Durchführungsverordnung (EU) 2024/267 der Kommission vom 17. Januar 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "DEC-SPORE 200 Plus" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/267 vom 18.01.2024, ber. L 2024/90714)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 28. September 2017 reichte die Veltek Associates Inc. Europe bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Antrag auf Unionszulassung für ein Biozidprodukt mit der Bezeichnung "DEC-SPORE 200 Plus" der Produktart 2 gemäß Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde der Niederlande der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-WV034235-09 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) "DEC-SPORE 200 Plus" enthält als Wirkstoff Peressigsäure, die in der in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Unionsliste genehmigter Wirkstoffe für die Produktart 2 enthalten ist.
(3) Am 30. August 2022 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 23. März 2023 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts "DEC-SPORE 200 Plus" und dem endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass das Biozidprodukt "DEC-SPORE 200 Plus" als "einziges Biozidprodukt" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass das Biozidprodukt bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 14. April 2023 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.
(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das Biozidprodukt "DEC-SPORE 200 Plus" erteilt werden sollte.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Veltek Associates Inc. Europe erhält eine Unionszulassung für das Biozidprodukt "DEC-SPORE 200 Plus" mit der Zulassungsnummer EU-0030727-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung des Biozidprodukts gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 7. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2034.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 17. Januar 2024
2) Stellungnahme der ECHa vom 2. März 2023 zur Unionszulassung für das Biozidprodukt "DEC-SPORE 200 Plus" (ECHA/BPC/374/2023), https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
| Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts | Anhang |
DEC-SPORE 200 Plus
Produktart 2 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)
Produktart 2 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)
Zulassungsnummer:
R4BP-Assetnummer:
1. Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname | DEC-SPORE 200 Plus DEC-SPORE 300 Plus |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Veltek Associates Inc. Europe |
| Anschrift | Rozengaard 1940, 8212DT Lelystad Niederlande | |
| Zulassungsnummer | EU-0030727-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0030727-0000 | |
| Datum der Zulassung | 7. Februar 2024 | |
| Ablauf der Zulassung | 31. Januar 2034 | |
1.3. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Evonik Operations GmbH (Acting for Evonik Active Oxygens, LLC (US)) |
| Anschrift des Herstellers | One Commerce Square, 2005 Market Street, Suite 3200, 19103 Philadelphia Pa Vereinigte Staaten |
| Standort der Produktionsstätten | Tonawanda Plant, 35 Sawyer Avenue, 14150 Tonawanda, NY Vereinigte Staaten |
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Peressigsäure |
| Name des Herstellers | Evonik Operations GmbH (Acting for Evonik Active Oxygens, LLC (US)) |
| Anschrift des Herstellers | One Commerce Square, 2005 Market Street, Suite 3200, 19103 Philadelphia, Pa Vereinigte Staaten |
| Standort der Produktionsstätten | Tonawanda Plant, 35 Sawyer Avenue, 14150 Tonawanda, NY Vereinigte Staaten |
2. Produktzusammensetzung und -Formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Peressigsäure | Wirkstoffe | 79-21-0 | 201-186-8 | 5,13 | |
| Essigsäure (Eisessig) | Essigsäure | nicht wirksamer Stoff | 64-19-7 | 200-580-7 | 10,4 |
| Wasserstoffperoxid | Wasserstoffperoxid | nicht wirksamer Stoff | 7722-84-1 | 231-765-0 | 21,7 |
2.2. Art der Formulierung
SL - Lösliches Konzentrat
3. Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | Erwärmung kann Brand verursachen. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Wirkt ätzend auf die Atemwege. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
| Sicherheitshinweise | Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nur in Originalverpackung aufbewahren. Dampf nicht einatmen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe tragen. Schutzkleidung tragen. Augenschutz tragen. Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Und vor erneutem Tragen waschen. Inhalt entsprechend den örtlichen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Behälter entsprechend den örtlichen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Unter Verschluss aufbewahren. |
4. Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 1: Verwendung # 1 - Verwendung Nr. 1 Verwendung als Flächendesinfektionsmittel - Innenbereich
| Art des Produkts | PT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: Bakterielle Zellen wissenschaftlicher Name: Hefearten Trivialname: Hefe Entwicklungsstadium: zelluläre Hefen |
| Anwendungsbereich | Innen- Desinfektionsmittel nur für die industrielle Verwendung. Zur Verwendung im Innenbereich auf Böden, Wänden und anderen harten, nichtporösen Oberflächen, unter anderem allgemeine Oberflächen, Werkzeuge, Tische, Regale usw. in Reinräumen von Produktionsanlagen für pharmazeutische, biopharmazeutische, medizintechnische Produkte sowie Produkte der Gesundheitspflege und Diagnostik. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Flächendesinfektion durch Tränken oder Sprühen mit einem Pumpsprüher. Zum Verteilen des Produkts kann ein Mopp, Stofftuch oder Wischtextil verwendet werden. Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 ml/m2 Verdünnung (%): 0,5 % v/v Verdünnen Sie das Produkt manuell 1:200 in Wasser (zum Beispiel 5 ml des Produktes auf 995 ml Wasser) oder verwenden Sie das SimpleMix-System. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Typische Anwendungshäufigkeit: 1 Anwendung pro Tag Kontaktzeit: 5 Minuten für eine bakterizide Behandlung sowie gegen Hefen |
| Anwenderkategorie(n) | industriell |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 75 ml Flasche aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) (lichtundurchlässig) 473 ml HDPE-Flasche (lichtundurchlässig) - SimpleMix-Verpackung 503 ml HDPE-Flasche (lichtundurchlässig) 3,79 Liter HDPE-Flasche (lichtundurchlässig) - SimpleMix-Verpackung Alle Flaschen sind mindestens doppelt in durchsichtigen, verschweißten Polyethylen niedriger Dichte (LDPE)-Tüten (weitere Tüten auf Anfrage des Kunden) und in Versandkartons verpackt. Nicht als Einzelflaschen erhältlich. Wird nur in ganzen, versiegelten Kartons verkauft. |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Oberfläche gründlich reinigen und abspülen. Vor der Desinfektion ggf. überschüssiges Wasser von der Oberfläche entfernen. Desinfektionslösung herstellen (Verdünnung 1:200). Sorgfältig auftragen wie in den Anweisungen für die Verwendung beschrieben: die Oberfläche gründlich benetzen und an der Luft trocknen lassen. Nachspülen ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch durchgeführt werden.
Verdünnung von Hand herstellen:
Verdünnungsverhältnis 1:200.
Herstellung der Lösung mithilfe des SimpleMix-Systems. (Schriftliche Gebrauchshinweise siehe Kappe der Flasche oder SimpleMix-Broschüre):
Der SimpleMix-Behälter (473 ml oder 3,79 Liter) ist mit Wasser und Produktkonzentrat für eine Gerbrauchslösung im Verhältnis 1:200 vordosiert.
Verwenden Sie zum Auftragen des Produkts ein mechanisches Sprühgerät oder geben Sie das Produkt auf andere Weise auf die Oberfläche und verteilen Sie es dann mit einem Stofftuch, Mopp oder Wischtextil. Achten Sie darauf, dass die Oberflächen vollständig benetzt ist und das Produkt mindestens 5 Minuten einwirken kann.
Bei der Verwendung an Wänden muss das Produkt möglicherweise mehrmals aufgetragen werden, um die Oberfläche vollständig zu benetzen.
Nachspülen ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch durchgeführt werden.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Für das unverdünnte Produkt:
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung mit einer Luftwechselrate pro Stunde von mindestens 10 (ACH). Die Aufenthaltsdauer im behandelten Bereich sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) gemäß der europäischen Norm EN 14387 oder gleichwertig mit einem Schutzfaktor von 4 ist vorgeschrieben. Die Mindestanforderung ist ein batteriebetriebenes, luftreinigendes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1/TM1) oder eine Halb-/Vollmaske mit Kombinationsfilter Gas/P2 (Filtertyp AB1, brauner/grauer Filtertyp).
Bei der Handhabung sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe klassifiziert nach der europäischen Norm EN 374 oder gleichwertig - das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen anzugeben - und ein Chemikalienschutzanzug (mindestens Typ 6, EN 13034 oder gleichwertig) zu tragen, der für das Biozid-Produkt undurchlässig ist.
Beim Umgang mit dem Produkt ist das Tragen eines Augen- oder Gesichtsschutzes gemäß EN 16321 oder gleichwertig vorgeschrieben.
Schutzhandschuhe nach Gebrauch entsorgen.
Dies gilt unabhängig von der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG und anderer EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6.
