren |
| 8431 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt |
| 8450 | Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung; Teile davon |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 8455 | Metallwalzwerke und Walzen dafür; Teile von Metallwalzwerken |
| 8466 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen, a.n.g.; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art |
| 8467 | Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen Teile davon |
| 8471 | Datenverarbeitungsmaschinen, automatisch, und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, a.n.g. |
| 8474 | Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen, auch pulver- oder breiförmigen, mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand; Teile davon |
| 8477 | Maschinen und Apparate zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon |
| 8479 | Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen Teile davon |
| 8480 | Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergl.), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoff (ausg. aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, aus keramischen Stoffen oder Glas sowie Matern, Matrizen oder Gießformen für Zeilengießmaschinen) |
| 8481 | Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile; Teile davon |
| 8482 | Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager), ausg. Stahlkugeln der Pos. 7326); Teile davon |
| 8483 | Maschinenwellen, einschl. Nockenwellen und Kurbelwellen, und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager, Gleitlager, Lagergehäuse und Lagerschalen, für Maschinen; Gleitlager; Kugel- oder Rollenschrauben, Getriebe und andere Drehzahlumwandler, einschl. Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben, einschl. Seilrollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, für Maschinen, einschl. Universalkupplungen; Teile davon |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 8487 | Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 a.n.g. (ausg. Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren) |
| 8501 | Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate |
| 8502 | Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer |
| 8503 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Elektromotoren, elektrische Generatoren, Stromerzeugungsaggregate oder elektrische rotierende Umformer bestimmt a.n.g. |
| 8504 | Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z.B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen; Teile davon |
| 8511 | Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, elektrisch, für
Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.B. Gleichstrommaschinen und Wechselstrommaschinen) und Ladestromschalter oder Rückstromschalter; Teile davon |
| 8516 | Warmwasserbereiter und Tauchsieder, elektrisch; elektrische Geräte zum Raumoder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege "z.B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer" oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt (ausg. Heizdecken, -kissen oder dergl.); elektrische Heizwiderstände (ausg. solche der Pos. 8545); Teile davon |
| 8517 | Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk); Teile davon (ausg. Sende- oder Empfangsgeräte der Pos. 8443, 8525, 8527 oder 8528) |
| 8523 | Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 |
| 8525 | Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
| 8526 | Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte: |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 8531 | Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z.B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder); Teile davon |
| 8535 | Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von > 1000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537) |
| 8536 | Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von <= 1000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537) |
| 8537 | Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Pos. 8535 oder 8536, einschl. solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik) |
| 8538 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Pos. 8535, 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g. |
| 8539 | Glühlampen und Entladungslampen, elektrisch, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen "sealed beam lamp units", Ultraviolettlampen und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED); Teile davon |
| 8541 | Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln (ausg. fotovoltaische Generatoren); Leuchtdioden (LED), gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle; Teile davon |
| 8542 | Schaltungen, elektronisch, integriert; Teile davon |
| 8543 | Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, elektrisch, in Kapitel 85 a.n.g. sowie Teile davon |
| 8544 | Drähte und Kabel (einschl. Koaxialkabel) für elektrotechnische Zwecke, isoliert (auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 8545 | Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall |
| 8603 | Triebwagen und Schienenbusse (ausgenommen solche der Position 8604) |
| 8606 | Güterwagen, schienengebunden (ausg. Gepäckwagen und Postwagen) |
| 8701 | Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) |
| 8703 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt (ausg. Omnibusse der Pos. 8702), einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen |
| 8704 | Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus |
| 8716 | Anhänger und Sattelanhänger; andere nichtselbstfahrende Fahrzeuge (ausg. schienengebunden); Teile davon, a.n.g. |
| 8802 | Luftfahrzeuge mit maschinellem Antrieb (z.B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge, einschl. Satelliten, und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge |
| 8901 | Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern |
| 8903 | Jachten und andere Vergnügungsboote oder Sportboote; Ruderboote und Kanus |
| 8904 | Schlepper und Schubschiffe |
| 8905 | Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen |
| 9001 | Fasern, optisch, und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544); polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschl. Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, ungefasst (ausg. solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) Fotoapparate; |
| 9006 | Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausg. Entladungslampen der Pos. 8539) |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 9013 | Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in Kapitel 90 anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte |
| 9014 | Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte) |
| 9026 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032 |
| 9027 | Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome |
| 9030 | Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der
Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen |
| 9031 | Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 a.n.g.; Profilprojektoren |
| 9032 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln (ausg. Armaturen der Pos. 8481) |
| 9401 | Sitzmöbel (ausg. für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Chirurgie der Pos. 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon, a.n.g. |
| 9403 | Andere Möbel und Teile davon |
| 9404 | Sprungrahmen (ausg. Federkerne für Sitze); Bettausstattungen und ähnl. Waren, z.B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen, mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen (ausg. Wassermatratzen, Luftmatratzen sowie Decken und Bezüge) |
| 9405 | Leuchten und Beleuchtungskörper, einschl. Scheinwerfer und Teile davon, a.n.g.; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergl., mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, a.n.g. |
| 9406 | Gebäude, vorgefertigt, auch unvollständig oder noch nichtmontiert |
| - gestrichen - | Anhang XXII22 22a 23 |
| Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k | Anhang XXIII22 22a 22b 23 23a 23b 24 24a 25 25a 25b |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 0601 | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212) |
| 0602 30 | Rhododendren (Azaleen), auch veredelt |
| 0602 40 | Rosen, auch veredelt |
| 0602 90 | Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Propfreiser; Pilzmycel - andere |
| 0604 20 | Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet - frisch |
| 25 | Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement |
| 26 | Erze sowie Schlacken und Aschen |
| 2701 | Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe |
| 2702 | Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) |
| 2703 | Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert |
| 2704 | Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle |
| 2707 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen |
| 2708 | Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren |
| 2710 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle); Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von >= 70 GHT, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, a.n.g.; Ölabfälle hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend |
| 2712 | Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ('slack wax'), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt |
| 2715 | Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech - andere |
| 2801 | Fluor, Chlor, Brom und Iod |
| 2802 | Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel |
| 2803 | Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen) |
| 2804 | Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle |
| 2806 | Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure |
| 2811 | Säuren, anorganisch, und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle |
| 2813 | Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid |
| 2814 | Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung |
| 2815 | Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums |
| 2817 | Zinkoxid; Zinkperoxid |
| 2818 30 | Aluminiumhydroxid |
| 2819 | Chromoxide und -hydroxide |
| 2820 | Manganoxide |
| 2821 | Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von >= 70 GHT, berechnet als Fe2O3 |
| 2822 | Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide |
| 2823 | Titanoxide |
| 2825 | Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; basen, anorganisch, sowie Metalloxide, Metallhydroxide und Metallperoxide, a.n.g. |
| 2827 | Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide |
| 2828 | Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite |
| 2829 | Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate |
| 2832 20 | Sulfite (ausgenommen Natriumsulfite) |
| 2833 | Sulfate; Alaune Peroxosulfate (Persulfate) |
| 2834 | Nitrite; Nitrate |
| 2835 | Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch einheitlich |
| 2836 | Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend |
| 2839 | Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle |
| 2840 | Borate; Peroxoborate (Perborate) |
| 2841 | Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide |
| 2843 | Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame |
| 2846 | Verbindungen, anorganisch oder organisch, der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle |
| 2847 | Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt |
| 2901 | Acyclische Kohlenwasserstoffe |
| 2902 | Cyclische Kohlenwasserstoffe |
| 2903 | Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe |
| 2904 | Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert |
| 2905 | Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2906 | Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2907 | Phenole; Phenolalkohole |
| 2909 | Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2910 | Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2911 | Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2912 | Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd |
| 2914 | Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder -Nitrosoderivate |
| 2915 | Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2916 | Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2917 | Carbonsäuren, mehrbasisch, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2918 | Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2920 | Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2921 | Verbindungen mit Aminofunktion |
| 2922 | Amine mit Sauerstoff-Funktionen |
| 2923 | Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich |
| 2924 | Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion |
| 2925 | Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion, einschließlich Saccharin und seine Salze, oder Verbindungen mit Iminfunktion |
| 2926 | Verbindungen mit Nitrilfunktion |
| 2929 | Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen |
| 2930 | Thioverbindungen, organisch |
| 2933 29 | Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e), die einen nicht kondensierten Imidazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten (ausg. Hydantoin und seine Derivate sowie Erzeugnisse der Unterposition 3002 10) |
| 2933 54 | Andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse |
| 2933 71 | 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) |
| 2933 79 | Lactame (ausg. 6-Hexanlactam 'epsilon-Caprolactam', Clobazam (INN), Methyprylon (INN) sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber) |
| 2933 99 | Verbindungen, heterocyclisch, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) (ausgenommen: - Verbindungen, die in der Struktur einen nicht kondensierten Pyrazolring (auch hydriert) oder einen nicht kondensierten Imidazolring (auch hydriert) oder einen nicht kondensierten Pyridinring (auch hydriert) oder ein Chinolinringsystem oder Isochinolinringsystem (auch hydriert), nicht weiter kondensiert, oder einen Pyrimidinring (auch hydriert) oder Piperazinring oder einen nicht kondensierten Triazinring (auch hydriert) enthalten, - Lactame, - Alprazolam (INN), Camazepam (INN), Chlordiazepoxid (INN), Clonazepam (INN), Clorazepat, Delorazepam (INN), Diazepam (INN), Estazolam (INN), Ethylloflazepat (INN), Fludiazepam (INN), Flunitrazepam (INN), Flurazepam (INN), Halazepam (INN), Lorazepam (INN), Lormetazepam (INN), Mazindol (INN), Medazepam (INN), Midazolam (INN), Nimetazepam (INN), Nitrazepam (INN), Nordazepam (INN), Oxazepam (INN), Pinazepam (INN), Prazepam (INN), Pyrovaleron (INN), Temazepam (INN), Tetrazepam (INN) und Triazolam (INN); Salze dieser Erzeugnisse, - Azinphosmethyl (ISO)) |
| 2938 | Natürliche, auch synthetisch hergestellte nicht-pflanzliche Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate |
| 2940 | Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 2937, 2938 oder 2939 |
| 3201 | Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate |
| 3202 | Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben |
| 3203 | Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge, (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) - andere |
| 3204 | Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich |
| 3205 | Farblacke (ausgenommen China- oder Japanlack sowie Lackfarben); Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Farblacken (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) |
| 3206 | Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Positionen 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich |
| 3207 | Pigmente, zubereitet, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnl. Zubereitungen von der in der Keramikindustrie, Emaillierindustrie oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken |
| 3208 | Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. Lösungen von Collodium) |
| 3209 | Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst |
| 3210 | Andere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art |
| 3211 | Zubereitete Sikkative |
| 3212 90 | Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf - andere |
| 3214 | Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen |
| 3215 | Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten, auch konzentriert oder in fester Form |
| 3302 90 | Mischungen von Riechstoffen und Mischungen, einschl. alkoholische Lösungen, auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art (ausg. der für die Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art) |
| 3402 | Stoffe, organisch, grenzflächenaktiv (ausg. Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel, einschl. zubereitete Waschhilfsmittel, und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend (ausg. solche der Pos. 3401) |
| 3403 | Zubereitete Schmiermittel, einschl. Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutz- oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Formenfreisetzungszubereitungen auf der Grundlage von Schmierstoffen; zubereitete Schmiermittel und Zubereitungen von der zum Öl- oder Fettbehandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen verwendeten Art (ausg. als Grundbestandteil Öle oder Öle aus bituminösen Mineralien von >= 70 GHT enthaltend) |
| 3404 | Wachse, künstlich, und zubereitete Wachse |
| 3405 | Schuhcreme, Möbelwachs und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und Scheuerpulver und ähnl. Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaumkunststoff, Schwammkunststoff, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt oder überzogen), ausg. zubereitete und künstliche Wachse der Position 3404 |
| 3505 10 | Dextrine und andere modifizierte Stärken |
| 3506 | Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger |
| 3507 90 | Enzyme und zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen (ausg. Lab und seine Konzentrate) |
| 3604 | Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel |
| 3605 | Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604 |
| 3606 | Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36 |
| 3701 | Platten und Planfilme, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, aus Stoffen aller Art (ausg. Papier, Pappe oder Spinnstoffe); lichtempfindliche fotografische Sofortbild-Planfilme, unbelichtet, auch in Kassetten |
| 3702 | Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet |
| 3703 | Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet |
| 3705 | Platten und Filme, fotografisch, belichtet und entwickelt (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoff sowie kinematografische Filme und gebrauchsfertige Druckplatten) |
| 3706 | Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung |
| 3707 | Zubereitungen von chemischen Erzeugnissen zu fotografischen Zwecken (ausg. Lacke, Klebstoffe und ähnl. Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf |
| 3801 | Grafit, künstlich; Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen |
