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Tabelle 5.3 Zinsderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Zinsderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jede Unterklasse, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Anleihenfutures/- forwards 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Anleihenoptionen 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
IR Futures und FRA 5.000.000 EUR 10.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
IR-Optionen 5.000.000 EUR 10.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Swaptions 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Float -to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Fixed-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Float-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Inflation Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Sonstige Zinsderivate 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR

6. Eigenkapitalderivate

Tabelle 6.1 Eigenkapitalderivate, die keinen liquiden Markt haben23

Anlageklasse - Eigenkapitalderivate
jeder Vertrag gemäß Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Nummer 4 in Bezug auf:
  1. eine oder mehrere Aktien, Aktienzertifikate, Zertifikate, sonstige ähnliche Finanzinstrumente, Cashflows oder andere Produkte, die mit der Entwicklung einer oder mehrerer Aktien, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate oder ähnlicher Finanzinstrumente verbunden sind;
  2. ein Aktienindex, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate, sonstige ähnliche Finanzinstrumente, Cashflows oder andere Produkte, die mit der Entwicklung einer oder mehrerer Aktien, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate oder ähnlicher Finanzinstrumente verbunden sind
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Aktien- Index-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = STIX
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Indexoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktienindex-Futures/Forwards
Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = STIX
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktienoptionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = SHRS
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Aktienoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktien-Futures/Forwards
Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = SHRS
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Aktien-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktien-Dividenden-Optionen
Eine Option auf die Dividende einer spezifischen Aktie
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = DVSE
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Aktiendividendenoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktien-Dividenden-Futures/Forwards
Ein Future/Forward auf die Dividende einer spezifischen Aktie
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = DVSE
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Aktien-Dividenden-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Dividendenindex-Optionen
Eine Option auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = DIVI
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Dividendenindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Dividendenindex-Futures/Forwards
Ein Future/Forward auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = DIVI
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Dividendenindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Volatilitätsindex-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = VOLI
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Volatilitätsindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Volatilitätsindex-Futures/Forwards
Ein Future/Forward, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = VOLI
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen Volatilitätsindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
ETF-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein ETF ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OPTN
RTS2#27 = ETFS
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen ETF-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
ETF-Futures/-Forwards
Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein ETF ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = FUTR oder FORW
RTS2#27 = ETFS
RTS23#26 oder falls null RTS23#28
Bei allen ETF-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben


Anlageklasse - Eigenkapitalderivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Swaps
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = SWAP
Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) - Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

50.000.000 EUR

Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert Parameter Renditevarianz/Volatilität Parameter Dividendenrendite
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 3 Monat < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ...
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Portfolio Swaps
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = PSWP
Eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) - Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

50.000.000 EUR 15
Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Eigenkapitalderivate - ein Eigenkapitalderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = EQUI
RTS2#5 = OTHR
Für sonstige Eigenkapitalderivate wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 6.2 Eigenkapitalderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Eigenkapitalderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte wird jede Unteranlageklasse in Unterklassen segmentiert, wie nachstehend definiert Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksich- tigende Geschäfte Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte, die für die Unterklassen mit liquidem Markt auf der Grundlage des durchschnittlichen täglichen Nennbetragsbands (ADNA), zu dem die Unterklassen zählen
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Aktien- Index-Optionen Eine Aktien-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Aktienindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR
200 Mio. EUR< ADNa < 600 Mio. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
ADNa> 600 Mio. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
Aktienindex-Futures/ Forwards Eine Aktienindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Aktienindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 1 Mrd. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
1 Mrd. EUR< ADNa < 3 Mrd. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
3 Mrd. EUR< ADNa < 5 Mrd. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
ADNa> 5 Mrd. EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR 250.000.000 EUR 260.000.000 EUR
Aktienoptionen Eine Aktienoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.250.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Aktien-Futures/ Forwards eine Aktien-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.250.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Aktien-Dividenden- Optionen Eine Aktien-Dividenden- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 400.000 EUR 450.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 25.000 EUR 30.000 EUR 500.000 EUR 550.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 50.000 EUR 100.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 100.000 EUR 150.000 EUR 2.000.000 EUR 2.500.000 EUR
Aktien-Dividenden- Futures/Forwards Eine Aktien-Dividenden-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 400.000 EUR 450.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 25.000 EUR 30.000 EUR 500.000 EUR 550.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 50.000 EUR 100.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 100.000 EUR 150.000 EUR 2.000.000 EUR 2.500.000 EUR
Dividendenindex- Optionen Eine Dividendenindex- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Dividendenindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR
200 Mio. EUR< ADNa < 600 Mio. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
ADNa> 600 Mio. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
Dividendenindex- Futures/Forwards Eine Dividendenindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Dividendenindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 1 Mrd. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
1 Mrd. EUR< ADNa < 3 Mrd. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
3 Mrd. EUR< ADNa < 5 Mrd. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
ADNa> 5 Mrd. EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR 250.000.000 EUR 260.000.000 EUR
Volatilitäts-Index- Optionen Eine Volatilitäts-Index- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Volatilitätsindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR
200 Mio. EUR< ADNa < 600 Mio. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
ADNa> 600 Mio. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
Volatilitätsindex- Futures/Forwards Eine Volatilitätsindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Volatilitätsindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 1 Mrd. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
1 Mrd. EUR< ADNa < 3 Mrd. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
3 Mrd. EUR< ADNa < 5 Mrd. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
ADNa> 5 Mrd. EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR 250.000.000 EUR 260.000.000 EUR
ETF-Optionen Eine ETF-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender ETF

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.250.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
ETF-Futures/ -Forwards Eine ETF-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender ETF

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.250.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Swaps Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden 50 Mio. EUR< ADNa < 100 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 200 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert Parameter Rendite- varianz / Volatilität Parameter Dividenden- rendite
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ...
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Portfolio Swaps eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert:

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden 50 Mio. EUR< ADNa < 100 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 200 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
...
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Tabelle 6.3 Eigenkapitalderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Eigenkapitalderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Swaps 20.000 EUR 25.000 EUR 100.000 EUR 150.000 EUR
Portfolio Swaps 20.000 EUR 25.000 EUR 100.000 EUR 150.000 EUR
Sonstige Eigenkapitalderivate 20.000 EUR 25.000 EUR 100.000 EUR 150.000 EUR

7. Warenderivate

Tabelle 7.1 Warenderivate, die keinen liquiden Markt haben23

Anlageklasse - Warenderivate

Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte nicht erreicht
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Metall-Waren-Futures/Forwards
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "METL" und [RTS2#5 = "FUTR" oder "FORW"]
Eine Metall-Waren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - zugrunde liegendes Metall

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:

