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Regelwerk

Multilaterales Übereinkommen M333 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR

Vom 25. Januar 2021
(Quelle: www.unece.org; VkBl. Nr. 4 vom 27.02.2021 S. 101)


zur englischen Fassung

gültig bis 30.09.2021
COUNTRY SIGNED REVOKED
Germany 25/01/2021
Greece 26/01/2021
Czechia 26/01/2021
San Marino 26/01/2021
Slovenia 26/01/2021
Ireland 27/01/2021
Slovakia 28/01/2021
Croatia 28/01/2021
Norway 29/01/2021
Sweden 3/02/2021
Poland 9/02/2021
Netherlands 10/02/2021
Finland 15/02/2021
Portugal 17/02/2021
Russian Federation 18/02/2021
Denmark 24/02/2021
Hungary 25/02/2021
Latvia 9/03/2021
Italy 23/03/2021
Serbia 23/03/2021
Bulgaria 15/04/2021
Estonia 10/05/2021

(1) Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. März 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zur erneuernden Bescheinigung.

(3) Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Oktober 2021 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

ENDE

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