| 3802 | Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz, auch ausgebraucht |
| 3806 | Kolofonium und Harzsäuren und ihre Derivate; leichte und schwere Harzöle; durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze) |
| 3807 | Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliche Peche; Brauereipech und ähnl. Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech (ausg. Einbruchpech, Gelbpech, Stearinpech, Fettpech, Fettteer und Glycerinpech) |
| 3808 94 | Desinfektionsmittel, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren |
| 3809 | Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z.B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g. |
| 3810 | Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen; Zubereitungen von der als Überzugsmasse oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art |
| 3811 | Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
| 3812 | Vulkanisationsbeschleuniger, zubereitet; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe |
| 3813 | Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben (ausg. gefüllte oder ungefüllte Feuerlöschgeräte, auch tragbare sowie unvermischte chemisch einheitliche Erzeugnisse mit feuerlöschenden Eigenschaften, in anderer Aufmachung) |
| 3814 | Lösemittel und Verdünnungsmittel, organisch, zusammengesetzt, a.n.g.; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken (ausg. Nagellackentferner) |
| 3815 | Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, a.n.g. (ausg. Vulkanisationsbeschleuniger) |
| 3816 | Feuerfeste Zemente, feuerfeste Mörtel, feuerfester Beton und ähnliche feuerfeste Mischungen, einschließlich Dolomitstampfmasse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 3801 |
| 3817 | Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe) |
| 3819 | Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT |
| 3820 | Gefrierschutzmittel, zubereitet, und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen (ausg. zubereitete Additives für Mineralöle oder andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten) |
| 3823 | Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole |
| 3824 | Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 3825 90 | Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, a.n.g. (ausg. Abfälle) |
| 3826 | Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von < 70 GHT |
| 3827 90 | Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in anderen Teilpositionen der Position 3827 |
| 3901 | Polymere des Ethylens, in Primärformen |
| 3902 | Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen |
| 3903 | Polymere des Styrols, in Primärformen |
| 3904 | Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen |
| 3905 | Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen |
| 3906 | Acrylpolymere, in Primärformen |
| 3907 | Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen |
| 3908 | Polyamide, in Primärformen |
| 3909 | Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen |
| 3910 | Silicone in Primärformen |
| 3911 | Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen |
| 3912 | Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen |
| 3913 | Natürliche Polymere (z.B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z.B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen |
| 3914 | Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen |
| 3915 | Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen |
| 3916 | Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Kunststoffen |
| 3917 | Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen |
| 3920 | Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage |
| 3921 | Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen |
| 3922 90 | Bidets, Klosettschüsseln, Spülkästen und ähnl. Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen (ausg. Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Klosettsitze und -deckel) |
| 3925 | Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 3926 90 | Waren aus Kunststoffen oder aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 [ausgenommen Büroartikel oder Schulartikel; Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe); Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen; Statuetten und andere Ziergegenstände] |
| 4002 | Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
| 4005 | Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
| 4006 10 | Rohlaufprofile aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, für Reifen |
| 4008 | Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk |
| 4009 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z.B. Nippel, Bögen) |
| 4010 | Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk |
| Ex 4011 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, ausgenommen KN-Code 4011 30 00 |
| 4012 | Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk |
| 4013 | Luftschläuche aus Kautschuk |
| 4016 93 | Dichtungen aus Weichkautschuk (ausg. aus Zellkautschuk) |
| 4407 | Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm |
| 4408 10 | Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Lagenholz aus Nadelholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <= 6 mm |
| 4411 13 | Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von > 5 mm bis <= 9 mm |
| 4411 94 | Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von <= 0,5 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile) |
| 4412 | Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz |
| 4416 | Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und erkennbare Teile davon, aus Holz, einschl. Fassstäbe |
| 4418 40 | Verschalungen aus Holz, für Betonarbeiten (ausg. Sperrholzplatten) |
| 4418 60 | Pfosten und Balken, aus Holz |
| 4418 79 | Fußbodenplatten, zusammengesetzt, aus anderem Holz als Bambus (ausg. mehrlagige Platten sowie Platten für Mosaikfußböden) |
| 4503 | Waren aus Naturkork |
| 4504 | Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork |
| 4701 | Halbstoffe, mechanisch, aus Holz, chemisch unbehandelt |
| 4703 | Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff) (ausg. solche zum Auflösen) |
| 4704 | Halbstoffe, chemisch, aus Holz 'Sulfitzellstoff' (ausg. solche zum Auflösen) |
| 4705 | Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt |
| 4706 | Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen |
| 4707 | Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung |
| 4802 20 | Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
| 4802 40 | Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen |
| 4802 58 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/ m2, a.n.g. |
| 4802 61 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g. |
| 4804 | Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Positionen 4802 oder 4803) |
| 4805 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g. |
| 4806 | Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
| 4807 | Papier und Pappe, 'zusammengeklebt', auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
| 4808 | Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art) |
| 4809 | Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungspapier oder Umdruckpapier, einschl. gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
| 4810 | Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen) |
| 4811 | Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art |
| 4814 90 | Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde) |
| 4819 20 | Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe |
| 4822 | Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet |
| 4823 | Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen, oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g. |
| 4906 | Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke |
| 5105 | Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmter Wolle in loser Form) |
| 5106 | Streichgarne (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 5107 | Kammgarne aus Wolle (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 5112 | Gewebe aus gekämmter Wolle oder aus gekämmten feinen Tierhaaren (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Position 5911) |
| 5205 | Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 5206 42 | Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von 232,56 dtex bis < 714,29 dtex (> Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 5209 11 | Gewebe aus Baumwolle in Leinwandbindung, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g, roh |
| 5211 | Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g |
| 5308 | Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne |
| 5402 63 | Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, gezwirnt (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne) |
| 5403 | Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 5404 | Monofile, synthetisch, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm Streifen und dergleichen (z.B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer sichtbaren Breite von <= 5 mm |
| 5407 30 | Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, die aus Lagen parallel gelegter Garne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen, an den Berührungspunkten durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt |
| 5501 | Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus synthetischen Filamenten |
| 5502 | Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten |
| 5503 | Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 5504 90 | Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet (ausg. aus Viskose) |
| 5506 | Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 5507 | Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 5512 21 | Gewebe, mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von >= 85 GHT, roh oder gebleicht |
| 5512 99 | Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von >= 85 GHT, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt (ausg. aus Polyacryl-, Modacryl- oder Polyester-Spinnfasern) |
| 5516 | Gewebe aus künstlichen Spinnfasern |
| 5601 29 | Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern; hygienischen Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnl. hygienische Waren, Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, Reinigungsmitteln usw. getränkt, bestrichen oder überzogen) |
| 5601 30 | Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen |
| 5604 | Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen; Spinnstoffgarne, Streifen oder dergl. der Position 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt (ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise als Angelschnüre aufgemacht) |
| 5605 | Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen (ausg. Garne, hergestellt aus einer Mischung von Spinnstoffen und Metallfasern, mit antistatischer Wirkung; Garne, mit Metalldraht verstärkt; Waren mit dem Charakter von eigentlichen Posamentierwaren) |
| 5607 41 | Bindegarne oder Pressengarne, aus Polyethylen oder Polypropylen |
| 5801 27 | Kettsamt und Kettplüsch, aus Baumwolle (ausg. Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, getuftete Spinnstofferzeugnisse sowie Bänder der Position 5806) |
| 5803 | Drehergewebe (ausg. Bänder der Position 5806) |
| 5806 40 | Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern 'Bolducs', mit einer Breite von <= 30 cm |
| 5901 | Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnl. steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art (ausg. mit Kunststoffen bestrichene Gewebe) |
| 5905 | Wandverkleidungen aus Spinnstoffen |
| 5908 | Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt (ausg. Dochte, mit Wachs überzogen, nach Art der Wachsstöcke, Zündschnüre und Sprengzündschnüre, Dochte in Gestalt von Spinnstoffgarnen sowie Dochte aus Glasfasern) |
| 5910 | Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt (ausg. mit einer Stärke von < 3 mm, sofern von unbestimmter Länge oder nur auf Länge zugeschnitten sowie mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen oder aus mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden hergestellt) |
| 5911 10 | Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen |
| 5911 31 | Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art, z.B. zum Herstellen von Papierhalbstoff oder Asbestzement, mit einem Quadratmetergewicht von < 650 g |
| 5911 32 | Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art, z.B. zum Herstellen von Papierhalbstoff oder Asbestzement, mit einem Quadratmetergewicht von >= 650 g |
| 5911 40 | Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnl. technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren |
| 6001 99 | Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern sowie 'Hochflorerzeugnisse') |
| 6003 | Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch (einschl. 'Hochflorerzeugnisse'), Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
| 6005 36 | Kettengewirke 'einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind', mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. 'Hochflorerzeugnisse'], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
| 6005 44 | Kettengewirke 'einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind', mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. 'Hochflorerzeugnisse'], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
| 6006 10 | Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. 'Hochflorerzeugnisse'], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
| 6309 | Altwaren an Kleidung, Bekleidungszubehör, Decken, Haushaltswäsche und Waren zur Innenausstattung, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, einschl. Schuhe und Kopfbedeckungen aller Art, augenscheinlich gebraucht, lose in Massenladungen oder als nur geschnürte Packen oder in Ballen, Säcken oder ähnl. Verpackungen gestellt (ausg. Teppiche und anderer Fußbodenbelag sowie Tapisserien) |
| 6802 92 | Kalksteine, andere als Marmor, Travertin und Alabaster, von beliebiger Form (ausg. Fliesen, Würfel und dergl. der Unterposition 6802.10; Fantasieschmuck; Uhren, Beleuchtungskörper, und Teile davon; Originalwerke der Bildhauerkunst; Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten) |
| 6804 | Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen |
| 6806 | Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69 |
| 6807 | Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen z.B. Erdölpech, Kohlenteerpech |
| 6809 19 | Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnl. Waren, aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nichtverziert (ausg. nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt sowie gipsgebundene Waren zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken) |
| 6810 | Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt |
| 6811 | Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen |
| 6813 | Reibungsbeläge (z.B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen (ausg. montierte Bremsbeläge) |
| 6814 | Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen |
| 6815 | Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 6901 | Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnl. Kieselsäurehaltigen Erden |
| 6902 | Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden |
| 6903 | Andere feuerfeste keramische Waren (z.B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und Schieber), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden |
| 6904 10 | Mauerziegel (ausg. aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden sowie feuerfeste Steine der Position 6902) |
| 6905 | Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik |
| 6906 00 | Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke, keramisch (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste keramische Waren, Rauchleitungen, besonders hergerichtete Rohre für Laboratorien sowie Isolierrohre, ihre Verbindungsstücke und sonstigen Rohrteile zu elektrotechnischen Zwecken) |
| 6907 22 | Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von > 0,5 %, jedoch <= 10 % (ausg. Mosaiksteine und fertige Formstücke) |
| 6907 40 | fertige Formstücke |
| 6909 | Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken |
| 7002 | Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet |
| 7003 | Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
| 7004 | Tafeln aus Glas, gezogen oder geblasen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch sonst unbearbeitet |
| 7005 | Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
| 7007 | Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) |
| 7011 10 | Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Beleuchtung |
| 72 | Eisen und Stahl |
| 7301 | Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl |
| 7302 | Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material |
| 7303 | Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen |
| 7304 | Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl |
| 7305 | Rohre, a.n.g. (z.B. geschweißt, genietet oder in ähnlicher Weise geschlossen), mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl |
| 7306 | Rohre und Hohlprofile (z.B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl |
| 7307 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl |
| 7308 | Konstruktionen und Konstruktionsteile (z.B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Position 9406) |
| 7309 | Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung |
| 7310 | Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art ausg. verdichtete oder 'verflüssigte Gase', mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g. |
| 7311 | Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
| 7312 | Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl, ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik |
| 7313 | Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl |
| 7314 | Gewebe (einschließl. endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht |
| 7315 | Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
| 7318 24 | Splinte und Keile, aus Eisen oder Stahl |
| 7320 | Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl |
| 7322 90 | Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
| 7324 29 | Badewannen aus Stahlblech |
| 7326 | Andere Waren aus Eisen/Stahl |
| Ex 74 | Kupfer und Waren daraus, ausgenommen KN-Code 7401 00 00 |
| 7505 | Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel |
| 7506 | Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel |
| 7507 | Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke z.B. Bogen, Muffen, aus Nickel |
| 7508 | Andere Waren aus Nickel |
| 76 | Aluminium und Waren daraus |
| 7804 | Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei |
| 7905 | Bleche, Bänder und Folien, aus Zink |
| 8001 | Zinn in Rohform |
| 8003 | Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn |
| 8007 | Waren aus Zinn |
