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Regelwerk, Gefahrgut/Transport

Multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2

Vom 30. März 2020
(VkBl. Nr. 8 vom 30.04.2020 S. 259)


gültig bis 31.08.2020
Signatarstaaten Datum der Unterzeichnung
Frankreich 27.03.2020
Deutschland 30.03.2020
Luxemburg 30.03.2020
Vereinigtes Königreich 31.03.2020
Italien 31.03.2020
Niederlande 31.03.2020
Spanien 02.04.2020
Griechenland 31.03.2020
Schweden 01.04.2020
Ungarn 02.04.2020
Kroatien 06.04.2020
Norwegen 08.04.2020
Polen 17.04.2020
Rumänien 23.04.2020
Dänemark 20.04.2020

(1) Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.6.10 und der Verpackungsanweisung P 200 (3) d) - in Verbindung mit den Tabellen 1 und 2 - und P 200 (9) des Unterabschnitts 4.1.4.1 RID dürfen Druckgefäße, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist und die zur Wiederbefüllung mit Gasen der folgenden UN-Nummern eintreffen, befüllt und befördert werden:

UN 1002 LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT)
UN 1013 KOHLENDIOXID
UN 1046 HELIUM, VERDICHTET
UN 1070 DISTICKSTOFFMONOXID
UN 1072 SAUERSTOFF, VERDICHTET
UN 1660 STICKSTOFFMONOXID, VERDICHTET (STICKSTOFFOXID, VERDICHTET)
UN 1956 VERDICHTETES GAS, N.A.G.
UN 3156 VERDICHTETES GAS, OXIDIEREND, N.A.G.
UN 3157 VERFLÜSSIGTES GAS, OXIDIEREND, N.A.G.

Alle übrigen Vorschriften der Verpackungsanweisung P 200 sind anzuwenden.

(2) Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.6.10 und der Verpackungsanweisung P 203 (8) des Unterabschnitts 4.1.4.1 RID dürfen verschlossene Kryo-Behälter, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist und die zur Wiederbefüllung mit Gasen der folgenden UN-Nummern eintreffen, befüllt und befördert werden:

UN 1073 SAUERSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
UN 1963 HELIUM, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
UN 1977 STICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG

Alle übrigen Vorschriften der Verpackungsanweisung P 203 sind anzuwenden.

(3) Der Absender hat im Beförderungspapier zu vermerken:

≪BEFÖRDERUNG VEREINBART GEMÄSS ABSCHNITT 1.5.1 RID (RID 3/2030)≫.

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