Für das verdünnte Produkt (0,5 % v/v):
Für das verdünnte Produkt sind keine Risikominderungsmaßnahmen erforderlich.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
4.2. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 2: Verwendung # 2 - Verwendung Nr. 2 Flächendesinfektionsmittel - Innenbereich - sporizide Anwendung
| Art des Produkts | PT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | wissenschaftlicher Name: Bakteriensporen Trivialname: Bakteriensporen Entwicklungsstadium: Bakteriensporen wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: Bakterielle Zellen wissenschaftlicher Name: Hefearten Trivialname: Hefe Entwicklungsstadium: zelluläre Hefen wissenschaftlicher Name: Pilze Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: Pilze |
| Anwendungsbereich | Innen- Desinfektionsmittel nur für die industrielle Verwendung. Zur Verwendung im Innenbereich auf Böden, Wänden und anderen harten, nichtporösen Oberflächen, unter anderem allgemeine Oberflächen, Werkzeuge, Tische, Regale usw. in Reinräumen von Produktionsanlagen für pharmazeutische, biopharmazeutische, medizintechnische Produkte sowie Produkte der Gesundheitspflege und Diagnostik. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Flächendesinfektion durch Tränken oder Sprühen mit einem Pumpsprüher. Zum Verteilen des Produkts kann ein Mopp, Stofftuch oder Wischtextil verwendet werden. Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 ml/m2 Verdünnung (%): 6,7 % v/v Verdünnen Sie das Produkt manuell 1:15 in Wasser (zum Beispiel 67 ml auf 933 ml Wasser) oder verwenden Sie das SimpleMix-System. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Typische Anwendungshäufigkeit: 1 Anwendung pro Tag Kontaktzeit: 5 Minuten für eine bakterizide und fungizide Behandlung sowie gegen Hefen 15 Minuten für eine sporizide Behandlung |
| Anwenderkategorie(n) | industriell |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 75 ml Flaschen aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) (lichtundurchlässig) 473 ml HDPE-Flaschen (lichtundurchlässig) - SimpleMix-Verpackung 503 ml HDPE-Flaschen (lichtundurchlässig) 3,79 Liter HDPE-Flaschen (lichtundurchlässig) - SimpleMix-Verpackung Alle Flaschen sind mindestens doppelt in durchsichtigen, verschweißten Polyethylen niedriger Dichte (LDPE)-Tüten (weitere Tüten auf Anfrage des Kunden) und in Versandkartons verpackt. Nicht als Einzelflaschen erhältlich. Wird nur in ganzen, versiegelten Kartons verkauft. |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Oberfläche gründlich reinigen und abspülen. Vor der Desinfektion ggf. überschüssiges Wasser von der Oberfläche entfernen. Desinfektionslösung herstellen (Verdünnung 1:15). Sorgfältig auftragen wie in den Anweisungen für die Verwendung beschrieben: die Oberfläche gründlich benetzen und an der Luft trocknen lassen. Nachspülen ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch durchgeführt werden.
Verdünnung von Hand herstellen:
Verdünnungsverhältnis 1:15.
Herstellung der Lösung mithilfe des SimpleMix-Systems (473 ml oder 3,79 Liter). (Schriftliche Gebrauchshinweise siehe Kappe der Flasche oder SimpleMix-Anleitungsbroschüre):
[Hinweis: Der SimpleMix-Behälter mit der Kennzeichnung "Sporizid" ergibt eine Verwendungsverdünnung von 1:15.]
(Schriftliche Gebrauchshinweise siehe Kappe der Flasche oder SM-01-E SimpleMix-Anleitungsbroschüre).
Verwenden Sie zum Auftragen des Produkts ein mechanisches Sprühgerät oder geben Sie das Produkt auf andere Weise auf die Oberfläche und verteilen Sie es dann mit einem Stofftuch, Mopp oder Wischtextil. Achten Sie darauf, dass die Oberflächen vollständig benetzt ist und das Produkt für eine bakterizide und fungizide Behandlung sowie gegen Hefen mindestens 5 Minuten und für eine sporizide Behandlung mindestens 15 Minuten lang einwirken kann.
Bei der Verwendung an Wänden muss das Produkt möglicherweise mehrmals aufgetragen werden, um die Oberfläche vollständig zu benetzen.
Nachspülen ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch durchgeführt werden.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Für das unverdünnte Produkt:
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung mit einer Luftwechselrate pro Stunde von mindestens 10 (ACH). Die Aufenthaltsdauer im behandelten Bereich sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) gemäß der europäischen Norm EN 14387 oder gleichwertig mit einem Schutzfaktor von 4 ist vorgeschrieben. Die Mindestanforderung ist ein batteriebetriebenes, luftreinigendes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1/TM1) oder eine Halb-/Vollmaske mit Kombinationsfilter Gas/P2 (Filtertyp AB1, brauner/grauer Filtertyp).
Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig - das Handschuhmaterial wird vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben - und einen Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN 13034 oder gleichwertig) zu tragen, der für das Biozid-Produkt undurchlässig ist.
Beim Umgang mit dem Produkt ist das Tragen eines Augen- oder Gesichtsschutzes gemäß EN 16321 oder gleichwertig vorgeschrieben.
Schutzhandschuhe nach Gebrauch entsorgen.
Dies gilt unabhängig von der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG und anderer EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Für das verdünnte Produkt (6,7 % v/v):
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung mit einer Luftwechselrate pro Stunde von mindestens 10 (ACH). Der Aufenthaltsdauer im behandelten Bereich sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig - das Handschuhmaterial wird vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben - und einen Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN 13034 oder gleichwertig) zu tragen, der für das Biozid-Produkt undurchlässig ist.
Für die Anwendung Wischen ist die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) gemäß der europäischen Norm EN 14387 oder gleichwertig mit einem Schutzfaktor von mindestens 4 ist vorgeschrieben, bei Mopp- und Pumpsprühanwendung mit einem Schutzfaktor von 10. Die Mindestanforderung ist ein batteriebetriebenes, luftreinigendes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1/TM1) oder eine Halb-/Vollmaske mit Kombinationsfilter Gas/P2 (Filtertyp AB1, brauner/grauer Filtertyp).
Bei einer Luftwechselrate pro Stunde von 30 (ACH):
Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig - das Handschuhmaterial wird vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben - und einen Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN 13034 oder gleichwertig) zu tragen, der für das Biozid-Produkt undurchlässig ist.
Beim Umgang mit dem Produkt ist das Tragen eines Augen- oder Gesichtsschutzes vorgeschrieben.
Schutzhandschuhe nach Gebrauch entsorgen.
Dies gilt unabhängig von der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG und anderer EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Ungeschützte Personen müssen von den behandelten Bereichen ferngehalten werden, bis die Oberflächen trocken sind.
Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
5. Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Anwendungsbestimmungen
Siehe anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Ungeschützte Personen müssen von behandelten Bereichen, in denen die Wasserstoffperoxid- und/oder Peressigsäurekonzentrationen die jeweils akzeptable Expositionskonzentration in der Luft überschreiten, ferngehalten werden (1,25 mg/m3 für Wasserstoffperoxid und 0,5 mg/m3 für Peressigsäure oder ein niedrigerer relevanter nationaler Referenzwert).
Wenn die Wasserstoffperoxid-, Peressigsäure- und/oder Essigsäurekonzentrationen in der Luft die jeweils akzeptable Expositionskonzentration überschreiten oder wenn eine Überwachung der Konzentrationen in der Luft nicht möglich ist, müssen exponierte Personen/Verwender eine geeignete Atemschutzausrüstung tragen.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Für das unverdünnte Produkt:
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Hinweis für medizinisches Personal:
Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure.
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Für das verdünnte Produkt (0,5 % und 6,7 %):
Nach EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH HAUTKONTAKT: Beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut mit Wasser spülen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Freisetzung oder Exposition rufen Sie den europäischen Notfalldienst an: in Englisch und 23 europäischen Sprachen CARECHEM24 unter +44 1235.239 670 und in arabischer Sprache + 44 1235.239 671.
Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:
Vermeiden Sie die (direkte) Freisetzung (von unverdünntem Produkt) in die Umwelt/Kanalisation.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Vergewissern Sie sich, dass Behälter vollständig entleert sind.
Leere Behälter nicht wiederverwenden.
Leere Behälter mit der gleichen Sorgfalt und denselben Sicherheitsvorkehrungen handhaben wie volle Behälter. Leeren Behälter dreimal mit Leitungswasser ausspülen, dann dem Recycling oder der Wiederaufbereitung zuführen, auf einer geeigneten Mülldeponie entsorgen oder den leeren Behälter verbrennen, sofern seitens der nationalen und örtlichen Behörden zulässig.
Bei der Entsorgung dieser Verpackung sind die Gesetze zur Abfallentsorgung und die Vorschriften der örtlichen Behörden einzuhalten.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
An einem kühlen Ort aufbewahren.
Produkt im belüfteten Originalbehälter aufbewahren.
Nicht auf der Seite oder auf dem Kopf stehend lagern.
Beschädigung oder Verbeulungen an der Verpackung vermeiden.
Verunreinigen Sie bei der Lagerung und Entsorgung des Produkts kein Wasser, Lebensmittel oder Futtermittel.
Behälter dicht verschlossen halten.
Über 0 °C und unter 30 °C lagern.
Haltbarkeit: 2 Jahre.
6. Sonstige Informationen
Vollständige Titel der erwähnten EN-Normen und -Gesetze.
EN 14387 - Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 16321 - Augen- und Gesichtsschutz für den beruflichen Einsatz
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken.
EN 13034 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien. Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit begrenzter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6]).
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
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