| 8101 | Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 8102 | Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 8105 | Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschl. Abfälle und Schrott |
| 8109 | Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 8111 | Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfällen und Schrott |
| 8202 | Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschl. Frässägeblätter und nichtgezahnte Sägeblätter) |
| 8203 | Feilen, Raspeln, Kneifzangen (einschl. Beißzangen), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen und ähnl. Handwerkzeuge |
| 8204 | Schraubenschlüssel und Spannschlüssel, von Hand zu betätigen (einschl. Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff |
| 8207 | Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z.B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen und Erdbohrwerkzeuge, Gesteinsbohrwerkzeuge oder Tiefbohrwerkzeuge |
| 8208 10 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Metallbearbeitung |
| 8208 20 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Holzbearbeitung |
| 8208 30 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Nahrungsmittelindustrie |
| 8208 90 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - andere |
| 8301 20 | Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, aus unedlen Metallen |
| 8301 70 | Schlüssel, gesondert gestellt |
| 8302 | Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen |
| 8307 | Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
| 8309 | Stopfen (einschl. Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen |
| 8402 | Dampfkessel (Dampferzeuger), ausg. Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser; Teile davon |
| 8404 | Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 (z.B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen Teile davon |
| 8405 | Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern Teile davon (ausg. Kokereien, elektrolytische Prozessgasgeneratoren und Karbidlampen) |
| 8406 | Dampfturbinen; Teile davon |
| 8407 | Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung |
| 8408 | Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) |
| 8409 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt |
| 8410 | Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür (ausg. Wasserkraftmaschinen oder Hydromotoren der Position 8412) |
| 8411 | Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen |
| 8412 | Motoren und Kraftmaschinen (ausgenommen Dampfturbinen, Kolbenverbrennungsmotoren, Wasserturbinen, Wasserräder, Gasturbinen sowie Elektromotoren); Teile davon |
| 8413 | Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten: Teile davon |
| 8414 | Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter |
| 8415 83 | Andere Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird - ohne Kälteerzeugungsvorrichtung |
| 8416 | Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen; Teile davon |
| 8417 | Industrieöfen und Laboratoriumsöfen, nichtelektrisch, einschließlich Verbrennungsöfen |
| 8418 99 | Teile von Kühl- und Gefrierschränken und -truhen und von anderen Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung sowie von Wärmepumpen (ausg. Möbel, ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Kälteerzeugungseinrichtung bestimmt) |
| 8419 19 | Heißwasserspeicher und Durchlauferhitzer, nicht elektrisch (ausg. Gasdurchlauferhitzer sowie Heizkessel bzw. Heizthermen für Zentralheizung) |
| 8419 39 | Trockner (ausg. Lyophilisierungsanlagen, Gefriertrockner und Sprühtrockner, Trockner für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für Holz, für Papierhalbstoff, Papier oder Pappe) |
| 8419 40 | Destillier- und Rektifizierapparate |
| 8419 50 | Wärmeaustauscher (ausg. für Kessel) |
| 8419 60 | Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung |
| 8419 89 | Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z.B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, anderweit nicht genannt (ausg. Haushaltsgeräte sowie Öfen und andere Apparate der Position 8514) |
| 8419 90 | Teile von Apparaten, Vorrichtungen und Laborausstattungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, sowie von nicht elektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern, anderweit nicht genannt |
| 8420 | Kalander und Walzwerke (ausg. Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen |
| Ex 8421 | Zentrifugen, einschl. Zentrifugaltrockner (ausg. für die Isotopentrennung); Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (ausg. von Wasser oder Getränken, und ausg. von künstlichen Nieren); Teile davon |
| 8422 20 | Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen |
| 8422 30 | Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure |
| 8423 | Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art |
| 8424 20 | Spritzpistolen und ähnl. Apparate |
| 8424 30 | Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahl- und ähnl. Strahlapparate |
| 8424 89 | Apparate, mechanisch, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g. |
| 8424 90 | Teile von Feuerlöschern, Spritzpistolen und ähnl. Apparaten, Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparaten und ähnl. Strahlapparaten sowie von mechanischen Apparaten zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g. |
| 8425 | Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden |
| 8426 | Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren |
| 8427 | Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren (ausg. Portalhubkraftkarren sowie Krankraftkarren) |
| 8428 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern, z.B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen |
| 8429 | Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter |
| 8430 | Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder andere Mineralien, Rammen und Pfahlzieher sowie Schneeräumer |
| 8431 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt |
| 8439 10 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen |
| 8439 30 | Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe |
| 8439 91 | Teile von Maschinen und Apparaten zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen |
| 8440 90 | Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen - Teile |
| 8441 30 | Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen |
| 8442 40 | Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte |
| 8443 13 | Andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte |
| 8443 15 | Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte |
| 8443 16 | Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte |
| 8443 17 | Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte |
| 8443 19 | Druckmaschinen, -apparate und -geräte, zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 (ausg. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen und andere druckende Büromaschinen der Positionen 8469 bis 8472, Tintenstrahldruckmaschinen sowie Offset-, Flexo-, Hoch- und Tiefdruckmaschinen) |
| 8443 91 | Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 |
| 8444 | Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
| 8448 | Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z.B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z.B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen) |
| 8451 10 | Maschinen für die chemische Reinigung |
| 8451 29 | Trockner - andere |
| 8451 30 | Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen |
| 8451 90 | Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z.B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen - Teile |
| 8453 | Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder (ausg. Trocknungsmaschinen, Spritzpistolen, Maschinen zum Enthaaren von Schweinen, Nähmaschinen sowie Allzweckpressen); Teile davon |
| 8454 | Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe; Teile davon |
| 8455 | Metallwalzwerke und Walzen dafür |
| 8456 | Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl, Wasserstrahlschneidemaschinen |
| 8457 | Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen |
| 8458 | Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung |
| 8459 | Werkzeugmaschinen, einschl. Bearbeitungseinheiten auf Kopf, zum Bohren, Fräsen, Fräsen oder Innengewinden (ausg. Drehmaschinen und Drehzentren der Position 8458, Zahnschneidemaschinen der Position 8461 sowie handbetriebene Maschinen) |
| 8460 | Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln (ausg. Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461 sowie von Hand zu führende Maschinen) |
| 8461 | Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 8462 | Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen (ausgenommen Walzwerke); Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Längsteilanlagen und Ablänganlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen, Ausklinken oder Nibbeln von Metallen (ausgenommen Ziehbänke); Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, nicht in den vorstehenden Positionen genannt |
| 8463 | Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen, gesinterten Hartmetallen oder Cermets, ohne Materialabtrag (ausg. Schmiede-, Biege-, Abkant-, Richt- und Abflachungspressen, Schermaschinen, Stanz- oder Ausklinkmaschinen, Pressen und von Hand zu führenden Maschinen) |
| 8464 | Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnl. mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas (ausg. von Hand zu führende Maschinen) |
| 8465 | Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen |
| 8466 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen, a.n.g.; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art |
| 8467 | Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen Teile davon |
| 8468 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten; Teile davon |
| 8470 | Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnl. Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen |
| Ex 8471 | Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Lesegeräte, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen andere Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen des KN-Codes 8471 80 und Speichereinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, anderweit nicht genannt, entsprechend dem KN-Code 8471 70 98 |
| 8472 | Büromaschinen und -apparate (z.B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortiermaschinen, Geldzählmaschinen oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen) |
| 8473 | Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8470 bis 8472 bestimmt |
| 8474 | Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand; Teile davon |
| 8475 | Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren (ausg. Öfen sowie Heizgeräte zum Herstellen von vorgespanntem Glas); Teile davon |
| 8477 | Maschinen und Apparate zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon |
| 8478 | Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 8479 | Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 8480 | Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe |
| 8481 | Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile; |
| 8482 | Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager), ausg. Stahlkugeln der Position 7326); Teile davon |
| 8483 | Maschinenwellen, einschl. Nockenwellen und Kurbelwellen, und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager, Gleitlager, Lagergehäuse und Lagerschalen, für Maschinen; Gleitlager; Kugel- oder Rollenschrauben, Getriebe und andere Drehzahlumwandler, einschl. Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben, einschl. Seilrollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, für Maschinen, einschl. Universalkupplungen; Teile davon |
| 8484 | Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen |
| 8485 | Maschinen für die additive Fertigung |
| 8486 | Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 11 C zu Kapitel 84 genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör |
| 8487 | Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren |
| 8501 | Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate) |
| 8502 | Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer |
| 8503 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt: |
| 8504 | Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z.B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen |
| 8505 | Elektromagnete (ausg. für medizinische Zwecke) Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe; Teile davon |
| 8506 | Elektrische Primärelemente und Primärbatterien Teile davon |
| 8507 | Akkumulatoren, elektrisch, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form; Teile davon |
| 8511 | Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, elektrisch, für Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.B. Gleichstrommaschinen und Wechselstrommaschinen) und Ladestromschalter oder Rückstromschalter; Teile davon |
| 8512 | Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art |
| 8513 | Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z.B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 8512 |
| Ex 8514 | Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung (ausgenommen Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken der Position 85141910); andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung |
| 8515 | Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets; Teile davon |
| 8516 80 | Heizwiderstände, elektrisch (ausg. aus agglomerierter Kohle oder Grafit) |
| 8517 | Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (ausg. Sende- oder Empfangsgeräte der Positionen 8443, 8525, 8527 oder 8528) |
| 8518 | Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen |
| 8519 | Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte |
| 8521 | Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner |
| 8522 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8519 oder 8521 bestimmt |
| 8523 | Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, 'intelligente Karten (smart cards)' und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 |
| 8524 | Flachbildschirmmodule, auch berührungsempfindliche Bildschirme enthaltend |
| 8525 | Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
| 8526 | Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte |
| 8527 | Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert |
| 8528 | Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Tonaufzeichnungsgerät oder Bildaufzeichnungsgerät oder Bildwiedergabegerät |
| 8530 | Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausg. mechanische oder elektromechanische Geräte der Position 8608); Teile davon |
| 8531 | Hörsignalgeräte und Sichtsignalgeräte, elektrisch (z.B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchsalarmgeräte oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder) (ausg. von Geräten der Position 8512 oder 8530) |
| 8532 | Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren, elektrisch |
| 8533 | Widerstände, elektrisch (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausg. Heizwiderstände |
| 8534 | Gedruckte Schaltungen |
| 8535 | Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von > 1.000 v (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Position 8537) |
| 8536 | Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1.000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel |
| 8537 | Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 |
| 8538 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt |
| 8539 | Glühlampen und Entladungslampen, elektrisch, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units), Ultraviolettlampen und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED) |
| 8540 | Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z.B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras) Teile davon |
| 8541 | Halbleiterbauelemente (z.B. Dioden, Transistoren, halbleiterbasierte Transducer); lichtempfindliche Halbleiterbauelemente einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln; Leuchtdioden (LED), auch mit anderen Leuchtdioden (LED) zusammengesetzt; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle |
| 8543 | Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 8544 | Drähte und Kabel (einschl. Koaxialkabel) für elektrotechnische Zwecke, isoliert (auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen |
| 8545 | Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall |
| 8546 | Isolatoren für elektrotechnische Zwecke, aus Stoffen aller Art |
| 8547 | Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z.B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung |
| 8549 | Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten |
| 8602 | Lokomotiven (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren); Lokomotivtender |
| 8604 | Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z.B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen) |
| 8606 | Güterwagen, schienengebunden (ausgenommen Gepäckwagen und Postwagen) |
| 8607 | Teile von Schienenfahrzeugen |
| 8608 | Gleismaterial für Schienenwege, ortsfest; mechanische, auch elektromechanische, Signalgeräte bzw. Sicherungsgeräte, Überwachungsgeräte oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergl., Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon |
| 8701 21 | Sattelzugmaschinen - nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) |
| 8701 22 | Sattelzugmaschinen - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben |
| 8701 23 | Sattelzugmaschinen - mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben Sattelzugmaschinen - nur mit Elektromotor angetrieben |
| 8701 24 | Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Gleisketten-Einachsschlepper) |
| 8701 29 | Sattel-Straßenzugmaschinen, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung angetrieben |
| 8701 30 | Gleiskettenzugmaschinen (ausgenommen Einachsschlepper) |
| 8703 10 | Fahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen auf Schnee; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge |
| Ex 8703 23 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1.900 cm3 aber <= 3.000 cm3 (ausgenommen Krankenwagen) |
| Ex 8703 24 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 3.000 cm3 (ausgenommen Krankenwagen) |
| Ex 8703 32 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 1.900 cm3 aber <= 2.500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen) |
| Ex 8703 33 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2.500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen) |
| 8703 40 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor (ausg. Plug-in-Hybride) |
| 8703 50 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Dieselmotor als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor (ausg. Plug-in-Hybride) |
| 8703 60 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden |
| 8703 70 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl Dieselmotor als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden |
| 8703 80 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Elektromotor als Antriebsmotor |
| 8703 90 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit anderen Motoren als Kolbenverbrennungsmotoren oder Elektromotoren |
| Ex 8704 | Lastkraftwagen, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus, ausgenommen Fahrzeuge der KN-Codes 87042191 und 87042199, mit Motor mit einem Hubraum von 1.900 cm3 oder weniger |
| 8705 | Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung gebaut (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) |
| 8708 99 | Andere Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (ausgenommen Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95) |
| 8709 | Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon |
| 8716 | Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon |
| 8903 | Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus |
| 8904 | Schlepper und Schubschiffe |
| 8905 | Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen |
| 9001 10 | Fasern, optisch sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544) |
| 9002 11 | Objektive für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungsapparate oder Verkleinerungsapparate |
| 9002 19 | Objektive (ausg. für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate) |
| 9005 | Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausg. Instrumente für Radioastronomie und andere, anderweit genannte Instrumente, Apparate und Geräte) |
| 9007 | Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten (ausg. Geräte der Videotechnik) |
| 9010 | Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in Kapitel 90 anderweit nicht genannt; Negativbetrachter; Lichtbildwände |
| 9013 | Laser, ausgenommen Laserdioden; andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, anderweit in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen |
| 9014 | Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte); Teile davon |
| 9015 | Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser |
| 9016 | Waagen mit> 50 mg Empfindlichkeit, auch mit Gewichten |
| 9017 | Zeicheninstrumente, Anreißinstrumente oder Recheninstrumente und -geräte (z.B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z.B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), anderweit in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen |
| 9024 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z.B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen); Teile davon |
| 9025 | Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnl. schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert |
| 9026 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032 |
| 9027 | Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome |
| 9028 | Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschl. Eichzähler dafür |
| 9029 | Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler (ausg. Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope |
| 9030 | Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen (ausgenommen Zähler der Position 9028); Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen |
| 9031 | Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit nicht genannt; Profilprojektoren |
| 9032 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln |
| 9033 | Teile und Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder Geräte des Kapitels 90 |
| 9401 10 | Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
| 9401 20 | Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
| 9403 30 | Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art |
| 9406 | Vorgefertigte Gebäude |
| 9503 00 75 | Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff, a.n.g. unter Position 9503 |
| 9503 00 79 | Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen als Kunststoff, a.n.g. unter Position 9503 |
| 9606 | Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge (ohne Manschettenverbindungen) |
| 9608 91 | Schreibfedern und Schreibfederspitzen |
| 9612 | Bänder für Schreibmaschinen und ähnl. Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch in Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln |
| Ex 98 | Komplette Industrieanlagen, ausg. Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Pharmazeutika, Arzneimitteln und medizinischen Geräten |
| - gestrichen - | Anhang XXIIIA23 24 |
| - gestrichen - | Anhang XXIIIB23 25 |
| - gestrichen - | Anhang XXIIIC24 25 |
| - gestrichen - | Anhang XXIIID25 25a |
| Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k Absatz 3ah | Anhang XXIIIE25 |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 2530 10 | Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht |
| 2530 90 | Arsensulfide, Alunit, Puzzolanerde, Farberden und andere mineralische Stoffe, anderweit nicht genannt |
| 2613 | Molybdänerze und ihre Konzentrate |
| 2707 10 | Benzole |
| 2707 20 | Toluole |
| 2707 40 | Naphthalin |
| 2707 50 | Andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250oC einschl. der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86) |
| 2707 91 | Kreosotöle |
| 2707 99 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen (ausg. chemisch einheitliche Verbindungen sowie Benzole, Toluole, Xylole, Naphtalin, Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe der Unterposition 2707 50 und Kreosotöle) |
| 2804 29 | Edelgase (ausg. Argon) |
| 2801 | Fluor, Chlor, Brom und Iod |
| 2802 | Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel |
| 2803 | Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen) |
| 2817 | Zinkoxid; Zinkperoxid |
| 2821 | Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von >= 70 GHT, berechnet als Fe2O3 |
| 2822 | Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide |
| 2823 | Titanoxide |
| 2835 | Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch einheitlich |
| 2840 11 | Dinatriumtetraborat 'raffinierter Borax', wasserfrei |
| 2840 19 | Dinatriumtetraborat 'raffinierter Borax' (ausg. wasserfrei) |
| 2840 20 | Borate (ausg. Dinatriumtetraborat 'raffinierter Borax') |
| 2918 | Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2921 11 | Mono-, Di- und Trimethylamin und ihre Salze |
| 2921 12 | 2-(N,N-Dimethylamino)ethylchloridhydrochlorid |
| 2921 13 | 2-(N,N-Diethylamino)ethylchloridhydrochlorid |
| 2921 14 | 2-(N,N-Diisopropylamino)ethylchloridhydrochlorid |
| 2921 19 | Acyclische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. Mono-, Di- und Trimethylamine und ihre Salze) |
| 2921 21 | Ethylendiamin und seine Salze |
| 2921 29 | Acyclische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. Ethylendiamin, Hexamethylendiamin und ihre Salze) |
| 2921 30 | Alicyclische Mono- oder Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse |
| 2921 42 | Anilinderivate und ihre Salze |
| 2921 43 | Toluidine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse |
| 2921 44 | Diphenylamin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse |
| 2921 45 | 1-Naphthylamin, 2-Naphthylamin und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse |
| 2921 46 | Amfetamin (INN), Benzfetamin (INN), Dexamfetamin (INN), Etilamfetamin (INN), Fencamfamin (INN), Lefetamin (INN), Levamfetamin (INN), Mefenorex (INN) und Phentermin (INN) und Salze dieser Erzeugnisse |
| 2921 49 | Aromatische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. Anilin, Toluidine, Diphenylamin, 1- und 2-Naphthylamin, ihre Derivate und ihre Salze sowie Amfetamin (INN), Benzfetamin (INN), Dexamfetamin (INN), Etilamfetamin (INN), Fencamfamin (INN), Lefetamin (INN), Levamfetamin (INN), Mefenorex (INN) und Phentermin (INN) und Salze dieser Erzeugnisse) |
| 2921 51 | o-Phenylendiamin, m-Phenylendiamin, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse |
| 2921 59 | Aromatische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. o-, m-, p-Phenylendiamin oder Diaminotoluole und ihre Derivate sowie Salze dieser Erzeugnisse) |
| 2922 12 | Diethanolamin und seine Salze |
| 2922 14 | Dextropropoxyphen (INN) und seine Salze |
| 2922 15 | Triethanolamin |
| 2922 16 | Diethanolammoniumperfluoroctansulfonat |
| 2922 17 | Methyldiethanolamin und Ethyldiethanolamin |
| 2922 18 | 2-(N,N-Diisopropylamino)ethanol |
| 2922 19 | Aminoalkohole, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion und ausg. Monoethanolamin, Diethanolamin, Dextropropoxyphen (INN) und ihre Salze, Triethanolamin, Diethanolammoniumperfluoroctansulfonat, Methyldiethanolamin, Ethyldiethanolamin und 2-(N,N-Diisopropylamino)ethanol) |
| 2922 21 | Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und ihre Salze |
| 2922 29 | Aminonaphthole und andere Aminophenole, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion; Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und ihre Salze) |
| 2922 31 | Amfepramon (INN), Methadon (INN) und Normethadon (INN) und Salze dieser Erzeugnisse |
| 2922 39 | Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion sowie Amfepramon (INN), Methadon (INN) und Normethadon (INN) und Salze dieser Erzeugnisse) |
| 2922 41 | Lysin und seine Ester; Salze dieser Erzeugnisse |
| 2922 42 | Glutaminsäure und ihre Salze |
| 2922 44 | Tilidin (INN) und seine Salze |
| 2922 49 | Aminosäuren und ihre Ester; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, Lysin und seine Ester, Salze dieser Erzeugnisse sowie Glutaminsäure, Anthranilsäure und Tilidin (INN) und ihre Salze) |
| 2922 50 | Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit Sauerstoff-Funktionen (ausg. Aminoalkohole, Aminonaphthole und andere Aminophenole, ihre Ether und Ester, Salze dieser Erzeugnisse, Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone, Salze dieser Erzeugnisse, Aminosäuren und ihre Ester sowie Salze dieser Erzeugnisse) |
| 2923 10 | Cholin und seine Salze |
| 2923 30 | Tetraethylammoniumperfluoroctansulfonat |
| 2923 40 | Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat |
| 2923 90 | Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide (ausg. Cholin und seine Salze, Tetraethylammoniumperfluoroctansulfonat und Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat) |
| 2929 | Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen |
| 2938 | Natürliche, auch synthetisch hergestellte nicht-pflanzliche Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate |
| 2940 | Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 2937, 2938 oder 2939 |
| Ex32 04 | Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art, auch chemisch einheitlich |
| 3206 11 | Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, mit einem Gehalt an Titandioxid von >= 80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215) |
| 3206 19 | Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, mit einem Gehalt an Titandioxid von < 80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215) |
| 3206 20 | Pigmente und Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Chromverbindungen (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215) |
| 3206 42 | Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) |
| 3206 50 | Anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich |
| 3211 | Zubereitete Sikkative |
| 3215 90 | Tinte, auch konzentriert oder in fester Form (ausg. Druckfarben) |
| 3402 | Stoffe, organisch, grenzflächenaktiv (ausg. Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel, einschl. zubereitete Waschhilfsmittel, und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend (ausg. solche der Pos. 3401) |
| 3404 | Wachse, künstlich, und zubereitete Wachse |
| 3405 | Schuhcreme, Möbelwachs und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und Scheuerpulver und ähnl. Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaumkunststoff, Schwammkunststoff, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt oder überzogen), ausg. zubereitete und künstliche Wachse der Position 3404 |
| 3506 10 | Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger |
| 3506 91 | Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) |
| 3507 90 | Enzyme und zubereitete Enzyme, anderweit nicht genannt (ausg. Lab und seine Konzentrate) |
| 3701 10 | Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, für Röntgenaufnahmen (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen) |
| 3701 30 | Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, bei denen mindestens eine Seite > 255 mm misst |
| 3701 99 | Fotografische Platten und Planfilme für einfarbige Aufnahmen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausg. Papier, Pappe oder Spinnstoffe) (ausg. Platten und Planfilme für Röntgenaufnahmen, Planfilme, bei denen mindestens eine Seite > 255 mm misst, sowie Sofortbild-Planfilme) |
| 3707 | Zubereitungen von chemischen Erzeugnissen zu fotografischen Zwecken (ausg. Lacke, Klebstoffe und ähnl. Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf |
| 3801 10 | Künstlicher Grafit |
| 3801 30 | Kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen |
| 3801 90 | Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen (ausg. kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen) |
| 3802 | Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz, auch ausgebraucht |
| 3806 10 | Kolofonium und Harzsäuren |
| 3806 30 | Harzester |
| 3806 90 | Derivate von Kolofonium, einschl. Salze von Kolofoniumaddukten, und Derivate von Harzsäuren, leichte und schwere Harzöle sowie durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze 'Schmelzharze' (ausg. Salze des Kolofoniums oder der Harzsäuren, Salze der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren sowie Harzester) |
| 3808 94 | Desinfektionsmittel, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren |
| 3823 11 | Stearinsäure, technische |
| 3823 12 | Ölsäure, technische |
| 3823 19 | Fettsäuren, technische, einbasische; saure Öle aus der Raffination (ausg. Stearinsäure, Ölsäure und Tallölfettsäuren) |
| 3823 70 | Fettalkohole, technische |
| 3901 10 | Polyethylen mit einer relativen Dichte von < 0,94, in Primärformen |
| 3901 20 | Polyethylen mit einer relativen Dichte von >= 0,94, in Primärformen |
| 3901 30 | Ethylen-Vinylacetat-Copolymere |
| 3901 90 | Polymere des Ethylens, in Primärformen (ausg. Polyethylen und Ethylen-Vinylacetat-Copolymere) |
| 3907 10 | Polyacetale |
| 3907 21 | Bis(polyoxyethylen)methylphosphonat |
| 3907 30 | Epoxidharze |
| 3907 50 | Alkydharze |
| 3907 61 | Poly(ethylenterephthalat), in Primärformen, mit einer Viskositätszahl von >= 78 ml/g |
| 3907 69 | Poly(ethylenterephthalat), in Primärformen, mit einer Viskositätszahl von < 78 ml/g |
| 3907 99 | Gesättigte Polyester, in Primärformen (ausg. Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat) und Poly(milchsäure)) |
| 3913 | Polymere, natürlich (z.B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z.B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), a.n.g., in Primärformen |
| 3914 | Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen |
| 3915 10 | Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Ethylens |
| 3915 30 | Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Vinylchlorids |
| 3915 90 | Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen (ausg. von Polymeren des Ethylens, des Styrols und des Vinylchlorids) |
| 3916 | Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Kunststoffen |
| 7312 | Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl, ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik |
| 7313 | Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl |
| Ex73 14 | Gewebe, einschl. endlose Gewebe, aus nichtrostendem Stahldraht (ausg. endlose Gewebe für Maschinen, aus nichtrostendem Stahldraht) der Position 7314 12; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl |
| 7315 | Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
| 7326 11 | Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper |
| 7326 19 | Waren aus Eisen oder Stahl, geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet |
| 7326 20 | Waren aus Eisen- oder Stahldraht |
| 7402 | Kupfer, nicht raffiniert; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren |
| 7403 | Kupfer, raffiniert, und Kupferlegierungen, in Rohform: |
| 7404 | Abfälle und Schrott, aus Kupfer |
| 7405 | Kupfervorlegierungen |
| 7406 | Pulver und Flitter, aus Kupfer |
| 7410 | Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger |
| 7415 10 | Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf (ausg. Heftklammern, zusammenhängend in Streifen) |
| 7415 29 | Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren, ohne Gewinde, aus Kupfer (ausg. Unterlegscheiben und Federringe und -scheiben) |
| 7415 33 | Schrauben, Bolzen, Muttern und ähnliche Waren, mit Gewinde, aus Kupfer (ausg. Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben, Schraubnägel, Stöpsel, Spunde und dergleichen, mit Schraubengewinde) |
| 7415 39 | Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben und ähnliche Waren, mit Gewinde, aus Kupfer (ausg. gewöhnliche Schrauben sowie Bolzen und Muttern) |
| 7418 | Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnl. Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergl., aus Kupfer: |
| 7419 | Andere Waren aus Kupfer, a.n.g. |
| 7601 | Aluminium in Rohform |
| 7602 | Abfälle und Schrott aus Aluminium |
| 7603 | Pulver und Flitter, aus Aluminium |
| 7604 | Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium |
| 7607 11 | Folien und dünne Bänder, aus Aluminium, ohne Unterlage, nur gewalzt, mit einer Dicke von <= 0,2 mm (ausg. Prägefolien der Position 3212 sowie zum Schmücken eines Weihnachtsbaums aufgemachte Folien) |
| 7607 19 | Folien und dünne Bänder, aus Aluminium, ohne Unterlage, gewalzt und weiter bearbeitet, mit einer Dicke von <= 2 mm (ausg. Prägefolien der Position 3212 sowie zum Schmücken eines Weihnachtsbaums aufgemachte Folien) |
| 7614 | Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium (ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik) |
| 7615 20 | Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon, aus Aluminium |
| 7616 91 | Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht (ausg. Gewebe aus Metallfäden für Bekleidung, Innenfutter und ähnliche Zwecke sowie Gewebe, Gitter und Geflechte, zu Handsieben oder Maschinenteilen verarbeitet) |
| 7616 99 | Waren aus Aluminium, a.n.g. |
| 8101 94 | Wolfram in Rohform, einschl. nur gesinterte Stangen (Stäbe) |
| 8101 96 | Draht aus Wolfram |
| 8101 97 | Abfälle und Schrott aus Wolfram (ausg. Aschen und Rückstände, Wolfram enthaltend) |
| 8101 99 | Waren aus Wolfram, anderweit nicht genannt |
| 8105 20 | Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt in Rohform; Pulver aus Cobalt |
| 8105 30 | Abfälle und Schrott aus Cobalt (ausg. Aschen und Rückstände, Cobalt enthaltend) |
