Regelwerk, Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Luftfahrt

LuftSiSchulV
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Schulung von Personal

§ 3 Schulungsvoraussetzungen

§ 4 Schulungen und Fortbildungen von Luftsicherheitskontrollpersonal, Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragten

§ 5 Schulungen und Fortbildungen von Sicherheitspersonal und anderem Personal

§ 6 Schulungsumfang

§ 7 Schulungsinhalt

§ 8 Schulungsnachweis, Lernerfolgskontrolle

Abschnitt 3
Zuständige Luftsicherheitsbehörde

§ 9 Zuständigkeiten

Abschnitt 4
Zertifizierung und Rezertifizierung des Luftsicherheitskontrollpersonals

§ 10 Antragstellung zur Zertifizierung

§ 11 Prüfungsverfahren

§ 12 Prüfungsausschuss

§ 13 Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 14 Reihenfolge und Wiederholung von theoretischer und praktischer Prüfung;
endgültiges Nichtbestehen der Prüfung

§ 15 Störung der Prüfung und Täuschungsversuch

§ 16 Erteilung des Zertifikats

§ 17 Widerruf des Zertifikats

§ 18 Rezertifizierung

Abschnitt 5
Ausbilder

§ 19 Ausbilderzertifikat

§ 20 Verfahren zur Erteilung des Ausbilderzertifikats

§ 21 Widerruf eines erteilten Ausbilderzertifikats, Suspendierung des Ausbilders, Streichung von der Ausbilderliste

§ 22 Fortbildungsverpflichtung der Ausbilder

§ 23 Rezertifizierung der Ausbilder

Abschnitt 6
Schulungen von Sprengstoffspürhunden, Hundeführern und des Sprengstoffspürhunde-Teams

§ 24 Schulungsverpflichtung

§ 25 Schulungsumfang und Schulungsinhalt

§ 26 Schulungsnachweis

§ 27 Wiederholungsschulung

§ 28 Ausbilderzertifikat für die Schulung von Sprengstoffspürhunde-Teams

Abschnitt 7
Fortbildung

§ 29 Fortbildungspflicht, Fortbildungsumfang und Fortbildungsinhalt

§ 30 Fortbildungsverfahren

§ 31 Fortbildungsnachweis

§ 32 Verletzung der Fortbildungspflicht

Abschnitt 8
Dokumentationspflichten, Anerkennung von Schulungsnachweisen, Fortbildungsnachweisen und Zertifikaten

§ 33 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

§ 34 Anerkennung von Schulungsnachweisen, Fortbildungsnachweisen und Zertifikaten

Abschnitt 9
Übergangsregelung und Schlussbestimmung

§ 35 Übergangsregelung

§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Kriterien der mentalen und physischen Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal
(zu § 3 Absatz 2)

Anlage 2 Schulungsinhalte und Schulungsnachweis
(zu den §§ 7 und 8)

Anlage 3 Ausbilder
(zu den §§ 19 bis 23 und § 28)

Anlage 4 Schulungsinhalte für die Erst- und Wiederholungsschulungen für Sprengstoffspürhunde,
Hundeführer und Sprengstoffspürhunde-Teams
(zu den §§ 25 und 27)

Anlage 5 Prüfungsordnung
(zu den §§ 10 bis 18)

Anlage 6 Fortbildung
(zu den §§ 29 bis 32)

Anlage 7 Computergestützte Schulungen