Berichtigungstext
Bekanntmachung eines Fehlerverzeichnisses und von Berichtigungen der Anlagen a und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Vom 30. Juli 2004
(BGBl. II Nr. 25 S. 1132)
Es werden an dieser Stelle die Änderungshinweise nur zur Information ohne Verlinkung bzw. Gegenüberstellung eingestellt Zu der Anlage der Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen a und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 27. November 2003 (BGBl. II S. 1743) wird nachfolgend das Fehlerverzeichnis 3 der UN/ECE WP.15 (Dokument ECE/TRANS/160/Corr.3) zur offiziellen englischen Ausgabe des ADR 2003 und der deutschen Übersetzung bekannt gemacht. Die deutsche Übersetzung enthält Berichtigungen aus dem Fehlerverzeichnis 3, die sich auch auf die deutsche Übersetzung des ADR beziehen, sowie Berichtigungen, die nur die deutsche Übersetzung der Neufassung des ADR betreffen.
Berlin, den 30. Juli 2004
Berichtigungen
der deutschen Übersetzung
der Neufassung der Anlagen a und B
Anmerkung: Berichtigungen aus dem Corrigendum 3 sind mit *) gekennzeichnet.
Teil 1
1.2.1 Die Begriffsbestimmung für "Druckgefäß" hinter die Begriffsbestimmung für "Druckgaspackung" verschieben.
1.6.3.8 Der mit "Wenn auf Grund von Änderungen ..." beginnende Satz als neuen Unterabsatz darstellen.
1.9.4 "Abschnitt 1.9.3 Absätze a) und d)" ändern in: "Abschnitt 1.9.3 a) und d)".
Teil 2
2.1.1.1 Am Ende einen Punkt einfügen.
2.2.41.1.17 In der letzten Zeile der Tabelle "< 50 °C" ändern in: "2 50 °C". *)
2.2.52.1.16 In der letzten Zeile der Tabelle "< 50 °C" ändern in: "2 50 °C". *)
2.2.52.4 Bei der Eintragung für "Dibenzoylperoxid" in der achten Zeile, in der Spalte "Konzentration" nach "36" und vor "42" jeweils ein Leerzeichen einfügen.
2.2.7.1.2 d) "und zum Verkauf an den Endverbraucher gelangen" ändern in:
", nach ihrem Verkauf an den Endverbraucher".
2.2.7.7.2.1 In der Tabelle "In-115" und "Te-129m" (erster Eintrag) ändern in: "In-115m" und "Te-129".
In der Fußnote c) "vorgeschriebenem" ändern in: "vorgeschriebenen".
Teil 3
3.1.2.6 a) "wenn die SADT niedriger ist als 50 °C" ändern in: "wenn die SADT höchstens 50 °C ist". *)
Tabelle a
UN 1139 "Fahrzeugkarrosserien" achtmal ändern in: "Fahrzeugkarosserien".
UN 1305 In Spalte 2 streichen: ", STABILISIERT". *)
UN 1697 In Spalte 8 "P002" ändern in: "P001". *)
UN 2811, VG I In Spalte 8 "IBC02" ändern in: "IBC07". *)
UN 3288, VG I In Spalte 8 "IBC05" ändern in: "IBC07". *)
Tabelle B
Bei der Eintragung "VINYLTRICHLORSILAN" streichen: ", STABILISIERT". *)
Teil 4
4.1.4.1
P 002 In der Sondervorschrift für die Verpackung PP 20 "rissfeste" ändern in: "reißfeste".
P 003 In der Sondervorschrift für die Verpackung PP 20 "rissfeste" ändern in: "reißfeste".
In der Sondervorschrift für die Verpackung PP 32 nach "unverpackt" ein Komma einfügen.
P 200 In der Tabelle 2 bei UN-Nummer 1030 den Klassifizierungscode "2 A" ändern in: "2 F". *)
P 205 (6) "in geeigneter Weise versiegelt" ändern in: "dicht verschlossen". "festgelegt" ändern in: "gesichert".
P 620 An allen Stellen "erste Verpackung" ändern in: "Primärgefäß".
An allen Stellen "zweite Verpackung" ändern in: "Sekundärverpackung".
In der zusätzlichen Vorschrift 1. "gesichert" ändern in: "zusammengepackt".
4.1.5.16 "in den Unterschiede" ändern in: "in denen Unterschiede".
4.1.9.2.3 b) "des in Unterabschnitt 2.2.7.5 angegebenen Wertes" ändern in:
"des gemäß der Begriffsbestimmung für Kontamination in Unterabschnitt 2.2.7.2 anwendbaren Wertes". *)
4.3.4.1.3 f) In der Klammer nach "CYANWASSERSTOFFSÄURE" hinzufügen: ", WÄSSERIGE LÖSUNG".
4.3.5 In der Sondervorschrift TU 13 im zweiten Satz "müssen" ändern in: "muss".
Teil 5
5.4.1.1.1 f) "Guts" ändern in: "Gutes".
5.4.1.1.3 Im ersten Beispiel nach "3" einfügen: "(6.1)". *)
5.4.3.8 Unter "Persönliche Schutzausrüstung" "Absätze" ändern in: "Abschnitte".
Teil 6
6.1.1.2 Im letzten Satz "Prüfungen" ändern in: "Prüfverfahren".
6.1.1.5 "Qualitätsprüfungen" ändern in: "Leistungsprüfungen".
6.1.3 In der Bem. 1 "besondere Vorschriften" ändern in: "Sondervorschriften".
6.1.3.1 e) Im ersten Satz nach "Herstellung" einfügen: "der Verpackung".
6.1.3.2 "beschriebenen" ändern in: "vorgeschriebenen". "Boden" zweimal ändern in: "Unterboden".
"des Oberteils, des Mantels und des Unterteils" ändern in: "des Oberbodens, des Mantels und des Unterbodens".
6.1.3.7 Der zweite Unterabsatz erhält am Anfang folgenden Wortlaut: "Alle zusätzlichen, von einer zuständigen Behörde zugelassenen ...".
6.1.4.1.5, 6.1.4.2.4, 6.1.4.3.4 und
6.1.4.8.5 "Belüften" ändern in: "Entlüften".
6.1.4.5.2 "Maserung" ändern in: "Faserrichtung".
6.1.4.9.1 "Ober- und Unterteile" ändern in: "Die Deckel und Böden".
6.1.4.12.1 "knickt" ändern in: "bricht".
6.1.5.3.1 In der Spalte "Anzahl der Prüfmuster" der Tabelle unter d) "drei" ändern in: "zwei". *)
6.2.1.1.2 "Lösemittel" ändern in: "Lösungsmittel" (dreimal).
6.2.1.5.1 "Lösemittel" ändern in: "Lösungsmittel".
6.2.1.7.2 j) "Lösemittels" ändern in: "Lösungsmittels".
6.2.5.8.2 k) "Lösemittels" ändern in: "Lösungsmittels".
6.7.3.2.1 Im zweiten Satz "verformungsfähigen" ändern in: "verformungsfähigem".
6.7.5.3.2 Im letzten Satz "(Gase der Gruppen T, TF und TFC)" ändern in: "(Gase der Gruppe F)". *)
6.8.2.1.21 In der zweiten Tabelle enthalten die Zeilen 3 bis 6 in Spalte 2 keinen Eintrag. Es sind folgende Einträge einzufügen:
1. Zeile: "rostfreie austenitische Stähle";
2. Zeile: "andere Stähle";
3. Zeile: "Aluminiumlegierungen";
4. Zeile: "Aluminium, 99,80 % rein".
Nach der zweiten Tabelle folgenden Unterabsatz einfügen:
(Stand: 12.02.2021)
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