| 8202 10 | Handsägen |
| 8202 31 | Kreissägeblätter, einschl. Frässägeblätter, aus unedlen Metallen, mit arbeitendem Teil aus Stahl |
| 8202 39 | Kreissägeblätter, einschl. Frässägeblätter, und deren Teile, aus unedlen Metallen, mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen als Stahl |
| 8202 40 | Sägeketten aus unedlen Metallen |
| 8202 91 | Langsägeblätter aus unedlen Metallen, für die Metallbearbeitung |
| 8202 99 | Sägeblätter, einschl. nicht gezahnte Sägeblätter, aus unedlen Metallen (ausg. Bandsägeblätter, Kreissägeblätter, Frässägeblätter, Sägeketten sowie Langsägeblätter für die Metallbearbeitung) |
| 8203 | Feilen, Raspeln, Kneifzangen (einschl. Beißzangen), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen und ähnl. Handwerkzeuge |
| 8204 | Schraubenschlüssel und Spannschlüssel, von Hand zu betätigen (einschl. Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff |
| 8302 20 | Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen |
| 8302 49 | andere Beschläge und ähnliche Waren, nicht für Gebäude oder für Möbel verwendbar |
| 8302 50 | Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren |
| 8302 60 | automatische Türschließer |
| 8411 81 | Gasturbinen mit einer Leistung von <= 5.000 kW (ausg. Turbo-Strahltriebwerke und Turbo-Propellertriebwerke) |
| 8411 82 | Gasturbinen mit einer Leistung von < 5.000 kW (ausg. Turbo-Strahltriebwerke und Turbo-Propellertriebwerke) |
| 8411 99 | Teile von Gasturbinen, a.n.g. |
| 8414 20 | Hand- oder fußbetriebene Luftpumpen |
| 8414 30 | Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art |
| 8414 40 | Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert |
| 8414 51 | Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von <= 125 W |
| 8414 59 | Ventilatoren (ausg. Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von <= 125 W) |
| 8414 60 | Abzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter, mit einer größten horizontalen Seitenlänge von <= 120 cm |
| 8414 70 | Gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke |
| 8414 80 | Luftpumpen und Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter, mit einer größten horizontalen Seitenlänge von > 120 cm (ausg. Vakuumpumpen, hand- oder fußbetriebene Luftpumpen, Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art sowie Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert) |
| 8418 99 | Teile von Kühl- und Gefrierschränken und -truhen sowie von Wärmepumpen (ausg. Möbel, ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Kälteerzeugungseinrichtung bestimmt) |
| 8419 39 | Trockner (ausg. Lyophilisierungsanlagen, Gefriertrockner und Sprühtrockner, Trockner für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für Holz, für Papierhalbstoff, Papier oder Pappe) |
| 8419 60 | Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung |
| 8420 10 | Kalander und Walzwerke (ausg. Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) |
| 8420 91 | Walzen für Kalander und Walzwerke (ausg. für Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) |
| 8422 20 | Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen (ausg. Geschirrspülmaschinen) |
| 8423 | Waagen (einschl. Zähl- und Kontrollwaagen), ausg. Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art |
| 8439 91 | Teile von Maschinen und Apparaten zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen, a.n.g. |
| 9016 | Waagen mit> 50 mg Empfindlichkeit, auch mit Gewichten |
| 9017 | Zeicheninstrumente, Anreißinstrumente oder Recheninstrumente und -geräte (z.B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z.B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), anderweit in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen |
| 9025 11 | Thermometer, unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert |
| 9025 80 | Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch miteinander oder mit Thermometer kombiniert |
| 9028 | Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschl. Eichzähler dafür |
| 9032 10 | Thermostate |
| 9032 20 | Druckregler (ausg. Armaturen der Position 8481) |
| 9032 90 | Teile und Zubehör für Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln, anderweit nicht genannt |
| 9033 | Teile und Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder Geräte des Kapitels 90 |
| Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k Absatz 3ai | Anhang XXIIIF25 |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 3302 90 | Mischungen von Riechstoffen und Mischungen, einschl. alkoholische Lösungen, auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art (ausg. Lebensmittel- oder Getränkeindustrie) |
| 3926 90 | Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914, a.n.g. |
| 7326 90 | Waren aus Eisen oder Stahl, a.n.g. |
| 7615 10 | Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen |
| 8302 10 | Scharniere aller Art, aus unedlen Metallen |
| 8302 42 | Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel |
| 8422 30 | Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure |
| 9032 89 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln (ausg. hydraulische oder pneumatische, Druckregler, Thermostate sowie Armaturen der Position 8481) |
| Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k Absatz 3aj | Anhang XXIIIG25 |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 2501 00 | Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser |
| 2502 00 00 | Schwefelkies, nicht geröstet |
| 2503 00 | Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel |
| 2504 | Natürlicher Grafit |
| 2505 | Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26 |
| 2506 | Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
| 2507 00 | Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt |
| 2510 | Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden |
| 2511 | Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position 2816 |
| 2513 | Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt |
| 2514 00 00 | Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
| 2516 | Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
| 2517 | Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt |
| 2523 | Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt |
| 2524 | Asbest |
| 2528 00 00 | Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H3BO3 von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmasse |
| 2529 | Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat |
| 2601 | Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände |
| 2603 00 00 | Kupfererze und ihre Konzentrate |
| 2604 00 00 | Nickelerze und ihre Konzentrate |
| 2605 00 00 | Cobalterze und ihre Konzentrate |
| 2606 00 00 | Aluminiumerze und ihre Konzentrate |
| 2607 00 00 | Bleierze und ihre Konzentrate |
| 2608 00 00 | Zinkerze und ihre Konzentrate |
| 2609 00 00 | Zinnerze und ihre Konzentrate |
| 2611 00 00 | Wolframerze und ihre Konzentrate |
| 2612 00 00 | Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate |
| 2614 00 00 | Titanerze und ihre Konzentrate |
| 2616 | Edelmetallerze und ihre Konzentrate |
| 2617 | Andere Erze und ihre Konzentrate |
| 2618 | Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und Stahlherstellung |
| 2619 | Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung |
| 2620 | Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren Verbindungen enthalten |
| 2621 | Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen |
| 4008 11 00 | Platten, Blätter und Streifen, aus Zellkautschuk |
| 4008 19 00 | Stäbe, Stangen und Profile, aus Zellkautschuk |
| 4008 29 00 | Stäbe, Stangen und Profile, aus Vollkautschuk |
| 4009 11 00 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, weder mit anderen Stoffen verstärkt oder noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
| 4009 21 00 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
| 4009 22 00 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
| 4009 31 00 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
| 4009 32 00 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
| 4009 42 00 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
| 4011 10 00 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, verwendeten Art |
| 4011 40 00 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art |
| 4011 50 00 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Fahrräder verwendeten Art |
| 4011 70 00 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art |
| 4011 90 00 | Luftreifen aus Kautschuk, neu (ausg. von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft oder im Hoch- und Tiefbau, Bergbau oder für die industrielle Nutzung, für Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen, Rennwagen, Omnibusse, Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, Luftfahrzeuge, Motorräder, Motorroller und Fahrräder verwendeten Art) |
| 4013 | Luftschläuche aus Kautschuk |
| 6804 10 00 | Mühlsteine und andere Steine, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen |
| 6804 21 00 | Mühlsteine, Schleifsteine und dergl., ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten (ausg. Wetz- oder Poliersteine für den Handgebrauch sowie Schleifscheiben usw. speziell für Dentalbohrmaschinen) |
| 6804 22 | Mühlsteine, Schleifsteine und dergl., ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt (ausg. aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten sowie Wetz- und Poliersteine für den Handgebrauch, parfümierte Bimssteine, Schleifscheiben usw. speziell für Dentalbohrmaschinen) |
| 6804 30 00 | Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch |
| 6810 11 | Baublöcke und Mauersteine, aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt |
| 6810 19 00 | Ziegel, Fliesen und dergl., aus Zement, Beton oder Kunststein (ausg. Baublöcke und Mauersteine) |
| 6810 99 00 | Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt (ausg. vorgefertigte Bauelemente; Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergl.) |
| 6815 | Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 6903 | Andere feuerfeste keramische Waren (z.B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und Schieber), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden |
| 6909 11 | Waren aus Porzellan, zu chemischen und anderen technischen Zwecken (ausg. feuerfeste keramische Waren sowie elektrische Geräte, Isolatoren und andere elektrische Isolierteile) |
| 6909 12 | Keramische Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, zu chemischen und anderen technischen Zwecken (ausg. aus Porzellan, feuerfeste keramische Waren sowie elektrische Geräte, Isolatoren und andere elektrische Isolierteile) |
| Liste der Güter gemäß Artikel 3ea Absatz 5 Buchstabe a | Anhang XXIV22 22a |
| KN code | Warenbezeichnung |
| 2810 00 10 | Dibortrioxid |
| 2810 00 90 | Boroxide; Borsäuren (ausgenommen Dibortrioxid) |
| 2812 15 00 | Schwefelmonochlorid |
| 2814 10 00 | Ammoniak, wasserfrei |
| 2825 20 00 | Lithiumoxid und -hydroxid |
| 2905 42 00 | Pentaerythritol (Pentaerythrit) |
| 2909 19 90 | acyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (außer Diethylether und tert-Butyl-ethylether (Ethyl-tert-butylether,ETBE)) |
| 3006 92 00 | pharmazeutische Abfälle |
| 3105 30 00 | Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) (außer in tabletten- oder ähnlicher Form, oder in Packungen mit einem Gesamtgewicht von < = 10 kg |
| 3105 40 00 | Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt (außer in tabletten- oder ähnlicher Form, oder in Packungen mit einem Gesamtgewicht von < = 10 kg |
| 3811 19 00 | zubereitete Antiklopfmittel für Benzine (ausg. auf der Grundlage von Bleiverbindungen) |
| ex 7203 | Eisenerzeugnisse durch Direktreduktion oder anderer Eisenschwamm |
| ex 7204 | Abfälle aus Eisen oder Stahl |
| Liste der Rohöl- und Erdölerzeugnisse gemäß den Artikeln 3m und 3n | Anhang XXV22 22a |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| ex 2709 00 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh, ausgenommen Erdgaskondensate der Unterposition 2709 00 10 aus Flüssigerdgasproduktionsanlagen |
| 2710 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralen, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle |
| Liste der Güter gemäß Artikel 3o Absätze 1 und 2 | Anhang XXVI22 |
| KN-Code | Bezeichnung der Güter | |
| 7108 | Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver | |
| 7112 91 | Abfälle und Schrott von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz) | |
| ex | 7118 90 | Goldmünzen |
| Liste der Güter gemäß Artikel 3o Absatz 3 | Anhang XXVII22 |
| KN code | Bezeichnung der Güter | |
| Ex | 7113 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Gold oder die Gold enthalten oder aus Goldplattierungen |
| Ex | 7114 | Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Gold oder die Gold enthalten oder aus Goldplattierungen |
| Preise gemäß Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe a | Anhang XXVIII22 22a 23 25 |
Preis für Rohöl
| KN-Code | Warenbezeichnung | Preis je Barrel (USD) | Geltungsbeginn | Ende der Geltungsdauer | Übergangszeitraum |
| 2709 00 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh | 60 | 5. Dezember 2022 | 2. September 2025 | 18. Oktober 2025 für die Erfüllung von vor dem 20. Juli 2025 geschlossenen Verträgen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Preis pro Barrel von 60 USD vereinbar waren. |
| 47,6 | 3. September 2025 |
Preise für Petroleumerzeugnisse
| KN-Code | Warenbezeichnung | über dem Rohölpreis gehandelt/ unter dem Rohölpreis gehandelt | Preis je Barrel (USD) | Geltungsbeginn |
| Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle | ||||
| 2710 12 | Leichtöle und Zubereitungen | |||
| 2710 12 11 | zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 12 15 | zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 12 11 | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| zu anderer Verwendung Spezialbenzine |
||||
| 2710 12 21 | Testbenzin (white spirit) | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 12 25 | andere | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| andere Motorenbenzin |
||||
| 2710 12 31 | Flugbenzin | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| anderes, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger |
||||
| 2710 12 41 | mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95 | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 12 45 | mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98 | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 12 49 | mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 12 50 | mehr als 0,013 g/l | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 12 70 | leichter Flugturbinenkraftstoff | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 12 90 | andere Leichtöle | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 | andere | |||
| mittelschwere Öle | ||||
| 2710 19 11 | zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 15 | zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 11 | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| zu anderer Verwendung Leuchtöl (Kerosin) |
||||
| 2710 19 21 | Flugturbinenkraftstoff | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 25 | anderes | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 29 | andere | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| Schweröle Gasöl |
||||
| 2710 19 31 | zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 35 | zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31 | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| zu anderer Verwendung | ||||
| 2710 19 43 | mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 46 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 47 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 48 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| Heizöle | ||||
| 2710 19 51 | zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 55 | zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 51 | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| zu anderer Verwendung | ||||
| 2710 19 62 | mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 66 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHT | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 67 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| Schmieröle; andere Öle | ||||
| 2710 19 71 | zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 75 | zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 71 | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| zu anderer Verwendung | ||||
| 2710 19 81 | Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 83 | Hydrauliköle | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 85 | Weißöle, Paraffinum liquidum | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 87 | Getriebeöle | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 91 | Metallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöle | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 93 | Elektroisolieröle | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 19 99 | andere Schmieröle und andere Öle | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 20 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle | |||
| Gasöl | ||||
| 2710 20 11 | mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 20 16 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,1 GHT | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| 2710 20 19 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT | über dem Rohölpreis gehandelt | 100 | 5. Februar 2023 |
| Heizöle | ||||
| 2710 20 32 | mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 20 38 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 20 90 | andere Öle | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| Ölabfälle | ||||
| 2710 91 | polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| 2710 99 | andere | unter dem Rohölpreis gehandelt | 45 | 5. Februar 2023 |
| Liste der Erzeugnisse und Drittländer gemäß Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe c | Anhang XXIX22 23 23a 24 25 |
| Gegenstand der Befreiung | Geltungsbeginn | Ablauf der Geltungsdauer |
| Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sakhalin-2 (Сакакин-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff nach Japan, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung. | 5. Dezember 2022 | 28. Juni 2026 |
| Liste der Güter gemäß Artikel 3a | Anhang XXX22 |
Aluminium, einschließlich Bauxit
Chrom
Cobalt
Kupfer
Eisenerz
Mineralische Düngemittel, einschließlich Kalium und Phosphatgestein
Molybdän
Nickel
Palladium
Rhodium
Scandium Titan
Vanadium
Schwere Seltenerdmetalle (Dysprosium, Erbium, Europium, Gadolinium, Holmium, Lutetium, Terbium, Thulium, Ytterbium, Yttrium);
Leichte Seltenerdmetalle (Cer, Lanthan, Neodym, Praseodym und Samarium).
