Änderungstext

Es werden an dieser Stelle die Änderungshinweise nur zur Information ohne Verlinkung eingestellt



Anmerkungen:

1. Änderungsanweisungen aus der englischen Fassung des Dokuments ECE/TRANS/185/Corr.1, die nicht die deutsche Übersetzung betreffen, sind nicht aufgeführt.

2. Die Fußnoten hinter den Änderungsanweisungen haben folgende Bedeutung:

1) Siehe Dokument ECE/TRANS/185/Corr. 1.

2) Berichtigung der deutschen Übersetzung.

(Übersetzung)

Teil 1

1.1.3.6.3 In der Spalte 2 der Tabelle unter Beförderungskategorie 0 bei "Klasse 1" streichen: "1.4 L,".1)

1.2.1 Die Begriffsbestimmung für "entzündbarer Bestandteil" erhält folgenden Wortlaut:

"Entzündbare Bestandteile (Druckgaspackungen): Entzündbare flüssige Stoffe, entzündbare feste Stoffe oder die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 31.1.3 Bem. 1 bis 3 definierten entzündbaren Gase oder Gasgemische. Durch diese Bezeichnung werden pyrophore, selbsterhitzungsfähige oder mit Wasser reagierende Stoffe nicht erfasst. Die chemische Verbrennungswärme ist durch eines der folgenden Verfahren zu bestimmen: ASTM D 240, ISO/FDIS 13943:1999 (E/F) 86.1 bis 86.3 oder NFPa 30B."1)

1.6.1.11 "des Abschnitts 6.1.6 a) entsprechen" ändern in:

"des Unterabschnitts 6.1.6.1 a) entsprechen".2)

Teil 2

2.2.1.1.7.5 In der zweiten Spalte der Tabelle "Kugelbombe aus Kugelbombe" ändern in: "Kugelbombe aus Kugelbomben".2)

2.2.61.1.11.1 Die Bem. erhält am Ende folgenden Wortlaut:

"darf das darin enthaltene Zuordnungssystem nicht für Zwecke der Zuordnung der Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) für die Beförderung oder der Bestimmung ihrer Verpackungsgruppen, was nach den Vorschriften des ADR erfolgen muss, verwendet werden." 2)

2.2.61.1.14 "88/379/EWG4)" ändern in: "1999/45/EG4)".1)

Die Fußnote 4) erhält folgenden Wortlaut:

"4) Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 200 vom 30. Juli 1999, Seiten 1 bis 68)."1)

2.2.62.1.11.1 In der Fußnote 5) nach "75/442/EWG des Rates über Abfälle" einfügen:

"[ersetzt durch Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 114 vom 27. April 2006, Seite 9)]".1)

2.2.8.1.9 Im ersten Spiegelstrich "88/379/EWG 14)" ändern in: "1999/45/EG14)".1) Die Fußnote 14) erhält folgenden Wortlaut:

"14) Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 200 vom 30. Juli 1999, Seiten 1 bis 68)."1)

2.2.9.1.11 Die Bem. 1 erhält folgenden Wortlaut:

"1. GMMO und GMO, die ansteckungsgefährliche Stoffe sind, sind Stoffe der Klasse 6.2 (UN-Nummer 2814, 2900 oder 3373)."1)

2.2.9.1.12 erhält folgenden Wortlaut:

"(bleibt offen)".1)

Teil 3

Tabelle a

UN 3473 "BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHE" ändern in: "BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN".2)

Tabelle B

"BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHE" ändern in: "BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN".2)

Unter "GENETISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN 3245" in der Spalte "Bem." streichen:

"2.2.9.1.12".2)

Die Eintragung für "Kaliumbifluorid, siehe" erhält in den Spalten 1 und 2 folgenden Wortlaut:

"Kaliumbifluorid, fest: siehe 1811".2) Folgende neue Eintragung einfügen:

Benennung UN-Nr. Bem.

"Kaliumbifluorid, Lösung 3421" 2)

3.3.1

SV 169 "Tetrahydrophthalsäureanhydrid" ändern in:

"Tetrahydrophthalsäureanhydride".2)

SV 292 "innerhalb dieses Grenzwertes" ändern in:

", die diesen Grenzwert nicht überschreiten,".2)

SV 637 Im ersten Satz nach "Genetisch veränderte Mikroorganismen" einfügen:

"und genetisch veränderte Organismen".1) Der zweite Satz erhält folgenden Wortlaut:

"Genetisch veränderte Mikroorganismen und genetisch veränderte Organismen unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn sie von den zuständigen Behörden der Ursprungs-, Transit- und Bestimmungsländer zur Verwendung zugelassen wurden."1)

Der Wortlaut der Fußnote 1) bleibt unverändert.1) SV 652 "Zeppeline" bzw. "Zeppelinen" ändern in:

"Heißluft-Luftschiffe" bzw. "Heißluft-Schiffen".2)

Teil 4

4.1.1 Die Bem. erhält folgenden Wortlaut:

"Bem. Für das Verpacken von Gütern der Klassen 2, 6.2 und 7 gelten die allgemeinen Vorschriften dieses Abschnitts nur, wenn dies in Unterabschnitt 4.1.8.2 (Klasse 6.2), Absatz 4.1.9.1.5 (Klasse 7) und in den anwendbaren Verpackungsanweisungen des Abschnitts 4.1.4 (P 201 für die Klasse 2 sowie P 620, P 621, IBC 620 und LP 621 für die Klasse 6.2) angegeben ist."1)

4.1.1.19.6 In der Tabelle erhält die Stoffbenennung für UN 2614 folgenden Wortlaut:

"Methylallylalkohol".2)

4.1.4.1

P 200 In Absatz (9) a) am Ende "4 C" ändern in:

"4 TC".1)

In der Spalte "Klassifizierungscode" der Tabelle 2 unter UN-Nummer 1043 "2 A" ändern in: "4 A".1)

Die Fußnote b) zur Tabelle 3 erhält folgenden Wortlaut:

"b) Ein füllungsfreier Raum von mindestens 8 Volumen-% ist vorgeschrieben."2)

4.1.4.2

IBC 08 In der Sondervorschrift für die Verpackung B 6 "Prüfanforderungen nach Kapitel 6.5" ändern in:

"Prüfvorschriften des Kapitels 6.5".2)

4.1.6.14 In der Spalte "Referenz" der Tabelle "Anlage B zu ISO 10297:1999" ändern in: "Anlage a zu EN ISO 10297:2006".1)

In der Tabelle den Verweis auf "Anlage a zu EN 849:1996/A2:2001" vollständig streichen.1) 4.2.4.2 Im zweiten Satz "6.2.1.5" ändern in:

"6.2.1.6".1)

4.3.2.2.4 "Tanks" ändern in: "Tankkörper".2)

Teil 5

5.2.2.1.11.1 Im ersten Satz nach "Container" einfügen: " , die radioaktive Stoffe enthalten,".2)

Im ersten Satz vor "Gefahrzetteln" einfügen: "mit mindestens zwei".2)

5.4.1.2.2 a) Am Ende folgenden Satz hinzufügen:

"Die Zusammensetzung des Gemisches braucht nicht angegeben zu werden, wenn als Ergänzung zur offiziellen Benennung für die Beförderung die durch die Sondervorschrift 581, 582 oder 583 zugelassenen technischen Benennungen verwendet werden."1)

Teil 6

6.1.3.2 Im ersten Satz "in dauerhafter Form" ändern in: "in bleibender Form".2)

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