Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn
KonVEIV
- Inhalt -
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Technische Spezifikationen für die Interoperabilität
§ 4 Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen Teilsystemen
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Besitzwechsel
§ 7 Pflichten der Eisenbahnen und der Halter von Eisenbahnfahrzeugen
§ 8 Umrüstung von strukturellen Teilsystemen
§ 9 Inverkehrbringen von Interoperabilitätskomponenten
§ 10 Benannte Stelle
§ 11 Mitwirkungspflichten
§ 12 Schriftverkehr mit europäischen Stellen
§ 13 Inkrafttreten
Anlage (zu § 8 Abs. 2 Nr. 3) Kriterienkatalog zur Notwendigkeit einer erneuten Inbetriebnahmegenehmigung nach Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen
1. Änderungen der Fahrzeugparameter außerhalb des vereinfachten Verfahrens (λ) gemäß UIC-Merkblatt 518
2. Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit vmax um mehr als 10 %, mindestens aber 10 km/h
3. Veränderung des Fahrzeuggesamtgewichtes um mehr als 20 %
4. Erhöhung der Radsatzlast (RSL) um mehr als 15 kN (1,5 t)
5. Änderungen der Konzepte für
5.1 Notausstieg und Rettung
5.2 Brandschutz
5.3 Arbeitsschutz und Umweltschutz