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Regelwerk; Gefahrgut; Straße

Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
- Hamburg -

Vom 13. Dezember 2017
(Amtl. Anz. Nr. 98 vom 19.12.2017 S. 2130; 02.05.2018 S. 1053aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2010

Nachfolgend gibt die Behörde für Inneres und Sport unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die in Hamburg geltenden Regelungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen bekannt. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. September 2010 (Amtl.Anz. Nr. 75 S. 1714) aufgehoben.

1. Hinweise über Durchfahrverbote für kennzeichnungspflichtige Gefahrgutbeförderungen

1.1 Durchfahrverbote

Durchfahrverbote für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte - gesperrt mit VZ 261 in Verbindung mit ADR-Tunnelkategorie (teilweise) - gelten für folgende Bauwerke:

Bezeichnung: Bemerkungen:
Elbtunnel im Zuge der BAB a 7 zwischen AS Hamburg- Othmarschen und AS Hamburg-Waltershof VZ 261 in Verbindung mit Tunnelkategorie E von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr; sonst Tunnelkategorie C.
Wallringtunnel VZ 261 in Verbindung mit Tunnelkategorie E ganztägig.
Krohnstiegtunnel VZ 261 in Verbindung mit Tunnelkategorie E von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr; sonst Tunnelkategorie C.
Tunnel Sengelmannstraße/Zeppelinstraße VZ 261 in Verbindung mit Tunnelkategorie E von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr; sonst Tunnelkategorie C.
St. Pauli-Elbtunnel VZ 261 in Verbindung mit "Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des St. Pauli-Elbtunnels" (Mai 2007).
Zufahrt zu den Terminals sowie zu den dort gelegenen Parkbereichen des Hamburger Flughafens VZ 261 ganztägig.

1.2 Umwegregelungen zur Umgehung der gesperrten Bauwerke

1.2.1 Elbtunnel im Zuge der BAB a 7

Zur Umgehung des Elbtunnels im Zuge der BAB a 7 wird für die Beförderung von in § 35b GGVSEB genannten gefährlichen Gütern die nachfolgende Umleitungsstrecke verbindlich bestimmt. Sie ist in der Karte der Gefahrgutstraßen (im Internet unter "www.gegis.net/gefahrgutstrassenkarte_hh.html" als PDF-Datei abrufbar) als Teil des sog. Positivnetzes grafisch dargestellt; siehe auch Nummer 2.1.1.

  1. Aus Richtung Norden kommend
    ab AS Hamburg-Volkspark über Schnackenburgallee, Holstenkamp, Kieler Straße, Holstenstraße, Pepermöhlenbek, St. Pauli Fischmarkt, St. Pauli Hafenstraße, Johannisbollwerk, Vorsetzen, Baumwall, Otto-Sill-Brücke, Kajen, Bei dem Neuen Krahn, Bei den Mühren, Zippelhaus, Dovenfleet, Willy-Brandt-Straße, Deichtorplatz (Hinweis: nicht Deichtortunnel!), Amsinckstraße, Billhorner Brückenstraße, Neue Elbbrücke, BAB a 255 und BAB a 1 bis Horster Dreieck (Anschluss zur BAB a 7).
  2. Aus Richtung Süden kommend
    ab Horster Dreieck über BAB a 1, BAB a 255, Neue Elbbrücke, Billhorner Brückenstraße, Amsinckstraße, Deichtorplatz (Hinweis: nicht Deichtortunnel!), Willy-Brandt-Straße, Ludwig-Erhard-Straße, Millerntordamm, Budapester Straße, Neuer Pferdemarkt, Stresemannstraße, Kieler Straße, Holstenkamp und Schnackenburgallee bis AS Hamburg- Volkspark (Anschluss zur BAB a 7).

Für die Beförderung von nicht in § 35b GGVSEB genannten gefährlichen Gütern wird zur Umgehung des Elbtunnels im Zuge der BAB a 7 die Benutzung der oben genannten Umleitungsstrecke empfohlen.

1.2.2 Tunnel Sengelmannstraße/Zeppelinstraße

Zur Umfahrung des Tunnels Sengelmannstraße/Zeppelinstraße wird die Nutzung folgender Gefahrgutstraßen empfohlen, da eine Überfahrung dieses Tunnels zur direkten Umgehung nicht möglich ist:

Jahnring, Hindenburgstraße, Alsterkrugchaussee (zwischen Kreuzung Hindenburgstraße und Kreuzung Sengelmannstraße), Umgehung Fuhlsbüttel.

1.3 Ausnahmen

Die zuständige Behörde kann auf Antrag gemäß § 46 Absatz 1 StVO Ausnahmen von den durch Vorschriftzeichen VZ 261 angeordneten Durchfahrverboten für den Elbtunnel im Zuge der BAB a 7, den Wallringtunnel, den Krohnstiegtunnel und den Tunnel Sengelmannstraße/Zeppelinstraße zulassen. Diese Ausnahmen können mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Die zuständige Behörde trifft die erforderlichen Anordnungen.

