Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 der Kommission vom 13. Juni 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/1674 vom 14.06.2024)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 20. April 2018 reichte CARMEUSE EUROPE S.A. bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission 2 auf Unionszulassung des gleichen Biozidprodukts gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 mit der Bezeichnung "SANICALCO Q" der Produktarten 2 und 3 gemäß der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ein. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-PV038808-97 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Der Antrag enthielt auch die Vorgangsnummer des betreffenden Referenz-Biozidprodukts "EuLa oxi-lime 23", das mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2703 der Kommission 3 zugelassen und im Register mit der Nummer BC-VJ038509-19 eingetragen wurde.
(2) Das Biozidprodukt "SANICALCO Q" enthält den Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk, der für die Produktarten 2 und 3 in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt ist.
(3) Am 8. September 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 eine Stellungnahme 4 sowie den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "SANICALCO Q".
(4) In der Stellungnahme zieht die Agentur den Schluss, dass sich die vorgeschlagenen Unterschiede zwischen dem Biozidprodukt "SANICALCO Q" und dem betreffenden Referenz-Biozidprodukt "EuLa oxi-lime 23" auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 5 sein können, und dass das gleiche Biozidprodukt "SANICALCO Q" gestützt auf die Bewertung des betreffenden Referenz-Biozidprodukts "EuLa oxi-lime 23" bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.
(5) Am 26. Januar 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "SANICALCO Q" in allen Amtssprachen der Union.
(6) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt "SANICALCO Q" erteilt werden sollte.
(7) Das Ablaufdatum der Zulassung sollte an das Ablaufdatum der Zulassung für das betreffende Referenz-Biozidprodukt "EuLa oxi-lime 23" angeglichen werden.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
CARMEUSE EUROPE S.A. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029399-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts "SANICALCO Q" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 4. Juli 2024 bis zum 30. November 2033.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 13. Juni 2024
2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 07.05.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2703 der Kommission vom 4. Dezember 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "EuLa oxi-lime 23" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2023/2703, 5.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2703/oj).
4) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 8. September 2022 zur Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt "BIOCALCO Q", https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
5) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
| Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts | Anhang |
SANICALCO Q
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT03: Hygiene im Veterinärbereich
Zulassungsnummer: EU-0029399-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0029399-0000
1. Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname(n) | SANICALCO Q SANICALCO CODECAL |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | CARMEUSE EUROPE S.A. |
| Anschrift | Boulevard de Lauzelle, 65 1348 Ottignies Louvain-La-Neuve BE | |
| Zulassungsnummer | EU-0029399-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0029399-0000 | |
| Datum der Zulassung | 4. Juli 2024 | |
| Ablauf der Zulassung | 30. November 2033 |
1.3. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Carmeuse Chaux |
| Anschrift des Herstellers | 215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich |
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Chaux site 1.215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich |
| Name des Herstellers | Carmeuse Czech Republic s.r.o. |
| Anschrift des Herstellers | Mokrá 359, Mokrá 664 04 Mokrá, Tschechien |
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Czech Republic s.r.o. site 1 závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359.664 04 Mokrá, Tschechien |
| Name des Herstellers | Carmeuse Holding Srl | |||
| Anschrift des Herstellers | Str.Carierei Nr.127a 500047 Brasov Rumänien | |||
| Standort der Produktionsstätten |
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| Name des Herstellers | Carmeuse Hungaria kft |
| Anschrift des Herstellers | HRSZ 064/1 7827 Beremend Ungarn |
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Hungaria kft site 1 HRSZ 064/1 7827 Beremend Ungarn |
| Name des Herstellers | Carmeuse SA | |||
| Anschrift des Herstellers | Rue du Château 13a 5300 Seilles Belgien | |||
| Standort der Produktionsstätten |
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| Name des Herstellers | Carmeuse Slovakia s.r.o. | ||
| Anschrift des Herstellers | - 04911 Slavec Slowakei | ||
| Standort der Produktionsstätten |
|
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk |
| Name des Herstellers | Carmeuse Chaux |
| Anschrift des Herstellers | 215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich |
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Chaux site 1.215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich |
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk |
| Name des Herstellers | Carmeuse Czech Republic s.r.o. |
| Anschrift des Herstellers | závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359, 664 04 Mokrá Tschechien |
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Czech Republic s.r.o. site 1 závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359, 664 04 Mokrá Tschechien |
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Holding Srl | |||
| Anschrift des Herstellers | Str.Carierei Nr.127A, 500047 Brasov Rumänien | |||
| Standort der Produktionsstätten |
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| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk |
| Name des Herstellers | Carmeuse Hungaria kft |
| Anschrift des Herstellers | HRSZ 064/1, 7827 Beremend Ungarn |
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Hungaria kft site 1 HRSZ 064/1, 7827 Beremend Ungarn |
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse SA | |||
| Anschrift des Herstellers | Rue du Château 13a, 5300 Seilles Belgien | |||
| Standort der Produktionsstätten |
|
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | ||
| Name des Herstellers | Carmeuse Slovakia s.r.o | ||
| Anschrift des Herstellers | závod Vápenka Slavec 179, 04911 Slavec Slowakei | ||
| Standort der Produktionsstätten |
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2. Produktzusammensetzung und -Formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | Wirkstoff | 1305-78-8 | 215-138-9 | 100 |
2.2. Art(en) der Formulierung
DP Staub
3. Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. EUH014: Reagiert heftig mit Wasser. |
| Sicherheitshinweise | P261: Einatmen von Staub vermeiden. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P302 P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser. P321: Spezifische Behandlung (siehe Anweisungen auf diesem Kennzeichnungsetikett). P332 P313: Bei Hautreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen. P362 P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P305 P351 P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304 P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P403 P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Behälter in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. P405Unter Verschluss aufbewahren. |
4. Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Desinfektion von Klärschlamm
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier) Entwicklungsstadium: Sonstige: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: automatische Direktanwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird in den Klärschlamm dosiert und mit einem Mixer vermischt. Das Trockenprodukt wird in einem offenen Mischer mit dem Klärschlamm vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,15 - 1,5 kg Produkt / kg Trockengewicht der Substanz; typischer Trockenfeststoffgehalt - 12-25 % im Klärschlamm Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 50 °C aufrechtzuerhalten. Kontaktzeit: 24 Stunden |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit Innenschicht aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE)): 500 - 1.200 kg |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Desinfektion von Gülle und Stallmist
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier) Entwicklungsstadium: Sonstige: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: automatische Direktanwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird mit der Gülle oder dem Stallmist vermischt. Das Produkt wird in die Gülle oder den Stallmist dosiert und mit einem Mixer vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: - Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 60 °C aufrechtzuerhalten. Kontaktzeit: 24 Stunden |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500 - 1.200 kg |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Desinfektion von Bodenflächen in Innenräumen von Tierunterkünften und Transportmitteln
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Pilze Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: Sonstige: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: direkte Anwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf den Boden von Tierställen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer). |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 800 g Produkt / m2 Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Häufigkeit im Tierstall: vor jedem Produktionszyklus. Häufigkeit bei Tiertransportern: nach jedem Tiertransport. Kontaktzeit: 48 Stunden |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500 - 1.200 kg Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg |
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
A. Auf Betonböden:
B. Auf gestampfter Erde:
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt -
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Nur für den Tiertransport: Fahrzeug nach dem Bürsten abspülen und reinigen.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Desinfektion von Böden von Tierfreigehegen
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige Pilze Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: Sonstige: - |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: direkte Anwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf die Oberflächen (Böden) von Tiergehegen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer). |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 600 - 800 g Produkt /m2 Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontaktzeit 48 Stunden Häufigkeit: maximal zwei Anwendungen pro Jahr. |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500 - 1.200 kg Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg |
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Vor der Einführung neuer Tiere:
Nicht bei Wind oder Regen anwenden.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt -
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen -
5. Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Gebrauchsanweisung
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
6. Sonstige Angaben
Vollständige Titel der EN-Normen und Rechtsvorschriften, auf die in den Abschnitten 4.1.2 - 4.4.2 Bezug genommen wird:
EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;
EN 374 - EN ISO 374-1:2018: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken;
EN 13982 - Schutzkleidung zum Einsatz gegen feste Partikel - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung zum Schutz des gesamten Körpers vor festen Partikeln in der Luft;
EN 14387 - EN 14387:2021: Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;
EN 14126 - BS EN 14126: 2003 - Schutzkleidung. Leistungsanforderungen und Prüfmethoden für Schutzkleidung gegen Infektionserreger;
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
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(Stand: 28.10.2025)
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