zurückumwelt-online: numerisches Gefahrgutverzeichnis "3300" ↔ UN-Nrn
Fortgeltende Regelung ADN
| (1) | (2) | (3a) | (3b) | (4) | (5) | (6) | (7) | (8) | (9) | (10) | (11) | (12) | (13) | (14) | (15) | (16) | (17) | (18) | (19) | (20) |
| 9000 | AMMONIAK, WASSERFREI, TIEFGEKÜHLT | 2 | 3TC | 2.1+ 2.3+ 8+ N1 | G | 1 | 1 | 1; 3 | 95 | 1 | ja | T1 | IIA | ja | PP, EP, EX, TOX, A | 2 | 1; 31 | |||
| 9001 | STOFFE MIT EINEM FLAMMPUNKT ÜBER 60 °C, DIE IN EINEM GRENZBEREICH VON 15 K UNTERHALB DES FLAMMPUNKTS ERWÄRMT oder STOFFE MIT Fp > 60 °C, ERWÄRMT NÄHER 15 K UNTER DEM Fp, zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden | 3 | F3 | 3+ (N1, N2, N3, CMR, F oder S) | * | * | * | * | * | * | * | ja | T4 3 | IIB 4 | ja | PP, EX, A | 0 | 27 *siehe Entschei- dungs- dia- gramm |
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| 9002 | STOFFE MIT EINER ZÜNDTEMPERATUR< 200°C und nicht anderweitig aufgeführt | 3 | F4 | 3+ (N1, N2, N3, CMR, F oder S) | C | 1 | 1 | * | * | 95 | 1 | ja | T4 | IIB 4 | ja | PP, EX, A | 0 | *siehe Entschei- dungs- dia- gramm | ||
| 9003 | STOFFE MIT EINEM FLAMMPUNKT ÜBER 60°C UND HÖCHSTENS 100°C oder STOFFE MIT 60 °C < Fp< 100 °C, die nicht anderen Klassen zuzuordnen sind | 9 | 9+ (N1, N2, N3, CMR, F oder S) | * | * | * | * | * | * | * | ja | nein | PP | 0 | 27 *siehe Entschei- dungs- dia- gramm |
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| 9003 | STOFFE MIT EINEM FLAMMPUNKT ÜBER 60 °C UND HÖCHSTENS 100 °C oder STOFFE MIT 60 °C < Fp< 100 °C, die nicht anderen Klassen zuzuordnen sind, (ETHYLENGLYCOLMONO- BUTYLETHER) | 9 | 9+ N3+ F | N | 4 | 3 | 97 | 0,9 | 3 | ja | nein | PP | 0 | |||||||
| 9003 | STOFFE MIT EINEM FLAMMPUNKT ÜBER 60°C UND HÖCHSTENS 100°C oder STOFFE MIT 60 °C < Fp< 100 °C, die nicht anderen Klassen zuzuordnen sind (2-ETHYLHEXYLACRYLAT, STABILISIERT) | 9 | 9+ N3+ F | N | 4 | 3 | 97 | 0,89 | 3 | ja | nein | PP | 0 | 3; 5; 16 | ||||||
| 9004 | DIPHENYLMETHAN-4,4'- DIISOCYANAT | 9 | 9+ S | N | 2 | 3 | 4 | 10 | 95 | 1,21 11 | 3 | ja | nein | PP | 0 | 7; 8; 17; 19 | ||||
| 9005 | WASSERVERUNREINIGENDER STOFF, FEST, GESCHMOLZEN, N.A.G. | 9 | 9+ ( N3, CMR, F oder S) | * | * | * | * | * | 97 | * | ja | nein | PP | 0 | *siehe Entschei- dungs- dia- gramm | |||||
| 9006 | WASSERVERUNREINIGENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. | 9 | 9+ ( N3, CMR, F oder S) | * | * | * | * | * | 97 | * | ja | nein | PP | 0 | *siehe Entschei- dungs- dia- gramm |
Fußnoten zur Stoffliste
1) Die Zündtemperatur ist nicht nach IEC 79-4 ermittelt, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Temperaturklasse T2.
2) Die Zündtemperatur ist nicht nach IEC 79-4 ermittelt, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Temperaturklasse T3.
3) Die Zündtemperatur ist nicht nach IEC 79-4 ermittelt, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Temperaturklasse T4.
4) Es wurde keine Normspaltweite (NSW) nach IEC 79-1a gemessen, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Explosionsgruppe IIB.
5) Es wurde keine Normspaltweite (NSW) nach IEC 79-1a gemessen, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Explosionsgruppe IIC.
6) Die Normspaltweite (NSW) liegt im Grenzbereich zwischen den Explosionsgruppen IIa und IIB.
7) Es wurde keine Normspaltweite (NSW) nach IEC 79-1a gemessen; Einstufung erfolgt in die als sicherheitstechnisch verläßlich angesehene Explosionsgruppe.
8) Es wurde keine Normspaltweite (NSW) nach IEC 79-1a gemessen; Einstufung erfolgt in die nach EN 50014 angegebene Explosionsgruppe.
9) Einstufung nach IBC-Code der IMO.
10) Relative Dichte bei 15°C.
11) Relative Dichte bei 25°C.
12) Relative Dichte bei 37°C.
13) Angaben von dem reinen Stoff.
Entscheidungsdiagramm zur Bewertung der flüssigen Stoffe der Klassen 3, 6.1, 8 und 9 in der Binnentankschifffahrt

Beheizt beförderte Stoffe
Unabhängig von den vorstehenden Zuordnungen wird für Stoffe, die beheizt befördert werden müssen, der Ladetanktyp abhängig von der Beförderungstemperatur wie folgt bestimmt:
| Maximale Beförderungstemperatur T in °C | Typ N | Typ C |
| T< 80 | integraler Ladetank | integraler Ladetank |
| 80 < T< 115 | unabhängiger Ladetank, Bemerkung 25 | unabhängiger Ladetank, Bemerkung 26 |
| T > 115 | unabhängiger Ladetank | unabhängiger Ladetank |
| Bemerkung 25: | Für die Beförderung dieser Stoffe darf der Ladetanktyp 3 (Ladetankwandung keine Außenhaut) verwendet werden, wenn die Konstruktion durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft ausdrücklich für die maximale Beförderungstemperatur genehmigt wurde. |
| Bemerkung 26: | Für die Beförderung dieser Stoffe darf der Ladetanktyp 2 (integraler Ladetank) verwendet werden, wenn die Konstruktion durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft ausdrücklich für die maximale Beförderungstemperatur genehmigt wurde. |
Schema A: Kriterien für die Ladetankausrüstung von C-Schiffen
| Ladetankausrüstung | Tankinnenüberdruck für 30 °C Flüssigkeitstemperatur und 37,8 °C Dampfraumtemperatur > 50 kPa | Tankinnenüberdruck fur 30 °C Flussigkeitstemperatur und 37,8 °C Dampfraumtemperatur< 50 kPa | Tankinnenüberdruck unbekannt wegen Mangel an Daten |
| Mit Kühlanlage (Ziffer 1 in Spalte (9)) | gekühlt | ||
| Drucktank (400 kPa) | ungekühlt | Tankinnenüberdruck bei 50 °C > 50 kPa, ohne Berieselung | Siedepunkt< 60 °C |
| Mit Öffnungsdruck Hochgeschwindigkeitsventil 50 kPa, mit Berieselungsanlage (Ziffer 3 in Spalte (9)) | Tankinnenüberdruck bei 50 °C > 50 kPa, mit Berieselung | 60 °C < Siedepunkt< 85 °C | |
| Mit Öffnungsdruck Hochgeschwindigkeitsventil berechnet, aber mindestens 10 kPa | Tankinnenuberdruck bei 50 °C< 50 kPa | ||
| Mit Öffnungsdruck Hochgeschwindigkeitsventil 50 kPa | 85 °C < Siedepunkt< 115 °C | ||
| Mit Öffnungsdruck Hochgeschwindigkeitsventil 35 kPa | Siedepunkt > 115 °C |
Schema B: Kriterien für die Ladetankausrüstung von N-Schiffen mit geschlossenen Ladetanks
| Ladetankausrüstung |
Klasse 3, Flammpunkt < 23 °C |
Ätzende Stoffe | CMR-Stoffe | |||
| Drucktank (400 kPa) | 175 kPa< Pd 50 < 300 kPa, ohne Kühlung | |||||
| Mit Öffnungsdruck Hochgeschwindig- keitsventil 50 kPa | 175 kPa< Pd 50 < 300 kPa, mit Kühlung (Ziffer 1 in Spalte (9)) | 110 kPa< Pd 50 < 175 kPa, ohne Berieselung | ||||
| Mit Öffnungsdruck Hochgeschwindig- keitsventil 10 kPa | 110 kPa< Pd 50 < 150 kPa, mit Berieselung (Ziffer 3 in Spalte (9)) | Pd 50 < 110 kPa | Verpackungs- gruppe I oder II mit Pd 50 > 12,5 kPa oder mit Wasser gefährlich reagierend | Öffnungsdruck Hochgeschwindig- keitsventil 10 kPa; wenn Tankinnen- überdruck höher als 10 kPa, mit Berieselung (Berechnung des Dampfdrucks nach der Formel für Spalte (10), jedoch va = 0,03) | ||
Schema C: Kriterien für die Ladetankausrüstung von N-Schiffen mit offenen Ladetanks
