VO (EU) 2018/1240
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Kapitel I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Ziele von ETIAS

Artikel 5 Allgemeine Struktur des ETIAS

Artikel 6 Aufbau und technische Architektur des ETIAS-Informationssystems

Artikel 7 ETIAS-Zentralstelle

Artikel 8 Nationale ETIAS-Stellen

Artikel 9 ETIAS-Überprüfungsausschuss

Artikel 10 ETIAS-Beratungsgremium für Grundrechte

Artikel 11 Interoperabilität mit anderen EU-Informationssystemen

Artikel 12 Abfrage der Interpol-Datenbanken

Artikel 13 Zugriff auf ETIAS-Daten

Artikel 14 Nichtdiskriminierung und Grundrechte

Kapitel II
Antragstellung

Artikel 15 Praktische Modalitäten der Antragstellung

Artikel 16 Die öffentliche Website und die Anwendung für Mobilgeräte

Artikel 17 Antragsformular und personenbezogene Daten des Antragstellers

Artikel 18 Reisegenehmigungsgebühr

Kapitel III
Erstellung des Antragsdatensatzes und Prüfung des Antrags durch das ETIAS-Zentralsystem

Artikel 19 Zulässigkeit und Erstellung des Antragsdatensatzes

Artikel 20 Automatisierte Bearbeitung

Artikel 21 Ergebnisse der automatisierten Bearbeitung

Artikel 22 Überprüfung durch die ETIAS-Zentralstelle

Artikel 23 Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele des SIS

Artikel 24 Besondere Vorschriften für Familienangehörige von Unionsbürgern oder von anderen Drittstaatsangehörigen, die nach dem Unionsrecht das Recht auf Freizügigkeit genießen

Kapitel IV
Prüfung des Antrags durch die Nationalen ETIAS-Stellen

Artikel 25 Zuständiger Mitgliedstaat

Artikel 26 Manuelle Bearbeitung von Anträgen durch die nationalen ETIAS-Stellen

Artikel 27 Anforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen vom Antragsteller

Artikel 28 Konsultation anderer Mitgliedstaaten

Artikel 29 Konsultation Europols

Artikel 30 Fristen für Mitteilungen an den Antragsteller

Artikel 31 Überprüfungsinstrument

Artikel 32 Entscheidung über den Antrag

Kapitel V
Die ETIAS-Überprüfungsregeln und die ETIAS-Überwachungsliste

Artikel 33 Die ETIAS-Überprüfungsregeln

Artikel 34 Die ETIAS-Überwachungsliste

Artikel 35 Zuständigkeiten und Aufgaben hinsichtlich der ETIAS-Überwachungsliste

Kapitel VI
Erteilung, Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung einer Reisegenehmigung

Artikel 36 Erteilung einer Reisegenehmigung

Artikel 37 Verweigerung einer Reisegenehmigung

Artikel 38 Mitteilung über die Erteilung oder Verweigerung einer Reisegenehmigung

Artikel 39 Nach der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer Reisegenehmigung zum Antragsdatensatz hinzuzufügende Daten

Artikel 40 Annullierung einer Reisegenehmigung

Artikel 41 Aufhebung einer Reisegenehmigung

Artikel 42 Mitteilung über die Annullierung oder Aufhebung einer Reisegenehmigung

Artikel 43 Nach der Entscheidung über die Annullierung oder Aufhebung einer Reisegenehmigung zum Antragsdatensatz hinzuzufügende Daten

Artikel 44 Erteilung einer Reisegenehmigung mit räumlich begrenzter Gültigkeit aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen

Kapitel VII
Nutzung des ETIAS durch Beförderungsunternehmer

Artikel 45 Datenzugriff durch Beförderungsunternehmer zu Überprüfungszwecken

Artikel 46 Ausweichverfahren für den Fall, dass der Datenzugriff für Beförderungsunternehmer technisch nicht möglich ist

Kapitel VIII
Nutzung des ETIAS durch die Behörden an den Aussengrenzen

Artikel 47 Datenzugriff zum Zwecke der Überprüfung an den Außengrenzen

Artikel 48 Ausweichverfahren für den Fall, dass der Datenzugriff an den Außengrenzen technisch nicht möglich ist

Kapitel IX
Nutzung von ETIAS durch Einwanderungsbehörden

Artikel 49 Datenzugriff durch Einwanderungsbehörden

Kapitel X
Verfahren und Bedingungen für den Zugang zum ETIAS-Zentralsystem zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken

Artikel 50 Benannte Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 51 Verfahren für den Zugang zum ETIAS-Zentralsystem zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken

Artikel 52 Bedingungen für den Zugriff der benannten Behörden der Mitgliedstaaten auf im ETIAS-Zentralsystem gespeicherte Daten

Artikel 53 Verfahren und Bedingungen für den Zugriff auf im ETIAS-Zentralsystem gespeicherte Daten durch Europol

Kapitel XI
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 54 Datenspeicherung

Artikel 55 Änderung und vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel XII
Datenschutz

Artikel 56 Datenschutz

Artikel 57 Für die Verarbeitung Verantwortlicher

Artikel 58 Datenauftragsverarbeiter

Artikel 59 Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 60 Sicherheitsvorfälle

Artikel 61 Eigenkontrolle

Artikel 62 Sanktionen

Artikel 63 Haftung

Artikel 64 Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten, ihre Berichtigung, Vervollständigung und Löschung sowie auf Beschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 65 Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen

Artikel 66 Überwachung durch die Aufsichtsbehörde

Artikel 67 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 68 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 69 Führen von Protokollen

Artikel 70 Führen von Protokollen für etwaige Anträge auf Datenabfrage zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten

Kapitel XIII
Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Artikel 71 Information der breiten Öffentlichkeit

Artikel 72 Informationskampagne

Kapitel XIV
Aufgaben

Artikel 73 Aufgaben von eu-LISa in der Gestaltungs- und Entwicklungsphase

Artikel 74 Aufgaben von eu-LISa nach der Inbetriebnahme des ETIAS

Artikel 75 Aufgaben der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Artikel 76 Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 77 Aufgaben von Europol

Kapitel XV
Änderungen anderer Unionsrechtsakte

Artikel 78 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

Artikel 79 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014

Artikel 80 Änderung der Verordnung (EU) 2016/399

Artikel 81 Änderung der Verordnung (EU) 2016/1624

Artikel 82 Änderung der Verordnung (EU) 2017/2226

Kapitel XVI
Schlussbestimmungen

Artikel 83 Übergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen

Artikel 84 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Artikel 85 Kosten

Artikel 86 Einnahmen

Artikel 87 Mitteilungen

Artikel 88 Aufnahme des Betriebs

Artikel 89 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90 Ausschussverfahren

Artikel 91 Beratergruppe

Artikel 92 Überwachung und Evaluierung

Artikel 93 Leitfaden

Artikel 94 Ceuta und Melilla

Artikel 95 Finanzieller Beitrag der Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands assoziiert sind

Artikel 96 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang