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Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
- Bremen -
Vom 15. Juni 2021
(Brem.ABl. Nr. 185 vom 10.08.2021 S. 844)
Der Senat bestimmt:
Für die Stadtgemeinde Bremen ist das Bürgeramt Bremen und für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven zuständig für die Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen als Teil des Unterrichtes nach § 2 Absatz 5 Satz 1 und § 4 Absatz 4 Satz 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung In Kraft
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(Stand: 09.09.2021)
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