10.000 000 EUR 10
Edelmetalle Nichtedelmetalle
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Metall-Waren-Optionen
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "METL" und RTS2#5 = "OPTN"
Eine Metall-Waren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - zugrunde liegendes Metall

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Edelmetalle Nichtedelmetalle
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Metall-Waren-Swaps
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "METL" und RTS2#5 = "SWAP"
Eine Metall-Waren-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - zugrunde liegendes Metall

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps

Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges

Segmentierungskriterium 5 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Edelmetalle Nichtedelmetalle
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Energiewaren-Futures/Forwards
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "NRGY" und [RTS2#5 = "FUTR" oder "FORW"]
Eine Energiewaren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - Energie-Basiswert

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward

Segmentierungskriterium 4 - [gestrichen]

Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) - Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen

Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR

10

Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat
Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit< 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ... ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Energiewaren-Optionen
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "NRGY" und RTS2#5 = "OPTN"
Eine Energiewaren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - Energie-Basiswert

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 4 - [gestrichen]

Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) - Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen

Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat
Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit< 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ... ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Energiewaren-Swaps
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "NRGY" und RTS2#5 = "SWAP"
Eine Unterklasse von Energiewaren-Swaps wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - Energie-Basiswert

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps

Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges

Segmentierungskriterium 5 - [gestrichen]

Segmentierungskriterium 6 (RTS2#14) - Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen

Segmentierungskriterium 7 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat
Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit< 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ... ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "AGRI" und [RTS2#5 = "FUTR" oder "FORW"]
Eine Future/Forward-Unterklasse für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe)

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "AGRI" und RTS2#5 = "OPTN"
Eine Optionsunterklasse auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe)

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "AGRI" und RTS2#5 = "SWAP"
Eine Unterklasse von Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe)

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps

Segmentierungskriterium 3 (RTS23#34) - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Warenderivate
Ein Warenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für jedes sonstige Warenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 7.2 Warenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Warenderivate
Unteranlageklasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berück- sichtigende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert
Metall-Waren- Futures/ Forwards Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Metall-Waren- Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Metall-Waren- Swaps Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Energiewaren- Futures/ Forwards Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Energiewaren- Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Energiewaren- Swaps Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Futures/ Forwards für landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Optionen auf landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Swaps auf landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60

Tabelle 7.3 Warenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Warenderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Metall-Waren-Futures/ Forwards 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Metall-Waren-Optionen 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Metall-Waren-Swaps 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Energiewaren-Futures/ Forwards 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Energiewaren-Optionen 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Energiewaren-Swaps 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Sonstige Derivate auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR

8. Fremdwährungsderivate

Tabelle 8.1 Devisenderivate, die keinen liquiden Markt haben23

Anlageklasse - Devisenderivate
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Devisen, wie in Abschnitt C Absatz 4 des Anhangs I der Richtlinie 2014/65/EU definiert
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
Durch-schnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] Durch-schnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Nicht lieferbarer Forward (NDF)
Bezeichnet einen Forward, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = FORW
RTS2#26 = NDLV
Eine nicht lieferbare Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei nicht lieferbaren Forward (NDF) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Lieferbarer Forward (DF)
Bezeichnet einen Forward, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = FORW
RTS2#26 = DLVB
Eine lieferbarer Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei lieferbaren Forward (FD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO)
Bezeichnet eine Option, die gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = OPTN
RTS2#26 = NDLV
Eine nicht lieferbare Devisenoptions-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei nicht lieferbaren Devisenoptionen (NDO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Lieferbare Devisenoption (DO)
Bezeichnet eine Option, die allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = OPTN
RTS2#26 = DLVB
Eine lieferbarer Devisenoptions-Unterklasse wird definiert ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei lieferbaren Devisenoptionen (DO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS)
Bezeichnet einen Swap, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = SWAP
RTS2#26 = NDLV
Eine nicht lieferbare Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei nicht lieferbaren Devisenswap (NDD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Lieferbare Devisen-Swaps (DS)
Bezeichnet einen Swap, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = SWAP
RTS2#26 = DLVB
Eine lieferbarer Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei lieferbaren Devisen-Swaps (DS) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Devisen-Futures
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR

RTS2#5 = FUTR
Eine Devisen-Future-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei lieferbaren Devisen-Futures wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse - Devisenderivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Devisenderivate
Ein Devisenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CURR
RTS2#5 = OTHR
Für jedes sonstige Devisenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 8.2 Devisenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Devisenderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Nicht lieferbarer Forward (NFD) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Lieferbarer Forward (DF) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Lieferbare Devisenoptionen (DS) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Lieferbare Devisen-Swaps (DS) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Devisen-Futures 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Sonstige Devisenderivate 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR

9. Kreditderivate

Tabelle 9.1 Kreditderivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben23

Anlageklasse - Kreditderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung.
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] On-the-Run-Status Index [zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium]
Index Credit Default Swap (CDS) - ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Emittenten der Finanzinstrumente, aus denen der Index zusammengesetzt ist, und dem Auftreten von Kreditereignissen
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT
Eine Unterklasse von Index Credit Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#34) - zugrunde liegender Index

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#42) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

200.000.000 EUR 10 Bei dem zugrunde liegenden Index wird in folgenden Fällen davon ausgegangen, dass ein liquider Markt besteht:

(1) er befindet sich während des gesamten Zeitraum im Status "on-the-run"

(2) er befindet sich während der ersten 30 Arbeitstage im Status "1x off-the-run"

Ein "on-the-run"-Index bezeichnet die rollende jüngste Version (Serie) des Index, die beginnt zum Zeitpunkt, zu dem die Zusammensetzung des Index festgelegt wird und die einen Tag vor dem Datum, zu dem die Zusammensetzung der neuesten Version (Serie) des Index wirksam wird, endet.
"1x off-the-run status" bezeichnet die Version (Serie) des Index, die unmittelbar vor der On-the-run-Version (Serie) liegt. Eine Version (Serie) ist dann nicht mehr "on-the-run" und wird zu "1x off-the-run", wenn die neueste Version (Serie) des Index eingerichtet wird.

Single Name Credit Default Swap (CDS) - ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit eines Emittenten der Finanzinstrumente und dem Auftreten von Kreditereignissen
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT
Ein Single Name Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#41) - zugrunde liegende Bezugseinrichtung

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#39) - Typ der zugrunde liegenden Bezugseinrichtung gemäß folgender Definition:

"Emittent öffentlicher Art" bezeichnet entweder:

  1. die Union;
  2. einen Mitgliedstaat, einschließlich Ministerium, Agentur oder Zweckgesellschaft eines Mitgliedstaats;
  3. eine öffentliche Einrichtung, die nicht unter den Buchstaben a und b aufgeführt ist;
  4. im Falle eines Mitgliedstaats, der als Bundesstaat organisiert ist, ein Mitglied des Bunds;
  5. eine Zweckgesellschaft für verschiedene Mitgliedstaaten;
  6. ein internationales Finanzinstitut mit Sitz in zwei oder mehr Mitgliedstaaten, das den Zweck verfolgt, Finanzmittel zu mobilisieren und Finanzhilfe zu leisten zugunsten der eigenen Mitglieder, die mit schwerwiegenden finanziellen Problemen konfrontiert oder von solchen bedroht sind;
  7. die Europäische Investitionsbank;
  8. eine öffentliche Einrichtung, die nicht Emittent einer öffentlichen Anleihe gemäß den Buchstaben a bis c ist.