Anträge für die Ausnahmegenehmigung sind an den Landesbetrieb Verkehr (LBV-Ausnahmen, Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg, Telefon: 040 / 4 28 58 - 0, Telefax: 040 / 4 28 58 - 26 66, E-Mail: ausnahmen@lbv.hamburg.de) zu richten.

2. Allgemeinverfügung über die Fahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 GGVSEB

Für die in § 35b GGVSEB bezeichneten gefährlichen Güter wird gemäß § 35a Absatz 3 GGVSEB der Fahrweg außerhalb der Autobahn im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg durch Allgemeinverfügung wie folgt bestimmt:

2.1 Fahrwegbestimmung

2.1.1 Allgemeines

Die in Hamburg für die Beförderung der in § 35b GGVSEB bezeichneten gefährlichen Güter zu benutzenden Straßen sind in einer Gefahrgutstraßenkarte mit roten gestrichelten und roten durchgehenden Linien als sog. Positivnetz gekennzeichnet.

Die Gefahrgutstraßenkarte und die im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlichte alphabetische Liste der gekennzeichneten Gefahrgutstraßen ist über die Internetadresse "www.gegis.net/gefahrgutstrassenkarte_hh.html" abrufbar und kann ausgedruckt werden.

2.1.2 Ziel- und Quellverkehr (Beförderungen, die in Hamburg beginnen oder enden)

Für den Ziel- und Quellverkehr sind die Straßen des Positivnetzes zu benutzen.

Wenn beim Ziel- und Quellverkehr der Ziel- oder Ausgangsort der Fahrt nicht unmittelbar an der Strecke des Positivnetzes liegt, ist zur Überbrückung der kürzeste Weg auf sonstigen geeigneten Straßen zu nutzen. Die Eignung einer sonstigen Straße wird bestimmt z.B. durch die Straßenbeschaffenheit, die Verkehrssituation und besondere Risiken im Anliegerbereich (z.B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser).

Bei Beförderungen aus dem Ausland oder aus einem anderen Bundesland ist ab Landesgrenze das Ziel über das Positivnetz und gegebenenfalls auf dem kürzesten Wege auf sonstigen geeigneten Straßen anzufahren.

2.1.3 Durchgangsverkehr (Absendeort und Empfangsort außerhalb Hamburgs)

Der Durchgangsverkehr darf neben den durch § 35a Absatz 1 GGVSEB grundsätzlich vorgeschriebenen Autobahnen nur die Bundesstraße B 73 zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen und der AS Hamburg-Heimfeld (Auffahrt zur BAB a 7) benutzen. Diese Strecken sind als rote durchgehende Linie als Teil des Positivnetzes in der Gefahrgutstraßenkarte gekennzeichnet.

2.1.4 Ausnahmeregelung

Die in den Nummern 2.1.1 bis 2.1.3 vorgeschriebenen Straßen dürfen nur verlassen werden

2.1.5 Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.

2.2 Sonstige Hinweise

2.2.1 Durchfahrverbote

Bei der Benutzung des nach Nummer 2.1 bestimmten Fahrweges sind die Durchfahrverbote nach Nummer 1.1 und für sonstige dauerhaft oder vorübergehend gesperrte Straßen entsprechend der aktuellen Beschilderung zu beachten.

Zur Umgehung des Elbtunnels im Zuge der BAB a 7 und des Tunnels Sengelmannstraße/Zeppelinstraße gelten die in Nummer 1.2 genannten Umwegregelungen.

2.2.2 Auskünfte

Erforderliche Auskünfte zu den Fahrwegen in Hamburg erteilt die

Zentralstelle Gefahrgutüberwachung WSP 521,
Wilstorfer Straße 100,
21073 Hamburg,
Telefon: 040 / 4 28 66 - 5470,
E-Mail: "wsp521@polizei.hamburg.de" (montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr).

3. Empfehlung für die Benutzung von Fahrwegen bei der Beförderung von kennzeichnungspflichtigen gefährlichen Gütern, die nicht § 35 GGVSEB unterliegen

Für kennzeichnungspflichtige, aber nicht § 35 GGVSEB unterliegende Gefahrgutbeförderungen, wird empfohlen, die in Nummer 2 getroffene Fahrwegregelung anzuwenden.

