umwelt-online: ES-TRIN - Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (4)
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| Zusätzliche Bestimmungen für Fahrzeuge, auf denen Antriebs- oder Hilfsysteme insalliert sind, die mit Brennstoffen mit einem Flammpunkt von 55 °C oder darunter betrieben werden | Anlage 8 |
Abschnitt I
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten als
1.1 Allgemeines1.1.1Geschlossener Raum: jeder Raum, der bei fehlender Zwangsentlüftung nur eingeschränkt zu belüften ist und in dem sich aufgetretene explosionsfähige Atmosphären nicht natürlich auflösen.
1.1.2Halboffener Raum: ein derart durch Decks oder Schotte abgetrennter Raum, dass die natürlichen Belüftungsbedingungen sich erheblich von denen auf dem offenen Deck unterscheiden.
1.1.3Überdruckventil: ein federbelastetes Gerät, das automatisch durch Druck aktiviert wird und dessen Zweck darin besteht, den Tank oder die Leitungen vor einem unzulässigen Überdruck im Inneren zu schützen.
1.1.4Druck-Vakuum-Ventil (P/V-Ventil): ein Ventil oder eine Ventilgruppe, das bzw. die den Tank innerhalb seiner Auslegungsgrenzwerte unter Über- oder Unterdruck hält.
1.1.5Thermische Druckentlastungsvorrichtung (TPRD): eine automatisch durch die Temperatur betätigte Vorrichtung, die den Tank oder die Leitungen vor einem unzulässigen Überdruck im Inneren zu schützen.
1.1.6Kontrolliertes Tankentlüftungssystem: ein mit P/V-Ventilen ausgestattetes System für die Überdruck- und Unterdruckentlastung.
1.1.7Notabschaltung (Emergency Shutdown, ESD): der sofortige Stopp des Energiewandlers und all seiner Prozesse als Reaktion des Kontrollsystems auf Abweichungen der Prozessparameter, um Beschädigungen der Komponenten und des Fahrzeugs und Gefährdungen von Personen zu vermeiden.
1.1.8Brennstoffhauptventil: ein automatisches Absperrventil in Brennstoffleitungen zu Motoren (bzw. zum Brennstoffzellenraum).
1.1.9Doppelabsperr- und Auslassventil: eine Zusammenfassung von zwei automatischen in Reihe geschalteten Ventilen in einer Leitung und einem dritten Ventil zur Druckentlastung der Leitung zwischen diesen beiden Ventilen zu einer sicheren Stelle. Diese Vorkehrung kann anstelle von drei getrennten Ventilen auch aus einem Zweiwegeventil und einem Schließventil bestehen.
1.1.10Luftschleuse: ein Bereich, der von einem gasdichten Stahlschott mit zwei gasdichten Türen umgeben ist, der den explosionsgefährdeten Bereich vom nicht explosionsgefährdeten Bereich trennt.
1.1.11Doppelwandige Leitung: eine Leitung mit doppelwandiger Auslegung, in welcher der Raum zwischen den Rohren mit Inertgas druckbefüllt ist und so Leckagen an einer der beiden Wände erkannt werden.
1.1.12Maximaler Arbeitsdruck: der höchste akzeptable Druck in einem Brennstofftank oder in einer Leitung während des Betriebs. Dieser Druck entspricht dem Öffnungsdruck der Überdruckventile oder -vorrichtungen.
1.1.13Auslegungsdruck: der Druck, auf dessen Grundlage der Brennstofftank oder die Leitungen konstruiert und hergestellt wurden.
1.1.14Belüftete Rohrleitung: eine mit einer mechanischen Abgasentlüftung versehene Gasleitung, die in einem Rohr oder einer Leitung installiert ist.
1.1.15Gaswarnanlage: eine Warneinrichtung zur Absicherung von Menschen und Sachwerten vor gefährlichen Gasen und Gas-Luft-Gemischen. Sie besteht aus Gasdetektoren zur Erfassung der Gase, einer Steuereinheit zur Verarbeitung der Signale und einer Anzeige-/Alarmeinheit zur Zustandsanzeige.
1.1.16Zweite Barriere: die das Brennstoffbehältersystem oder die Brennstoffzellenkomponenten umgebende Hülle, die so ausgelegt ist, dass sie im Falle einer Undichtigkeit einer Komponente (erste Barriere) das Austreten von Brennstoff in die umgebenden Bereiche verhindert.
1.1.17Leertauchung: der Verdrängung des Schiffes ohne Ballast und ohne Ladung entsprechende Wasserlinie.
1.1.18Zweistoffmotor: ein Motor, der für den gleichzeitigen Betrieb mit zwei Brennstoffen ausgelegt ist, wobei beide Brennstoffarten getrennt gemessen werden und sich die verbrauchte Menge der einen Brennstoffart im Vergleich zur anderen je nach Betriebsart unterscheiden kann.
1.1.19Wechseltank: ein Container oder ein Rahmen mit einem oder mehreren Tanks für die vorübergehende Lagerung von Brennstoff an Bord, der die Antriebs- oder Hilfssysteme des Fahrzeugs mit Brennstoff versorgt und so gestaltet ist, dass er außerhalb des Fahrzeugs gebracht werden kann.
2. Flüssigerdgas (LNG)1.2.1Flüssigerdgas (LNG): Erdgas, das durch Abkühlung auf eine Temperatur von -161 °C verflüssigt wurde.
1.2.2LNG-System: alle Komponente des Fahrzeugs, die möglicherweise Flüssigerdgas (LNG) oder Erdgas enthalten, wie beispielsweise Motoren, Brennstofftanks und Bunkerleitungen.
1.2.3LNG-Bunkersystem: die Vorrichtungen zum Bunkern von Flüssigerdgas (LNG) an Bord (Bunkerstation und Bunkerleitungen).
1.2.4Bunkerstation: der Bereich an Bord, an dem sich sämtliche für den Bunkervorgang notwendigen Geräte befinden, wie Schlauchanschlüsse, Ventile, Vermessungsinstrumente, Sicherheitsausrüstung, Überwachungsstation, Werkzeuge, etc.
(Stand: 06.01.2026)
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