Durchführungsverordnung (EU) 2020/194 der Kommission vom 12. Februar 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Sonderregelungen für Steuerpflichtige, die Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen sowie Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte Lieferungen von Gegenständen innerhalb der Union tätigen
(ABl. L 40 vom 13.02.2020 S. 114;
VO (EU) 2020/1318 - ABl. L 309 vom 23.09.2020 S. 4;
VO (EU) 2021/965 - ABl. L 214 vom 17.06.2021 S. 1Inkrafttreten Gültig)
Neufassung -Ersetzt VO (EU) 815/2012
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer 1, insbesondere auf Artikel 47l Buchstaben a und b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Titel XII Kapitel 6 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates 2, das Sonderregelungen für Steuerpflichtige vorsieht, die bestimmte Dienstleistungen erbringen, wurde durch die Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates 3 und die Richtlinie (EU) 2019/1995 des Rates 4 geändert, um die Sonderregelungen zu erweitern. Die Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen beiden Änderungsrichtlinien nachzukommen, gelten ab dem 1. Januar 2021.
(2) In der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 sind die Bestimmungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer festgelegt. Die Artikel 47b, 47c, 47d und 47e der genannten Verordnung betreffen den Austausch bestimmter Informationen im Zusammenhang mit den Sonderregelungen gemäß Titel XII Kapitel 6 der Richtlinie 2006/112/EG. Insbesondere sehen diese Artikel den Austausch von Angaben zur Identität und Angaben in Mehrwertsteuererklärungen sowie den Austausch etwaiger späterer Änderungen dieser Angaben vor. Diese Artikel gelten ab dem 1. Januar 2021.
(3) Damit die in diesen Artikeln genannten Informationen auf einheitliche Weise ausgetauscht werden können, müssen die technischen Einzelheiten des Austauschs festgelegt werden, darunter eine einheitliche elektronische Mitteilung. Auf diese Weise wird auch die einheitliche Erarbeitung der technischen und funktionalen Spezifikationen ermöglicht, da sie auf Grundlage geregelter Rahmenbedingungen erfolgen kann.
(4) Bestimmte Informationen, wie zum Beispiel der Ausschluss von den Sonderregelungen, der Verzicht auf die Inanspruchnahme auf eigenen Wunsch oder die Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung, sollten ebenfalls unverzüglich und auf einheitliche Weise ausgetauscht werden, um den Mitgliedstaaten die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sonderregelungen und die Bekämpfung von Betrug zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sollten gemeinsame Vorkehrungen für den elektronischen Austausch solcher Informationen getroffen werden.
(5) Um den Verwaltungsaufwand für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten, müssen bestimmte Anforderungen an die elektronische Schnittstelle festgelegt werden, die es den Steuerpflichtigen erleichtern, Angaben zur Identität und Mehrwertsteuererklärungen zu übermitteln. Den Mitgliedstaaten steht es frei, zusätzliche Funktionen zur Verfügung zu stellen, um den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren.
(6) Es ist zu klären, welche spezifischen Angaben gemacht werden müssen, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Dienstleistungen im Rahmen der Sonderregelungen erbracht werden.
(7) Um den Mitgliedstaaten und den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, in der späteren Kommunikation eindeutig auf Mehrwertsteuererklärungen Bezug zu nehmen, unter anderem in der Kommunikation im Zusammenhang mit der Entrichtung der Steuer, sollte der Mitgliedstaat der Identifizierung für jede Mehrwertsteuererklärung eine einmalige Bezugsnummer erteilen.
(8) Diese Verordnung sollte ab demselben Tag gelten wie die Artikel 47b, 47c, 47d und 47e der Verordnung (EU) Nr. 904/2010.
(9) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 der Kommission 5 enthält Durchführungsbestimmungen gemäß den Artikeln 44 und 45 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 zum Informationsaustausch im Zusammenhang mit den Sonderregelungen für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen. Diese Artikel gelten vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2020. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 sollte daher mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben werden. Sie sollte jedoch bis zum 10. Februar 2024 für die Übermittlung und Berichtigung von Mehrwertsteuererklärungen hinsichtlich Dienstleistungen weiter gelten, die unter eine in der genannten Durchführungsverordnung aufgeführte Sonderregelung fallen und vor dem 1. Januar 2021 erbracht wurden.
(10) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Artikel 2 Funktionen der elektronischen Schnittstelle
Die elektronische Schnittstelle im Mitgliedstaat der Identifizierung, über die sich ein Steuerpflichtiger oder ein für seine Rechnung handelnder Vermittler für die Inanspruchnahme einer der Sonderregelungen registriert und über die er oder der Vermittler die Mehrwertsteuererklärungen im Rahmen dieser Regelung an den Mitgliedstaat der Identifizierung übermittelt, muss die nachstehenden Funktionen aufweisen:
Artikel 3 Übermittlung von Angaben zur Identität
(1) Der Mitgliedstaat der Identifizierung übermittelt den anderen Mitgliedstaaten über das CCN/CSI-Netz die nachstehenden Informationen, einschließlich etwaiger Änderungen dieser Informationen:
(2) Die einheitliche elektronische Mitteilung gemäß Anhang I dient der Übermittlung der Informationen nach Absatz 1, wobei jeweils die folgende Spalte zu nutzen ist:
(3) Der Mitgliedstaat der Identifizierung informiert die anderen Mitgliedstaaten unverzüglich über das CCN/CSI-Netz mittels der in Anhang II dieser Verordnung festgelegten einheitlichen elektronischen Mitteilung, wenn der Steuerpflichtige
(4) Der Mitgliedstaat der Identifizierung informiert die anderen Mitgliedstaaten unverzüglich über das CCN/CSI-Netz mittels der in Anhang II dieser Verordnung festgelegten einheitlichen elektronischen Mitteilung, wenn der Vermittler
(5) Die individuellen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern, die Steuerpflichtigen oder gegebenenfalls in Bezug auf Steuerpflichtige gemäß Artikel 369q Absatz 1 und 3 der Richtlinie 2006/112/EG zugeteilt werden, werden automatisch zwischen dem Mitgliedstaat der Identifizierung und den anderen Mitgliedstaaten über ein zentrales Register oder ein anderes vertrauenswürdiges Instrument für den Datenaustausch in einer Weise ausgetauscht, die jederzeit gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten einen korrekten, aktuellen Überblick über die Gültigkeit aller solcher von allen Mitgliedstaaten zugeteilten Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern haben.
Artikel 4 Übermittlung der Mehrwertsteuererklärung durch den Steuerpflichtigen oder den Vermittler
(1) Der Steuerpflichtige oder gegebenenfalls im Falle der Einfuhrregelung der für seine Rechnung handelnde Vermittler übermittelt dem Mitgliedstaat der Identifizierung die Mehrwertsteuererklärungen mit den gemäß Artikel 365, 369g oder 369t der Richtlinie 2006/112/EG erforderlichen Angaben unter Verwendung der in Anhang III dieser Verordnung festgelegten einheitlichen elektronischen Mitteilung. Spalte B dieser einheitlichen elektronischen Mitteilung ist für die Nicht-EU-Regelung, Spalte C für die EU-Regelung und Spalte D für die Einfuhrregelung zu verwenden.
(2) Wenn ein Steuerpflichtiger in Bezug auf eine Sonderregelung während eines Steuerzeitraums in keinem Mitgliedstaat im Rahmen dieser Sonderregelung Lieferungen von Gegenständen tätigt oder Dienstleistungen erbringt und er keine Änderungen an früheren Mehrwertsteuererklärungen vorzunehmen hat, ist eine Mehrwertsteuer-Nullmeldung auszufüllen. Zu diesem Zweck werden nur die folgenden Felder der in Anhang III festgelegten einheitlichen elektronischen Mitteilung ausgefüllt:
(3) Der Steuerpflichtige oder gegebenenfalls im Falle der Einfuhrregelung der für seine Rechnung handelnde Vermittler muss die einen Mitgliedstaat des Verbrauchs betreffenden Dienstleistungen und Lieferungen nur dann angeben, wenn in diesem Mitgliedstaat während des Steuerzeitraums im Rahmen der Sonderregelungen Lieferungen von Gegenständen getätigt oder Dienstleistungen erbracht wurden.
Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige im Falle der EU-Regelung die in Artikel 369g Absatz 2 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/112/EG genannten Lieferungen in Bezug auf einen Mitgliedstaat, aus dem Gegenstände versandt oder befördert werden, nur dann angeben, wenn während des Steuerzeitraums aus diesem Mitgliedstaat Gegenstände, die unter die EU-Regelung fallen, versandt oder befördert worden sind. Ebenso muss ein Steuerpflichtiger die von einem Mitgliedstaat der Niederlassung aus erbrachten Dienstleistungen nur dann angeben, wenn während des Steuerzeitraums von diesem Mitgliedstaat aus Dienstleistungen, die unter die EU-Regelung fallen, erbracht worden sind.
Artikel 5 Übermittlung von in der Mehrwertsteuererklärung enthaltenen Informationen
Die Informationen in der Mehrwertsteuererklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 sind vom Mitgliedstaat der Identifizierung über das CCN/CSI-Netz mittels der in Anhang III festgelegten einheitlichen elektronischen Mitteilung zu übermitteln
Im Sinne des ersten Absatzes übermittelt der Mitgliedstaat der Identifizierung jedem betroffenen Mitgliedstaat die allgemeinen Informationen aus Teil 1 der in Anhang III festgelegten einheitlichen elektronischen Mitteilung sowie die Informationen aus den Teilen 2, 3 und 4 dieser einheitlichen elektronischen Mitteilung, die sich auf den betreffenden Mitgliedstaat beziehen.
Artikel 6 Einmalige Bezugsnummer
Die gemäß Artikel 5 übermittelten Informationen enthalten eine vom Mitgliedstaat der Identifizierung erteilte Bezugsnummer, die die betreffende Mehrwertsteuererklärung eindeutig kennzeichnet.
