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Änderungstext
23. ADRÄndV - 23. ADR-Änderungsverordnung
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen a und B zum ADR-Übereinkommen
Vom 8. März 2013
(BGBl. II Nr. 7 vom 20.03.2013 S. 309)
Es werden an dieser Stelle die Änderungshinweise nur zur Information ohne Verlinkung eingestellt
Auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 18. August 1969 zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. 1969 II S. 1489), der zuletzt durch Artikel 293 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Artikel 1
Die in Genf vom 6. bis 8. November 2012 im Annex II des Dokuments ECE/TRANS/WP.15/217 beschlossenen Änderungen zu den Anlagen a und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die inter - nationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der Fassung der Bekanntmachung der Anlagen a und B vom 25. November 2010 (BGBl.2010 II S. 1412; 2011 II S. 1246; 2012 II S. 954) werden hiermit in Kraft gesetzt. Die Änderungen werden mit einer amtlichen deutschen Übersetzung nachfolgend veröffentlicht.
Artikel 2
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der Anlagen a und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der vom 1. Januar 2013 an geltenden Fassung bekannt machen.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Korrekturen zu den Anlagen a und B des ADR in der durch die am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Änderungen geänderten Fassung (Notifizierung des Depositars C.N.566.2012.TREATIES-XI.B.14)
2.2.62.1.5.7, im zweiten Satz
"6.6.5" ändern in "6.6.4".
Begründung: Nicht zutreffender Querverweis.
4.1.4.1, P 114a, unter "Außenverpackungen", "Fässer" nach "aus einem anderen Metall (1 N1, 1 N2)"
Folgende Eintragung einfügen:
"aus Sperrholz (1 D)".
Begründung: "aus Sperrholz (1D)" wurde irrtümlicherweise gestrichen.
4.1.4.1, P 903, Absatz (2), Unterabsätze a) und b)
Den bestehenden Text ersetzen:
"a) widerstandsfähige Außenverpackungen;
b) Schutzumschließungen (z.B. vollständig geschlossene Verschläge oder Lattenverschläge aus Holz) oder
c) Paletten oder andere Handhabungseinrichtungen."
Begründung: Der Inhalt der Unterabsätze a) und b) wurde falsch gruppiert.
5.4.1.2.1 a) Fußnote 4)
"Inhalt explosiver Stoffe" ändern in "Inhalt an Explosivstoff".
Begründung: Fehler in der deutschen Übersetzung.
6.8.2.5.2 linke Spalte
"Tankcontainer" ändern in "Tankfahrzeug".
Begründung: Fehler in der deutschen Übersetzung.
9.7.8.2 und 9.7.8.3, Fußnote 17)
Streichen "50015,".
(Stand: 19.05.2022)
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