"privater Emittent" bezeichnet einen Emittenten, der kein Emittent öffentlicher Art ist.

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#42) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert

Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie die folgenden quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt

CDS Index-Optionen - eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein CDS-Index ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT
Eine CDS-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) - CDS-Index-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse des Index Credit Default Swap (CDS) angegeben

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0-6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband nicht 0-6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Laufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet
Single Name CDS-Optionen - eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Single Name CDS ist
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT
Ein Single Name CDS wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) - Single Name CDS-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse Single Name CDS angegeben

Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0-6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Fälligkeitslaufzeitband nicht 0-6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Fälligkeitslaufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet

Anlageklasse - Kreditderivate

Unteranlageklasse

Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, findet folgende Methode Anwendung

Sonstige Kreditderivate - ein Kreditderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt
RTS2#3 = DERV
RTS2#4 = CRDT
RTS2#5 = OTHR
Für jedes sonstige Kreditderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 9.2 Kreditderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht23

Anlageklasse - Kreditderivate
Unteranlageklasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert
Index Credit Default Swap (CDS) Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. S1 S2 S3 S4 2.500.000 EUR 70 5.000.000 EUR 80 60 7.500.000 EUR 90 70 10.000.000 EUR
30 40 50 60
Single Name Credit Default Swap (CDS) Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. S1 S2 S3 S4 2.500.000 EUR 70 5.000.000 EUR 80 60 7.500.000 EUR 90 70 10.000.000 EUR
30 40 50 60
CDS Index-Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. S1 S2 S3 S4 2.500.000 EUR 70 5.000.000 EUR 80 60 7.500.000 EUR 90 70 10.000.000 EUR
30 40 50 60
Single Name CDS-Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. S1 S2 S3 S4 2.500.000 EUR 70 5.000.000 EUR 80 60 7.500.000 EUR 90 70 10.000.000 EUR
30 40 50 60

Tabelle 9.3 Kreditderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht23

Anlageklasse - Kreditderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Index Credit Default Swap (CDS) 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR
Single Name Credit Default Swap (CDS) 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR
CDS Index-Optionen 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR
Single Name CDS-Optionen 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR
Sonstige Kreditderivate 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR

10. C10-Derivate

Tabelle 10.1 C10-Derivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben23

Anlageklasse - C10-Derivate

Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Frachtderivate
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Frachttarifen im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU
RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "FRGT"
Eine Frachtderivatunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 (RTS2#5) - Vertragstyp: Futures oder Optionen

Segmentierungskriterium 2 (RTS23#36) - Frachtart

Segmentierungskriterium 3 (RTS2#37) - Fracht-Untertyp

Segmentierungskriterium 4 (RTS2#12) - Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp

Segmentierungskriterium 5 (RTS2#13) - Spezifische Route oder Zeitcharterdurchschnitt

Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Derivats ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 9 Monate

Laufzeitband 5: 9 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 6: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 7: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Anlageklasse - C10-Derivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Sonstige C10-Derivate
ein Finanzinstrument im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU, das kein Frachtderivat ist, und alle folgenden Unteranlageklassen der Zinsderivate: Inflation Multi-Currency Swap oder Cross-Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps, ein Inflation Single Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Single Currency Swap und alle folgenden Eigenkapitalderivat-Unteranlageklassen: eine Volatilitäts-Index Option, ein Volatilitäts-Index Future/Forward, ein Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Swap mit Parameter-Renditevolatilität, ein Portfolio Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Portfolio Swap mit Parameterrenditevolatilität
Für jedes sonstige C10-Derivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 10.2 C10-Derivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - C10-Derivate
Unter- anlage- klasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert
Fracht- derivate Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichti- gung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanz- instrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 25.000 EUR 70 50.000 EUR 80 60 75.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60

Tabelle 10.3 C10-Derivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - C10-Derivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Frachtderivate 25.000 EUR 50.000 EUR 75.000 EUR 100.000 EUR
Sonstige C10-Derivate 25.000 EUR 50.000 EUR 75.000 EUR 100.000 EUR

11. Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)

Tabelle 11.1 CFD - Klassen, die keinen liquiden Markt haben23

Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Qualitatives Liquiditätskriterium Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Währungs-CFD
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = CURR
Eine Unterklasse Währungs-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Währungspaar, das definiert wird als Kombination der zwei Währungen, die dem CFD/Spread Betting-Vertrag zugrunde liegen
RTS2#30 und RTS2#31
50.000.000 EUR 100
Waren-CFD
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = COMM
Eine Unterklasse Waren-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Ware des CFD/Spread Betting-Vertrags
RTS23#35 und RTS23#36 und RTS23#37
50.000.000 EUR 100
Aktien-CFD
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = EQUI
Die Unterklasse Aktien-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Beteiligungspapier des CFD/Spread Betting-Vertrags
RTS23#26
Die Unterklasse Aktien-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn das zugrunde liegende Beteiligungspapier ein Beteiligungspapier ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 17 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht
Anleihen-CFD
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = BOND
Eine Unterklasse Anleihen-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Anleihe oder das Anleihen-Future des CFD/Spread Betting-Vertrags
RTS23#26
Eine Unterklasse Anleihen-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Anleihe oder ein Anleihen-Future ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht.
CFD auf Aktien-Future/Forward
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = FTEQ
Ein CFD auf eine Aktien-Future/Forward-Unterklasse wird definiert durch den zugrunde liegende Future/Forward auf einen Aktien-CFD des CFD/Spread Betting-Vertrag
RTS23#26
Ein CFD auf eine Unterklasse Aktien-Future/Forward hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert ein Aktien-Future/Forward ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht.
CFD auf eine Aktienoption
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = OPEQ
Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption wird definiert durch die zugrunde liegende Option auf eine Aktie des CFD/Spread Betting-Vertrags
RTS23#26
Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert eine Aktienoption ist, für die ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht.
Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Sonstige CFD
Ein CFD/Spread Betting, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt
RTS2#3 = DERV
RTS2#5 = CFDS
RTS2#29 = OTHR
Für jedes sonstige CFD/Spread Betting wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 11.2 CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Unteranlageklasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert
Währungs- CFD Geschäfte auf Währungs-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
Waren-CFD Geschäfte auf Waren-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
Aktien-CFD Geschäfte auf Aktien-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
Anleihen- CFD Geschäfte auf Anleihen-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
CFD auf Aktien- Future/ Forward Geschäfte auf CFD auf Future auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
CFD auf eine Aktienoption Geschäfte auf CFD auf Option auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60

Tabelle 11.3 CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Währungs-CFD 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
Waren-CFD 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
Aktien-CFD 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
Anleihen-CFD 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
CFD auf Aktien-Future/ Forward 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
CFD auf eine Aktienoption 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
Sonstige CFD/Spread Betting 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR

12. Emissionszertifikate

Tabelle 12.1 Emissionszertifikate, die keinen liquiden Markt haben23

Anlageklasse - Emissionszertifikate
Unteranlageklasse Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
Durchschnittliche tägliche Menge (ADA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2]
EU-Zertifikate (EUA)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1(Emissionshandelssystem) erfüllt und ein Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAE
150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und das Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) aus der Luftfahrt darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAA
150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = CERE
150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5
Emissionsreduktionseinheiten (ERU)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = ERUE
150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5
Sonstige Emissionszertifikate
Ein Emissionszertifikat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt
RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = OTHR
Für jedes sonstige Emissionszertifikat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht
1) Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003 S. 32).

Tabelle 12.2 Emissionszertifikate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Emissionszertifikate
Unteranlageklasse Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert
EU-Zertifikate (EUA) Geschäfte auf alle EU-Zertifikate (EUA) S1 S2 S3 S4 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
EU-Luftfahrt- zertifikate (EUAA) Geschäfte auf alle EU-Luftfahrt- zertifikate (EUA) S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Zertifizierte Emissions- reduktionen (CER) Geschäfte auf alle zertifizierte Emissions- reduktionen (CER) S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Emissions- reduktions- einheiten (ERU) Geschäfte auf alle Emissions- reduktions- einheiten (ERU) S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60

Tabelle 12.3 Emissionszertifikate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Emissionszertifikate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
EU-Zertifikate (EUA) 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA) 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Emissionsreduktions- einheiten (ERU) 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent

13. Emissionszertifikatderivate

Tabelle 13.1 Emissionsderivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben23

Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate
Unteranlageklasse Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
Durchschnittliche tägliche Menge (ADA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Zertifikat (EUA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAE
150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAA
150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = CERE
150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktionseinheit (ERU), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = ERUE
150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent 5
Sonstige Emissionszertifikatderivate
Ein Emissionszertifikatderivat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt
RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = OTHR
Für jedes sonstige Emissionszertifikatderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 13.2 Emissionszertifikatderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate
Unteranlageklasse Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist S1 S2 S3 S4 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrt- zertifikat (EUAA) ist Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrt- zertifikat (EUAA) ist S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktions- einheit (ERU) ist Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktions- einheit (ERU) ist S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60

Tabelle 13.3 Emissionszertifikatderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Sonstige Emissionszertifikatderivate 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
1) Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (ABl. Nr. L 294 vom 10.11.2001 S. 1).

2) Richtlinie 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaatenden Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (ABl. Nr. L 258 vom 01.10.2009 S. 11).

3) Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32).

.

Zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegende Bezugsdaten Anhang IV23

Tabelle 1 Symbol Tabelle für Tabelle 2

SYMBOL DATENTYP BEGRIFFSBESTIMMUNG
{ALPHANUM-n} Bis zu n alphanumerische Zeichen Freitextfeld.
{DECIMAL-n/m} Dezimalzahl von bis zu n Stellen, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können Numerisches Feld für positive und negative Werte:
  • Dezimaltrennzeichen: '.' (Punkt);
  • vor der Nummer kann ein '-' (Minus) stehen, womit negative Zahlen angegeben werden.

Sofern anwendbar, werden die Werte gerundet und nicht gekürzt.

{COUNTRYCODE_2} 2 alphanumerische Zeichen Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode.
{CURRENCYCODE_3} 3 alphanumerische Zeichen Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217
{DATEFORMAT} Datumsformat gemäß ISO 8601 Das Datum ist in folgendem Format anzugeben:

JJJJ-MM-TT

{ISIN} 12 alphanumerische Zeichen ISIN-Code nach ISO 6166
{LEI} 20 alphanumerische Zeichen LEI-Code gemäß ISO 17442
{MIC} 4 alphanumerische Zeichen MIC-Code gemäß ISO 10383
{EIC} 16 alphanumerische Zeichen EIC-Code für einen Lieferpunkt innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union
{INDEX} 4 Buchstaben 'EONA' - EONIa
'EONS' - EONIa SWAP
'EURI' - EURIBOR
'EUUS' - EURODOLLAR
'EUCH' - EuroSwiss
'GCFR' - GCF REPO
'ISDA' - ISDAFIX
'LIBI' - LIBID
'LIBO' - LIBOR
'MAAA' - Muni AAa
'PFAN' - Pfandbriefe
'TIBO' - TIBOR
'STBO' - STIBOR
'BBSW' - BBSW
'JIBA' - JIBAR
'BUBO' - BUBOR
'CDOR' - CDOR
'CIBO' - CIBOR
'MOSP' - MOSPRIM
'NIBO' - NIBOR
'PRBO' - PRIBOR
'TLBO' -TELBOR
'WIBO' - WIBOR
'TREA' - Treasury
'SWAP' - SWAP
'FUSW' -Future SWAP

Tabelle 2 Einzelheiten zu den zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegenden Bezugsdaten

# FELD ZU MELDENDE ANGABEN FORMAT DER BERICHTERSTATTUNG
1 Kennung des Instruments Code zur Identifizierung des Finanzinstruments {ISIN}
2 Vollständige Bezeichnung des Instruments Vollständige Bezeichnung des Finanzinstruments {ALPHANUM-350}
3 MiFIR-Kennung Identifizierung von Nichteigenkapitalfinanzinstrumenten:
Verbriefte Derivate
, wie in Anhang III Abschnitt 4 Tabelle 4.1 definiert
Strukturierte Finanzprodukte (SFP), wie in Verordnung (EU) Nr. 600/2014 Artikel 2 Absatz 1 Nummer 28 definiert

Anleihen (für alle Anleihen außer ETC und ETN), wie in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert

ETC, wie in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert und in Tabelle 2.4 des Anhangs III Abschnitt 2 näher ausgeführt

ETN, wie in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert und in Tabelle 2.4 des Anhangs III Abschnitt 2 näher ausgeführt

