Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
ADR/RID - Prüfvorschriften für Kunststoffgefäße
Richtlinie zu Absatz 6.1.5.2.7 bzw. 6.5.6.3.6 RID
Fassung vom 1. Januar 2007
(Anlageband zu BGBl. II Nr. 12 vom 05.06.2008)
(Nicht offizieller Teil des RID)
Labormethoden an Probekörpern aus dem Gefäßwerkstoff zum Nachweis der chemischen Verträglichkeit von Polyethylen gemäß Definition in Absatz 6.1.5.2.6 bzw. 6.5.6.3.5 gegenüber Füllgütern (Stoffen, Mischungen und Zubereitungen) im Vergleich zu den Standardflüssigkeiten gemäß Abschnitt 6.1.6.
Mit der Durchführung der nachfolgend beschriebenen Labormethoden a bis C werden die möglichen Mechanismen der Schädigung durch das zuzulassende Füllgut auf den Gefäßwerkstoff im Vergleich zu den jeweiligen Standardflüssigkeiten bestimmt.
Die Wahl der Untersuchungsmethoden ergibt sich aus den zu erwartenden Schädigungsmechanismen. Soweit nicht auf Grund der Rezeptur vorhersehbar, werden
auf den Gefäßwerkstoff durch die Labormethoden erfasst und jeweils in Vergleich gesetzt zu den zugehörigen Standardflüssigkeiten gleicher Wirkungsrichtung.
Dabei sind Probekörper gleicher Dicke im Rahmen der angegebenen Toleranzen zu verwenden.
Die Masseaufnahme durch Anquellung wird an flächigen Probekörpern aus dem Gefäßwerkstoff durch Lagerung bei 40 °C im zuzulassenden Füllgut sowie in der zu vergleichenden Standardflüssigkeit bestimmt.
Die Masseänderung durch Anquellung wird durch Wägung der Probekörper vor der Lagerung und an Probekörpern mit Probendicken bis zu 2 mm nach 4 Wochen Einwirkungszeit, sonst bis zur Massekonstanz ermittelt.
Es ist jeweils der Mittelwert aus 3 Probekörpern zu bestimmen. Die Probekörper dürfen nur einmal verwendet werden.
Labormethode B (Stifteindrückverfahren)
1. Kurzbeschreibung
Mit dem Stifteindrückverfahren wird das Verhalten eines Gefäßwerkstoffes aus Polyethylen hoher Dichte gegenüber einem Füllgut und der jeweiligen Standardflüssigkeit geprüft, soweit Spannungsrissbildung ohne oder mit einer gleichzeitigen Anquellung bis zu 4 % beteiligt sein können.
Die Probekörper werden hierzu mit einer Bohrung und einer Kerbe versehen und zunächst im zu untersuchenden Füllgut sowie in der jeweiligen Standardflüssigkeit vorgelagert. Nach der Vorlagerung wird in die Bohrung ein Stift definierten Übermaßes gedrückt.
Diese so vorbereiteten Proben werden dann im zu untersuchenden Füllgut und in der jeweiligen Standardflüssigkeit gelagert und nach unterschiedlich langen Lagerzeiten entnommen und auf Restzugfestigkeit (Verfahren 3.1) oder auf Standzeit bis zum Durchreißen der Probekörper (Verfahren 3.2) untersucht.
Durch Vergleichsmessung mit den Standardflüssigkeiten ≪Netzmittellösung≫, ≪Essigsäure≫, ≪n-Butylacetat/mit n-Butylacetat gesättigte Netzmittellösung≫ oder ≪Wasser≫ als Prüfmedium wird ermittelt, ob der Schädigungsgrad des zu untersuchenden Füllgutes dazu gleich, stärker oder schwächer ist.
2. Probekörper
2.1 Form und Abmessung
Form und empfohlene Abmessung des Probekörpers sind Abbildung 1 zu entnehmen. Die Abweichung der Probendicke soll ± 15 % des Mittelwertes innerhalb einer Messreihe nicht überschreiten.
Zu einer Messreihe gehört das zu untersuchende Füllgut und die jeweilige Standardflüssigkeit.
Abbildung 1 Probekörper ohne Stift
2.2 Herstellung
Die Probekörper einer Messreihe können sowohl aus Gefäßen desselben Baumusters als auch aus dem gleichen Stück eines extrudierten Halbzeugs entnommen werden.
Bei spanender Herstellung der Probekörper reicht bezüglich Schnittflächenqualität ein Sägeschnitt. Bei der Bearbeitung entstehende Grate sollten lediglich von der später zu kerbenden Schnittfläche entfernt werden. Die Probekörper sind parallel zur Extrusionsrichtung zu kerben.
In jeden Probekörper wird nach Abbildung 1 ein Loch von 3 mm
Durchmesser gebohrt.
Danach wird der Probekörper nach Abbildung 1 mit einer spitzen Kerbe mit einem Kerbradius von< 0,05 mm versehen.
Der Abstand zwischen Kerbgrund und Lochrand beträgt 5 mm ± 0,1 mm.
2.3 Anzahl der Probekörper
Für die Ermittlung der Restzugfestigkeiten nach Absatz 3.2 werden je Lagerzeit 10 Probekörper verwendet. Im Regelfall werden mindestens 5 Lagerzeiten angesetzt.
Für die Ermittlung der Standzeit bis zum Durchreißen der Probekörper nach Absatz 3.3 werden insgesamt 15 Stück benötigt.
2.4 Stifte
Für die Abmessungen der 4 mm dicken Stifte siehe Abbildung 2.
| a: Stift für die Bestimmung der Restzugfestigkeiten | b: Stift für die Bestimmung der Standzeit bis zum Durchreißen der Probekörper |
![]() |
|
Als Stiftmaterial ist vorzugsweise nichtrostender Stahl (z.B. X 12 Cr Si 17) zu verwenden.
Für Stoffe, die diesen Stahl angreifen, sind Glasstifte zu verwenden.
3. Prüfverfahren und Auswertung
(Stand: 09.06.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion