Durchführungsverordnung (EU) 2020/704 der Kommission vom 26. Mai 2020 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE"

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 164 vom 27.05.2020 S. 19)



=> Zur nachfolgenden Fassung

Liste - zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

In Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 6. Oktober 2016 reichte Agrobiothers Laboratoire einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung einer Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "INSECTICIDES FOR HOME USE" der Produktart 18 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde in Frankreich der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-TW023858-93 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(2) Die Produktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" enthält als Wirkstoffe Permethrin und S-Methopren, die in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt sind.

(3) Am 10. Dezember 2018 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur").

(4) Am 11. Juli 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften von "INSECTICIDES FOR HOME USE" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.

(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass die Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" als "Biozidproduktfamilie" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt.

(6) Am 25. Juli 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" zu erteilen.

(8) In ihrer Stellungnahme empfiehlt die Agentur, dass der Zulassungsinhaber als Bedingung für die Zulassung eine neue Untersuchung zur Haltbarkeitsdauer von INSECTICIDE HOUSEHOLD SPRAY in Verpackungen, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, durchführt. In der Untersuchung sollten der Wirkstoffinhalt, das Cis-Trans-Verhältnis von Permethrin und die technischen Eigenschaften von INSECTICIDE HOUSEHOLD SPRAY vor und nach der Lagerung bestimmt werden. Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu und ist der Ansicht, dass die Vorlage der Ergebnisse dieser Untersuchung eine Bedingung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sein sollte. Ferner hat die Tatsache, dass nach der Erteilung der Zulassung Daten vorzulegen sind, nach Ansicht der Kommission keinen Einfluss auf die Schlussfolgerung, dass die Bedingung gemäß 19 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Verordnung auf der Grundlage der vorhandenen Daten erfüllt ist.

(9) Der Stellungnahme der Agentur zufolge konnte in Bezug auf den in der Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" enthaltenen nicht wirksamen Stoff Nitromethan innerhalb der Frist für die Bewertung des Antrags nicht festgestellt werden, ob er die wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften nach der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission 3 erfüllt. Daher sollte eine weitere Untersuchung von Nitromethan durchgeführt werden. Sollte schließlich der Schluss gezogen werden, dass Nitromethan endokrinschädigende Eigenschaften hat, wird die Kommission prüfen, ob die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" gemäß Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 widerrufen oder geändert werden muss.

(10) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Vorbehaltlich der Einhaltung der in Anhang I festgelegten Bedingungen und gemäß der in Anhang II enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts wird Agrobiothers Laboratoire eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0021035-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" erteilt.

Die Unionszulassung gilt vom 16. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2030.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Mai 2020

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1.

2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 26. Juni 2019 zur Unionszulassung für die Produktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" (ECHA/BPC/228/2019), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation.

3) Delegierte Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission vom 4. September 2017 zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 301 vom 17.11.2017 S. 1).

.

Bedingungen (EU-0021035-0000) Anhang I

Der Zulassungsinhaber führt eine neue Untersuchung zur Haltbarkeitsdauer von INSECTICIDE HOUSEHOLD SPRAY in Verpackungen, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, durch. In der Untersuchung werden der Wirkstoffinhalt, das Cis-Trans-Verhältnis von Permethrin, das Sprühmuster, die Funktionsweise des Auslösers, die Entladungsrate und der mittlere aerodynamische Massendurchmesser vor und nach der Lagerung bestimmt.

Der Zulassungsinhaber übermittelt der Agentur die Ergebnisse der Untersuchung bis zum 16. Dezember 2022.

.

Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie Anhang II

INSECTICIDES FOR HOME USE

Produktart 18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfungsmittel)

Zulassungsnummer: EU-0021035-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0021035-0000

Teil I
Erste Informationsebene

1. Administrative Informationen

1.1. Familienname

Name INSECTICIDES FOR HOME USE

1.2. Produktart(en)

Produktart(en) PT18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden

1.3. Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des
Zulassungsinhabers
Name Agrobiothers Laboratoire
Anschrift ZI Route des Platières, 71290
CUISERY, Frankreich
Zulassungsnummer EU-0021035-0000
R4BP-Assetnummer EU-0021035-0000
Datum der Zulassung 16. Juni 2020
Ablauf der Zulassung 31. Mai 2030

1.4. Hersteller der Biozidprodukte

Name des Herstellers Agrobiothers Laboratoire
Anschrift des Herstellers ZI Route des Platières, 71290 CUISERY Frankreich
Standort der Produktionsstätten AF3 16 rue de l'Oberwald, 68360 Soultz Frankreich

1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff 3-Phenoxybenzyl (1RS,3RS;1RS,3SR)-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin)
Name des Herstellers Tagros Chemicals India Ltd. (Art.95 List: LIMARU NV (Acting for Tagros Chemicals India Private Limited)
Anschrift des Herstellers Jhaver Centre, Rajah Annamalai Bldg., IV floor 72 Marshal's road Egmore, 600008 Chennai Indien
Standort der Produktionsstätten A-4/1&2, Sipcot Industrial Complex, Pachayankuppam Cuddalore, 607.005 Tamilnadu Indien


Wirkstoff S-Methopren
Name des Herstellers Babolna bio Ltd.
Anschrift des Herstellers Szallas u.6 H-, 1107 Budapest Ungarn
Standort der Produktionsstätten Szallas u.6 H-, 1107 Budapest Ungarn

2. Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie

2.1. Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Min. Max.
3-Phenoxybenzyl (1RS,3RS;1RS,3SR)-3-
(2,2-dichlorvinyl)-2,2-
dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin)
Wirkstoffe 52645-53-1 258-067-9 0,177 0,177
S-Methopren Wirkstoffe 65733-16-6 0,00225 0,00225
Propan-2-ol Propan-2-ol Nicht-Wirkstoff 67-63-0 200-661-7 3,33475 3,33475
n-Butan n-Butan Nicht-Wirkstoff 106-97-8 203-448-7 63,458 63,458
Propan Propan Nicht-Wirkstoff 74-98-6 200-827-9 16,271 16,271
Isobutan Isobutan Nicht-Wirkstoff 75-28-5 200-857-2 4,068 4,068

2.2. Art(en) der Formulierung

Formulierung(en) AE- Aerosolpackung

Teil II
Zweite Informationsebene - META-SPC(S)

META-SPC 1

1. META-SPC 1 Administrative Informationen

1.1. Meta-SPC 1 Identifikator

Identifikator Meta-SPC 1: INSEKTIZIDSPRAY FÜR DEN HAUSHALT

1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer 1-1

1.3. Produktart(en)

Produktart(en) PT18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden

2. META-SPC 1 Zusammensetzung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Min. Max.
3-Phenoxybenzyl (1RS,3RS;1RS,3SR)-3-
(2,2-dichlorvinyl)-2,2-
dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin)
Wirkstoffe 52645-53-1 258-067-9 0,177 0,177
S-Methopren Wirkstoffe 65733-16-6 0,00225 0,00225
Propan-2-ol Propan-2-ol Nicht-Wirkstoff 67-63-0 200-661-7 3,33475 3,33475
n-Butan n-Butan Nicht-Wirkstoff 106-97-8 203-448-7 63,458 63,458
Propan Propan Nicht-Wirkstoff 74-98-6 200-827-9 16,271 16,271
Isobutan Isobutan Nicht-Wirkstoff 75-28-5 200-857-2 4,068 4,068

2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierung(en) AE- Aerosolpackung

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1

Gefahrenhinweise Extrem entzündbares Aerosol.
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Enthält PERMETHRIN. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen.
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen von mehr als 50°C/122 °F aussetzen.
Bei Temperaturen von nicht mehr als 40 °C/104°F aufbewahren.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
zuführen.

4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 1

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 1. Verwendung # 1 - Insektizidspray für den Haushalt

Art des Produkts PT18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Flöhe
Larven Insekten
Adulte Insekten:Ctenocephalides felis
Zecken:Ixodes ricinus
Rhipicephalus sanguineus
Anwendungsbereich Innen
Gezielte Behandlung nicht waschbarer Möbel und Heimtextilien wie Teppiche, Matten oder Sessel
Anwendungsmethode(n) Sprühen
Nach dem Absaugen der zu behandelnden Oberfläche wird das Produkt aus 30 cm Abstand aufgesprüht.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit 1,3 Sekunden Sprühdauer für circa 1 m2 (2,1 g/m2) -
Der zeitliche Abstand zwischen zwei Behandlungen muss mindestens 6 Monate betragen.
Anwenderkategorie(n) Verbraucher (nicht-berufsmäßiger Verwender)
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Weißblech-Sprühdose mit Innenbeschichtung aus phenolbasiertem Epoxidharz (250 ml oder 500 ml).
Weißblech-Sprühdose ohne Innenbeschichtung (300 ml)

4.1.1.Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

4.1.2.Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

4.1.3.Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

4.1.4.Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

4.1.5.Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

5. Allgemeine Verwendungshinweise 1 der META-SPC 1

5.1. Anwendungsbestimmungen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

6. Sonstige Informationen

7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 1

7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname FRONTLINE PET CARE SPRAY INSECTICIDE ET ACARICIDE POUR L'HABITAT
SPRAY ANTIPARASITAIRE POUR L'HABITAT 300 ML FRISKIES
INSECTICIDE HABITAT/HOME VETOCANIS
FRONTLINE HOMEGARD SPRAY INSECTICIDE ET ACARICIDE POUR L'HABITAT
INSECTICIDE HABITAT/HOME VITALVETO
SPRAY INSECTICIDE POUR L'HABITAT VITALVETO/INSECTICIDE HOUSEHOLD
SPRAY VITALVETO
SPRAY INSECTICIDE POUR L'HABITAT VETOCANIS/INSECTICIDE HOUSEHOLD
SPRAY VETOCANIS
Zulassungsnummer EU-0021035-0001 1-1
Trivialname IUPAC-Bezeichnung Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
3-Phenoxybenzyl (1RS,3RS;1RS,3SR)-3-
(2,2-dichlorvinyl)-2,2-
dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin)
Wirkstoffe 52645-53-1 258-067-9 0,177
S-Methopren Wirkstoffe 65733-16-6 0,00225
Propan-2-ol Propan-2-ol Nicht-Wirkstoff 67-63-0 200-661-7 3,33475
n-Butan n-Butan Nicht-Wirkstoff 106-97-8 203-448-7 63,458
Propan Propan Nicht-Wirkstoff 74-98-6 200-827-9 16,271
Isobutan Isobutan Nicht-Wirkstoff 75-28-5 200-857-2 4,068
1) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 1.

ENDE

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