Emissionszertifikate, wie in Anhang III Abschnitt 12 Tabelle 12.1 definiert

Derivate, wie in der Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Nummern 4 bis 10 definiert

Nichteigenkapitalfinanzinstrumente:
'SDRV' - Verbriefte Derivate
'SFPS' - Strukturierte Finanzprodukte (SFP)
'BOND' - Anleihen
'ETCS' - ETC
'ETNS' - ETN
'EMAL' - Emissionszertifikate
'DERV' - Derivate
4 Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein verbrieftes Derivat oder ein Derivat ist 'INTR' - Zinssatz
'EQUI' - Aktie
'COMM' - Ware
'CRDT' - Kredit
'CURR' - Währung
'EMAL' - Emissionszertifikate
'OCTN' - Sonstige C10-Derivate
5 Vertragstyp Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist 'OPTN' - Option
'FUTR' - Terminkontrakt (einschließlich- Forward Freight Agreements (FFA))
'FRAS' - Forward Rate Agreement (FRA)
'FORW' - Forward
'SWAP' - Swap
'PSWP' - Portfolio Swap
'SWPT' - Swaption
'OPTS' - Option on a swap
'FONS' - Future on a swap
'FWOS' - Forward on a swap
'SPDB' - Spread Betting 'CFDS' - CFD"
'OTHR' - Sonstiges
6 Meldestichtag Tag, für den die Referenzdaten bereitgestellt werden {DATEFORMAT}
7 Handelsplatz Segmentspezifischer MIC für den Handelsplatz, falls verfügbar, ansonsten der 'Operational MIC' {MIC}
8 Laufzeit Festgelegte Laufzeit des Finanzinstruments. Feld für die Anlageklassen Anleihen, Zinsderivate, Aktienderivate, Warenderivate, Devisenderivate, Kreditderivate, C10-Derivate und Derivate auf Emissionszertifikate. {DATEFORMAT}

Anleihen (alle typen von Anleihen außer ETC und ETN) verbundene Felder

Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Anleihen im Sinne von Anhang III Abschnitt 2 Tabelle 2.1 auszufüllen.

9 Anleihetyp Typ von Anleihe, wie in Anhang III Abschnitt 2 Tabelle 2.2 definiert. Nur auszufüllen, wenn der MiFIR-Code einer Anleihe entspricht. 'EUSB' - Staatsanleihe
'OEPB' - sonstige öffentliche Anleihe
'CVTB' - Wandelschuldverschreibung
'CVDB' - Pfandbrief
'CRPB' - Unternehmensanleihe
'OTHR' - Sonstiges
10 Emissionsdatum Datum, zu dem die Anleihe ausgegeben wird und ab dem Zinsen anfallen {DATEFORMAT}

Mit Emissionszertifikaten verbundene Felder

Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Emissionszertifikate im Sinne von Anhang III Abschnitt 12 Tabelle 12.1 auszufüllen.

11 Untertyp Emissionszertifikate Emissionszertifikate 'CERE' - CER
'ERUE' - ERU
'EUAE' - EUa
'EUAA' - EUAa
'OTHR' - Sonstiges

Mit Derivaten verbundene Felder

Warenderivate und C10-Derivate

Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Warenderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 7 Tabelle 7.1 und für C10-Derivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 10 Tabelle 10.1 auszufüllen.

12 Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp Auszufüllen, wenn das in Feld 35 der im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Fracht ist. Für Trockenfracht:
'CAPE' - Capesize
'PNMX' - Panamax
'SPMX' - Supramax
'HAND' - Handysize
Für Nassfracht:
'CLAN' - Clean
'DRTY' - Dirty
{ALPHANUM-4} auf andere Weise
13 Spezifische Route oder Zeitcharterdurchschnitt Auszufüllen, wenn das in Feld 35 der im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Fracht ist. Für Nassfracht:
'TD7' - TD7
'TD8' - TD8
'TD17' - TD17
'TD19' - TD19
'TD20' - TD20
'BLPG1' - BLPG1
'TD3C' - TD3C
'TC2' - TC2
'TC2_37' - TC2_37
'TD3' - TD3
'TC5' - TC5
'TC6' - TC6
'TC7' - TC7
'TC9' - TC9
'TC12' - TC12
'TC14' - TC14
'TC15' - TC15
Für Trockenfracht:
'4TC' - 4TC
'5TC' - 5TC
'6TC' - 6TC
'10TC' - 10TC
'C3' - C3
'C5' - C5
'C7' - C7
'P1A' - P1a
'P2A' - P2a
'P3A' - P3a
'P1E' - P1E
'P2E' - P2E
'P3E' - P3E
{ALPHANUM-6} auf andere Weise
14 Ort der Lieferung/des Barausgleichs Auszufüllen, wenn das in Feld 35 der im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Energie ist. {EIC} für Strom oder Erdgas
'OTHR' - Sonstiges
15 Nennwährung Währung des Nennwerts. {CURRENCYCODE_3}

Zinsderivate

Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Zinsderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 5 Tabelle 5.1 auszufüllen.

16 Zugrunde liegender Typ Die Felder sind auszufüllen für andere Vertragsarten als Swaps, Swaptions, Terminkontrakte auf einen Swap und Forwards auf einen Swap und Forwards auf einen Swap mit einer der folgenden Alternativen

***********************************************************
Die Felder sind auszufüllen für die Vertragsarten Swaps, Swaptions, Optionen auf einen Swap, Terminkontrakte auf einen Swap und Forwards auf einen Swap in Bezug auf einen zugrunde liegenden Swap mit einer der folgenden Alternativen

'BOND' - Anleihe
'BNDF' - Anleihenfutures 'INTR' - Zinssatz
'IFUT' - Zins-Futures

*****************************
'FFMC' - FLOAT TO FLOAT MULTI-CURRENCY SWAPS
'XFMC' - FIXED TO FLOAT MULTI-CURRENCY SWAPS
'XXMC' - FIXED TO FIXED MULTI-CURRENCY SWAPS
'OSMC' - OIS MULTI-CURRENCY SWAPS
'IFMC' - INFLATION MULTI-CURRENCY SWAPS
'FFSC' - FLOAT TO FLOAT SINGLE-CURRENCY SWAPS
'XFSC' - FIXED TO FLOAT SINGLE-CURRENCY SWAPS
'XXSC' - FIXED TO FIXED SINGLE-CURRENCY SWAPS
'OSSC' - OIS SINGLE-CURRENCY SWAPS
'IFSC' - INFLATION SINGLE-CURRENCY SWAPS