| Liste der Erdölerzeugnisse gemäß Artikel 3m Absätze 7 und 8 | Anhang XXXI22 |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| Gasöl | |
| 2710 19 31 | zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren |
| 2710 19 35 | zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31 |
| zu anderer Verwendung | |
| 2710 19 43 | mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger |
| 2710 19 46 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT |
| 2710 19 47 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT |
| 2710 19 48 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT |
| 2710 20 11 | mit einer Schwefelgehalt von 0.001 oder weniger |
| 2710 20 16 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,1 GHT |
| 2710 20 19 | mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT |
| 2710 12 11 | Leichtöle und Zubereitungen zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren |
| 2710 12 15 | Leichtöle und Zubereitungen zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 12 11 |
| Leichtöle und Zubereitungen für andere Zwecke als jene der Unterpositionen 2710 12 11 und 2710 12 15 | |
| 2710 12 21 | Spezialbenzine: Testbenzin |
| 2710 12 25 | Spezialbenzine ausgenommen Testbenzin |
| 2710 12 31 | Flugbenzin |
| 2710 12 41 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95 |
| 2710 12 45 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98 |
| 2710 12 49 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr |
| 2710 12 50 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von mehr als 0,013 g/l |
| 2710 12 70 | leichter Flugturbinenkraftstoff |
| 2710 12 90 | andere Leichtöle |
| Mittelschwere Öle | |
| 2710 19 21 | Flugturbinenkraftstoff, mittelschwer |
| 2710 19 25 | anderes Kerosin |
| 2710 19 51 | Heizöle zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren |
| 2710 19 55 | Heizöle zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 51 |
| 2710 19 62 | Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT |
| 2710 19 66 | Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHT |
| 2710 19 67 | Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT |
| Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle | |
| 2710 20 32 | Heizöle mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger |
| 2710 20 38 | Heizöle mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT |
| 2710 20 90 | andere Heizöle |
| Liste der Erdölerzeugnisse gemäß Artikel 3m Absatz 7 | Anhang XXXII22 |
| KN-Code | Warenbezeichnung | Ausfuhrkontingente in kt |
| Leichtöle und Zubereitungen für andere Zwecke als jene der Unterpositionen 2710 12 11 und 2710 12 15 | ||
| 2710 12 25 | Spezialbenzine ausgenommen Testbenzin | 282,8 |
| 2710 12 41 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95 | 120,6 |
| 2710 12 45 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98 | 995,6 |
| 2710 12 49 | Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr | 3,4 |
| Schweröle für andere Zwecke als jene der Unterpositionen 2710 19 51 und 2710 19 55 | ||
| 2710 19 66 | Heizöle mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHT | 2,3 |
| 2710 19 67 | Heizöle mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT | 12,0 |
| Liste der Güter und Technologien sowie Länder nach Artikel 12f | Anhang XXXIII23 |
| KN-Code | Warenbezeichnung | Land |
| Liste der Feuerwaffen und anderen Waffen nach Artikel 2aa | Anhang XXXV23 |
| KN Code | Warenbezeichnung |
| 9303 | Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird |
| ex 9304 | Andere Waffen (z.B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen), ausgenommen Waffen der Position 9307 |
| Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Eisen und Stahl gemäß Artikel 3g Absatz 1 | Anhang XXXVI23 24 24a |
SCHWEIZ
NORWEGEN
VEREINIGTES KÖNIGREICH
LIECHTENSTEIN
| Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k Absatz 1a | Anhang XXXVII23 25 25a |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 3811 90 | Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditives und andere zubereitete Additives für Mineralöle (einschl. Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (ausg. zubereitete Antiklopfmittel sowie Additives für Schmieröle) |
| 3815 12 | Katalysatoren, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz, a.n.g. |
| 7219 21 | Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils), mit einer Dicke von > 10 mm |
| 7225 40 | Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) (ausg. aus Silicium-Elektrostahl) |
| 7304 29 | Futterrohre und Steigrohre (casing, tubing), nahtlos, aus Eisen oder Stahl, von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (ausg. aus Gusseisen) |
| 7311 00 | Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase |
| 7308 90 | Konstruktionen und Konstruktionsteile, aus Eisen oder Stahl, a.n.g. (ausg. Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen sowie Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial) |
| 8409 99 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) bestimmt, a.n.g. |
| 8412 21 | Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren, linear arbeitend (Arbeitszylinder), hydraulische |
| 8413 50 | Verdrängerpumpen (Flüssigkeitspumpen), oszillierend, kraftbetrieben, a.n.g. |
| 8419 50 | Wärmeaustauscher |
| 8419 89 | Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z.B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen (ausg. Haushaltsgeräte sowie Öfen und andere Apparate der Position 8514) |
| 8419 90 | Teile von Apparaten, Vorrichtungen oder Laborausstattungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge sowie von nichtelektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern |
| 8421 23 | Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren |
| 8421 31 | Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren |
| 8425 11 | Flaschenzüge mit Elektromotor |
| 8428 39 | Stetigförderer für Waren (ausg. ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt, Stetigförderer mit Kübeln, Bändern oder Gurten sowie pneumatische Stetigförderer) |
| 8429 59 | Bagger, Schürflader und andere Schaufellader, selbstfahrend (ausg. Bagger mit um 360 drehbarem Oberwagen sowie Frontschaufellader) |
| 8431 39 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8428 bestimmt (ausg. Teile von Personenaufzügen, Lastenaufzügen und Rolltreppen), a.n.g. |
| 8456 30 | Elektroerosionswerkzeugmaschinen |
| 8460 | Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461 |
| 8466 20 | Werkstückhalter |
| 8467 29 | Werkzeuge, von Hand zu führen, mit eingebautem Elektromotor (ausg. Handsägen und Handbohrmaschinen) |
| 8471 30 | tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend |
| 8471 70 | Speichereinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen |
| 8474 39 | Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten von festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen (ausg. Beton- und Mörtelmischmaschinen, Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen sowie Kalander) |
| 8479 82 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren |
| 8481 20 | Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung |
| 8482 99 | Teile von Wälzlagern, ausg. deren Wälzkörper |
| 8483 50 | Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge) |
| 8502 20 | Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung |
| 8507 10 | Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien) |
| 8511 10 | Zündkerzen für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung |
| 8515 19 | Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Hart- oder Weichlöten (ausg. Lötkolben und Lötpistolen) |
| 8543 30 | Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese |
| 8701 21 | Sattelzugmaschinen - nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) |
| 8705 10 | Kranwagen (Autokrane) |
| 8708 99 | Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge zur Beförderung von zehn oder mehr Personen, Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken), a.n.g. |
| 8716 39 | Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern, nicht dazu bestimmt, auf Schienen zu fahren (ausg. Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung sowie Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau) |
| 8716 90 | Teile von Anhängern, einschl. Sattelanhängern, und anderen nicht selbstfahrenden Fahrzeugen |
| 9024 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z.B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen) |
| Liste der Güter und Erzeugnisse gemäß Artikel 3p | Anhang XXXVIIIA23 |
| KN-Code | Warenbezeichnung | |
| 7102 10 | Diamanten, unsortiert | |
| 7102 31 | Diamanten, roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen (ausg. Industriediamanten) | |
| 7102 39 | Diamanten, bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst (ausg. Industriediamanten) |
| 7104 21 | Diamanten, synthetisch oder rekonstituiert, roh oder nur gesägt oder grob geformt | |
| 7104 91 | Diamanten, synthetisch oder rekonstituiert, bearbeitet, (ausg. nur gesägt oder grob geformt) |
| ex | 7113 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, mit Diamanten |
| ex | 7114 | Goldschmiedewaren und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, mit Diamanten |
| ex | 7115 90 | Andere Waren aus Edelmetallen oder
Edelmetallplattierungen, mit Diamanten, anderweit nicht genannt, ausgenommen Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern, aus Platin |
| ex | 7116 20 | Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), mit Diamanten |
| ex | 9101 | Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ, mit Diamanten), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
| Behörde für die Überprüfung von Diamanten gemäß Artikel 3p Absatz 8 | Anhang XXXVIIIB23 |
Federal Public Service Economy at the Diamond Office
Hoveniersstraat 22
B-2018 Antwerpen
Belgien
| Liste der Software gemäß Artikel 5n Absatz 3 | Anhang XXXIX23 25 25a |
Software für Unternehmensführung, d. h. Systeme, die alle Prozesse in einem Unternehmen digital abbilden und steuern, einschließlich:
Entwurfs- und Fertigungssoftware, die in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen, Bauwesen, Fertigung, Medien, Bildung und Unterhaltung verwendet wird, einschließlich:
Software mit einem der folgenden Verwendungszwecke im Banken- und Finanzsektor:
| Liste der Güter und Technologien gemäß den Artikeln 2, 2a, 12g und 12gb | Anhang XL23 24 25 |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 8457 10 | Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen |
| 8458 11 | Horizontal-Drehmaschinen einschließlich Drehzentren zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert |
| 8458 91 | Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausgenommen Horizontal-Drehmaschinen) |
| 8459 61 | Fräsmaschinen für Metalle, numerisch gesteuert (ausgenommen Drehmaschinen und Drehzentren der Position 8458, Bügelfräsmaschinen, Bohrmaschinen, Ausbohrmaschinen und Kniefräsmaschinen) |
| 8466 93 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt, a.n.g. |
| 8471 50 | Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten |
| 8471 80 | Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten) |
| 8482 10 | Kugellager |
| 8482 20 | Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen |
| 8482 30 | Tonnenlager (Pendelrollenlager) |
| 8482 50 | Andere Zylinderrollenlager, einschließlich Zusammenstellungen aus Käfig und Zylinderrollen |
| 8486 10 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers) |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 8486 20 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen |
| 8486 40 | In Anmerkung 11 Buchstabe c zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte |
| 8504 40 | Stromrichter, elektrische, statische |
| 8517 62 | Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) |
| 8517 69 | Andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk |
| 8525 89 | Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
| 8526 91 | Funknavigationsgeräte |
| 8529 10 | Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden |
| 8529 90 | Andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmt |
| 8532 21 | Andere Festkondensatoren: Tantalkondensatoren |
| 8532 24 | Andere Festkondensatoren: Mehrschichtige Keramikkondensatoren |
| 8534 00 | Gedruckte Schaltungen |
| 8536 69 | Stecker und Steckdosen für eine Spannung von 1.000 V oder weniger |
| 8536 90 | Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von <= 1.000 V (ausgenommen Sicherungen, Leistungsschalter und andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen, Relais und andere Schalter sowie Lampenfassungen und Steckvorrichtungen) |
| 8541 10 | Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED) |
| 8541 21 | Transistoren, andere als Fototransistoren, mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W |
| 8541 29 | Andere Transistoren, andere als Fototransistoren |
| 8541 30 | Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente) |
| 8541 49 | Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (ausg. fotovoltaische Generatoren und Fotoelemente) |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 8541 51 | Andere Halbleiterbauelemente: halbleiterbasierte Transducer |
| 8541 59 | Andere Halbleiterbauelemente |
| 8541 60 | Gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle |
| 8542 31 | Elektronische integrierte Schaltungen Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen |
| 8542 32 | Elektronische integrierte Schaltungen Speicher |
| 8542 33 | Elektronische integrierte Schaltungen Verstärker |
| 8542 39 | Elektronische integrierte Schaltungen Andere |
| 8543 20 | Signalgeneratoren |
| 8548 00 | Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 8807 30 | Andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen |
| 9013 10 | Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI |
| 9013 80 | Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte |
| 9014 20 | Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse) |
| 9014 80 | Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte |
| 9027 50 | Andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden |
| 9030 20 | Oszilloskope und Oszillografen |
| 9030 32 | Multimeter mit Registriervorrichtung |
| 9030 39 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Stromspannung, Stromstärke, Widerstand oder elektrischer Leistung, mit Registriervorrichtung |
| 9030 82 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen |
| Aufteilung des finanziellen Beitrags auf die Finanzierungsinstrumente | Anhang XLI24 |
(1) Die gemäß Artikel 1a Absatz 11 des durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/27601 geänderten Beschlusses 2014/512/GASP des Rates auf den Unionshaushalt übertragenen Beträge werden dem mit der Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates2 eingerichteten Kooperationsmechanismus für Darlehen für die Ukraine zugewiesen, um die Ukraine bei der Rückzahlung von Makrofinanzhilfedarlehen der Union und bilateralen Darlehen der G7-Partner zu unterstützen.
(2) Um auf unvorhergesehene Situationen oder neue Entwicklungen und Erfordernisse reagieren zu können, sind jährliche Abweichungen von den in Absatz 1 genannten Prozentsätzen bis maximal 10 % möglich.
_____
1) Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/2760 vom 24. Oktober 2024 zur Durchführung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L, 2024/2760, 28.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2760/oj).
2) Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2024 zur Einrichtung des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine (ABl. L, 2024/2773, 28.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2773/oj).
| Liste der in Artikel 3s genannten Schiffe | Anhang XLII24 24a 25 25a 25b 25c 25d |
| Schiffsname | IMO-Schiffsnummer | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| 1. | Angara | 9179842 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe a: Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine |
25.6.2024 |
| 2. | Maria | 8517839 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe a: Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine |
25.6.2024 |
| 3. | Saam FSU | 9915090 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.6.2024 |
| 4. | Koryak FSU | 9915105 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.6.2024 |
| 5. | Kavya (vormals Hana) | 9353113 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 6. | N Cerna (vormals Canis Power) |
9289520 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 7. | Apar (vormals Feng Shou; Andromeda Star) |
9402471 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 8. | Legacy (vormals NS Lotus) | 9339337 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.6.2024 |
| 9. | Saga (vormals NS Spirit) | 9318553 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.6.2024 |
| 10. | Serenade (vormals NS Stream) | 9318541 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.6.2024 |
| 11. | Success (vormals SCF Amur) | 9333436 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.6.2024 |
| 12. | Lady R | 9161003 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe a: Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine |
25.6.2024 |
| 13. | Maia-1 | 9358010 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe a: Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine |
25.6.2024 |
| 14. | - gestrichen - | |||
| 15. | - gestrichen - | |||
| 16. | Hunter Star | 9830769 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.6.2024 |
| 17. | Daksha (vormals Hebe) | 9259185 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 18. | Enisey | 9079169 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden |
25.6.2024 |
| 19. | Kelly Grace (vormals Vela Rain) | 9331141 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 20. | Ozanno (vormals Ocean AMZ) | 9394935 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 21. | Delvina (vormals Galian 2) | 9331153 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 22. | Bodhi (vormals Robon) | 9144782 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 23. | Lunar Tide (vormals Beks Aqua) | 9277735 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 24. | Kemerovo | 9312884 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.6.2024 |
| 25. | Krymsk | 9270529 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
25.6.2024 |
| 26. | Krasnoyarsk | 9312896 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
25.6.2024 |
| 27. | Kaliningrad | 9341067 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
25.6.2024 |
| 28. | Dashan (vormals Mianzimu) | 9299666 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 29. | Sputnik Energy (vormals Pioneer) | 9256602 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 30. | Alissa | 9273052 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 31. | Marabella Sun | 9323376 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 32. | Christophe de Margerie | 9737187 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 33. | Altair | 9413547 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 34. | Peta Lumina | 9296391 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 35. | San Damian | 9274331 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden |
17.12.2024 |
| 36. | San Cosmas | 9274343 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden |
17.12.2024 |
| 37. | Monte Bianco (vormals San Severus) | 9385233 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden |
17.12.2024 |
| 38. | Galaxy | 9826902 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 39. | Rigel | 9511533 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 40. | Cassiopeia | 9341081 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 41. | Constellation | 9306794 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 42. | Andromeda | 9292204 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 43. | Callisto | 9299692 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 44. | Alliance | 9413561 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 45. | Phoenix | 9333424 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 46. | Leo | 9412347 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 47. | Zenith | 9610781 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 48. | Turbo Voyager | 9299898 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 49. | Sirius | 9422445 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 50. | Saturn | 9421972 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 51. | Oasis (vormals Life) | 9265756 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 52. | Krishna 1 | 9271585 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 53. | Vladimir Vinogradov | 9842188 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 54. | Meridian (vormals Moskovsky Prospect) | 9511521 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 55. | Bolero | 9412335 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 56. | Vega | 9316127 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 57. | Tyagaraja | 9327372 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 58. | Yi Meng Shan (vormals Attica) | 9436941 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 59. | La Perouse | 9849887 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 60. | Echo (formerly Elbrus) | 9276030 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
17.12.2024 |
| 61. | Georgy Maslov | 9610793 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
17.12.2024 |
| 62. | Premier | 9577082 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
17.12.2024 |
| 63. | Pathfinder | 9577094 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
17.12.2024 |
| 64. | Sierra | 9522324 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
17.12.2024 |
| 65. | Trust | 9382798 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
17.12.2024 |
| 66. | Jaguar (vormals Zaliv Amerika) | 9354301 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
17.12.2024 |
| 67. | Zaliv Amurskiy | 9354313 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
17.12.2024 |
| 68. | Amber 6 | 9235713 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 69. | Areia (vormals Emily S) | 9321847 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 70. | Fjord Seal | 9513139 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 71. | Heidi A | 9291250 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 72. | Cortex (vormals Line) | 9866380 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 73. | Okeansky Prospect | 9866380 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 74. | Capella | 9341079 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 75. | Siri | 9281683 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
17.12.2024 |
| 76. | North Way | 9953535 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 77. | North Sky | 9953523 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 78. | North Air | 9953509 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 79. | North Mountain | 9953511 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
17.12.2024 |
| 80. | Yuri Senkevich | 9301419 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
25.2.2025 |
| 81. | Belgorod | 9412359 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
25.2.2025 |
| 82. | Bratsk | 9411020 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
25.2.2025 |
| 83. | Nikolay Zadornov | 9901037 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
25.2.2025 |
| 84. | Victor Konetsky | 9301421 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 85. | Viktor Titov | 9301407 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 86. | Pavel Chernysh | 9301380 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 87. | Captain Kostichev | 9301392 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 88. | Xanthos Eos (vormals Mermar) | 9231212 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 89. | Surrey Quays | 9350654 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 90. | Nichole | 9332822 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 91. | Crius | 9251274 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 92. | Great Jacombo | 9319703 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 93. | Chen Lu | 9404948 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 94. | Bull | 9292503 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 95. | Huihai Pacific | 9346732 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 96. | Kudos Stars | 9288710 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 97. | Udaya | 9288746 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 98. | Merope | 9281891 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 99. | PRS Ocean | 9276561 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 100. | Auro (vormals Stratos Aurora) | 9288708 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| Schiffsname | IMO-Schiffsnummer | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| 101. | Mercury | 9321706 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 102. | Neer 1 (formerly Kapal Cantik) | 9224283 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 103. | Kiwala | 9332810 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 104. | Andaman Skies | 9288693 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 105. | Voyager | 9843560 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 106. | Kareliya | 9306782 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird | 25.2.2025 |