Alphabetische Liste der Gefahrgutstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
- Stand: Dezember 2017 -

a 1 *

a 23 *

a 24 *

a 25

a 252

a 255

a 7 *

Adolf-Schönfelder-Straße

Ahrensburger Straße

Alsenstraße

Alsterkrugchaussee

Am Luisenhof

Am Pulverhof

Am Saalehafen

Amsinckstraße

Andreas-Meyer-Straße

Ausschläger Billdeich *

Bahrenfelder Chaussee

Bargteheider Straße

Barmbeker Straße

Barsbütteler Straße

Baumwall

Behringstraße

Bei dem Neuen Krahn

Bei den Mühren

Bergedorfer Straße

Bergstedter Chaussee

Berner Heerweg

Berner Straße

Berner Weg

Biedermannplatz

Billhorner Brückenstraße

Billstraße

Binnenhafenbrücke

Binsbarg

Bornkampsweg

Braamkamp

Bramfelder Chaussee

Bramfelder Straße

Bredowstraße

Breitenfelder Straße

Bremer Straße *

Budapester Straße

Bürgerweide

Buxtehuder Straße

Curslacker Neuer Deich *

Cuxhavener Straße Deelböge

Deichtorplatz

Dennerstraße

Doormannsweg

Dovenfleet

Dradenaustraße Eiffestraße

Eimsbütteler Marktplatz

Elbchaussee *

Elbgaustraße *

Eulenkrugstraße Farmsener Landstraße

Farnhornweg

Finkenwerder Straße *

Flughafenstraße *

Friedrich-Ebert-Damm

Friedrich-Ebert-Straße

Frohmestraße

Fruchtallee *

Fürstenmoordamm Gärtnerstraße

Georg-Heyken-Straße

Gehlengraben

Grevenweg *

Großmannstraße

Grusonstraße Habichtstraße

Hamburger Straße

Hammer Straße

Hebebrandstraße

Heidenkampsweg

Heinickestraße Herderstraße

Hindenburgstraße (zwischen Jahnring und Alsterkrugchaussee)

Högerdamm

Höltigbaum

Hohenzollernring *

Hohe-Schaar-Straße

Hohe Brücke

Hohe Straße

Holsteiner Chaussee *

Holstenkamp *

Holstenstraße

Holtenklinker Straße

Horner Rampe

Hudtwalckerstraße Im Gehölz Jahnbrücke

Jahnring

Jenfelder Allee

Johannisbollwerk

Julius-Vosseler-Straße * Kajen

Kattwykdamm

Kieler Straße *

Köhlbrandbrücke

Kollaustraße

Koppelstraße

Krohnstieg

Krohnstieg-Tunnel Langenhorner Chaussee (zwischen Krohnstieg und Segeberger Chaussee) *

Langenhorner-Markt-Brücke

Lauensteinstraße

Lokstedter Steindamm

Lokstedter Weg

Ludolfstraße

Ludwig-Erhard-Straße

Lübecker Straße Marek-James-Straße

Meiendorfer Mühlenweg

Meiendorfer Straße

Millerntordamm

Moorburger Bogen

Moorburger Straße

Moorburger Hinterdeich

Moorfleeter Straße

Mühlendamm Nartenstraße *

Neuer Pferdemarkt

Neuhöfer Straße *

Neuländer Straße

Nippoldstraße

Nordheimstraße

Nordkanalstraße

Nordschleswiger Straße Oberaltenallee

Oldesloer Straße

Osdorfer Landstraße

Osdorfer Weg

Osterfeldstraße

Otto-Sill-Brücke Palmaille

Pepermöhlenbek Rahlstedter Weg

Rampenstraße

Reiherstieg-Hauptdeich *

Reinbeker Redder

Rennbahnstraße

Rethedamm

Robert-Schuman-Brücke

Rodigallee *

Rödingsmarkt

Rosenbrook

Roßdamm

Rothenhauschaussee

Rüterstraße

Rugenbarg *

Rugenfeld Saarlandstraße

Saseler Chaussee

Saseler Damm

Schiffbeker Weg

Schleidenstraße

Schleswiger Damm

Schloßstraße *

Schnackenburgallee

Schottmüllerstraße

Schürbeker Straße Schulweg

Seehafenstraße

Segeberger Chaussee

Sengelmannstraße

Sieker Landstraße *

Sievekingsallee

Sonnenweg

Spaldingstraße

Sportplatzring

St. Pauli Fischmarkt

St. Pauli Hafenstraße

Stader Straße

Steilshooper Allee

Stein-Hardenberg-Straße

Steinhauerdamm

Stresemannstraße

Süderstraße *

Sülldorfer Landstraße

Swebenweg Tarpenbekstraße

Tonndorfer Hauptstraße * Überseering *

Umgehung Fuhlsbüttel

Unterer Landweg * Veddeler Damm

Vogt-Wells-Straße

Volksparkstraße

Von-Sauer-Straße

Vorsetzen Waldweg

Waltershofer Straße

Wandsbeker Allee

Wandsbeker Chaussee

Wandsbeker Marktstraße

Wandsbeker Rathausbrücke

Wandsbeker Zollstraße

Wedeler Landstraße

Wentorfer Straße

Wilhelmsburger Reichstraße

Willy-Brandt-Straße

Winsener Straße

Winterhuder Weg Zippelhaus

Zweibrückenstraße

* Die mit einem Stern gekennzeichneten Straßen sind nur nach Maßgabe der Angaben in der Straßenübersichtskarte als Gefahrgutstraßen zugelassen

ENDE

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