umwelt-online: numerisches Gefahrgutverzeichnis "3300" ↔ UN-Nrn

Fortgeltende Regelung ADN

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9000 AMMONIAK, TIEFGEKÜHLT 2 3TC   2.3+ 8     E0 T PP     2 Nur zugelassen für die Beförderung in Tankschiffen.
9001 STOFFE MIT EINEM FLAMMPUNKT ÜBER 60 °C, DIE IN EINEM GRENZBEREICH VON 15 K UNTERHALB DES FLAMMPUNKTS ERWÄRMT oder STOFFE MIT Fp > 60 °C, ERWÄRMT NÄHER 15 K UNTER DEM Fp, zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden 3 F3   keine     T PP     0 Nur gefährlich bei Beförderung in Tankschiffen.
9002 STOFFE MIT EINER ZÜNDTEMPERATUR< 200°C und nicht anderweitig aufgeführt 3 F4   keine     T PP     0 Nur gefährlich bei Beförderung in Tankschiffen.
9003 STOFFE MIT EINEM FLAMMPUNKT ÜBER 60 °C UND HÖCHSTENS 100 °C oder STOFFE MIT 60 °C < Fp< 100 °C, die nicht anderen Klassen zuzuordnen sind 9 keine T PP 0 Nur gefährlich bei Beförderung in Tankschiffen.
9004 DIPHENYLMETHAN-4,4'- DIISOCYANAT 9 keine T PP 0 Nur gefährlich bei Beförderung in Tankschiffen.
9005 WASSERVERUNREINIGENDER STOFF, FEST, GESCHMOLZEN, N.A.G. 9 keine T PP 0 Nur gefährlich bei Beförderung in Tankschiffen.
9006 WASSERVERUNREINIGENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. 9 keine T PP 0 Nur gefährlich bei Beförderung in Tankschiffen.

ENDE

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