| 107. | Kazan | 9258002 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird | 25.2.2025 |
| 108. | Kotlas | 9299719 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird | 25.2.2025 |
| 109. | Ligovsky Prospect | 9256066 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird | 25.2.2025 |
| 110. | NS Leader | 9339301 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird | 25.2.2025 |
| 111. | Prosperity (vormals NS Pride) | 9322956 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 112. | Sapphire (vormals NS Silver) | 9309576 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 113. | Pacific | 9329667 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird | 25.2.2025 |
| 114. | Primorye | 9421960 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird | 25.2.2025 |
| 115. | Shturman Albanov | 9752084 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird | 25.2.2025 |
| 116. | Symphony | 9309588 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird | 25.2.2025 |
| 117. | Noctis (vormals Luna; Asher) | 9258868 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 118. | Carl | 9288851 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 119. | Deliver | 9194983 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 120. | Facca | 9271951 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 121. | Aqua Titan (vormals Lang Ya) | 9332781 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 122. | Minerva M | 9282479 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 123. | Moti | 9281011 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 124. | Ocean Faye | 9321689 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 125. | Pontus I | 9255660 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 126. | Sea Fidelity | 9285835 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 127. | Swiftsea Rider | 9318539 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 128. | Aquatica | 9299769 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 129. | Ederra | 9258026 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 130. | Eventin | 9308065 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 131. | Pravasi | 9409467 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 132. | Sauri | 9266475 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 133. | Temiro | 9209972 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 134. | East Energy | 9216298 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 135. | Zaliv Vostok | 9360130 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 136. | Zaliv Aniva | 9418494 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 137. | Lokosao | 9286657 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 138. | Madhav | 9353096 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 139. | Atlas | 9413573 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 140. | Metagas Everest | 9243148 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 141. | T Cereal (vormals Rolin) | 9286073 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 142. | Viktor Bakaev | 9610810 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
25.2.2025 |
| 143. | Fiora | 9282493 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 144. | Noble | 9333400 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 145. | Unity | 9388792 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 146. | Sikar | 9419137 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 147. | Anatoly Kolodkin | 9610808 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 148. | Wilma II | 9247431 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 149. | Lorena Grand | 9288899 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 150. | Corum | 9544281 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 151. | Xiwang | 9317949 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 152. | Azure Celeste | 9288722 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
25.2.2025 |
| 153. | Aria | 9397559 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe g: Schiff, das Eigentum einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung ist, von einer solchen gechartert oder betrieben wird oder anderweitig unter dem Namen oder im Namen, in Verbindung mit oder zugunsten einer solchen Person verwendet wird |
25.2.2025 |
| 154. | Mitzel (vormals Olivia) | 9233741 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 155. | Nan Feng Zhi Xing | 9934498 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
21.5.2025 |
| 156. | Tong Yuan | 9638197 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
21.5.2025 |
| 157. | Ocean 28 | 1021570 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe c: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
21.5.2025 |
| 158. | Vladimir Asenyev | 9901025 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 159. | Si He | 9378618 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 160. | Lotus (vormals Himalayan) | 9392822 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 161. | Ascendant | 9248801 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 162. | Talisman | 9292060 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 163. | Hyperion | 9322968 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 164. | Saturn I | 9655470 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 165. | Volga River | 9435363 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 166. | Irtysh River | 9435375 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 167. | VF Tanker-3 | 9640516 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 168. | VF Tanker-4 | 9640528 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 169. | Kupava | 9749154 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 170. | Cilicia | 9171175 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 171. | Taimyr | 9105140 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 172. | Savitri | 9289752 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 173. | Agnes | 9314167 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 174. | Eastern Pearl | 9285859 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 175. | - gestrichen - | |||
| 176. | - gestrichen - | |||
| 177. | - gestrichen - | |||
| 178. | Starlit | 9257022 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 179. | Benedict (vormals Junia) | 9293155 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 180. | Dmitry Pokrovsky | 9683726 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 181. | Soul | 9263203 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 182. | Fast Kathy | 9408205 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 183. | Fulger | 9326718 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 184. | Hera | 9326720 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 185. | Maini | 9319870 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 186. | Olympus | 9511387 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 187. | Garasan | 9323986 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 188. | Heng Tai | 9419448 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 189. | Koala | 9234642 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 190. | Koen | 9199127 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 191. | Ma Jin | 9346744 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 192. | Meru | 9187227 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 193. | Min Hang | 9257137 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 194. | Panda | 9284582 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 195. | Rozmarine | 9250531 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 196. | Surya | 9388742 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 197. | Thalia III | 9259197 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 198. | Eagle S | 9329760 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 199. | Lily (vormals Daban) | 9294331 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 200. | Berra | 9308821 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| Schiffsname | IMO-Schiffsnummer | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| 201. | Buddha | 9283306 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 202. | Cai Yun | 9437983 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 203. | Centurion | 9380673 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 204. | Huang He | 9306627 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 205. | Lieto | 9389679 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 206. | Manta | 9424651 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 207. | Rangler | 9206671 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 208. | Trend | 9231509 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 209. | Yodan | 9304356 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 210. | Maisha | 9232929 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 211. | Thane | 9237228 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 212. | Fuga Bluemarine | 9235725 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 213. | Invicta | 9250543 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 214. | Lalique | 9247792 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 215. | Argent (vormals Jaguar) | 9293002 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 216. | Jumbo | 9290335 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 217. | Hatti | 9247883 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 218. | Quartanus (vormals Morpheus | 9247443 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 219. | Saathi (formerly Onrim) | 9402732 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 220. | Izola | 9249312 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 221. | Daphne I | 9251456 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 222. | Nurkez | 9253325 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 223. | Carcharodon | 9258882 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 224. | Sezar | 9259991 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 225. | Frunze | 9263643 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 226. | Fotuo | 9293959 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 227. | Ji Shun | 9384447 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 228. | Spring Fortune | 9386536 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 229. | Ariadne | 9397547 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 230. | Katiuska | 9236004 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 231. | Neon | 9183295 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 232. | Arabesca | 9288734 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 233. | Ector | 9288863 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 234. | Bolognia Falcon | 9255244 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 235. | Deyna | 9299903 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 236. | Agni | 9337389 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 237. | Almond | 9385142 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 238. | Freda | 9402469 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 239. | Triumph | 9344033 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 240. | Turaco | 9247780 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 241. | Universal | 9384306 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 242. | Afkada | 9311531 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 243. | Reus | 9253076 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 244. | Zevs | 9168946 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 245. | Stellar Beverly | 9208069 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 246. | Enigma | 9333412 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 247. | Silvera | 9248849 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 248. | New Power | 9266853 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 249. | Arlan | 9227443 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 250. | Clyde Noble | 9282792 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 251. | Thya | 9283289 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 252. | Bonifacy | 9284726 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 253. | Vayu 1 | 9290517 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 254. | Beast | 9290921 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 255. | Team | 9292589 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 256. | Rigel | 9296406 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 257. | Cangjie | 9299680 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 258. | Tendua | 9299862 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 259. | Ina | 9308443 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 260. | - gestrichen - | |||
| 261. | Next | 9286023 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 262. | Vault | 9310707 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 263. | Long Bai | 9388754 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 264. | Niblo | 9332028 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 265. | Okean | 9142916 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 266. | Ostrov Russkiy | 9087714 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 267. | Sagar Violet | 9292981 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 268. | Eternal Peace | 9259745 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 269. | Lahar | 9321691 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 270. | Malak (vormals Ping An) | 9378632 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 271. | Sun | 9293117 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 272. | Tai Shan | 9405057 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 273. | Caruzo | 9137648 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 274. | Fu Hai Wan | 9368235 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 275. | Hannah | 9261619 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 276. | Missoni | 9296810 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 277. | Odune | 9229374 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 278. | Pacific 01 | 9395379 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 279. | Raven | 9205067 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 280. | Sagitta | 9296822 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 281. | Thorin | 9330472 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 282. | Torex | 9257814 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 283. | Velmar (vormals Venture) | 9832547 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 284. | View (vormals Cup) | 9271327 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 285. | Leopard | 9284594 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 286. | Samsun | 9436006 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 287. | Spring | 9315446 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 288. | Makalu | 9314105 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 289. | Vostochny Prospect | 9866392 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 290. | Akademik Gubkin | 9842190 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 291. | Vladimir Monomakh | 9842176 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 292. | Night Glory | 9319674 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 293. | Sakina | 9530917 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 294. | Destamar | 9253894 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 295. | Vanguard | 9311622 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 296. | Huihai Atlantic | 9312872 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 297. | Zaliv Baikal | 9360128 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 298. | Sakarya | 9524463 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 299. | Cheetah II | 9222560 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 300. | Cindy | 9270517 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| Schiffsname | IMO-Schiffsnummer | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| 301. | Ganga | 9378620 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 302. | Indras | 9314894 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 303. | Kolomna | 9341093 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 304. | Ocean Jupiter | 9308170 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 305. | Ocean Autumn | 9379052 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 306. | MD Miranda | 9198290 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 307. | Seabass | 9266750 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 308. | Sky Rider | 9208124 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 309. | Wall | 9299886 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 310. | Xue Song | 9428358 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 311. | Zambra | 9175078 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 312. | Tiburon | 9283291 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 313. | Onyx | 9236640 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 314. | Kruger | 9412995 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 315. | Zangazur | 9420617 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 316. | Partizansk | 8700096 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 317. | Immanuel | 9056571 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 318. | Avior | 9164512 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 319. | Arno Babajanyan | 9163764 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 320. | Black Sea Eagle | 9495832 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 321. | Caria Ka | 9327360 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 322. | Genji | 9289738 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 323. | Gurudev | 9253234 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 324. | Kord Atlantic | 9299161 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 325. | Lyra | 9314088 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 326. | Nimbus Spb | 8821761 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 327. | Np Dudinka | 9183831 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 328. | Odin | 9151890 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 329. | - gestrichen - | |||
| 330. | Shturman Skuratov | 9759915 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 331. | Veles | 9299173 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 332. | Danshui | 9589750 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 333. | Lucky Fairy | 9348479 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 334. | Narcissus | 9232931 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 335. | Blue | 9236353 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 336. | Canara | 9411331 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 337. | OLAF 1 | 9224465 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 338. | Vesna | 9233349 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 339. | Eminent | 9383950 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 340. | Yi Tong | 9259733 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 341. | Olive | 9318034 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 342. | Chandra | 9353125 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
21.5.2025 |
| 343. | Venetians | 9436018 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 344. | Jacklyn | 9313498 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 345. | Sea Marine I | 9255830 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 346. | Diva I | 9297371 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 347. | Hulda | 9290309 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 348. | Jaldhara | 9304825 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 349. | Vision | 9260067 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 350. | Nagarjuna | 9299733 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| Schiffsname | IMO-Schiffsnummer | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| 351. | Sandhya | 9352195 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 352. | Himalaya | 9314882 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 353. | Sea Honor | 9315654 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 354. | Ru Yi | 9345623 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 355. | Sealion I | 9234501 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 356. | Achilles | 9368223 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 357. | Hu Po | 9319686 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 358. | Pearl | 9630028 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
20.7.2025 |
| 359. | Valera | 9630004 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
20.7.2025 |
| 360. | Sirius I | 9285847 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 361. | Cordelia Moon | 9297888 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 362. | Virat | 9832559 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 363. | Themis | 9264570 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 364. | Deneb | 9301524 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 365. | Olia | 9268112 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 366. | Tasta | 9307815 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 367. | Cross Ocean | 9251810 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 368. | Ricca | 9292577 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 369. | Golden Eagle | 9255684 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 370. | Akar West | 9258167 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 371. | Fiesta | 9260823 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 372. | Bivola | 9266865 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 373. | Kai Fu | 9281009 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 374. | Lion I | 9384069 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 375. | Monte I | 9297553 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 376. | Samadha | 9286281 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 377. | Blue Talu | 9334557 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 378. | Maisan | 9289776 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 379. | Sofia K | 9299123 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 380. | Proxima | 9329655 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 381. | Saraswati | 9383869 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 382. | Monarch I | 9377779 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 383. | Evita | 9408530 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 384. | Utaki | 9262924 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 385. | Lebre | 9255672 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 386. | Smyrtos | 9389100 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 387. | Kusto | 9308833 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 388. | Seasons I | 9308950 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 389. | Pierre | 9266877 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 390. | Prisma | 9299678 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 391. | Rymo | 9308857 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 392. | Maria | 9198783 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 393. | Sanar 18 | 9645011 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 394. | Destan | 9388766 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 395. | Elephant | 9374868 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 396. | Kaluga | 9585924 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 397. | Kira K | 9346720 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 398. | Nautilus | 9434890 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 399. | Pate (ehemals Shaanxi) | 9338905 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 400. | Vernal | 9207027 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| Schiffsname | IMO-Schiffsnummer | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| 401. | Gogland | 9430210 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 402. | Feliks | 9459242 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 403. | Katran | 9260275 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 404. | Leruo | 9385831 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 405. | Listiga | 9292838 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 406. | Akhty | 9435337 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 407. | Armada Explorer | 9377042 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 408. | Flura | 9354636 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 409. | MT Konstantinovsk | 9113276 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 410. | Nizami Ganjavi | 9369617 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 411. | Sergey Terskov | 9637961 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 412. | Nova Energy | 9324277 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