Artikel 6a Austausch von Aufzeichnungen von Steuerpflichtigen oder deren Vermittlern21
(1) Der Mitgliedstaat des Verbrauchs ersucht gemäß den Artikeln 369, 369k und 369x der Richtlinie 2006/112/EG den Mitgliedstaat der Identifizierung unter Verwendung des Standardformulars nach Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses C(2019) 2866 der Kommission 6 um Aufzeichnungen eines Steuerpflichtigen oder Vermittlers. Der Mitgliedstaat des Verbrauchs übermittelt das Standardformular auf elektronischem Wege über das CCN/CSI-Netz.
Der Mitgliedstaat des Verbrauchs nimmt folgende Informationen in das Standardformular auf:
(2) Der Mitgliedstaat der Identifizierung übermittelt dem Mitgliedstaat des Verbrauchs unter Verwendung des Formulars nach Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses C(2019) 2866 die beim Steuerpflichtigen oder dessen Vermittler eingeholten Aufzeichnungen. Das Standardformular wird auf elektronischem Wege über das CCN/CSI-Netz übermittelt.
(3) Die vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 47j Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 an die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten zu übermittelnde elektronische Mitteilung enthält folgende Informationen:
Der Mitgliedstaat der Identifizierung übermittelt die elektronische Mitteilung den anderen Mitgliedstaaten über das CCN/CSI-Netz.
(4) Der Mitgliedstaat des Verbrauchs setzt sich mit dem Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 47j Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 unter Verwendung des Standardformulars nach Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses C(2019) 2866 und auf elektronischem Wege über das CCN/CSI-Netz ins Benehmen. Der Mitgliedstaat des Verbrauchs nimmt folgende Informationen in dieses Standardformular auf:
Stimmt der Mitgliedstaat der Identifizierung der Einleitung behördlicher Ermittlungen zu, so unterrichtet dieser Mitgliedstaat die anderen Mitgliedstaaten über die in Absatz 3 genannte Mitteilung.
Artikel 6b Standardformular für die Übermittlung von Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen oder seines Vermittlers an den Mitgliedstaat der Identifizierung21
Die Struktur des Standardformulars gemäß Artikel 47i Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ist in Anhang IV der vorliegenden Verordnung festgelegt.
Artikel 6c Benennung einer für die Koordinierung der behördlichen Ermittlungen zuständigen Behörde21
Die Kontaktdaten der in jedem Mitgliedstaat zuständigen Behörde für die Koordinierung der behördlichen Ermittlungen in Bezug auf Steuerpflichtige, die eine der Sonderregelungen in Anspruch nehmen, umfassen den Namen, die Abteilung, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme mit dieser zuständigen Behörde.
Diese Informationen werden den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission über das CCN/CSI-Netz zur Verfügung gestellt.
Artikel 7 Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2021 aufgehoben.
Für die Übermittlung und Berichtigung von Mehrwertsteuererklärungen hinsichtlich Dienstleistungen, die unter eine in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 aufgeführte Sonderregelung fallen und vor dem 1. Juli 2021 erbracht wurden, gilt die genannte Durchführungsverordnung jedoch bis zum 10. August 2024 weiter.
Artikel 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2021.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. Februar 2020
2) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006 S. 1).
3) Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017 S. 7).
4) Richtlinie (EU) 2019/1995 des Rates vom 21. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen (ABl. L 310 vom 02.12.2019 S. 1).
5) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 der Kommission vom 13. September 2012 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Sonderregelungen für gebietsfremde Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen (ABl. L 249 vom 14.09.2012 S. 3).
6) Durchführungsbeschluss C(2019) 2866 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Standardformulare, der automatisierten Bereitstellung bestimmter Informationen und der Dienstgütevereinbarung.
| Angaben zur Identität | Anhang I |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D | Spalte E |
| Feldnummer | Nicht-EU-Regelung | EU-Regelung | Einfuhrregelung (Identifizierung des Steuerpflichtigen) |
Einfuhrregelung (Identifizierung des Vermittlers) |
| 1 | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer 1 | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369d der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, einschließlich Ländercode | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369q Absätze 1 oder 3 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer 2 | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369q Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Identifikationsnummer 3 |
| 1a | Wird der Steuerpflichtige durch einen Vermittler vertreten, die individuelle Identifikationsnummer dieses Vermittlers, die ihm gemäß Artikel 369q Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erteilt wurde | |||
| 2 | Nationale Steuernummer | Nationale Steuernummer 4 | ||
| 2a | Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden | Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer | ||
| 3 | Name des Unternehmens | Name des Unternehmens | Name des Unternehmens | Name des Unternehmens |
| 4 | Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend | Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend | Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend | Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend |
| 5 | Vollständige Postanschrift des Unternehmens 5 | Vollständige Postanschrift des Unternehmens 5 | Vollständige Postanschrift des Unternehmens 5 | Vollständige Postanschrift des Unternehmens 5 |
| 6 | Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat | Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat, sofern nicht innerhalb der Europäischen Union | Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat | Mitgliedstaat, in dem der Vermittler den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat, oder, in Ermangelung eines Sitzes seiner wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union, der Mitgliedstaat, in dem der Vermittler eine feste Niederlassung hat und anzeigt, dass er die Einfuhrregelung für Rechnung des/der von ihm vertretenen Steuerpflichtigen in Anspruch nehmen wird. |
| 7 | E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen | E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen | E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen | E-Mail-Adresse des Vermittlers |
| 8 | Website(s) des Steuerpflichtigen | Website(s) des Steuerpflichtigen, sofern vorhanden | Website(s) des Steuerpflichtigen | |
| 9 | Name der Kontaktperson | Name der Kontaktperson | Name der Kontaktperson | Name der Kontaktperson |
| 10 | Telefonnummer | Telefonnummer | Telefonnummer | Telefonnummer |
| 11 | IBAN oder OBAN | IBAN | IBAN 6 | IBAN 7 |
| 12 | BIC 8 | BIC 8 | BIC6 8 | BIC7 8 |
| 13.1 | Individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder, falls nicht verfügbar, von dem/den Mitgliedstaat(en), in dem/denen der Steuerpflichtige über eine oder mehrere feste Niederlassungen verfügt (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend), und von dem/den Mitgliedstaat(en), aus dem/denen Gegenstände versandt oder befördert werden (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend), erteilte Steuerregisternummer(n) 9 Angabe, ob der Steuerpflichtige in diesem Mitgliedstaat eine feste Niederlassung hat 14 |
Individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder, falls nicht verfügbar, von dem/den Mitgliedstaat(en), in dem/denen der Steuerpflichtige über eine oder mehrere feste Niederlassungen verfügt (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend), erteilte Steuerregisternummer(n) 9 | Individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder, falls nicht verfügbar, von dem/den Mitgliedstaat(en), in dem/denen der Vermittler über eine oder mehrere feste Niederlassungen verfügt (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend), erteilte Steuerregisternummer(n) 9 | |
| 14.1 | Vollständige Postanschrift und Geschäftsbezeichnung der festen Niederlassungen und Orte in Mitgliedstaaten, aus denen Gegenstände versandt oder befördert werden (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend) 10 | Vollständige Postanschrift und Geschäftsbezeichnung der festen Niederlassungen in Mitgliedstaaten (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend) 10 | Vollständige Postanschrift und Geschäftsbezeichnung der festen Niederlassungen in Mitgliedstaaten (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend) 10 | |
| 15.1 | Vom Mitgliedstaat/Von den Mitgliedstaaten für gebietsfremde Steuerpflichtige erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) 11 | |||
| 16.1 | Elektronische Erklärung darüber, dass der Steuerpflichtige nicht in der Europäischen Union ansässig ist | Elektronische Erklärung darüber, dass der Steuerpflichtige nicht in der Europäischen Union ansässig ist | ||
| 16.2 | Angabe, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um eine elektronische Schnittstelle gemäß Artikel 14a Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG handelt 14 | |||
| 17 | Beginn der Inanspruchnahme der Regelung 12 | Beginn der Inanspruchnahme der Regelung 12 | Beginn der Inanspruchnahme der Regelung 13 | |
| 18 | Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen | Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen | Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen oder des für seine Rechnung handelnden Vermittlers | Datum des Ersuchens um Registrierung als Vermittler |
| 19 | Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung | Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung | Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung | Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung |
| 20 | Angabe, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um eine MwSt-Gruppe handelt 14 | |||
| 21 | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362, 369d oder 369q der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern der Steuerpflichtige eine dieser Regelungen bereits früher in Anspruch genommen hat oder derzeit in Anspruch nimmt | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362, 369d oder 369q der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern der Steuerpflichtige eine dieser Regelungen bereits früher in Anspruch genommen hat oder derzeit in Anspruch nimmt | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362, 369d oder 369q der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern der Steuerpflichtige eine dieser Regelungen bereits früher in Anspruch genommen hat oder derzeit in Anspruch nimmt | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369q Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Identifikationsnummer(n) des Vermittlers, sofern dieser zuvor als solcher fungiert hat |
| 1) Einzuhaltendes Format: EUxxxyyyyyz, wobei gilt: xxx steht für den 3-stelligen ISO-Code des Mitgliedstaats der Identifizierung (MSI), yyyyy steht für die vom MSI erteilte 5-stellige Nummer, z ist eine Prüfziffer.
