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Regelwerk, Gefahrgut/Transport

Multilaterale Vereinbarung M309
nach Abschnitt 1.5.1 ADR für Kabel gem. 9.2.2.2.1 ADR

Vom 18. Dezember 2017
(VkBl. Nr. 1 vom 15.01.2018 S. 2aufgehoben)



Gültig bis zum 31.12.2018 siehe =>)

Siehe Fn. *

(1) Abweichend von den Vorschriften in 9.2.2.2.1 zweiter Absatz ADR müssen die Kabel nicht wie in den Normen ISO 16750-4:2010 und ISO 16750-5:2010 angegeben geprüft werden. Sie sind jedoch unter Berücksichtigung der Bedingungen in der Umgebung des Fahrzeugs, wie den Temperaturbereichs- und Flüssigkeitsverträglichkeitsbedingungen, für deren Einsatz sie vorgesehen sind, auszulegen.

( 2) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2018 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

Multilateral Agreement M309
under section 1.5.1 ADR concerning cables in accordance with 9.2.2.2.1 ADR

(1) By derogation from the provisions of the second paragraph of 9.2.2.2.1 of ADR the cables do not have to be tested as stipulated in ISO 16750-4:2010 and ISO 16750-5:2010. However, they shall be suitable for the conditions in the area of the vehicle, such as temperature range and fluid compatibility conditions, under which they are intended to be used.

(2) This agreement shall be valid until 31 December 2018 for carriage on the territories of the ADR Contracting Parties signatory to this Agreement. If it is revoked before that date by one of the signatories, it shall remain valid until the above mentioned date only for carriage on the territories of those ADR Contracting Parties signatory to this Agreement which have not revoked it.

*) Die von Deutschland am 1. Dezember 2017 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M309 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR für Kabel gem. 9.2.2.2.1 ADR ist am 14. Dezember 2017 von Frankreich gegengezeichnet worden. Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar. Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse
http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html
abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in englischer Sprache mit einer deutschen Übersetzung veröffentlicht.

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