VO (EU) 2016/1037
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Artikel 1 Grundsätze

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Bestimmung des Begriffs "Subvention"

Artikel 4 Anfechtbare Subventionen

Artikel 5 Berechnung der Höhe der anfechtbaren Subventionen

Artikel 6 Berechnung des dem Empfänger erwachsenden Vorteils

Artikel 7 Allgemeine Bestimmungen über die Berechnung

Artikel 8 Feststellung der Schädigung

Artikel 9 Bestimmung des Begriffs "Wirtschaftszweig der Union"

Artikel 10 Einleitung des Verfahrens

Artikel 11 Untersuchung

Artikel 12 Vorläufige Maßnahmen

Artikel 13 Verpflichtungen

Artikel 14 Einstellung ohne Maßnahmen

Artikel 15 Einführung endgültiger Zölle

Artikel 16 Rückwirkung

Artikel 17 Geltungsdauer

Artikel 18 Überprüfung bei Auslaufen der Maßnahme

Artikel 19 Interimsüberprüfung

Artikel 20 Beschleunigte Überprüfung

Artikel 21 Erstattung

Artikel 22 Allgemeine Bestimmungen über Überprüfungen und Erstattungen

Artikel 23 Umgehung

Artikel 24 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 24a Festlandsockel eines Mitgliedstaats oder ausschließliche Wirtschaftszone

Artikel 25 Ausschussverfahren

Artikel 26 Kontrollbesuche

Artikel 27 Stichprobe

Artikel 28 Mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit

Artikel 29 Vertraulichkeit

Artikel 29a Informationen im vorläufigen Stadium

Artikel 30 Unterrichtung

Artikel 31 Interesse der Union

Artikel 32 Verhältnis zwischen Ausgleichsmaßnahmen und multilateralen Abhilfemaßnahmen

Artikel 32a Bericht

Artikel 32b Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 33 Schlussbestimmungen

Artikel 34 Bericht

Artikel 35 Aufhebung

Artikel 36 Inkrafttreten

Anhang I Beispielliste von Ausfuhrsubventionen

Anhang Ia IAO-Übereinkommen, auf die in dieser Verordnung bezug genommen wird

Anhang II Leitlinien über den Verbrauch von Vorleistungen bei der Herstellung

Anhang III Leitlinien für die Ermittlung von Ausfuhrsubventionen darstellenden Rückerstattungssystemen für Ersatz

Anhang IV (In diesem Anhang ist der Anhang 2 des Übereinkommens über die Landwirtschaft wiedergegeben. Begriffe oder Ausdrücke, die hier nicht erläutert werden und die nicht ohne weiteres verständlich sind, sind im Rahmen dieses Übereinkommens auszulegen.)

1.

2. Allgemeine Dienstleistungen

3. Öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherung

4. Interne Nahrungsmittelhilfe

5. Direktzahlungen an Erzeuger

6. Nichtproduktionsbezogene Einkommensstützung

7. Finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an Einkommensversicherungen und anderen Einkommenssicherungsprogrammen

8. Zahlungen (entweder direkt oder im Rahmen einer finanziellen Beteiligung der öffentlichen Hand an Ernteversicherungsprogrammen) als Hilfe bei Naturkatastrophen

9. Strukturanpassungshilfe in Form von Ruhestandsprogrammen für Erzeuger

10. Strukturanpassungshilfe in Form von Programmen zur Stilllegung von Ressourcen

11. Strukturanpassungshilfe in Form von Investitionsbeihilfen

12. Zahlungen im Rahmen von Umweltprogrammen

13. Zahlungen im Rahmen von Regionalbeihilfeprogrammen

Anhang V Aufgehobene Verordnung mit ihrer nachfolgenden Änderung

Anhang VI