Empf. (EU) 2020/912
- Inhalt =>

Anhang I Drittländer und Sonderverwaltungsregionen, deren Gebietsansässige von der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU an den Außengrenzen nicht betroffen sein sollen:

I. Staaten

II. Sonderverwaltungsregionen der Volksrepublik China

Anhang II