17 Emittent der zugrunde liegenden Anleihe Auszufüllen, wenn der zugrunde liegende Typ eine Anleihe oder ein Anleihen-Future mit dem LEI-Code des Emittenten der direkten oder letzten zugrunde liegenden Anleihe ist. {LEI}
18 Fälligkeitstag der zugrunde liegenden Anleihe Hier ist der Tag der festgelegten Fälligkeit der zugrunde liegenden Anleihe anzugeben. {DATEFORMAT}
19 Emissionsdatum der zugrunde liegenden Anleihe Hier ist das Emissionsdatum der zugrunde liegenden Anleihe anzugeben. {DATEFORMAT}
20 Nennwährung der Swaption Nur für Swaptions auszufüllen {CURRENCYCODE_3}
21 Fälligkeit des zugrunde liegenden Swaps Für Swaptions, Optionen auf Swaps, Futures on Swaps und Forwards on a Swap auszufüllendes Feld. {DATEFORMAT}
22 ISIN-Code Inflationsindex / ISIN-Code der zugrunde liegenden Anleihe Im Falle von Swaptions auf einen der folgenden Swap-Typen: Inflation Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap, Inflation Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap; ist - wenn der Inflationsindex einen ISIN-Code hat - dieses Feld mit dem ISIN-Code für diesen Index auszufüllen.

**********************************************************
Im Falle von Anleiheoptionen/Optionen auf eine Anleihenoption/Optionen auf ein Anleihenfuture ist das Feld mit dem ISIN-Code der letzten zugrunde liegenden Anleihe auszufüllen.

{ISIN}

*****************
{ISIN}

23 Bezeichnung des Inflationsindex Mit einem standardisierten Namen des Index auszufüllen im Falle von Swaptions auf einen der folgenden Swap-Typen: Inflation Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap, Inflation Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap. {ALPHANUM-25}
24 Referenzzinssatz Bezeichnung des Referenzzinssatzes. {INDEX}
oder
{ALPHANUM-25} - wenn der Referenzzinssatz nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist
25 Laufzeit des zugrunde liegenden Zinssatzes Dieses Feld gibt die Laufzeit des dem Vertrag zugrunde liegenden Zinssatzes an. Die Laufzeit ist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren anzugeben.
Standardlaufzeiten werden in diesem Feld angegeben; beginnend mit der größten Einheit der Laufzeit (Jahre) hin zur kleinsten; wenn die Laufzeit des Zinssatzes eine ganze Zahl ist.
{INTEGER-3}+'DAYS' - Tage
{INTEGER-3}+'WEEK' - Wochen
{INTEGER-3}+'MNTH' - Monate
{INTEGER-3}+'YEAR' - Jahre

Fremdwährungsderivate

Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Fremdwährungsderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 8 Tabelle 8.1 auszufüllen.

26 Vertragsuntertyp Dieses Feld ist auszufüllen, um lieferbare von nicht lieferbaren Forwards, Optionen und Swaps im Sinne von Anhang III Abschnitt 8 Tabelle 8.1 zu unterscheiden. 'DLVB' - Lieferbar
'NDLV' - Nicht lieferbar

Eigenkapitalderivate

Die Felder sind nur für Eigenkapitalderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 auszufüllen.

27 Zugrunde liegender Typ Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie und die Unteranlageklasse weder ein Swap noch ein Portfolio Swap ist. 'STIX' - Aktienindex
'SHRS' - Anteil/Aktie
'DIVI' - Dividendenindex
'DVSE' - Aktiendividende
'BSKT' - Aktienkorb aus einer Kapitalmaßnahme
'ETFS' - ETF
'VOLI' - Volatilitätsindex
'OTHR' - Sonstiges (einschließlich Aktienzertifikate, Zertifikate und sonstige aktienähnlichen Finanzinstrumente)

**************************************
Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie, die Unteranlageklasse entweder ein Swap oder ein Portfolio Swap und das Segmentierungskriterium 2 - wie in Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgeführt - ein Single Name ist.

*************
'SHRS' - Anteil/Aktie
'DVSE' - Aktiendividende
'ETFS' - ETF
'OTHR' - Sonstiges (einschließlich Aktienzertifikate, Zertifikate und sonstige aktienähnlichen Finanzinstrumente)

**************************************
Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie, die Unteranlageklasse entweder ein Swap oder ein Portfolio Swap und das Segmentierungskriterium 2 - wie in Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgeführt - ein Index ist.

*************
'STIX' - Aktienindex
'DIVI' - Dividendenindex
'VOLI' - Volatilitätsindex
'OTHR' - Sonstiges

**************************************
Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie, die Unteranlageklasse entweder ein Swap oder ein Portfolio Swap und das Segmentierungskriterium 2 - wie in Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgeführt - ein Korb ist.

*************
'BSKT' - Korb
28 Parameter Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie und die Unteranlageklasse ein Swap oder ein Portfolio Swap ist. 'PRBP' - Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert
'PRDV' - Parameter Dividendenrendite
'PRVA' - Parameter Renditenvarianz
'PRVO' - Parameter Renditenvolatilität

Differenzkontrakte (CFD)

Die Felder sind nur dann auszufüllen, wenn der Vertragstyp gleich Differenzkontrakt oder Spread Betting ist

29 Zugrunde liegender Typ Mit dem MiFIR-Code auszufüllen, wenn dieser ein Derivat ist und der Vertragstyp gleich Differenzkontrakt oder Spread Betting ist 'CURR' - Währung
'EQUI' - Aktie
'BOND' - Anleihen
'FTEQ' - Futures/Forward auf Aktie
'OPEQ' - Aktienoptionen
'COMM' - Ware
'EMAL' - Emissionszertifikate
'OTHR' - Sonstiges
30 Nennwährung 1 Währung 1 für das zugrunde liegende Währungspaar. Dieses Feld ist anwendbar, wenn der zugrunde liegende Typ eine Währung ist {CURRENCYCODE_3}
31 Nennwährung 2 Währung 2 für das zugrunde liegende Währungspaar. Dieses Feld ist anwendbar, wenn der zugrunde liegende Typ eine Währung ist {CURRENCYCODE_3}

Kreditderivate

Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Kreditderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 9 Tabelle 9.1 auszufüllen.

