Akzeptierte Nachweisverfahren zu den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten (Hubschrauber) * (JAR-FCL 2 deutsch)
Vom 17. November 2008 (BAnz. Nr. 14b vom 17.11.2008)
Akzeptierte Nachweisverfahren Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen
Akzeptiertes Nachweisverfahren ANV FCL 2.005 und 2.015 Theoretische Anforderungen für die Erteilung von Lizenzen gemäß JAR-FCL auf der Grundlage nationaler Lizenzen, die von JAA-Mitgliedstaaten erteilt wurden oder für die Anerkennung von Pilotenlizenzen, die von Nicht-JAA-Staaten erteilt wurden
JAR-FCL 2 (Hubschrauber)
JAR-FCL 2 Abschnitt a - Allgemeine Bestimmungen
2.010 - Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied
2.015 - Akzeptanz von Lizenzen, Berechtigungen, Anerkennungen, Genehmigungen sowie Zeugnissen
2.016 - Erleichterungen für Inhaber von Lizenzen, die von Nicht-JAA-Mitgliedstaaten erteilt wurden
2.017 - Anerkennungen/Berechtigungen für besondere Zwecke
2.020 - Anrechnung von Tätigkeiten aus der militärischen Luftfahrt
2.024 - Eintragungen in Lizenzen durch anerkannte Personen
2.025 - Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen
2.026 - Fortlaufende Flugerfahrung für Piloten, die nicht gemäß den Bestimmungen der JAROPS 3 deutsch tätig sind
2.035 - Flugmedizinische Tauglichkeit
2.040 - Einschränkungen der Tauglichkeit
2.050 - Anrechnung von Flugzeiten und theoretischen Kenntnissen
2.060 - Beschränkungen für Lizenzinhaber nach Vollendung des 60. Lebensjahres
2.080 - Aufzeichnung von Flugzeiten
Anhang 1 zu JAR-FCL 2.005 - Mindestanforderungen für die Erteilung von Lizenzen/ Anerkennungen gemäß JAR-FCL auf der Grundlage nationaler Lizenzen/Anerkennungen, die von JAA-Mitgliedsstaaten erteilt wurden
Anhang 1 zu JAR-FCL 2.015 - Mindestanforderungen für die Anerkennung von Lizenzen, die von Nicht-JAA-Mitgliedstaaten erteilt wurden
JAR-FCL 2 Abschnitt C - Privatpilotenlizenz (Hubschrauber) - PPL(H)
2.100 - Mindestalter
2.105 - Flugmedizinische Tauglichkeit
2.110 - Rechte und Voraussetzungen
2.120 - Flugerfahrung und Anrechnung
JAR-FCL 2 Abschnitt C - Berufspilotenlizenz (Hubschrauber) - CPL(H)
2.140 - Mindestalter
2.145 - Flugmedizinische Tauglichkeit
2.150 - Rechte und Voraussetzungen
2.155 - Flugerfahrung und Anrechnung
JAR-FCL 2 Abschnitt E - Instrumentenflugberechtigung (Hubschrauber) - IR(H)
2.174 - Flugmedizinische Tauglichkeit
2.175 - Erfordernis einer Instrumentenflugberechtigung
2.180 - Rechte und Voraussetzungen
2.185 - Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung
JAR-FCL 2 Abschnitt F - Musterberechtigungen (Hubschrauber)
2.220 - Musterberechtigungen (H)
2.225 - Erfordernis von Musterberechtigungen
2.235 - Musterberechtigungen - Rechte, Anzahl und Baureihen
2.240 - Musterberechtigungen - Anforderungen
2.245 - Musterberechtigungen - Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung
2.250 - Musterberechtigung für Hubschrauber mit zwei Piloten - Voraussetzungen
2.255 - Musterberechtigung für Hubschrauber mit einem Piloten - Voraussetzungen
Anhang 1 zu JAR-FCL 2.240 und 2.295 - Praktische Prüfung und Befähigungsüberprüfung für die Musterberechtigung für Hubschrauber und die ATPL (einschließlich Befähigungsüberprüfungen für die Instrumentenflugberechtigung)
Anhang 3 zu JAR-FCL 2.240 - Inhalte der Ausbildung und der praktischen Prüfung/Befähigungsüberprüfung für die Musterberechtigung für ein- und mehrmotorige Hubschrauber mit einem Piloten (einschließlich Befähigungsüberprüfung für die Instrumentenflugberechtigung)
JAR-FCL 2 Abschnitt G - Lizenz für Verkehrspiloten (Hubschrauber) - ATPL(H)
2.265 - Mindestalter
2.270 - Flugmedizinische Tauglichkeit
2.275 - Rechte und Voraussetzungen
2.280 - Flugerfahrung und Anrechnung
JAR-FCL 2 Abschnitt H - Lehrberechtigungen (Hubschrauber)
2.300 - Lehrberechtigungen und Anerkennungen - Kategorien
2.305 - Lehrberechtigte - Allgemeines
2.310 - Lehrberechtigungen und Anerkennungen - Allgemeines
2.315 - Lehrberechtigungen und Anerkennungen - Gültigkeitsdauer
2.20a - Lehrberechtigung für Flugausbildung (Hubschrauber) (FI(H)) - Voraussetzungen
2.20B - FI(H) - Eingeschränkte Rechte
2.320C - FI(H) - Rechte und Anforderungen
2.320D - FI(H) - Lehrgang
2.320E - FI(H) - Praktische Prüfung
2.320F - FI(H) - Erteilung der Berechtigung
2.320G - FI(H) - Verlängerung und Erneuerung
2.330a - Lehrberechtigung für Musterberechtigungen (Hubschrauber) (TRI(H)) - Rechte
2.330B - TRI(H) - Voraussetzungen
2.330C - TRI(H) - Lehrgang
2.330D - TRI(H) - Beurteilung der Kompetenz als Lehrberechtigter
2.330E - TRI(H) - Erteilung der Berechtigung
2.330F - TRI(H) - Verlängerung und Erneuerung
2.340a - Lehrberechtigung für Instrumentenflug - (Hubschrauber) (IRI(H)) - Rechte
2.340B IRI(H) - Voraussetzungen
2.340C - IRI(H) - Lehrgang
2.340D - IRI(H) - Praktische Prüfung
2.340E - IRI(H) - Erteilung der Berechtigung
2.340F - IRI(H) - Verlängerung und Erneuerung
2.350a - Anerkennung für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten (Hubschrauber) (SFI(H)) - Rechte
2.350B - SFI(H) - Voraussetzungen
2.350C - SFI(H) - Lehrgang
2.350D - SFI(H) - Praktische Prüfung
2.350E SFI(H) - Erteilung der Anerkennung
2.350F - SFI(H) - Verlängerung und Erneuerung
2.360a - Anerkennung für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten (Hubschrauber) (STI(H)) - Rechte
2.360B - STI(H) - Voraussetzungen
2.360C - STI(H) - Lehrgang
2.360D - STI(H) - Praktische Prüfung
2.360E - STI(H) - Erteilung der Anerkennung
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