2) Einzuhaltendes Format: IMxxxyyyyyyz, wobei gilt: xxx steht für den 3-stelligen ISO-Code des MSI, yyyyyy steht für die vom MSI erteilte 6-stellige Nummer, z ist eine Prüfziffer. 3) Einzuhaltendes Format: INxxxyyyyyyz, wobei gilt: xxx steht für den 3-stelligen ISO-Code des MSI, yyyyyy steht für die vom MSI erteilte 6-stellige Nummer, z ist eine Prüfziffer. 4) Obligatorisch, wenn in Feld 2a keine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist. 5) Sofern vorhanden, einschließlich Postleitzahl. 6) Wenn der Steuerpflichtige nicht durch einen Vermittler vertreten wird. 7) Wenn der Steuerpflichtige durch einen Vermittler vertreten wird. 8) Die Angabe des BIC ist fakultativ. 9) Gibt es mehr als eine feste Niederlassung oder mehr als einen Mitgliedstaat, von wo Gegenstände versandt oder befördert werden, so sind die Felder 13.1, 13.2 usw. zu verwenden. 10) Gibt es mehr als eine feste Niederlassung und/oder mehr als einen Ort, von wo Gegenstände versandt oder befördert werden, so sind die Felder 14.1, 14.2 usw. zu verwenden. 11) Ist mehr als eine vom Mitgliedstaat/von den Mitgliedstaaten für gebietsfremde Steuerpflichtige erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer vorhanden, so sind die Felder 15.1, 15.2 usw. zu verwenden. 12) Dieses Datum kann in bestimmten Fällen auch vor dem Datum der Registrierung für die Regelung liegen. 13) Das Datum des Beginns der Inanspruchnahme der Regelung ist identisch mit dem Datum in Feld 19 Spalte D und kann im Fall einer Vorabregistrierung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2026 des Rates nicht vor dem 1. Juli 2021 liegen. 14) Einfaches Auswahlfeld mit den Antwortmöglichkeiten "Ja" und "Nein". |
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| Angaben zum Status eines Steuerpflichtigen oder eines Vermittlers im Register eines Mitgliedstaats der Identifizierung | Anhang II |
| Vom Mitgliedstaat der Identifizierung erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen, einschließlich Ländercode | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung erteilte individuelle Identifikationsnummer eines Vermittlers, einschließlich Ländercode | |
| Datum, ab dem die Änderung wirksam ist | Grund für die Änderung des Status eines Steuerpflichtigen im Register anhand der nachstehenden Schlüssel:
(1) Der Steuerpflichtige oder gegebenenfalls der für seine Rechnung handelnde Vermittler hat dem Mitgliedstaat der Identifizierung angezeigt, dass der Steuerpflichtige keine unter die Sonderregelung fallenden Dienstleistungen und/oder Lieferungen von Gegenständen mehr erbringt. (2) Der Mitgliedstaat der Identifizierung geht davon aus, dass die unter die Sonderregelung fallenden steuerbaren Tätigkeiten des Steuerpflichtigen eingestellt wurden. (3) Der Steuerpflichtige erfüllt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nicht mehr. (4) Der Steuerpflichtige verstößt wiederholt gegen die Vorschriften der Sonderregelung. (5) Der Steuerpflichtige oder der für seine Rechnung handelnde Vermittler möchte die Regelung auf eigenen Wunsch nicht mehr in Anspruch nehmen. (6) Der Steuerpflichtige hat die Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat der Identifizierung beantragt. |
Grund für die Änderung des Status eines Vermittlers im Register anhand der nachstehenden Schlüssel:
(2) Der Vermittler hat während eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderquartalen nicht als Vermittler für Rechnung eines Steuerpflichtigen gehandelt, der die Einfuhrregelung in Anspruch nimmt. (3) Der Vermittler erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen, um als solcher zu handeln. (4) Der Vermittler verstößt wiederholt gegen die Vorschriften der Einfuhrregelung. (5) Der Vermittler möchte auf eigenen Wunsch nicht mehr als Vermittler tätig sein. (6) Der Vermittler hat die Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat der Identifizierung beantragt. |
| Mehrwertsteuererklärungen | Anhang III |
| Teil 1: Allgemeine Informationen | |||
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
| Feldnummer | Nicht-EU-Regelung | EU-Regelung | Einfuhrregelung |
| Einmalige Bezugsnummer 1 | |||
| 1 | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369d der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, einschließlich Ländercode | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369q Absätze 1 oder 3 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer |
| 1a | Wird der Steuerpflichtige durch einen Vermittler vertreten, die Identifikationsnummer dieses Vermittlers, die ihm gemäß Artikel 369q Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erteilt wurde | ||
| 2 | Steuerzeitraum 2 | Steuerzeitraum 2 | Steuerzeitraum 3 |
| 2a | Beginn und Ende des Zeitraums 4 | Beginn und Ende des Zeitraums 4 | Beginn und Ende des Zeitraums 5 |
| 3 | Währung | Währung | Währung |
| Teil 2: Für jeden Mitgliedstaat des Verbrauchs, in dem die Mehrwertsteuer zu entrichten ist 6 | |||
| 2a) Dienstleistungen, die vom Mitgliedstaat der Identifizierung und von (einer) festen Niederlassung(en) außerhalb der Europäischen Union aus erbracht werden
2b) Lieferungen von Gegenständen, die aus dem Mitgliedstaat der Identifizierung versandt oder befördert werden 7 |
|||
| 4.1 | Ländercode des Mitgliedstaats des Verbrauchs | Ländercode des Mitgliedstaats des Verbrauchs | Ländercode des Mitgliedstaats des Verbrauchs |
| 5.1 | Mehrwertsteuernormalsatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs 8 | Mehrwertsteuernormalsatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs 8 | Mehrwertsteuernormalsatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs 8 |
| 6.1 | Ermäßigter Mehrwertsteuersatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs 8 | Ermäßigter Mehrwertsteuersatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs 8 | Ermäßigter Mehrwertsteuersatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs 8 |
| 7.1 | Steuerbemessungsgrundlage zum Mehrwertsteuernormalsatz 8 | Steuerbemessungsgrundlage zum Mehrwertsteuernormalsatz 8 | Steuerbemessungsgrundlage zum Mehrwertsteuernormalsatz 8 |
| 8.1 | Mehrwertsteuerbetrag zum Mehrwertsteuernormalsatz 8 | Mehrwertsteuerbetrag zum Mehrwertsteuernormalsatz 8 | Mehrwertsteuerbetrag zum Mehrwertsteuernormalsatz 8 |
| 9.1 | Steuerbemessungsgrundlage zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz 8 | Steuerbemessungsgrundlage zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz 8 | Steuerbemessungsgrundlage zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz 8 |
| 10.1 | Mehrwertsteuerbetrag zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz 8 | Mehrwertsteuerbetrag zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz 8 | Mehrwertsteuerbetrag zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz 8 |
| 11.1 | Insgesamt zu entrichtender Mehrwertsteuerbetrag | Insgesamt für die in Teil 2a angegebenen erbrachten Dienstleistungen und die in Teil 2b angegebenen Lieferungen von Gegenständen zu entrichtender Mehrwertsteuerbetrag | Insgesamt zu entrichtender Mehrwertsteuerbetrag |
| 2c) Dienstleistungen, die von festen Niederlassungen in Mitgliedstaaten aus erbracht werden (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend) 9 | |||
| 2d) Lieferungen von Gegenständen, die aus einem Mitgliedstaat versandt oder befördert werden (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend) 10 11 | |||
| 12.1 | Ländercode des Mitgliedstaats des Verbrauchs | ||
| 13.1 | Mehrwertsteuernormalsatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs 8 | ||
| 14.1 | Ermäßigter Mehrwertsteuersatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs 8 | ||
| 15.1 | Individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder, falls nicht verfügbar, Steuerregisternummer, einschließlich Ländercode,
Erfolgt die Lieferung von Gegenständen gemäß Artikel 14a Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG und besitzt der Steuerpflichtige in dem Mitgliedstaat, aus dem die Gegenstände versandt oder befördert werden, keine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuerregisternummer, so ist der Ländercode dieses Mitgliedstaats weiterhin anzugeben. |
||
| 16.1 | Steuerbemessungsgrundlage zum Mehrwertsteuernormalsatz 8 | ||
| 17.1 | Mehrwertsteuerbetrag zum Mehrwertsteuernormalsatz 8 | ||
| 18.1 | Steuerbemessungsgrundlage zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz 8 | ||
| 19.1 | Mehrwertsteuerbetrag zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz 8 | ||
| 20.1 | Insgesamt für die in Teil 2c angegebenen erbrachten Dienstleistungen und die in Teil 2d angegebenen Lieferungen von Gegenständen zu entrichtender Mehrwertsteuerbetrag | ||
| 2e) Gesamtbetrag für vom Mitgliedstaat der Identifizierung aus erbrachte Dienstleistungen, Lieferungen von Gegenständen aus einem anderen Mitgliedstaat sowie von allen festen Niederlassungen außerhalb des Mitgliedstaats der Identifizierung aus erbrachte Dienstleistungen | |||
| 21.1 | Insgesamt zu entrichtender Mehrwertsteuerbetrag (Feld 11.1 + Feld 11.2 ... + Feld 20.1 + Feld 20.2 ...) | ||
| Teil 3: Für jeden Mitgliedstaat des Verbrauchs, für den eine Berichtigung der Mehrwertsteuer vorgenommen wird | |||
| 22.1 | Steuerzeitraum 2 | Steuerzeitraum 2 | Steuerzeitraum 3 |
| 23.1 | Ländercode des Mitgliedstaats des Verbrauchs | Ländercode des Mitgliedstaats des Verbrauchs | Ländercode des Mitgliedstaats des Verbrauchs |
| 24.1 | MwSt-Gesamtbetrag aufgrund von Berichtigungen bei erbrachten Dienstleistungen 12 | MwSt-Gesamtbetrag aufgrund von Berichtigungen bei erbrachten Dienstleistungen 12 | MwSt-Gesamtbetrag aufgrund von Berichtigungen bei erbrachten Dienstleistungen 12 |
| Teil 4: Saldo der jedem Mitgliedstaat des Verbrauchs geschuldeten Mehrwertsteuer | |||
| 25.1 | Geschuldeter Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer einschließlich Berichtigungen früherer Erklärungen je Mitgliedstaat (Feld 11.1 + Feld 11.2 ... + Feld 24.1 + Feld 24.2 ...) 12 | Geschuldeter Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer einschließlich Berichtigungen früherer Erklärungen je Mitgliedstaat (Feld 21.1 + Feld 21.2 ... + Feld 24.1 + Feld 24.2 ...) 12 | Geschuldeter Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer einschließlich Berichtigungen früherer Erklärungen je Mitgliedstaat (Feld 11.1 + Feld 11.2 ... + Feld 24.1 + Feld 24.2 ...) 12 |
| Teil 5: Gesamtbetrag der allen Mitgliedstaaten des Verbrauchs geschuldeten Mehrwertsteuer | |||
| 26 | Allen Mitgliedstaaten geschuldeter Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer (Felder 25.1 + 25.2 ...) 13 | Allen Mitgliedstaaten geschuldeter Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer (Felder 25.1 + 25.2 ...) 13 | Allen Mitgliedstaaten geschuldeter Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer (Felder 25.1 + 25.2 ...) 13 |
| 1) Die vom Mitgliedstaat der Identifizierung erteilte einmalige Bezugsnummer hat das Format Ländercode des MSI/Mehrwertsteuernummer/Zeitraum, z.B. CZ/xxxxxxxxx/Q1.jjjj (oder /M01.jjjj für die Einfuhrregelung), und wird durch den Zeitstempel ergänzt. Die Nummer wird vom Mitgliedstaat der Identifizierung vor der Übermittlung der Mehrwertsteuererklärung an die anderen betroffenen Mitgliedstaaten erteilt.
