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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 21. Dezember 2011
(GVBl. Nr. 27 vom 29.12.2011 S. 878)
§ 9 des Gesetzes über den Offentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2005 (GVBl. LSa S. 16), geändert durch § 38 Abs. 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSa S. 569) und durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (GVBl. LSa S. 642), wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| 5. die Stadt Dessau Roßlau 1,89 v.H. | "5. die Stadt Dessau-Roßlau 1,42 v. H." |
b) Nummer 14 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| 14. 14. der Landkreis Wittenberg 4,24 v.H. | "14. der Landkreis Wittenberg 4,70 v. H." |
2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
"(1a) Der Landkreis Wittenberg erhält für das Jahr 2011 ergänzend zu den Zuweisungen, die sich aus Ab satz 1 Satz 2 Nr. 14 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung ergeben, einen Betrag in Höhe von 142.600 Euro. Der Betrag wird mit der ersten Rate für das Jahr 2012 ausgezahlt."
Das für den öffentlichen Personenverkehr zuständige Ministerium wird ermächtigt, den Wortlaut des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt in der vom l. Januar 2012 an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.
(Stand: 03.02.2021)
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