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RSEB - Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen
- Bayern -
Vom 10. Juni 2013
(AllMBl Nr. 7 vom 28.06.2013 S. 265aufgehoben)
Gl.-Nr.: 923-W
Hinweis: Diese Bekanntmachungen werden nicht weiter gepflegt - die jeweils aktuelle RSEB finden Sie hier
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Az.: VII/8-7306d1/6/51
1. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im VkBl 2013 S. 558
Mit Zustimmung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie für Umwelt und Gesundheit ist nach den neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB - zu verfahren.
Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB - vom 29. April 2011 (VkBl 2011 S. 354) sind nicht mehr anzuwenden.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Mit Ablauf des 30. Juni 2013 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 6. Juni 2011 (AllMBl S. 209) außer Kraft.
ENDE |
(Stand: 19.06.2019)
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