20.7.2025 |
| 413. | Yanhu | 9297357 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 414. | Tango | 9292058 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 415. | topaz | 9292034 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 416. | Volgoneft 251 | 8231057 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 417. | Volgoneft 160 | 8867129 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 418. | Saint | 9263198 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 419. | Arctic Mulan | 9864837 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien zur Ausbeutung, zur Entwicklung oder zum Ausbau des Energiesektors in Russland, einschließlich der Energieinfrastruktur, beigetragen wird oder diese unterstützt werden |
20.7.2025 |
| 420. | Viper | 9299874 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 421. | Wu Tai | 9419151 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 422. | Lark (vormals Lea I) | 9277759 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 423. | Marble | 9323974 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 424. | Seginus | 9256028 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 425. | Peace | 9249130 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 426. | Ailama | 9232888 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 427. | Dorin (vormals E Mei Shan) | 9290828 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 428. | Sooraj | 9332834 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 429. | Elise | 9277747 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 430. | Vision | 9236016 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 431. | Aura | 9624316 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 432. | Dignity | 9283241 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 433. | Lumin | 9330599 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 434. | Minion | 9389095 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 435. | Cetus | 9418482 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 436. | Arabela | 9253313 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 437. | Karabakh | 9810513 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 438. | Aulis | 9233765 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 439. | Naxos | 9336426 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 440. | Indri | 9247429 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 441. | Mariel | 9247376 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 442. | Marlin | 9585912 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 443. | Skadi | 9230971 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 444. | Mars 6 | 9384992 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 445. | Shusha | 9779941 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 446. | Oilstar | 9310525 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 447. | Mikati | 9250892 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXV aufgeführt sind, ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sowie Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
20.7.2025 |
| 448. | MILLEROVO | 9035541 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 449. | GELOR (ehemals ARTARA) | 9185528 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 450. | CAROLINE BEZENGI | 9224439 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 451. | FIRN | 9224441 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 452. | PRIMORYE | 9236743 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 453. | LONGEVITY 7 | 9240885 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 454. | ADONIA | 9242223 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 455. | NEVSKIY PROSPECT | 9256054 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 456. | LITEYNY PROSPECT | 9256078 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 457. | ARMADa LEADER | 9260483 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 458. | C VIKING | 9261657 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 459. | SEa MAVERICK | 9265885 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 460. | BELA | 9270749 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 461. | SHANGRI LA | 9274434 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 462. | ASTRAL | 9274800 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 463. | SOFOS | 9278064 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 464. | ATLANTICOS | 9282986 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 465. | PACIFICOS | 9288930 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 466. | CHONGCHON | 9294123 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 467. | LEONA | 9299721 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 468. | BREEZE | 9305568 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 469. | ARYABHATA | 9319882 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 470. | RIMMA | 9337901 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 471. | LADOGA | 9339313 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 472. | LEVEL | 9339325 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 473. | ELODIE I | 9346873 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 474. | INDUS 1 | 9360415 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 475. | BAI LU | 9388780 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 476. | JUPITER | 9397535 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 477. | ANTARKTIKA | 9413559 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 478. | BOBCAT (ehemals BLOSSOM) | 9422457 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 479. | IVAN KRAMSKOY | 9640499 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 480. | ALEKSEY SAVRASOV | 9645061 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 481. | YAZ | 9735323 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 482. | ALARA | 9741724 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 483. | NIKOLAY ANISHCHENKOV | 9942392 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 484. | APUS | 9280885 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 485. | AQUILLa II | 9281152 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 486. | CHENG HE | 9304629 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 487. | FURIA | 9257802 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 488. | MANASLU | 9388027 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 489. | MIRES | 9299771 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 490. | MYRA | 9336490 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 491. | APATE | 9433016 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 492. | AZURE | 9387255 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 493. | BAVLY | 9621560 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 494. | KYLO | 9189146 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 495. | PEGASUS | 9276028 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 496. | SABINA | 9524451 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 497. | TEMPEST DREAM | 9308132 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 498. | TORX | 9311610 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 499. | BOLU | 9439539 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 500. | AURa 1 | 9472634 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| Schiffsname | IMO-Schiffsnummer | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| 501. | GENERAL SKOBELEV | 9503304 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 502. | GAZPROMNEFT ZUID EAST | 9537109 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 503. | CENTURION I | 9436020 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 504. | PROMETEI | 9296597 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 505. | TASSOS | 9408695 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 506. | ADITYA | 9323314 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 507. | BELOMOR | 9384435 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 508. | COATLICUE | 9235000 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 509. | DENVER | 9382712 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 510. | ETHERA | 9387279 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 511. | GARUDA | 9272931 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 512. | GUANYIN | 9299707 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 513. | IRON WAVE | 9248796 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 514. | KATY | 9323326 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 515. | KAYSERI | 9292199 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 516. | KHANKENDI | 9867621 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 517. | KONYA | 9290373 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 518. | MARQUISE | 9315745 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 519. | ONEGA | 9384459 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 520. | OSCAR I | 9314820 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 521. | RAGNAR | 9384095 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 522. | RHEIN | 9306562 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 523. | SEAL | 9252400 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 524. | SINO STAR | 9263693 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 525. | SOFIA | 9211999 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 526. | SOUTH STAR | 9263186 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 527. | STANISLAV GOVORUKHIN | 9621596 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 528. | TRANQUIL SEA | 9323340 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 529. | URIEL | 9336517 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 530. | VARG | 9335094 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 531. | XING CHEN | 9550682 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 532. | ZAGATALA | 9498171 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 533. | ANABAR | 9194012 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 534. | BIRTHE THERESI | 9083184 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 535. | BRIONT | 9252955 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 536. | BRONCO | 8808525 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 537. | FLANDRIA | 8414477 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 538. | MARINSTRAUM | 9390317 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 539. | MAVERICK | 9321562 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 540. | NAVIK | 8920579 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 541. | NEMRUT | 9439541 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 542. | NILANGA | 9412452 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 543. | NORDSTRAUM | 9036284 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 544. | NOYABRSK | 8915550 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 545. | OMNI | 9400980 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 546. | OPHELIA | 8010427 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 547. | REVANCHE | 9297149 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 548. | RN SAKHALIN | 9650016 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 549. | SAMOS | 9408190 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 550. | SPIRIT 2 | 9409259 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 551. | TAGOR | 9282481 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 552. | TANGO 2 | 9389071 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 553. | AURa 1 | 9472634 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 554. | BERGEN T | 8918540 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 555. | EVERDINE | 9382073 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 556. | NOVa CREST (ehemals HASAN EAST) | 9292046 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 557. | MEGION | 9590137 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 558. | MELITO CARRIER | 8920581 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 559. | RYAZAN | 8915548 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 560. | SEa OWL I | 9321172 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 561. | THOTH | 9164718 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 562. | VANINO | 8724779 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 563. | VASILY LANOVOY | 9621601 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 564. | ZALE | 9321718 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Ausübung irregulärer und risikoreicher Schifffahrtspraktiken gemäß der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. |
24.10.2025 |
| 565. | MATROS KOSHKA | 9550137 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden |
19.12.2025 |
| 566. | MIKHAIL NENASHEV | 9515539 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden |
19.12.2025 |
| 567. | ZAID | 9715270 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden |
19.12.2025 |
| 568. | MATROS POZYNICH | 9573816 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden |
19.12.2025 |
| 569. | ZAFAR | 9720263 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden |
19.12.2025 |
| 570. | KAPITAN GOTSKY | 9372559 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 571. | GT HONOR | 9258478 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe f: Betrieb derart, dass eine Verletzung oder Umgehung der Bestimmungen dieser Verordnung oder der Verordnungen (EU) Nr. 269/2014, (EU) Nr. 692/2014 oder (EU) 2022/263 erleichtert oder bewirkt wird oder dass diese Bestimmungen anderweitig erheblich unterlaufen werden |
19.12.2025 |
| 572. | TIMOFEY GUZHENKO | 9372561 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 573. | HITIT | 9311751 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 574. | KHALASI | 9293997 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 575. | FENGHUANG | 9236248 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 576. | QUARTZ | 9261401 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 577. | SINAR G | 9323364 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 578. | SHTURMAN MALYGIN | 9752096 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 579. | SHTURMAN OVTSYN | 9752101 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 580. | SHTURMAN SHCHERBININ | 9759927 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 581. | SANAR-14 | 9313589 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 582. | VASILY DINKOV | 9372547 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 583. | INNOVATOR | 9306809 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 584. | AURa MARIS | 9347308 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 585. | KIRILL LAVROV | 9333682 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 586. | MIKHAIL ULYANOV | 9333670 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 587. | SANAR-9 | 9300350 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 588. | LADY LEILA | 9683740 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 589. | GAZPROMNEFT NORDEAST | 9422653 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 590. | JIN HUI | 9430272 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 591. | LADY SEVDA | 9683738 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 592. | SHTURMAN KOSHELEV | 9759939 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 593. | JEWEL | 9419450 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 594. | TYCHE 1 | 9308077 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 595. | OMSK | 9418509 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 596. | OLANGA | 9286463 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 597. | AS CALCUTTA | 9037123 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 598. | MURMANSK | 9167930 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 599. | ZAL PARS 3 | 9211896 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 600. | HANSON | 9237412 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 601. | NP DIKSON | 9255270 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 602. | STAR MM | 9186625 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 603. | LADY RANIA | 9784893 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 604. | SANAR-15 | 9777670 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| 605. | BREEZ | 9247778 | Artikel 3s Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und mit hohem Risiko behafteter Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation |
19.12.2025 |
| Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 5ab | Anhang XLIII24 |
[...]
| Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5ac | Anhang XLIV24 25 25a |
| Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung | Inkrafttreten | |
| 1. | Bank BelVEB | 25. Februar 2025 |
| 2. | Belgazprombank | 25. Februar 2025 |
| 3. | VTB Bank (PJSC) Shangai Branch | 25. Februar 2025 |
| 4. | CJSC Alfa-Bank (Belarus) | 2. Dezember 2025 |
| 5. | OJSC Sber Bank (Belarus) | 2. Dezember 2025 |
| 6. | VTB Bank (Belarus) | 2. Dezember 2025 |
| 7. | VTB Bank (Kazakhstan) | 2. Dezember 2025 |
| Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 5ad | Anhang XLV24 25 25a 25b |
Teil A
Liste der außerhalb der Union niedergelassenen Kredit- und Finanzinstitute und Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, die den Zweck der Verbote gemäß dieser Verordnung und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 in erheblichem Maße vereiteln
| Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung | Inkrafttreten |
| Heihe Rural Commercial Bank Co. Ltd. | 9. August 2025 |
| Heilongjiang Suifenhe Rural Commercial Bank Co. Ltd. | 9. August 2025 |
| Payeer | 25. November 2025 |
| CJSB JSCB Tolubay | 12. November 2025 |
| OJSC Eurasian Savings Bank | 12. November 2025 |
| CJSC Dushanbe City Bank | 12. November 2025 |
| CJSC Spitamen Bank (Tajikistan) | 12. November 2025 |
| OJSC Commerce Bank of Tajikistan | 12. November 2025 |
Teil B
Liste der außerhalb der Union niedergelassenen Kredit- und Finanzinstitute und Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen
Teil C
Liste der außerhalb der Union niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den Zweck der Verbote gemäß den Artikeln 3m, 3n und 3s dieser Verordnung in erheblichem Maße vereiteln
| Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung | Inkrafttreten |
| Blackford Corporation Limited | 12. November 2025 |
| Fuel and Oil Dynamics FZE | 12. November 2025 |
| Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3d Absatz 1b | Anhang XLVI25 |
[...]
| Liste der Häfen, Schleusen und Flughäfen gemäß Artikel 5ae | Anhang XLVII25 25a |
Teil A - Liste der Häfen und Schleusen in Russland
| Name | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| 1. | Astrakhan | Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe a: für die Verbringung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten und somit zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 2. | Makhachkala | Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe a: für die Verbringung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten und somit zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 3. | Ust-Luga | Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe c: für die Beförderung von in Anhang XXV aufgeführten Rohöl- oder Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg durch Schiffe genutzt werden, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation anwenden |
25.2.2025 |
| 4. | Primorsk | Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe c: für die Beförderung von in Anhang XXV aufgeführten Rohöl- oder Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg durch Schiffe genutzt werden, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation anwenden |
25.2.2025 |
| 5. | Novorossiysk | Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe c: für die Beförderung von in Anhang XXV aufgeführten Rohöl- oder Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg durch Schiffe genutzt werden, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation anwenden |
25.2.2025 |
Teil B - Liste der Flughäfen
| Name | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| 1. | Begishevo International Airport | Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe a: für die Verbringung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten und somit zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 2. | Vnukovo International Aiport | Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe a: für die Verbringung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten und somit zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 3. | Zhukovsky International Airport | Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 4. | Perm International Airport | Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 5. | Koltsovo International Airport | Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 6. | Pskov International Airport | Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
Teil C - Liste der Häfen und Schleusen in anderen Drittländern als Russland
| Name | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
| Liste der Güter gemäß Artikel 12gb | Anhang XLVIII25 |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 8502 20 | Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung |
| 8536 50 | Andere Schalter |
| Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 5ag Buchstabe c | Anhang XLIX25 25a |
| Name der in die Liste aufgenommenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung | Ort der Registrierung | Inkrafttreten |
| VizorLabs LLC | Moskau, Russland | 20.7.2025 |
| Kama (Atom) JSC | Moskau, Russland | 20.7.2025 |
| BitRiver LLC | Moskau, Russland | 20.7.2025 |
| LABADVANCE LLC | Skolkowo/Moskau, Russland | 20.7.2025 |
| Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 5ag Buchstabe d | Anhang L25 |
| Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Erdölerzeugnissen gemäß Artikel 3ma Absatz 1 | Anhang LI25 25a |
KANADA
NORWEGEN
VEREINIGTES KÖNIGREICH
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
SCHWEIZ
AUSTRALIEN
JAPAN
NEUSEELAND
| Liste der Sonderwirtschafts-, Innovations- und Präferenzzonen gemäß Artikel 5ah | Anhang LII25 |
| Nummer | Bezeichnung | Lage |
| 1. | Sonderwirtschaftszone für industrielle Produktion 'Alabuga' | Republik Tatarstan |
| 2. | Sonderwirtschaftszone für technologische Innovation 'Technopolis Moscow' | Moskau City |
| Nummer | Bezeichnung | Lage |
| 1. | Sonderwirtschaftszone für industrielle Produktion 'Lipetsk' | Oblast Lipetsk |
| 2. | Sonderwirtschaftszone für industrielle Produktion 'Togliatti' | Oblast Samara |
| 3. | Sonderwirtschaftszone für industrielle Produktion 'Lyudinovo' | Oblast Kaluga |
| 4. | Sonderwirtschaftszone für technologische Innovation 'St. Petersburg' | Sankt Petersburg |
| 5. | Sonderwirtschaftszone für technologische Innovation 'Dubna' | Oblast Moskau |
| 6. | Sonderwirtschaftszone für technologische Innovation 'Innopolis' | Republik Tatarstan |
| 7. | Hafen-Sonderwirtschaftszone 'Uljanowsk' | Oblast Uljanowsk |
| 8. | Innovationszentrum Skolkovo | Oblast Moskau |
| 9. | Freihafen Wladiwostok | Primorsky Krai, Kamchatka Krai, Chukotka Autonomous District, Khabarovsk Krai, Oblast Sakhalin |
| Liste der Kryptowerte gemäß Artikel 5ba | Anhang LIII25 |
| Kryptowerte | Inkrafttreten |
| A7A5 | 25. November 2025 |
![]() |
ENDE | ![]() |
(Stand: 15.01.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion