VO (EU) 2016/399
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Grundsätze

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Anwendungsbereich

Artikel 4 Grundrechte

Titel II
Aussengrenzen

Kapitel I
Überschreiten der Außengrenzen und Einreisevoraussetzungen

Artikel 5 Überschreiten der Außengrenzen

Artikel 6 Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige

Artikel 6a Drittstaatsangehörige, deren Daten in das EES einzugeben sind

Kapitel II
Grenzkontrollen an den Außengrenzen und Einreiseverweigerung

Artikel 7 Durchführung von Grenzübertrittskontrollen

Artikel 8 Grenzübertrittskontrollen von Personen

Artikel 8a Verwendung von Self-Service-Systemen zur Vorabeingabe von Daten in das EES

Artikel 8b Verwendung von Self-Service-Systemen und e-Gates beim Grenzübertritt von Personen, deren Grenzübertritt im EES zu erfassen ist

Artikel 8c Standards für automatisierte Grenzkontrollsysteme

Artikel 8d Nationale Erleichterungsprogramme

Artikel 9 Lockerung der Grenzübertrittskontrollen

Artikel 10 Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung

Artikel 11 Abstempeln der Reisedokumente

Artikel 12 Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Dauer eines Kurzaufenthalts

Artikel 12a Übergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen

Artikel 13 Grenzüberwachung

Artikel 14 Einreiseverweigerung

Kapitel III
Personal und finanzielle Mittel für Grenzkontrollen und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 15 Personal und finanzielle Mittel für Grenzkontrollen

Artikel 16 Durchführung von Grenzkontrollen

Artikel 17 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 18 Gemeinsame Kontrollen

Kapitel IV
Sonderbestimmungen für Grenzübertrittskontrollen

Artikel 19 Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel

Artikel 20 Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen

Kapitel V
Bestimmte Maßnahmen im Falle schwerwiegender Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen

Artikel 21 Maßnahmen an Außengrenzen und Unterstützung durch die Agentur

Titel III
Binnengrenzen

Kapitel I
Ausbleiben der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 22 Überschreiten der Binnengrenzen

Artikel 23 Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets

Artikel 24 Beseitigung von Verkehrshindernissen an den Straßenübergängen der Binnengrenzen

Kapitel II
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 25 Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 26 Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 27 Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren nach Artikel 25

Artikel 28 Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern

Artikel 29 Besonderes Verfahren im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist

Artikel 30 Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist

Artikel 31 Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates

Artikel 32 Anwendbare Bestimmungen bei Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 33 Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 34 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 35 Vertraulichkeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 36 Änderung der Anhänge

Artikel 37 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 38 Ausschussverfahren

Artikel 39 Mitteilungen

Artikel 40 Kleiner Grenzverkehr

Artikel 41 Ceuta und Melilla

Artikel 42 Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 42a Übergangsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten, die noch nicht am Betrieb des EES beteiligt sind

Artikel 43 Evaluierungsmechanismus

Artikel 44 Aufhebungen

Artikel 45 Inkrafttreten

Anhang I Belege, anhand deren geprüft wird, ob die einreisevoraussetzungen erfüllt sind

Anhang II Erfassung von informationen

Anhang III Muster der Schilder zur Kennzeichnung der Kontrollspuren an den Grenzübergangsstellen

Teil A

Teil B1: "Visum nicht erforderlich

Teil B2: "Alle Pässe"

Teil C

Teil D

Teil D1: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für EU-/EWR-/CH-Bürger

Teil D2: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für Drittstaatsangehörige

Teil D3: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für alle Reisepässe

Teil E: Kontrollspuren für registrierte Reisende

Anhang IV Abstempelungsmodalitäten

Anhang V

Teil A Modalitäten der Einreiseverweigerung an der Grenze

Teil B Standardformular für die Einreiseverweigerung

Anhang VI Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel

1. Landgrenzen

1.1. Kontrolle des Straßenverkehrs

1.2. Kontrolle des Eisenbahnverkehrs

2. Luftgrenzen

2.1. Kontrollmodalitäten in internationalen Flughäfen

2.2. Kontrollmodalitäten auf Landeplätzen

2.3. Personenkontrollen bei Privatflügen

3. Seegrenzen

3.1. Allgemeine Kontrollverfahren im Seeverkehr

3.2. Spezifische Kontrollmodalitäten für bestimmte Arten der Seeschifffahrt

4. Schifffahrt auf Binnengewässern

Anhang VII Sonderbestimmungen für bestimmte Personengruppen

1.

2. Piloten von Luftfahrzeugen und anderes Flugbesatzungspersonal

3. Seeleute

4. Inhaber von Diplomaten-, Amts- oder Dienstpässen und Mitglieder internationaler Organisationen

5. Grenzarbeitnehmer

6. Minderjährige

7. Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr und Grenzschutzbeamte

8. Arbeitnehmer auf Offshore-Anlagen

Anhang VIII

Anhang IX Aufgehobene Verordnung mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen

Anhang X