Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 der Kommission vom 4. Juni 2019 über die harmonisierten Normen für Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 146 vom 05.06.2019 S. 106;
Beschl. (EU) 2020/50 - ABl. L 17 vom 22.01.2020 S. 3A;
Beschl. (EU) 2021/117 - ABl. L 36 vom 02.02.2021 S. 39A;
Beschl. (EU) 2021/1407 - ABl. L 303 vom 27.08.2021 S. 8A;
Beschl. (EU) 2021/2173 - ABl. L 440 vom 09.12.2021 S. 6)



=> Zur nachfolgenden Fassung

10. ProdSV - Sportboote // Normenübersicht /  Normen zur 2013/53

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission 3 stellte die Kommission bei CEN/Cenelec einen Antrag auf Ausarbeitung, Überarbeitung und Abschluss der Arbeiten an harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.

(3) Insbesondere wurden CEN und Cenelec beauftragt, neue Normen für elektrische Systeme, den Schutz vor dem Überbordfallen, den Schutz gegen Gewässerverschmutzung, die Herstellerplakette, das Eignerhandbuch, die Sicht vom Hauptsteuerstand, den Auftrieb und Notausstieg bei Mehrrumpf-Sportbooten, Gassysteme, Abgasemissionen sowie die Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen anzunehmen und die bestehenden Normen und sich noch in der Ausarbeitung befindlichen Normentwürfe zu überarbeiten.

(4) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrags überarbeiteten CEN/Cenelec mehrere harmonisierte Normen für kleine Wasserfahrzeuge und aufblasbare Boote.

(5) CEN/Cenelec überarbeiteten die Anhänge der harmonisierten Normen, sodass sie nunmehr den vollständigen Titel der Richtlinie 2013/53/EU wiedergeben und die Korrelation zwischen den Klauseln der Normen und den einschlägigen grundlegenden Anforderungen klar und detailliert angeben.

(6) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrags erarbeiteten CEN/Cenelec die Norm EN ISO 8666:2018. Die Norm ist Referenznorm für die Hauptabmessungen von Booten und die zugehörigen Daten sowie für die Massenspezifikationen und die verschiedenen Beladungszustände. Diese Norm enthält technische Spezifikationen für die in Artikel 3 Absatz 10 der Richtlinie 2013/53/EU definierte Rumpflänge.

(7) Die Kommission hat gemeinsam mit CEN/Cenelec geprüft, ob die von CEN/Cenelec ausgearbeiteten Normen für kleine Wasserfahrzeuge und aufblasbare Boote dem Auftrag aus dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 entsprechen.

(8) Die Normen für kleine Wasserfahrzeuge und aufblasbare Boote erfüllen die Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in Artikels 4 Absatz 1 und Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU dargelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(9) Folglich ist es notwendig, die Fundstellen der Normen, die durch die neuen von CEN/Cenelec ausgearbeiteten Normen ersetzt werden, zu entfernen.

(10) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Einhaltung der entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Fundstellen der zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Sportboote und Wassermotorräder, die in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Die Fundstellen der zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Sportboote und Wassermotorräder, die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden aus dem Amtsblatt der Europäischen Union entfernt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 4. Juni 2019

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.

2) Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (ABl. L 354 vom 28.12.2013 S. 90).

3) Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission vom 15. Dezember 2015 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG.

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