Durchführungsverordnung (EU) 2023/2200 der Kommission vom 19. Oktober 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2023/2200 vom 20.10.2023)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 2. Mai 2018 reichte die SC Johnson Europe SARL bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner" der Produktart 2 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde der Niederlande bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-LA039435-53 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) "HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner" enthält als Wirkstoff Salzsäure, die in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 2 aufgeführt ist.
(3) Am 25. Mai 2022 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung.
(4) Am 15. Dezember 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass "HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner" als "Biozidproduktfamilie" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 10. Januar 2023 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.
(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, eine Unionszulassung für "HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner" zu erteilen.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
SC Johnson Europe SARL erhält eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner" mit der Zulassungsnummer EU-0030299-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 9. November 2023 bis zum 31. Oktober 2033.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. Oktober 2023
2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 24. November 2022 zur Unionszulassung für "HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner" (ECHA/BPC/370/2022), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation.
| Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie | Anhang |
HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner
Produktart 2 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)
Zulassungsnummer: EU-0030299-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0030299-0000
Teil I
Erste Informationsebene
1. Administrative Informationen
1.1. Familienname
| Name | HCl Disinfecting Toilet Bowl Cleaner |
1.2. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel) |
1.3. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | SC Johnson Europe Sàrl |
| Anschrift | Z.A. la Piece 8, 1180 Rolle Schweiz | |
| Zulassungsnummer | EU-0030299-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0030299-0000 | |
| Datum der Zulassung | 9. November 2023 | |
| Ablauf der Zulassung | 31. Oktober 2033 | |
1.4. Hersteller der Biozidprodukte
| Name des Herstellers | SC Johnson Europlant BV |
| Anschrift des Herstellers | PO Box 38, 3640 Aa Mijdrecht Niederlande |
| Standort der Produktionsstätten | Groot Mijdrechtstraat 81, 3641 RV Mijdrecht Niederlande |
1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Salzsäure |
| Name des Herstellers | SC Johnson Europe Sàrl |
| Anschrift des Herstellers | Z.A. la Piece 8, 1180 Rolle Schweiz |
| Standort der Produktionsstätten | Ludwigstraße 12, D-47495 Rheinberg Deutschland |
2. Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie
2.1. Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
| Min. | Max. | |||||
| Salzsäure | Hydrochloric acid | Wirkstoffe | 231-595-7 | 6,0 | 6,0 | |
| 2,2'-(Octadec-9-enylimino) bisethanol | 2-[(2-hydroxyethyl)[(9E)-octadec-9-en-1-yl]amino] ethan-1-ol | nicht wirksamer Stoff | 25307-17-9 | 246-807-3 | 2,14 | 2,14 |
| Alkohole, C13-15-verzweigt und linear, ethoxyliert | Alkohole, C13-15-verzweigt und linear, ethoxyliert (1-2,5 mol EO) | nicht wirksamer Stoff | 157627-86-6 | 1,0 | 1,0 | |
| Diphenylether | 1,1'-Oxybis-Benzol | nicht wirksamer Stoff | 101-84-8 | 202-981-2 | 0,0 | 0,0045 |
2.2. Art(en) der Formulierung
| Formulierung(en) | AL- eine andere Flüssigkeit |
Teil II
Zweite Informationsebene - META-SPC(S)
1. META-SPC 1 Administrative Informationen
1.1. Meta-SPC 1 Identifikator
| Identifikator | 100 % Limescale |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-1 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel) |
2. META-SPC 1 Zusammensetzung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | |
| Min. | Max. | |||||
| Salzsäure | Hydrochloric acid | Wirkstoffe | 231-595-7 | 6,0 | 6,0 | |
| 2,2'-(Octadec-9-enylimino)bisethanol | 2-[(2-hydroxyethyl)[(9E)-octadec-9-en-1-yl]amino] ethan-1-ol | nicht wirksamer Stoff | 25307-17-9 | 246-807-3 | 2,14 | 2,14 |
| Alkohole, C13-15-verzweigt und linear, ethoxyliert | Alkohole, C13-15-verzweigt und linear, ethoxyliert (1-2,5 mol EO) | nicht wirksamer Stoff | 157627-86-6 | 1,0 | 1,0 | |
| Diphenylether | 1,1'-Oxybis-Benzol | nicht wirksamer Stoff | 101-84-8 | 202-981-2 | 0,0 | 0,0045 |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
| Formulierung(en) | AL - eine andere Flüssigkeit |
3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1
| Gefahrenhinweise | Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
| Sicherheitshinweise | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Dampf nicht einatmen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Nur in Originalverpackung aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Inhalt gemäß nationaler und regionaler Vorschriften einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder für Sonderabfälle zuführen. |
4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 1
4.1. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 1: Verwendung # 1 - Bakterizid - Desinfektion der Toilettenschüssel oberhalb der Wasserlinie - nicht-berufsmäßiger Verwender
| Art des Produkts | PT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | wissenschaftlicher Name: keine Angaben Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: nicht anwendbar |
| Anwendungsbereich | Innen- Desinfektionsmittel für die Toilettenschüssel |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Schütten Detaillierte Beschreibung: Tragen Sie das Produkt unter dem Rand der Toilettenschüssel auf, um die Oberfläche (oberhalb der Wasserlinie) vollständig zu bedecken. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 60 ml für eine Anwendung in der Toilettenschüssel. Verdünnung (%): Das Produkt ist gebrauchsfertig. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Maximale Anwendung: 1x pro Tag Kontaktzeit: mindestens 5 Minuten. |
| Anwenderkategorie(n) | Verbraucher (nicht-berufsmäßiger Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Flasche: Polyethylen mit hoher Dichte, 750 ml, undurchsichtig. Kappe: Polypropylen Einsatz: Lineares Polyethylen mit niedriger Dichte Kindersicherer Verschluss |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Risikominderungsmaßnahmen.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
5. Allgemeine Verwendungshinweise 1 der META-SPC 1
5.1. Anwendungsbestimmungen
Toilettensitz hochklappen. Zum Entfernen des Verschlusses, die beiden strukturierten Seitenflächen zusammendrücken und vollständig abschrauben. Flasche neigen, um den Hals zu füllen. Zum Desinfizieren oberhalb der Wasserlinie, das flüssige Gel gleichmäßig unter den Rand drücken, sodass die WC-Schüssel gleichmäßig benetzt wird (60 ml) und mindestens fünf Minuten einwirken lassen. Die gesamte Toilettenschüssel bürsten und spülen. Verschluss wieder aufsetzen und fest verschließen, bis er hörbar einrastet. Maximale Anwendung: 1x pro Tag. Gebrauchsanweisung befolgen.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Die Verpackung ist so gestaltet, dass die Exposition des Verbrauchers minimiert wird. Das Produkt hat einen Entenhals mit einer Düse, die das Produkt zielgenau abgibt, wenn es unter den Toilettenrand gedrückt wird.
Die Gebrauchsanweisung enthält die zusätzlichen Warnhinweise: Unter Verschluss aufbewahren. Vermeiden Sie den Kontakt mit Haut und Augen. Nur unter dem Toilettenrand anwenden, um Hautkontakt zu vermeiden. Spritzer vermeiden. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Nur im Originalbehälter aufbewahren.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Falls ärztlicher Rat erforderlich ist, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort den Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutze Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen.15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Nach Beendigung der Behandlung unbenutztes Produkt und die Verpackung entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgen.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Die Haltbarkeit beträgt 4 Jahre bei Raumtemperatur.
Außerhalb der Reichweite von Kindern und Nichtzieltieren/Haustieren aufbewahren.
6. Sonstige Informationen
Zusätzliche Kennzeichnung: -
Nicht mit Bleichmitteln oder anderen Haushaltsreinigern mischen.
Nur in der Toilettenschüssel verwenden.
< 5 % nicht-ionische Tenside, Desinfektionsmittel, Duftstoffe.
7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Salzsäure | Hydrochloric acid | Wirkstoffe | 231-595-7 | 6,0 | |
| 2,2'-(Octadec-9-enylimino)bisethanol | 2-[(2-hydroxyethyl)[(9E)-octadec-9-en-1-yl]amino]ethan-1-ol | nicht wirksamer Stoff | 25307-17-9 | 246-807-3 | 2,14 |
| Alkohole, C13-15-verzweigt und linear, ethoxyliert | Alkohole, C13-15-verzweigt und linear, ethoxyliert (1-2,5 mol EO) | nicht wirksamer Stoff | 157627-86-6 | 1,0 | |
| Diphenylether | 1,1'-Oxybis-Benzol | nicht wirksamer Stoff | 101-84-8 | 202-981-2 | 0,0045 |
7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Salzsäure | Hydrochloric acid | Wirkstoffe | 231-595-7 | 6,0 | |
| 2,2'-(Octadec-9-enylimino)bisethanol | 2-[(2-hydroxyethyl)[(9E)-octadec-9-en-1-yl]amino]ethan-1-ol | nicht wirksamer Stoff | 25307-17-9 | 246-807-3 | 2,14 |
| Alkohole, C13-15-verzweigt und linear, ethoxyliert (1-2,5 mol EO) | Alkohole, C13-15-verzweigt und linear, ethoxyliert (1-2,5 mol EO) | nicht wirksamer Stoff | 157627-86-6 | 1,0 |
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(Stand: 23.02.2026)
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