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Regelwerk

Änderungstext

Fehlerverzeichnis 1 zur RID-Ausgabe 2019

Vom 8. März 2019
Quelle www.otif.org



Korrekturen zu der seit 1. Januar 2019 geltenden Ausgabe des RID Anlage zum Anhang C des Übereinkommens)

Der Einleitungssatz vor der Aufzählung der RID-Vertragsstaaten erhält folgenden Wortlaut: "RID-Vertragsstaaten sind (Stand 1. Mai 2019):".

In der Aufzählung der RID-Vertragsstaaten folgende Korrekturen vornehmen:

- Am Anfang der Aufzählung einfügen: "Afghanistan,".

- Streichen: "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,".

- Nach "Niederlande, " einfügen: "Nordmazedonien,".

TEIL 1
Kapitel 1.1

1.1.3.1 Der Absatz b) erhält folgenden Wortlaut: b) (gestrichen)".

1.1.3.6.5 "1.1.3.1 a), b) und d) bis f)" ersetzen durch: "1.1.3.1 a) und d) bis f)".

TEIL 2
Kapitel 2.2

2.2.1.3 Die Trennlinie zwischen UN 0486 und UN 0190 in der zweiten Spalte in der ersten Spalte wie folgt fortsetzen:

1.6 N 0486 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, EXTREM UNEMPFINDLICH (GEGENSTÄNDE, EEIb))
0190 EXPLOSIVSTOFF, MUSTER, außer Initialsprengstoff
Bem. Die Unterklasse und die Verträglichkeitsgruppe werden in Übereinstimmung mit der zuständigen Behörde und nach den Grundsätzen des Absatzes 2.2.1.1.4 bestimmt.

"

2.2.1.4 Unter der Begriffsbestimmung von " SPRENGSTOFF, TYP E: UN-Nummern 0241, 0332" im ersten Satz "als Hauptbestandteil" ersetzen durch: "als wesentlichen Bestandteil".

2.2.62.1.4.1 In der Tabelle zu Bem. 3 unter "UN 2900 ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE"

"Aviäres Paramyxo-Virus Typ 1 - Virus der velogenen Newcastle-Krankheit (nur Kulturen)" ersetzen durch:

"Aviäres Paramyxovirus Typ 1 - velogenes Newcastle-Disease-Virus (nur Kulturen)".

TEIL 3
Kapitel 3.2 Tabelle A

UN 1011 In Spalte (6) streichen: "652".

Kapitel 3.3

SV 363 In Absatz k) folgenden Unterabsatz hinzufügen:

"Wenn der Brennstoffbehälter des Motors oder der Maschine einen mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von mehr als 1000 Litern hat, ist der Motor oder die Maschine an zwei gegenüberliegenden Seiten mit Großzetteln (Placards) versehen. Die Großzettel (Placards) entsprechen den in Kapitel 3.2 Tabelle a Spalte 5 vorgeschriebenen Gefahrzetteln und den in Unterabschnitt 5.3.1.7 aufgeführten Beschreibungen. Die Großzettel (Placards) sind auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund angebracht oder weisen entweder eine gestrichelte oder eine durchgehende äußere Begrenzungslinie auf."

TEIL 5
Kapitel 5.3

Kapitel 5.4

5.4.1.1.12 "1. JANUAR 2017" ersetzen durch: "1. JANUAR 2019".

TEIL 6
Kapitel 6.2

6.2.4.1 In der Tabelle unter "für Verschlüsse" die Normenbezeichnung

"EN 849:1996/A2:2001" ersetzen durch: "EN 849:1996 + A2:2001 ".

Kapitel 6.8

6.8.4 b) TE 22 Im zweiten Unterabsatz vor "12 km/h" einfügen: "als".

ENDE

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