2) Bezieht sich auf Kalenderquartale: Ql.jjjj - Q2.jjjj - Q3.jjjj - Q4.jjjj. Gibt es mehr als einen Steuerzeitraum, der in Teil 3 zu berichtigen ist, so sind die Felder 22.1.1, 22.1.2 usw. zu verwenden. 3) Bezieht sich auf Kalendermonate: M01.jjjj - M02.jjjj - M03.jjjj - usw. Gibt es mehr als einen Steuerzeitraum, der in Teil 3 zu berichtigen ist, so sind die Felder 22.1.1, 22.1.2 usw. zu verwenden. 4) Nur auszufüllen, wenn der Steuerpflichtige für das Quartal mehr als eine Mehrwertsteuererklärung einreicht. Bezieht sich auf Kalendertage: tt.mm.jjjj - tt.mm.jjjj. 5) Nur auszufüllen, wenn der Steuerpflichtige/der Vermittler für den Monat mehr als eine Mehrwertsteuererklärung einreicht. Bezieht sich auf Kalendertage: tt.mm.jjjj - tt.mm.jjjj. 6) Wenn es mehr als einen Mitgliedstaat des Verbrauchs gibt. 7) Einschließlich Lieferungen, die über eine elektronische Schnittstelle gemäß Artikel 14a Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG unterstützt werden, wenn die Versendung oder Beförderung dieser Gegenstände im Mitgliedstaat der Identifizierung beginnt und endet. 8) Werden während des Erklärungszeitraums mehrere Normalsätze angewandt, so sind die Felder 5.1.2, 7.1.2, 8.1.2, 13.1.2, 16.1.2, 17.1.2 usw. zu verwenden. Bei Anwendung mehrerer ermäßigter Mehrwertsteuersätze sind die Felder 6.1.2, 9.1.2, 10.1.2, 14.1.2, 18.1.2, 19.1.2 usw. zu verwenden. 9) Gibt es mehr als eine feste Niederlassung, so sind die Felder 12.2 bis 20.2 usw. zu verwenden. 10) Gibt es außer dem Mitgliedstaat der Identifizierung mehr als einen Mitgliedstaat, aus dem die Gegenstände versandt oder befördert werden, so sind die Felder 12.2 bis 20.2 usw. auszufüllen. 11) Einschließlich Lieferungen, die über eine elektronische Schnittstelle gemäß Artikel 14a Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG unterstützt werden, wenn die Versendung oder Beförderung dieser Gegenstände im selben Mitgliedstaat beginnt und endet. 12) Dieser Betrag kann negativ sein. 13) Negative Beträge in den Feldern 25.1, 25.2 usw. können nicht berücksichtigt werden. |
|||
| XML-Struktur des Standardformulars, das vom Steuerpflichtigen oder seinem Vermittler für die Übermittlung der gemäß Artikel 47i der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ersuchten Aufzeichnungen verwendet werden kann | Anhang IV21 |
In diesem Anhang wird eine XML-Struktur für das Standardformular festgelegt, das Steuerpflichtige oder ihre Vermittler zur Übermittlung von gemäß Artikel 47i der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ersuchten Aufzeichnungen verwenden können.
In dieser Struktur ist für jedes Feld Folgendes vorgesehen:
Die vorgeschlagene Struktur umfasst die folgenden Tabellen:
1. header
2. MasterFiles
2.1 Customer
3.1 Transactions
3.2 MovementOfGoods
1 - * header
Die Tabelle "header" enthält die allgemeinen Informationen über den Steuerpflichtigen, auf den sich die Aufzeichnungen beziehen.
| Feld- index |
Pflichtfeld | Feldname | Technische Hinweise | Format und Dimension, anhand der XSD-Datei zu validieren | Artikel 63c |
| 1.1 | * | SAF-OSSFileversion | Angabe der verwendeten SAF-OSS-Version. | Zeichen-kette | |
| 1.2 | * | SAF-OSSFileDateCreated | Datum der Erstellung der SAF-OSS-Datei im Format JJJJ-MM-TT | Datum | |
| 1.3 | * | SAF-OSSFileCountry | Aus zwei Buchstaben bestehender Ländercode gemäß ISO-Norm 3166-1 alpha-2. Beispiel: Ca für Kanada.
In diesem Feld ist der Code für das Herkunftsland des Steuerpflichtigen anzugeben. |
Zeichen-kette (2) | |
| 1.4 | * | OSSVATRegistrationNumber | Hier ist die vom Mitgliedstaat der Identifizierung (MSI) zugewiesene MwSt.-Identifikationsnummer einzutragen. | Zeichen-kette (12) | |
| 1.5 | * | CompanyName | Offizielle Bezeichnung des Unternehmens oder Name des Steuerpflichtigen. | Entfällt | |
| 1.5.1 | ** | NameFree | Eingabe des Namens in freiem Format. | Zeichen-kette | |
| 1.5.2 | ** | NameStruct | Entfällt | ||
| 1.5.2.1 | Precedingtitle | Vorangestellter Titel, z.B."Ihre Exzellenz". | Zeichen-kette | ||
| 1.5.2.2 | title | Liste der Titel/Anreden, z.B."Herr", "Frau", "Dr.".
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette | ||
| 1.5.2.3 | * | FirstName | Vorname | Zeichen-kette | |
| 1.5.2.4 | middleName | Liste der weiteren Vornamen.
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette | ||
| 1.5.2.5 | NamePrefix | Vorsatzworte wie z.B."von". | Zeichen-kette | ||
| 1.5.2.6 | * | LastName | Nachname/Familienname | Zeichen-kette | |
| 1.5.2.7 | GenerationIdentifier | Liste der genealogischen Zusätze, z.B."junior" und "senior".
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette | ||
| 1.5.2.8 | Suffix | Liste der nachgestellten Namenszusätze, z.B."PhD", "UOM".
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette | ||
| 1.5.2.9 | GeneralSuffix | Allgemeiner nachgestellter Namenszusatz (z.B."außer Dienst"). | Zeichen-kette | ||
| 1.5.2.10 | MaidenName | Früherer Nachname, z.B. vor der Eheschließung. | Zeichen-kette | ||
| 1.5.3 | NameFree | Zeichen-kette | |||
| 1.6 | BusinessName | Geschäftsname des Steuerpflichtigen. | Zeichen-kette | ||
| 1.7 | * | StartDate | Das Element StartDate enthält das Datum des ersten Tages des Berichtszeitraums für diese XML-Datei im Format JJJJ-MM-TT. | Datum | |
| 1.8 | * | EndDate | Das Element EndDate enthält das Datum des letzten Tages des Berichtszeitraums für diese XML-Datei im Format JJJJ-MM-TT. | Datum | |
| 1.9 | * | CurrencyCode | Hier ist die Standardwährung (EUR) anzugeben, die in den Währungsfeldern zu verwenden ist. | Zeichen-kette (3) | |
| 1.10 | DataLocation | Hier sind die Angaben zum Dienstleister, bei dem die Daten aufbewahrt sind, und/oder die Angaben zum Dritten, der Dokumente für Rechnung des Steuerpflichtigen ausstellt, einzutragen.
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Entfällt | ||
| 1.10.1 | ProviderTaxID | Hier sind die Steuer-Identifikationsnummer/Steuerregisternummer des Dienstleisters und/oder des Dritten einzutragen, der/die Dokumente für Rechnung des Steuerpflichtigen ausstellt/ausstellen. | Zeichen-kette | ||
| 1.10.2 | ProviderName | Hier sind der Name des Dienstleisters und/oder des Dritten einzutragen, der/die Dokumente für Rechnung des Steuerpflichtigen ausstellt/ausstellen. | Zeichen-kette | ||
| 1.10.3 | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Hier ist der Code des Landes, in dem die Daten aufbewahrt werden, und/oder der Code des Herkunftslandes des Dritten anzugeben. |
Zeichen-kette (2) | ||
| 1.11 | headerComment | Zusätzliche Anmerkungen. | Zeichen-kette | ||
| 1.12 | Telephone | In diesem Feld ist die Vorwahl des Landes anzugeben.
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette (20) | ||
| 1.13 | Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. | Zeichen-kette | |||
| 1.14 | Website | Zeichen-kette |
2 - * MasterFiles
2.1 Customer
Die Tabelle "Customer" enthält eine Kundenliste.
| Feld- index |
Pflichtfeld | Feldname | Technische Hinweise | Format und Dimension, anhand der XSD-Datei zu validieren | Artikel 63c |
| 2.1.1 | * | CustomerID | Die Kundenliste darf nicht mehr als eine Registrierung mit derselben CustomerID (Kundenkennung) enthalten. | Zeichen-kette | |
| 2.1.2 | CustomerTaxID | Falls bekannt, ist die Steuer-Identifikationsnummer/Steuerregisternummer anzugeben. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.3 | TaxCountryID | Anzugeben ist der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode nach ISO-Norm 3166-1 alpha-2 des Landes, das die Steuer-Identifikationsnummer/Steuerregisternummer erteilt hat. | Zeichen-kette (2) | ||
| 2.1.4 | CustomerName | Auszufüllen, wenn gefordert und eine Rechnung ausgestellt wurde. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. j Abs. 2 Buchst. i |
|
| 2.1.4.1 | * | NameType | Folgende Angaben sind einzutragen: "indiv" - Persönlich (individual) "alias" - Auch genannt (alias) "nick" - Spitzname (nickname) "aka" - Auch bekannt als (also known as) "dba" - Angenommener Geschäftsname (doing business as) "legal" - Offizieller Name (legal name) "atbirth" - Geburtsname (at birth) "unknown" - Falls unbekannt "unknown" (unbekannt) angeben. |
Zeichen-kette | |
| 2.1.4.2 | ** | NameFree | Eingabe des Namens in freiem Format. | Zeichen-kette | |
| 2.1.4.3 | ** | NameStruct | Entfällt | ||
| 2.1.4.3.1 | Precedingtitle | Vorangestellter Titel, z.B."Ihre Exzellenz". | Zeichen-kette | ||
| 2.1.4.3.2 | title | Liste der Titel/Anreden, z.B."Herr", "Frau", "Dr.".
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette | ||
| 2.1.4.3.3 | * | FirstName | Vorname | Zeichen-kette | |
| 2.1.4.3.4 | middleName | Liste der weiteren Vornamen.
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette | ||
| 2.1.4.3.5 | NamePrefix | Vorsatzworte wie z.B."von". | Zeichen-kette | ||
| 2.1.4.3.6 | * | LastName | Nachname/Familienname | Zeichen-kette | |
| 2.1.4.3.7 | GenerationIdentifier | Liste der genealogischen Zusätze, z.B."junior" und "senior".
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette | ||
| 2.1.4.3.8 | Suffix | Die Liste der nachgestellten Namenszusätze, z.B."PhD", "UOM".
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette | ||
| 2.1.4.3.9 | GeneralSuffix | Allgemeiner nachgestellter Namenszusatz (z.B."außer Dienst"). | Zeichen-kette | ||
| 2.1.4.3.10 | MaidenName | Früherer Nachname, z.B. vor der Eheschließung. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.4.4 | NameFree | Zeichen-kette | |||
| 2.1.5 | BillingAddress | Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. j Abs. 2 Buchst. i |
|
| 2.1.5.1 | * | BillingAddressID | Eindeutiger Schlüssel für jede Rechnungsanschrift. | Ganze Zahlen (integer) | |
| 2.1.5.2 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. Falls unbekannt, "unknown" (unbekannt) angeben. |
Zeichen-kette | |
| 2.1.5.3 | ** | AddressStruct | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.3.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.3.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.3.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.3.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.3.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.3.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.3.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.3.8 | * | City | Falls unbekannt, "unknown" (unbekannt) angeben. | Zeichen-kette | |
| 2.1.5.3.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.3.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.4 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 2.1.5.5 | * | Country | Wenn das Land bekannt ist, ist das Feld gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 2.1.6 | ShipToAddress | Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist.
In diesem Feld sind die verschiedenen bekannten ständigen Lieferorte gemäß der Kundendatei anzugeben. Ein anderer in einem Beförderungsdokument oder einer Rechnung angeführter Lieferort, der nicht zur späteren Verwendung in die Kundendatei aufgenommen wird, muss nicht in diesem Element angegeben werden. |
Entfällt | Abs. 1 Buchst. a Abs. 1 Buchst. k Abs. 2 Buchst. a Abs. 2 Buchst. j |
|
| 2.1.6.1 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | |
| 2.1.6.2 | ** | AddressStruct | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.8 | * | City | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.2.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.3 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 2.1.6.4 | * | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Aus zwei Buchstaben bestehender Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 2.1.7 | Telephone | In diesem Feld ist die Vorwahl des Landes anzugeben.
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Zeichen-kette (20) | ||
| 2.1.8 | Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. | Zeichen-kette |
3 - * SourceDocuments
3.1 - Transactions
Die Tabelle "Transactions" enthält eine Liste von Verkaufsrechnungen/Umsätzen. Die stornierten Belege/Umsätze sollten ausgewiesen werden, damit die fortlaufende Belegnummerierung überprüft werden kann. Mit Ausnahme der Zeilen ohne steuerliche Relevanz, d. h. technische Beschreibungen, Installationsanleitungen und Garantiebedingungen, sollten alle Beleg-/Umsatzzeilen exportiert werden.
| Feld- index |
Pflichtfeld | Feldname | Technische Hinweise | Format und Dimension, anhand der XSD-Datei zu validieren | Artikel 63c |
| 3.1.1 | * | NumberOfEntries | In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Umsätze, einschließlich stornierter Umsätze, anzugeben. | Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.1.2 | * | TotalDebit | In diesem Feld ist die Kontrollsumme des Feldes DebitAmount ohne stornierte Umsätze anzugeben. | Währung | |
| 3.1.3 | * | TotalCredit | In diesem Feld ist die Kontrollsumme des Feldes CreditAmount ohne stornierte Umsätze anzugeben. | Währung | |
| 3.1.4 | Transaction | Verkaufsumsätze/-belege. | Entfällt | ||
| 3.1.4.1 | * | TransactionNo | Eindeutige Umsatz-/Belegnummer. | Zeichen-kette | Abs. 1 Buchst. j, Abs. 2 Buchst. i Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Buchst. k |
| 3.1.4.2 | * | DocumentStatus | Entfällt | ||
| 3.1.4.2.1 | * | TransactionStatus | Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen: " N" - Normal, " C" - stornierter Beleg/Umsatz (cancelled document/transaction). |
Zeichen-kette (1) | |
| 3.1.4.2.2 | * | TransactionStatusDate | Datum der letzten Aufzeichnung des Umsatzstatus mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | |
| 3.1.4.2.3 | Reason | Grund für die Änderung des Umsatzstatus. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.3 | Period | Quartal des Besteuerungszeitraums ist hier anzugeben:
Q1.JJJJ, Q2.JJJJ, Q3.JJJJ, Q4.JJJJ. Bei der Einfuhrregelung ist der Monat des Besteuerungszeitraums anzugeben: M1.JJJJ bis M12.JJJJ. |
Zeichen-kette (8) | ||
| 3.1.4.4 | * | TransactionDate | Erstellungsdatum des Verkaufsumsatzes im Format JJJJ-MM-TT. | Datum | |
| 3.1.4.5 | * | TransactionType | Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen: " TR" - Verkaufsumsatz (sale transaction), " RT" - Retouren-/Gutschriftenumsatz (return/credit transaction), " IN" - Rechnung (invoice), |
Zeichen-kette (2) | |
| " DN" - Lastschrift (debit note),
" CN" - Gutschrift (credit note). |
Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Buchst. k Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 Buchst. e |
||||
| 3.1.4.6 | * | SystemEntryDate | Zeitpunkt der letzten Speicherung der Aufzeichnungen vor der Übermittlung mit obligatorischer Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | |
| 3.1.4.7 | * | BillingIndicators | Entfällt | ||
| 3.1.4.7.1 | * | PartyBillingIndicator | Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen:
0 - wenn es sich um Umsätze/Rechnungen handelt, die vom Steuerpflichtigen erstellt wurden, |
Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.1.4.7.2 | * | SourceBilling | Die verschiedenen Fakturierungsprogramme werden jeweils mit einem eindeutigen Schlüssel bezeichnet, wobei die Umsätze/Rechnungen, die von dem zur Generierung der SAF-OSS-Datei genutzten Fakturierungsprogramm erstellt wurden, mit "0" bezeichnet werden. Mit den übrigen Schlüsseln werden die in anderen Fakturierungsprogrammen erstellten Umsätze/Rechnungen bezeichnet, die in das zur Generierung der SAF-OSS-Datei genutzte Fakturierungsprogramm aufgenommen wurden. | Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.1.4.8 | * | CustomerID | Eindeutiger Schlüssel der Kundentabelle [Customer] unter Beachtung der für das Element CustomerID festgelegten Regel. | Zeichen-kette | |
| 3.1.4.9 | OSSScheme | Folgende Werte sind einzutragen: 0 - Nicht-EU-Regelung, 1 - EU-Regelung, 2 - Einfuhrregelung, 9 - Sonstige Verkäufe [Verkäufe, die nicht im Rahmen der vorgenannten Regelungen erfolgten]. |
Ganze Zahlen (integer) | ||
| 3.1.4.10 | MSC | Informationen zum Ort des Verbrauchs. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 Buchst. a |
|
| 3.1.4.10.1 | * | Country | Dieses Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen. | Zeichen-kette (2) | |
| 3.1.4.10.2 | * | CustomerLocation | Anzugeben sind alle Nachweise, die in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind, auch wenn letztlich nur einer zur Bestimmung des Landes des Verbrauchs herangezogen wurde.
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Entfällt | |
| 3.1.4.10.2.1 | * | EvidenceforCustomerLocation | Folgende Werte sind einzutragen: a - Rechnungsanschrift des Kunden, B - IP-Adresse oder Geolokalisierung, C - Bankverbindung, D - vom Kunden genutzte Mobilfunk-Ländercodes oder SIM-Karte, E - Standort des für den Betrieb genutzten Festnetzanschlusses, F - Sonstige Mittel, G - Lieferort, H - Sonstige Zahlungsdienste, I - Personalausweis/Reisepass. |
Zeichen-kette (1) | Abs. 1 Buchst. k |
| 3.1.4.10.2.2 | * | LocationEvidence | Anzugeben ist der Nachweis, anhand dessen das Land des Verbrauchs gemäß dem Feld "EvidenceforCustomerLocation" bestimmt werden konnte, z.B. IP-Adresse, Telefonnummer mit Ländervorwahl, internationale Kontonummer (IBAN) oder Referenz genutzter sonstiger Zahlungsdienste usw. Wird die Rechnungsadresse als Nachweis herangezogen, muss in diesem Feld einer der eindeutigen BillingAddressID-Schlüssel aus der Tabelle Customer eingetragen werden. Wird der Verbrauchsort anhand des Lieferorts bestimmt, so ist in diesem Feld die Zeichenfolge "Lieferort" anzugeben, und in das ShipToAddress-Element 3.1.4.10.3 ist die Anschrift einzutragen. |
Zeichen-kette | |
| 3.1.4.10.2.3 | * | LocationEvidenceIndicator | Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen: 0 - wenn der Nachweis im Rahmen der Entscheidungsfindung verworfen wird, 1 - wenn der Nachweis im Rahmen der Entscheidungsfindung herangezogen wird. |
Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.1.4.10.3 | ShipToAddress | Informationen über den Lieferort, an dem Gegenstände oder Dienstleistungen dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt wurden. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. k, Abs. 2 Buchst. j |
|
| 3.1.4.10.3.1 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | |
| 3.1.4.10.3.2 | ** | AddressStruct | Entfällt | ||
| 3.1.4.10.3.2.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.2.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.2.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.2.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.2.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.2.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.2.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.2.8 | * | City | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.2.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.2.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.3 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.3.4 | * | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.1.4.10.4 | ShipFromAddress | Informationen über den Ort des Versands der an den Kunden verkauften Waren. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. k, Abs. 2 Buchst. j | |
| 3.1.4.10.4.1 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | |
| 3.1.4.10.4.2 | ** | AddressStruct | Entfällt | ||
| 3.1.4.10.4.2.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.2.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.2.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.2.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.2.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.2.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.2.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.2.8 | * | City | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.2.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.2.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.3 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.10.4.4 | * | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Aus zwei Buchstaben bestehender Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.1.4.10.5 | MovementEndTime | Datum und Uhrzeit des Endes der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | ||
| 3.1.4.10.6 | MovementStartTime | Datum und Uhrzeit des Beginns der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | ||
| 3.1.4.11 | * | Line | Entfällt | ||
| 3.1.4.11.1 | * | LineNumber | Die Zeilen müssen in der gleichen Reihenfolge wie im Original exportiert werden (und innerhalb des Vorgangs eindeutig sein). | Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.1.4.11.2 | MSC | Informationen zum Ort des Verbrauchs. Dieses Element ist auszufüllen, wenn der Ort des Verbrauchs in jeder Zeile unterschiedlich ist, ansonsten kann nur das Element 3.1.4.10 Mitgliedstaat des Verbrauchs (MSC) ausgefüllt werden. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 Buchst. a |
|
| 3.1.4.11.2.1 | * | Country | Dieses Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen. | Zeichen-kette (2) | |
| 3.1.4.11.2.2 | * | CustomerLocation | Anzugeben sind alle Nachweise, die in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind, auch wenn letztlich nur einer zur Bestimmung des Landes des Verbrauchs herangezogen wurde.
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Entfällt | |
| 3.1.4.11.2.2.1 | * | EvidenceforCustomerLocation | Folgende Werte sind einzutragen: a - Rechnungsanschrift des Kunden, B - IP-Adresse oder Geolokalisierung, C - Bankverbindung, D - vom Kunden genutzte Mobilfunk-Ländercodes oder SIM-Karte, E - Standort des für den Betrieb genutzten Festnetzanschlusses, F - Sonstige Mittel, G - Lieferort, H - Sonstige Zahlungsdienste, I - Personalausweis/Reisepass. |
Zeichen-kette (1) | Abs. 1 Buchst. k |
| 3.1.4.11.2.2.2 | * | LocationEvidence | Anzugeben ist der Nachweis, anhand dessen das Land des Verbrauchs gemäß dem Feld "EvidenceforCustomerLocation" bestimmt werden konnte, z.B. IP-Adresse, Telefonnummer mit Ländervorwahl, internationale Kontonummer (IBAN) oder Referenz genutzter sonstiger Zahlungsdienste usw.
Wird die Rechnungsadresse als Nachweis herangezogen, muss in diesem Feld einer der eindeutigen BillingAddressID-Schlüssel aus der Tabelle Customer eingetragen werden. Wird der Verbrauchsort anhand des Lieferorts bestimmt, so ist "Lieferort" und das ShipToAddress-Element einzutragen. |
Zeichen-kette | |
| 3.1.4.11.2.2.3 | * | LocationEvidenceIndicator | Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen: 0 - wenn der Nachweis im Rahmen der Entscheidungsfindung verworfen wird, 1 - wenn der Nachweis im Rahmen der Entscheidungsfindung herangezogen wird. |
Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.1.4.11.2.3 | ShipToAddress | Informationen über den Lieferort, an dem Gegenstände oder Dienstleistungen dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt wurden. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. k, Abs. 2 Buchst. j |
|
| 3.1.4.11.2.3.1 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | |
| 3.1.4.11.2.3.2 | ** | AddressStruct | Entfällt | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.8 | * | City | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.2.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.3 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.3.4 | * | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.1.4.11.2.4 | ShipFromAddress | Informationen über den Ort des Versands der an den Kunden verkauften Waren. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. k, Abs. 2 Buchst. j |
|
| 3.1.4.11.2.4.1 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | |
| 3.1.4.11.2.4.2 | ** | AddressStruct | Entfällt | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.8 | * | City | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.2.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.3 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.2.4.4 | * | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.1.4.11.2.5 | MovementEndTime | Datum und Uhrzeit des Endes der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | ||
| 3.1.4.11.2.6 | MovementStartTime | Datum und Uhrzeit des Beginns der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | ||
| 3.1.4.11.3 | OrderReferences | Hier ist die Auftragsnummer anzugeben.
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Entfällt | Abs. 2 Buchst. l | |
| 3.1.4.11.3.1 | * | OriginatingON | Hier ist die Auftrags-/Umsatznummer einzutragen. | Zeichen-kette | |
| 3.1.4.11.3.2 | OrderDate | Hier ist das Auftragsdatum im Format JJJJ-MM-TT anzugeben. | Datum | ||
| 3.1.4.11.4 | DocumentReferences | Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. | Entfällt | Abs. 2 Buchst. m | |
| 3.1.4.11.4.1 | * | DocumentType | Folgende Werte sind hier einzutragen: " DN" - Lieferschein (delivery note), " TG" - Begleitpapiere für die Beförderung (transport guide) (einschließlich internationaler Beförderungspapiere), " CN" - Frachtbrief (consignement note), " RN" - Rücksendeschein (return note), " OT" - Sonstige (other). |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.1.4.11.4.2 | * | DocumentReference | Hier ist die eindeutige Sendungsnummer einzutragen. | Zeichen-kette | |
| 3.1.4.11.4.3 | DocumentDate | Im Format JJJJ-MM-TT auszufüllen. | Datum | ||
| 3.1.4.11.5 | * | ProductCode | Der eindeutige Code in der Liste der Waren/Dienstleistungen. | Zeichen-kette | Abs. 2 Buchst. b |
| 3.1.4.11.6 | * | ProductCategory | " BA" - Hörfunk- oder Fernsehsendungen, die über einen Hörfunk- oder Fernsehsender verbreitet oder weiterverbreitet werden, " BB" - Hörfunk- oder Fernsehsendungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netzwerk (IP-Streaming) verbreitet werden, wenn sie direkt oder zeitgleich zu ihrer Verbreitung oder Weiterverbreitung durch ein Hörfunk- oder Fernsehnetzwerk übertragen werden, " TA" - Festnetz- und Mobiltelefondienste zur wechselseitigen Ton-, Daten- und Videoübertragung einschließlich Videofonie, d. h. Telefondienstleistungen mit bildgebender Komponente, " TB" - über das Internet erbrachte Telefondienste einschließlich VoIP-Diensten (Voice over Internet Protocol), " TC" - Sprachspeicherung (Voicemail), Anklopfen, Rufumleitung, Anruferkennung, Dreiwegeanruf und andere Anrufverwaltungsdienste, " TD" - Personenrufdienste (Paging-Dienste), " TE" - Audiotextdienste, " TF" - Fax, Telegrafie und Fernschreiben, " TG" - Telefon-Helpdesks, bei denen Nutzer bei Problemen mit ihrem Hörfunk- oder Fernsehnetzwerk, dem Internet oder ähnlichen elektronischen Netzwerken Hilfe erhalten, " TH" - Zugang zum Internet einschließlich des World Wide Web, " TI" - Private Netzanschlüsse für Telekommunikationsverbindungen zur ausschließlichen Nutzung durch den Dienstleistungsempfänger, " TJ" - Private Netzanschlüsse für Telekommunikationsverbindungen zur ausschließlichen Nutzung durch den Dienstleistungsempfänger, " TK" - die Weiterleitung der Audio- und audiovisuellen Erzeugnisse eines Mediendiensteanbieters über Kommunikationsnetze durch eine andere Person als den Mediendiensteanbieter, " SA" - Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen, " SB" - Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung, " SC" - Bereitstellung von Bildern, Texten und Informationen sowie Bereitstellung von Datenbanken, " SD" - Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und Lotterien sowie von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung, " SE" - Erbringung von Fernunterrichtsleistungen, " GD" - Gegenstände, " OS" - Sonstige Dienstleistungen, " TX" - Sonstige Steuern außer Mehrwertsteuer (z.B. Umweltsteuern), " OT" - Sonstiges (z.B. Fracht, Versicherungen usw.). |
Zeichen-kette (2) | Abs. 1 Buchst. b |
| 3.1.4.11.7 | ClassificationCode | Hier sind die Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) für Waren oder die Codes der Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) für Dienstleistungen einzutragen.
Beispiele: |
Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.8 | * | Description | Beschreibung der Umsatz-/Rechnungszeile. | Zeichen-kette | Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 Buchst. b |
| 3.1.4.11.9 | * | Quantity | Dezimalzahlen (decimal) | Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 Buchst. b |
|
| 3.1.4.11.10 | * | UnitOfMeasure | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.11 | * | UnitPrice | Währung | ||
| 3.1.4.11.12 | * | DateofSupply | Datum der Versendung der Gegenstände oder der Erbringung der Dienstleistung im Format JJJJ-MM-TT. | Datum | Abs. 1 Buchst. c, Abs. 2 Buchst. c |
| 3.1.4.11.13 | References | Verweise auf Unterlagen zur Berichtigung des Verkaufsbetrags. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 Buchst. e |
|
| 3.1.4.11.13.1. | * | Reference | Im Falle von Gutschriften, Lastschriften oder gleichwertigen Umsätzen: Verweis auf die Rechnung bzw. den Umsatz durch eindeutige Zuordnung der Rechnung bzw. des Umsatzes, sofern diese/dieser in den jeweiligen Systemen vorhanden ist. | Zeichen-kette | |
| 3.1.4.11.13.2. | Reason | Hier ist der Grund für die Gutschrift oder Lastschrift anzugeben. | Zeichen-kette | ||
| 3.1.4.11.14 | ** | DebitAmount | Soll-Buchungszeile im Verkaufskonto (ausgestellte Gutschriften). | Währung | Abs. 1 Buchst. d und e, Abs. 2 Buchst. d und e |
| 3.1.4.11.15 | ** | CreditAmount | Haben-Buchungszeile im Verkaufskonto (erstellte Umsätze oder Rechnungen und Lastschriften). | Währung | Abs. 1 Buchst. d und e, Abs. 2 Buchst. d und e |
| 3.1.4.11.16 | * | Tax | Entfällt | Abs. 1 Buchst. f, Abs. 2 Buchst. f |
|
| 3.1.4.11.16.1 | * | TaxCountryRegion | Hier ist das Land oder die Region einzutragen, von dem/der die Steuer erhoben wird. Dieses Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-2 auszufüllen. Beispiel: "PT-20" für die Autonome Region Azoren. |
Zeichen-kette (5) | |
| 3.1.4.11.16.2 | * | TaxCode | Mehrwertsteuersatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs: " SPR" - Stark ermäßigter Steuersatz (super reduced tax rate), " INT" - Mittlerer Steuersatz (intermediate tax rate), " RED" - Ermäßigter Steuersatz (reduced tax rate), " STD" - Normalsteuersatz (standard tax rate), " NS" - Nicht steuerpflichtig (non-subject to tax), " EXM" - Steuerbefreit (tax exempt). |
Zeichen-kette | |
| 3.1.4.11.16.3 | * | VAT Rate | In diesem Feld ist der anwendbare Steuersatz anzugeben. | Dezimalzahlen (decimal) | |
| 3.1.4.11.17 | SettlementAmount | Höhe des Zeilenrabatts und anteiliger Gesamtrabatt. | Währung | Abs. 1 Buchst. d und e, Abs. 2 Buchst. d und e | |
| 3.1.4.12 | * | DocumentTotals | Entfällt | ||
| 3.1.4.12.1 | * | TaxPayable | Gesamtbetrag der Steuern. | Währung | Abs. 1 Buchst. g, Abs. 2 Buchst. g |
| 3.1.4.12.2 | * | TaxableAmount | Hier ist der Gesamtbetrag des Belegs/Umsatzes ohne Steuern anzugeben.
In diesem Feld dürfen keine Steuerbeträge enthalten sein. |
Währung | Abs. 1 Buchst. d, Abs. 2 Buchst. d |
| 3.1.4.12.3 | * | GrossTotal | Hier ist der Gesamtbetrag des Belegs/Umsatzes inklusive Steuern anzugeben. | Währung | |
| 3.1.4.12.4 | * | Currency | Ursprüngliche Währung, die bei der Erstellung des Umsatzes/der Rechnung verwendet wurde. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. d und g, Abs. 2 Buchst. d und g |
| 3.1.4.12.4.1 | * | CurrencyCode | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 4217 auszufüllen. | Zeichen-kette (3) | |
| 3.1.4.12.4.2 | * | CurrencyAmount | Bruttogesamtbetrag in der ursprünglichen Währung des Belegs/Umsatzes. | Währung | |
| 3.1.4.12.4.3 | * | ExchangeRate | Hier ist der bei der Umrechnung in EUR angewandte Wechselkurs anzugeben. | Dezimalzahlen (decimal) | |
| 3.1.4.12.5 | Payment | Entfällt | |||
| 3.1.4.12.5.1 | * | PaymentType | Art der Zahlung: " AP" - Vorauszahlung (advanced payment), " PP" - Teilzahlung (partial payment), " TP" - Zahlung des vollen Betrags (total payment). |
Zeichen-kette (2) | Abs. 1 Buchst. i |
| 3.1.4.12.5.2 | * | PaymentDate | Im Format JJJJ-MM-TT auszufüllen. | Datum | Abs. 1 Buchst. h, Abs. 2 Buchst. h |
| 3.1.4.12.5.3 | * | PaymentAmount | Währung | Abs. 1 Buchst. h, Abs. 2 Buchst. h |
|
| 3.1.4.12.5.4 | PaymentMechanism | Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen: " CD" - Barzahlung bei Lieferung (cash on delivery), " CH" - Scheck (cheque), " DC" - Debitkarte (debit card), " CC" - Kreditkarte (credit card), " BT" - Banküberweisung (einschließlich Lastschriftverfahren) (bank transfer (including direct debit)), " GC" - Geschenkkarte/Gutschein (gift card/voucher), " PP" - E-Geld (elektronische Geldbörsen und E-Geld-Zahlungen) (E-money (E-wallet and E-money payments)), " OT" - Sonstige (other). |
Zeichen-kette (2) |
3.2 - MovementOfGoods
Die Tabelle "MovementOfGoods" enthält eine Liste der Beförderungsdokumente und -umsätze. Stornierte Beförderungsdokumente und -umsätze sollten ausgewiesen werden, damit die fortlaufende Nummerierung der Dokumente überprüft werden kann. Mit Ausnahme der Zeilen ohne steuerliche Relevanz, d. h. technische Beschreibungen, Installationsanleitungen und Garantiebedingungen, sollten alle Beförderungsdokument- und Beförderungsumsatzzeilen exportiert werden.
| Feld- index |
Pflichtfeld | Feldname | Technische Hinweise | Format und Dimension, anhand der XSD-Datei zu validieren | Artikel 63c |
| 3.2.1 | * | NumberOfMovementLines | In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Umsätze, einschließlich stornierter Umsätze, anzugeben. | Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.2.2 | * | TotalQuantityIssued | In diesem Feld ist die Kontrollsumme des Feldes Quantity (Anzahl) ohne stornierte Umsätze anzugeben. | Dezimalzahlen (decimal) | |
| 3.2.3 | StockMovement | Beförderungsumsätze/-dokumente. | Entfällt | ||
| 3.2.3.1 | * | MovementNo | Eindeutige Umsatz-/Dokumentnummer. | Zeichen-kette | Abs. 2 Buchst. m |
| 3.2.3.2 | * | DocumentStatus | Entfällt | ||
| 3.2.3.2.1 | * | MovementStatus | Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen: " N" - Normal, " C" - Storniertes Dokument/stornierter Umsatz (cancelled document/transaction). |
Zeichen-kette (1) | |
| 3.2.3.2.2 | * | MovementStatusDate | Datum der letzten Aufzeichnung des Vorgangsstatus mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | |
| 3.2.3.2.3 | Reason | Grund für die Änderung des Vorgangsstatus. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.3 | Period | Quartal des Besteuerungszeitraums ist hier anzugeben: Q1.JJJJ, Q2.JJJJ, Q3.JJJJ, Q4.JJJJ. Bei der Einfuhrregelung ist der Monat des Besteuerungszeitraums anzugeben: M1.JJJJ bis M12.JJJJ. |
Zeichen-kette (8) | ||
| 3.2.3.4 | * | MovementDate | Datum der Erstellung des Dokuments/Umsatzes im Format JJJJ-MM-TT. | Datum | |
| 3.2.3.5 | * | MovementType | Folgende Werte sind hier einzutragen: " DN" - Lieferschein (delivery note), " TG" - Begleitpapiere für die Beförderung (transport guide) (einschließlich internationaler Beförderungspapiere), " CN" - Frachtbrief (consignement note), " RN" - Rücksendeschein (return note), " OT" - Sonstige (other). |
Zeichen-kette (2) | Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Buchst. k |
| 3.2.3.6 | * | SystemEntryDate | Zeitpunkt der letzten Speicherung der Aufzeichnungen vor der Übermittlung mit obligatorischer Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | |
| 3.2.3.7 | * | BillingIndicators | Entfällt | ||
| 3.2.3.7.1 | * | PartyBillingIndicator | Folgende Werte sind in dem Feld einzutragen: 0 - wenn es sich um Umsätze/Dokumente handelt, die vom Steuerpflichtigen erstellt wurden, 1 - für Umsätze/Dokumente, die für Rechnung des Steuerpflichtigen von einem Dritten erstellt wurden. |
Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.2.3.7.2 | * | SourceBilling | Die verschiedenen Programme werden jeweils mit einem eindeutigen Schlüssel bezeichnet, wobei die Umsätze/Dokumente, die von dem zur Generierung der SAF-OSS-Datei genutzten Programm erstellt wurden, mit "0" bezeichnet werden. Mit den übrigen Schlüsseln werden die in anderen Programmen erstellten Umsätze/Dokumente bezeichnet, die in das zur Generierung der SAF-OSS-Datei genutzte Programm aufgenommen wurden. | Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.2.3.8 | * | CustomerID | Eindeutiger Schlüssel der Kundentabelle [Customer] unter Beachtung der für das Element CustomerID festgelegten Regel. | Zeichen-kette | |
| 3.2.3.9 | OSSScheme | Folgende Wert sind einzutragen: 1 - EU-Regelung, 2 - Einfuhrregelung, 9 - Sonstige Warenverkehre [Warenverkehr, der nicht unter vorgenannte Regelungen fällt] |
Ganze Zahlen (integer) | ||
| 3.2.3.10 | ShipToAddress | Informationen über den Ort, an dem die Beförderung endet und Gegenstände dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt wurden. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. a und k, Abs. 2 Buchst. a und j | |
| 3.2.3.10.1 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | |
| 3.2.3.10.2 | ** | AddressStruct | Entfällt | ||
| 3.2.3.10.2.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.2.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.2.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.2.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.2.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.2.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.2.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.2.8 | * | City | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.2.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.2.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.3 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.10.4 | * | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.2.3.11 | ShipFromAddress | Informationen über den Ort, an dem die Versendung oder Beförderung beginnt. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. k, Abs. 2 Buchst. j |
|
| 3.2.3.11.1 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls verfügbar, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | |
| 3.2.3.11.2 | ** | AddressStruct | Entfällt | ||
| 3.2.3.11.2.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.2.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.2.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.2.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.2.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.112.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.2.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.2.8 | * | City | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.2.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.2.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.3 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.11.4 | * | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.2.3.12 | MovementEndTime | Datum und Uhrzeit des Endes der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | ||
| 3.2.3.13 | MovementStartTime | Datum und Uhrzeit des Beginns der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | ||
| 3.2.3.14 | * | Line | Entfällt | ||
| 3.2.3.14.1 | * | LineNumber | Die Zeilen müssen in der gleichen Reihenfolge wie im Original exportiert werden (und innerhalb des Vorgangs eindeutig sein). | Ganze Zahlen (integer) | |
| 3.2.3.14.2 | ShipToAddress | Informationen über den Ort, an dem die Beförderung endet und die Gegenstände dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt wurden. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. k, Abs. 2 Buchst. j |
|
| 3.2.3.14.2.1 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | |
| 3.2.3.14.2.2 | ** | AddressStruct | Entfällt | ||
| 3.2.3.14.2.2.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.2.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.2.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.2.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.2.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.2.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.2.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.2.8 | * | City | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.2.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.2.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.3 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.2.4 | * | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.2.3.14.3 | ShipFromAddress | Informationen über den Ort, an dem die Versendung oder Beförderung beginnt. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. k, Abs. 2 Buchst. j |
|
| 3.2.3.14.3.1 | ** | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | |
| 3.2.3.14.3.2 | ** | AddressStruct | Entfällt | ||
| 3.2.3.14.3.2.1 | Street | Straße | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.2.2 | BuildingIdentifier | Bezeichner des Gebäudes in der Straße, in der Regel eine Nummer. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.2.3 | SuiteIdentifier | Bezeichner eines Büros oder eines ähnlichen Gebäudeteils. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.2.4 | FloorIdentifier | Bezeichner eines Stockwerks innerhalb eines Gebäudes. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.2.5 | DistrictName | Name des Bezirks, in dem die Anschrift liegt. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.2.6 | POB | Postfach | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.2.7 | PostCode | Postleitzahl ist anzugeben, falls verfügbar. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.2.8 | * | City | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.2.9 | CountrySubentity | Geografisches Gebiet des Landes, das größer ist als ein Bezirk oder eine Stadt, z.B. ein Kreis, ein Departement, ein Bundesland, ein Kanton. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.2.10 | OtherLocalId | Weiterer Bestandteil der Anschrift. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.3 | AddressFree | Anschrift in freiem Format (obligatorisch mit Postleitzahl, falls verfügbar).
Das Element AddressFree muss, falls vorhanden, die Anschrift in der Form enthalten, wie sie auf einem Umschlag erscheinen soll, wobei die einzelnen Zeilen durch Wagenrücklaufzeichen getrennt sind. |
Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.3.4 | * | Country | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 auszufüllen.
Der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode der Anschrift. |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.2.3.14.4 | MovementEndTime | Datum und Uhrzeit des Endes der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | ||
| 3.2.3.14.5 | MovementStartTime | Datum und Uhrzeit des Beginns der Güterbeförderung mit Angabe von Stunde, Minute und Sekunde:
JJJJ-MM-TTThh:mm:ss ± hh:mm |
Datum und Uhrzeit | ||
| 3.2.3.14.6 | OrderReferences | Hier ist die Auftragsnummer anzugeben.
Dieses Element kann beliebig oft angelegt werden, wenn mehr als eine Angabe erforderlich ist. |
Entfällt | Abs. 2 Buchst. l | |
| 3.2.3.14.6.1 | * | OriginatingON | Hier ist die Auftrags-/Umsatznummer einzutragen. | Zeichen-kette | |
| 3.2.3.14.6.2 | OrderDate | Hier ist das Auftragsdatum im Format JJJJ-MM-TT anzugeben. | Datum | ||
| 3.2.3.14.7 | * | ProductCode | Der eindeutige Code in der Liste der Waren/Dienstleistungen. | Zeichen-kette | Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 Buchst. b |
| 3.2.3.14.8 | * | ProductCategory | Folgende Werte sind hier einzutragen: " GD" - Gegenstände (goods), " TX" - Sonstige Steuern außer Mehrwertsteuer (z.B. Umweltsteuern) (other taxes besides VAT (e.g. environmental taxes)), " OT" - Sonstiges (z.B. Fracht, Versicherungen usw.) (other (e.g. freights, insurances usw.). |
Zeichen-kette (2) | |
| 3.2.3.14.9 | ClassificationCode | Hier sind die KN-Codes für Waren (und ggf. die CPA-Codes für Dienstleistungen) einzutragen. | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.10 | * | Description | Beschreibung der Umsatz-/Dokumentzeile | Zeichen-kette | Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 Buchst. b |
| 3.2.3.14.11 | * | Quantity | Dezimalzahlen (decimal) | Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 Buchst. b |
|
| 3.2.3.14.12 | * | UnitOfMeasure | Zeichen-kette | ||
| 3.2.3.14.13 | * | UnitPrice | Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen. | Währung | |
| 3.2.3.14.14 | * | DateofSupply | Datum der Versendung der Gegenstände im Format JJJJ-MM-TT. | Datum | Abs. 1 Buchst. c, Abs. 2 Buchst. c |
| 3.2.3.14.15 | ** | DebitAmount | Für den Eingang von Waren auszufüllen.
Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen. |
Währung | Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Buchst. k |
| 3.2.3.14.16 | ** | CreditAmount | Für den Ausgang der Waren auszufüllen.
Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen. |
Währung | |
| 3.2.3.14.17 | Tax | Entfällt | Abs. 1 Buchst. f, Abs. 2 Buchst. f Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Buchst. k |
||
| 3.2.3.14.17.1 | * | TaxCountryRegion | Hier ist das Land oder die Region einzutragen, von dem/der die Steuer erhoben wird. Dieses Feld ist gemäß der Norm ISO 3166-2 auszufüllen. Beispiel: "PT-20" für die Autonome Region Azoren. |
Zeichen-kette (5) | |
| 3.2.3.14.17.2 | * | TaxCode | Mehrwertsteuersatz im Mitgliedstaat des Verbrauchs: " SPR" - Stark ermäßigter Steuersatz (super reduced tax rate), " INT" - Mittlerer Steuersatz (intermediate tax rate), " RED" - Ermäßigter Steuersatz (reduced tax rate), " STD" - Normalsteuersatz (standard tax rate), " NS" - Nicht steuerpflichtig (non-subject to tax), " EXM" - Steuerbefreit (tax exempt). |
Zeichen-kette | |
| 3.2.3.14.17.3 | * | VAT Rate | In diesem Feld ist der anwendbare Steuersatz anzugeben. | Dezimalzahlen (decimal) | |
| 3.2.3.14.18 | SettlementAmount | Höhe des Zeilenrabatts und anteiliger Gesamtrabatt. | Währung | Abs. 1 Buchst. d und e, Abs. 2 Buchst. d und e | |
| 3.2.3.15 | * | DocumentTotals | Entfällt | ||
| 3.2.3.15.1 | * | TaxPayable | Gesamtbetrag der Steuern.
Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen. |
Währung | Abs. 1 Buchst. g, Abs. 2 Buchst. g |
| 3.2.3.15.2 | * | TaxableAmount | Gesamtbetrag des Dokuments/Umsatzes ohne Steuern.
In diesem Feld dürfen keine Steuerbeträge enthalten sein. Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen. |
Währung | Abs. 1 Buchst. d, Abs. 2 Buchst. d |
| 3.2.3.15.3 | * | GrossTotal | Gesamtbetrag des Dokuments/Umsatzes inklusive Steuern.
Wenn nicht in der Datenbank bewertet, ist der Wert "0,00" einzutragen. |
Währung | |
| 3.2.3.15.4 | * | Currency | Ursprüngliche Währung, die bei der Erstellung des Umsatzes/der Rechnung verwendet wurde. | Entfällt | Abs. 1 Buchst. d und g, Abs. 2 Buchst. d und g |
| 3.2.3.15.4.1 | * | CurrencyCode | Das Feld ist gemäß der Norm ISO 4217 auszufüllen. | Zeichen-kette (3) | |
| 3.2.3.15.4.2 | * | CurrencyAmount | Bruttogesamtbetrag in der ursprünglichen Währung des Belegs/Umsatzes. | Währung | |
| 3.2.3.15.4.3 | * | ExchangeRate | Hier ist der bei der Umrechnung in EUR angewandte Wechselkurs anzugeben. | Dezimalzahlen (decimal) |
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ENDE | ![]() |
(Stand: 07.08.2026)
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