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Regelwerk, Gefahrgut

Handbuch über Prüfungen und Kriterien

Stand 2023
(BAM 2010; 03.11.2010; 07.01.2011; 11.05.2011; 2015; 18.03.2015; 2016; 2017; 2019; 2021; 2022; 2023)



Red. Anm.: Das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS)" der Vereinten Nationen wird im EU-Recht durch die " Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ... (GHS-VO)" umgesetzt. Die redaktionellen Verweise dieses Handbuches beziehen sich entsprechend auf die EU-GHS-VO.

ST/SG/AC.10/11 /Rev.5 - 2009
ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Amend.1 - 2011
ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Corr.1 - 2012
ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Amend.2 - 2013
ST/SG/AC.10/42/Rev.5/Add.2 - 2014
ST/SG/AC.10/11/Rev.6/Corr.1 - 2016
ST/SG/AC.10/11/Rev.6 - 2017
ST/SG/AC.10/11/Rev.6/Amend.1 - 2017
ST/SG/AC.10/11/Rev.7 - 2019
ST/SG/AC.10/11/Rev.7/Corr. 1 - 2021
ST/SG/AC.10/11/Rev.7/Amend.1 - 2021
ST/SG/AC.10/11/Rev.7/Corr.2 - 07/2022
ST/SG/AC.10/11/Rev.7/Amend.1 - 10/2022
ST/SG/AC.10/11/Rev.8 - 2023

Einleitung

Das Handbuch der Prüfungen und Kriterien enthält Kriterien, Prüfmethoden und Verfahren für die Einstufung von Gefahrgütern nach den Bestimmungen der Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter, Modellvorschriften, sowie von Chemikalien mit physikalischen Gefahren nach dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Es ergänzt somit auch nationale oder internationale Vorschriften, die von den Modellvorschriften oder dem GHS abgeleitet sind.

Ursprünglich wurde das Handbuch der Prüfungen und Kriterien vom Sachverständigenausschuss des Wirtschafts- und Sozialrats für die Beförderung gefährlicher Güter entwickelt, der 1984 eine erste Fassung annahm, und seitdem regelmäßig aktualisiert und geändert. Derzeit erfolgt die Aktualisierung unter der Schirmherrschaft des Sachverständigenausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter und für das global harmonisierte System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien, der den ursprünglichen Ausschuss im Jahr 2001 ablöste.

Bei seiner zehnten Tagung (11. Dezember 2020) nahm der Ausschuss eine Reihe von Änderungen an der siebten überarbeiteten Ausgabe des Handbuchs an, die als Dokument ST/SG/AC.10/48/Add.2 verteilt und als ST/SG/AC.10/11/Rev.7/Amend.1 veröffentlicht wurden. Bei seiner elften Tagung (9. Dezember 2022) nahm der Ausschuss eine neue Reihe von Änderungen an der siebten überarbeiteten Ausgabe des Handbuchs an, die als Dokument ST/SG/AC.10/46/Add.2 verteilt wurden. Die vorliegende achte überarbeitete Ausgabe trägt diesen Änderungen Rechnung.

Zu den im Jahr 2022 angenommenen neuen Änderungen gehören:

  1. Die Aufnahme von organischen Peroxiden und polymerisierenden Stoffen in die Liste der Stoffe, die nicht im Selbsterhitzungstest geprüft werden sollten, um falsch positive Ergebnisse zu vermeiden;
  2. die Empfehlung, bei der Bestimmung des Flammpunktes eher Tests mit geschlossenen als mit offenen Bechern zu verwenden;
  3. Neue Bestimmungen für die Prüfung von Natrium-Ionen-Batterien;
  4. Änderungen bei der Klassifizierung von desensibilisierten Explosivstoffen gemäß dem Global Harmonisierten System;
  5. Weitere Klarstellungen und Korrekturen.

Abschnitt 1
Allgemeine Einleitung

1.1 Einleitung

1.1.1 Zweck des Handbuchs der Prüfungen und Kriterien (im Folgenden als "Handbuch" bezeichnet) ist es, die Schemata der Vereinten Nationen für die Einstufung von gefährlichen Gütern, die den Beförderungsvorschriften unterliegen, sowie von gefährlichen Stoffen und Gemischen in Übereinstimmung mit dem Global Harmonisierten System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien darzustellen. Darüber hinaus werden die Prüfmethoden und -verfahren beschrieben, die als die nützlichsten angesehen werden, um den Einstufern die notwendigen Informationen für eine korrekte Einstufung zu liefern. Obwohl der Begriff "Einstufer" im gesamten Handbuch allgemein verwendet wird, um die Stelle zu bezeichnen, die die Einstufung vornimmt, kann dies in einigen Sektoren speziell auf eine zuständige Behörde oder eine benannte Prüfstelle beschränkt sein, während in anderen Sektoren eine Selbsteinstufung durch Hersteller oder Lieferanten möglich ist. Der Sektor, in dem die Klassifizierung vorgenommen wird, sollte bei jedem Vorkommen dieses Begriffs berücksichtigt werden, um die für die Klassifizierung zuständige Stelle korrekt zu identifizieren.

1.1.2 Dieses Handbuch sollte in Verbindung mit den aktuellen Fassungen der folgenden Dokumente verwendet werden:

  1. den Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (nachstehend "Empfehlungen" genannt) und den dazugehörigen Modellvorschriften (nachstehend "Modellvorschriften" genannt); und
  2. dem GHS

1.1.3 Definitionen der im Handbuch verwendeten Begriffe finden sich in Kapitel 1.2 und Anhang B der Modellvorschriften sowie im GHS. Der in diesem Handbuch verwendete Begriff "Stoff" umfasst, sofern nicht anders angegeben, Stoffe, Gemische und Lösungen.

1.1.4

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