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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 21. Dezember 2011
(GVBl. Nr. 27 vom 29.12.2011 S. 878)


§ 1

§ 9 des Gesetzes über den Offentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2005 (GVBl. LSa S. 16), geändert durch § 38 Abs. 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSa S. 569) und durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (GVBl. LSa S. 642), wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 5 erhält folgende Fassung:

alt neu
 5. die Stadt Dessau Roßlau 1,89 v.H. "5. die Stadt Dessau-Roßlau 1,42 v. H."

b) Nummer 14 erhält folgende Fassung:

alt neu
 14. 14. der Landkreis Wittenberg 4,24 v.H. "14. der Landkreis Wittenberg 4,70 v. H."

2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

"(1a) Der Landkreis Wittenberg erhält für das Jahr 2011 ergänzend zu den Zuweisungen, die sich aus Ab satz 1 Satz 2 Nr. 14 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung ergeben, einen Betrag in Höhe von 142.600 Euro. Der Betrag wird mit der ersten Rate für das Jahr 2012 ausgezahlt."

§ 2

Das für den öffentlichen Personenverkehr zuständige Ministerium wird ermächtigt, den Wortlaut des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt in der vom l. Januar 2012 an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.

§ 3

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(Stand: 03.02.2021)

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