32 ISIN-Code des zugrunde liegenden Credit Default Swap Für Derivate auf Credit Default Swaps mit dem ISIN-Code des zugrunde liegenden Swaps auszufüllen. {ISIN}
33 Code des Basisindexes Für Derivate auf einen CDS-Index mit dem ISIN-Code des Index auszufüllen. {ISIN}
34 Bezeichnung des Basisindexes Für Derivate auf einen CDS-Index mit dem standardisierten Namen des Index auszufüllen. {ALPHANUM-25}
35 Serie Die Seriennummer der Zusammensetzung des Index, sofern anwendbar.
Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index mit der Serie des CDS-Index auszufüllen.
{DECIMAL-18/17}
36 Version Eine neue Version einer Serie wird herausgegeben, wenn eines der Bestandteile ausfällt und der Index neu gewichtet werden muss, um der neuen Anzahl aller Bestandteile des Index Rechnung zu tragen.
Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index mit der Version des CDS-Index auszufüllen.
{DECIMAL-18/17}
37 Rollenmonat Alle Monate, in denen die Rolle erwartet wird, wie vom Index-Anbieter für ein gegebenes Jahr vorgesehen. Das Feld wird für jeden Monat der Rolle wiederholt.
Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index auszufüllen.
'01', '02', '03', '04', '05', '06',
'07', '08', '09', '10', '11', '12'
38 Nächstes Rollendatum Im Falle eines CDS-Index oder eines Derivats auf einen CDS-Index mit dem nächsten Rollendatum des Index auszufüllen, wie vom Indexanbieter vorgesehen {DATEFORMAT}
39 Öffentlicher Emittent Auszufüllen, wenn die Bezugseinrichtung eines Single Name CDS oder eines Derivats auf einen Single Name CDS ein öffentlicher Emittent gemäß Anhang III Abschnitt 9 Tabelle 9.1 ist. 'TRUE' - die Referenzeinrichtung ist ein öffentlicher Emittent
'FALSE' - die Referenzeinrichtung ist nicht ein öffentlicher Emittent
40 Bezugsobligation Für Derivate auf Single Name Credit Default Swaps mit dem ISIN-Code der Bezugsobligation auszufüllen. {ISIN}
41 Bezugseinrichtung Mit der Bezugseinrichtung eines Single Name CDS oder eines Derivats auf einen Single Name CDS auszufüllen. {COUNTRYCODE_2}
oder
ISO 3166-2 - Ländercode mit 2 Zeichen gefolgt von einem Bindestrich '-' und bis zu 3 alphanumerischen Zeichen des Länderuntercodes
oder
{LEI}
42 Nennwährung Währung des Nennwerts. {CURRENCYCODE_3}

Emissionszertifikatderivate

Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Emissionszertifikatderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 13 Tabelle 13.1 auszufüllen.

43 Untertyp Emissionszertifikatderivate Auszufüllen, wenn die Variable #3 'MiFIR-Code' ein 'DERV'-Derivat ist und die Variable #4 'Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts''EMAL'-Emissionszertifikate sind. 'CERE' - CER
'ERUE' - ERU
'EUAE' - EUa
'EUAA' - EUAa
'OTHR' - Sonstiges

.

Zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegende quantitative Daten Anhang V

Tabelle 1: Symboltabelle für Tabelle 2

Symbol Datentyp Begriffsbestimmung
{ALPHANUM-n} Bis zu n alphanumerische Zeichen Freitextfeld.
{ISIN} 12 alphanumerische Zeichen ISIN-Code nach ISO 6166
{MIC} 4 alphanumerische Zeichen MIC-Code gemäß ISO 10383
{DATEFORMAT} Datumsformat gemäß ISO 8601 Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT.
{DECIMAL-n/m} Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können Numerisches Feld für positive und negative Werte.
Dezimaltrennzeichen: '.' (Punkt);
Negativen Zahlen wird '-' (Minuszeichen) vorangestellt;
Werte werden gerundet und nicht abgeschnitten.
{INTEGER-n} Ganze Zahl mit bis zu n Stellen Numerisches Feld für positive und negative ganzzahlige Werte.

Tabelle 2: Einzelheiten der für die Zwecke der Bestimmung eines liquiden Marktes, der LIS- und SSTI-Schwellenwerte für Nichteigenkapitalinstrumente zu übermittelnde Daten

# Feld Zu meldende Angaben Art der Ausführung oder Ort der Veröffentlichung Format und Standards für die Meldung
1 Kennung des Instruments Code zur Identifizierung des Finanzinstruments Geregelter Markt (RM)
Multilaterale Handelssysteme (MTF)
Organisierte Handelssysteme (OTF)
Genehmigtes Veröffentlichungssystem (APA)
Bereitgestellter konsolidierter Datenträger (CTP)
{ISIN}
2 Ausführungsdatum Datum, an dem die Geschäfte ausgeführt werden. RM, MTF, OTF, APA, CTP {DATEFORMAT}
3 Ausführungsplatz Segment MIC für den EU-Handelsplatz oder systematischen Internalisierer, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC.
Segment MIC für den systematischen Internalisierer, falls verfügbar, ansonsten Operating MIC.
MIC-Code XOFF für OTC-Geschäfte.
Für einen bestimmten ISIN-Code und ein bestimmtes Ausführungsdatum fassen APa alle OTC-Handelstätigkeiten für das Instrument in einem Datensatz (ISIN, XOFF, Ausführungsdatum) zusammen.
RM, MTF, OTF, APA, CTP {MIC} des Ausführungsortes oder systematischen Internalisierers oder 'XOFF'
4 Kennzeichen für 'Ausgesetztes Instrument' Angabe, ob das Instrument am Ausführungsdatum während des gesamten Tages für den Handel am jeweiligen Ausführungsplatz ausgesetzt wurde.
Als Folge sind die Felder 5 mit dem Wert Null zu melden.
RM, MTF, OTF 'TRUE' - wenn das Instrument für den gesamten Handelstag ausgesetzt war
oder 'FALSE' - wenn das Instrument nicht für den gesamten Handelstag ausgesetzt war
5 Gesamtzahl der Geschäfte Die Gesamtzahl der am Ausführungstag ausgeführten Geschäfte.
Geschäfte, die storniert wurden, werden von den gemeldeten Zahlen ausgenommen.
Geschäfte, die in den Genuss einer späteren Veröffentlichung gekommen sind, werden anhand der von den übermittelnden Einrichtungen bereitgestellten aggregierten Daten auf der Grundlage des Ausführungsdatums gezählt.
In jedem Fall ist das Feld mit einem Wert größer oder gleich Null auszufüllen.
Bei Instrumenten, die für den ganzen Tag ausgesetzt werden, enthält das Feld den Wert Null.
RM, MTF, OTF, APA, CTP {INTEGER-18}
6 Gesamtvolumen Das Gesamtvolumen der am Ausführungstag ausgeführten Geschäfte.
Das Volumen wird gemäß Anhang II Tabelle 4 dieser Verordnung gemessen.
Geldbeträge sind in Euro anzugeben.
Geschäfte, die storniert wurden, werden von den gemeldeten Zahlen ausgenommen.
Geschäfte, die in den Genuss einer späteren Veröffentlichung gekommen sind, werden anhand der von den übermittelnden Einrichtungen bereitgestellten aggregierten Daten auf der Grundlage des Ausführungsdatums gezählt.
RM, MTF, OTF, APA, CTP {DECIMAL-18/5}
7 Klassenbereich 'Geschäftsumfang' In diesem Feld sind die in den Tabellen 3 und 4 dieses Anhangs angegebenen Werte einzugeben.
Der Klassenbereich des Geschäftsumfangs ist festgelegt wie folgt:
für Emissionszertifikate und Derivate daraus in Tabelle 4 dieses Anhangs;
für andere Instrumente in Tabelle 3 dieses Anhangs.
Für Instrumente, die für den gesamten Tag ausgesetzt werden, werden keine Daten für dieses Feld und für die Felder 8 und 9 gemeldet.
RM, MTF, OTF, APA, CTP {ALPHANUM - -140}
8 Gesamtzahl der für diese Klasse ausgeführten Geschäfte Gesamtzahl der am Ausführungstag ausgeführten Geschäfte, deren Größe im Klassenbereich liegt.
Geschäfte, die storniert wurden, werden von den gemeldeten Zahlen ausgenommen.
Geschäfte, die in den Genuss einer späteren Veröffentlichung gekommen sind, werden anhand der von den übermittelnden Einrichtungen bereitgestellten aggregierten Daten auf der Grundlage des Ausführungsdatums gezählt.
RM, MTF, OTF, APA, CTP {INTEGER-18}
9 Gehandeltes Gesamtvolumen für diese Klasse Gehandeltes Gesamtvolumen, dargestellt durch alle am Meldestichtag ausgeführten Geschäfte, deren Größe im Klassenbereich liegt.
Das Volumen wird gemäß Anhang II Tabelle 4 dieser Verordnung gemessen.
Geldbeträge sind in Euro anzugeben.
Geschäfte, die storniert wurden, werden von den gemeldeten Zahlen ausgenommen.
Geschäfte, die in den Genuss einer späteren Veröffentlichung gekommen sind, werden anhand der von den übermittelnden Einrichtungen bereitgestellten aggregierten Daten auf der Grundlage des Ausführungsdatums gezählt.
RM, MTF, OTF, APA, CTP {DECIMAL-18/5}