| Ladetankausrüstung | Klassen 3 und 9 | Entzündbare Stoffe | Ätzende Stoffe |
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Mit Flammendurchschlagsicherung |
23 °C< Flammpunkt< 60 °C | Flammpunkt > 60 °C, erwärmt auf< 15 K unter Flammpunkt oder Flammpunkt > 60 °C, erwärmt bei oder über seinem Flammpunkt | Entzündbar oder sauer, beheizt transportiert |
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Ohne Flammendurchschlagsicherung |
60 °C < Flammpunkt< 100 °C oder erwärmter Stoff der Klasse 9 | Nicht entzündbar |
| Spalte (9): | Ladetankausrüstung für geschmolzen beförderte Stoffe
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| Spalte (10): | Bestimmung des Öffnungsdrucks des Hochgeschwindigkeitsventils in kPa Der Öffnungsdruck des Hochgeschwindigkeitsventils ist für Typ C-Schiffe auf der Grundlage des Tankinnenüberdrucks aufgerundet auf jeweils 5 kPa festzulegen. Für die Berechnung des maximalen Tankinnenüberdrucks bei 30 °C maximaler Oberflächentemperatur der Flüssigkeit und 37,8 °C maximaler Dampfraumtemperatur bzw. bei 50 °C maximaler Oberflächentemperatur der Flüssigkeit und 50 °C maximaler Dampfraumtemperatur wird nachstehende Formel benutzt:
k = TDmax / Ta Hierin sind:
In der Formel werden die folgenden Ausgangsgrößen benützt:
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| Spalte (11): | Bestimmung des maximal zulässigen Füllungsgrads der Ladetanks Wenn sich aus der in Absatz a aufgeführten Bestimmung des Tankschiffstyps
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| Spalte (12): | Dichte des Stoffes bei 20 °C
Diese Daten werden nur zur Information angegeben. |
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| Spalte (13): | Bestimmung der Art der Probeentnahmeeinrichtung
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| Spalte (14): | Bestimmung, ob Pumpenraum unter Deck erlaubt ist
nein - alle Stoffe mit T in der Spalte (3b) mit Ausnahme von Stoffen der Klasse 2 ja - alle übrigen Stoffe |
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| Spalte (15): | Bestimmung der Temperaturklasse
Die entzündbaren Stoffe werden auf der Grundlage ihrer Zündtemperatur der jeweiligen Temperaturklasse zugeordnet:
Falls Explosionsschutz erforderlich ist und die Zündtemperatur nicht bekannt ist, muss die als sicher geschätzte Temperaturklasse T 4 eingetragen werden. |
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| Spalte (16): | Bestimmung der Explosionsgruppe
Die entzündbaren Stoffe werden auf der Grundlage ihrer Normspaltweite der jeweiligen Explosionsgruppe zugeordnet. Die Ermittlung der Normspaltweite erfolgt nach dem in der IEC-Publikation 79-1a beschriebenen Standard. Folgende Explosionsgruppen werden unterschieden:
Falls Explosionsschutz erforderlich ist und die Daten bezüglich Explosionsschutz nicht vorliegen, muss die als sicher geschätzte Explosionsgruppe II B eingetragen werden. |
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| Spalte (17): | Bestimmung, ob Explosionsschutz hinsichtlich Maschinen- und elektrischen Anlagen erforderlich ist
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| Spalte (18): | Bestimmung ob persönliche Ausrüstung, ein Fluchtgerät, ein tragbares Gasspürgerät, ein tragbares Messgerät zum Nachweis von toxischen Gasen oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät erforderlich ist
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| Spalte (19): | Bestimmung der Anzahl blauer Kegel/Lichter
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| Spalte (20): | Bestimmung der Eintragungen der zusätzlichen Anforderungen oder Bemerkungen
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ENDE
(Stand: 29.08.2018)
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