Tabelle 3: Handelsumfangsklassen für Anleihen, SFP, verbriefte Derivate, Zinsderivate, Aktienderivate, Devisenderivate, Kreditderivate, Warenderivate, C10-Derivate und CFD

Geltungsbereich Klasse "Geschäftsumfang" Begriffsbestimmung
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 0 und 1,000,000 (exklusive) ]0-100,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von weniger als 100,000 EUR
[100,000-100,000] Geschäfte mit einem Handelsvolumen von 100,000 EUR
]100,000-200,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mehr als 100,000 EUR und weniger als 200,000 EUR
[200,000-300,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 200,000 EUR und weniger als 300,000 EUR
[300,000-400,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 300,000 EUR und weniger als 400,000 EUR
[Y-Y+100,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens Y EUR und weniger als Y EUR + 100,000 (Schritt von 100,000 EUR)
[900,000-1,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 900,000 EUR und weniger als 1,000,000 EUR
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 1,000,000 (inklusive) und 10,000,000 (exklusive) [1,000,000-1,500,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 1,000,000 EUR und weniger als 1,500,000 EUR
[1,500,000-2,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 1,500,000 EUR und weniger als 2,000,000 EUR
[Z-Z+500,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens Z EUR und weniger als Z EUR +500,000 (Schritt von 500,000 EUR)
[9,500,000-10,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 9,500,000 EUR und weniger als 10,000,000 EUR
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 10,000,000 (inklusive) und 100,000,000 (exklusive) [10,000,000-15,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 10,000,000 EUR und weniger als 15,000,000 EUR
[15,000,000-20,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 15,000,000 EUR und weniger als 20,000,000 EUR
[W-W+5,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens W EUR und weniger als W EUR + 5,000,000 (Schritt von 5,000,000 EUR)
[95,000,000-100,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 95,000,000 EUR und weniger als 100,000,000 EUR
Geschäfte mit einem Volumen von mindestens 100,000,000 [100,000,000-125,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 100,000,000 EUR und weniger als 125,000,000 EUR
[125,000,000-150,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 125,000,000 EUR und weniger als 150,000,000 EUR
[X-X+25,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens X EUR und weniger als X EUR + 25,000,000 (Schritt von 25,000,000 EUR)
... ... ...

Tabelle 4: Klassenbereiche 'Geschäftsumfang' für Emissionszertifikate und Derivate auf Emissionszertifikate

Geltungsbereich Klasse 'Geschäftsumfang' Begriffsbestimmung
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 0 und 1,000,000 (exklusive) ]0-100,000[ Geschäfte mit einem Volumen von weniger als 100,000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent (tCO2e)
[100,000-100,000] Geschäfte mit einem Handelsvolumen von 100,000 tCO2e
]100,000-200,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mehr als 100,000 tCO2e und weniger als 200,000 tCO2e
[200,000-300,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 200,000 tCO2e und weniger als 300,000 tCO2e
[300,000-400,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 300,000 tCO2e und weniger als 400,000 tCO2e
[Y-Y+100,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens Y tCO2e und weniger als Y tCO2e +100,000 (Schritt von 100,000 tCO2e)
[900,000-1,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 900,000 tCO2e und weniger als 1,000,000 tCO2e
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 1,000,000 (inklusive) und 10,000,000 (exklusive) [1,000,000-1,500,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 1,000,000 tCO2e und weniger als 1,500,000 tCO2e
[1,500,000-2,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 1,500,000 tCO2e und weniger als 2,000,000 tCO2e
[Z-Z+ 500,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens Z tCO2e und weniger als Z tCO2e +500,000 (Schritt von 500,000 tCO2e)
[9,500,000-10,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 9,500,000 tCO2e und weniger als 10,000,000 tCO2e
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 10,000,000 (inklusive) und 100,000,000 (exklusive) [10,000,000-15,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 10,000,000 tCO2e und weniger als 15,000,000 tCO2e
[15,000,000-20,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 15,000,000 tCO2e und weniger als 20,000,000 tCO2e
[W-W+5,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens W tCO2e und weniger als W tCO2e +5,000,000 (Schritt von 5,000,000 tCO2e)
[95,000,000-100,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 95,000,000 tCO2e und weniger als 100,000,000 tCO2e
Geschäfte mit einem Volumen von mindestens 100,000,000 [100,000,000-125,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 100,000,000 tCO2e und weniger als 125,000,000 tCO2e
[125,000,000-150,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 125,000,000 tCO2e und weniger als 150,000,000 tCO2e
[X-X+25,000,000[ Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens X tCO2e und weniger als X tCO2e +25,000,000 (Schritt von 25,000,000 tCO2e)
... ... ...


ENDE

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