Regelwerk Gefahrgut/Transport

ZustVO-Verkehr Nds
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Erster Abschnitt

§ 1 Aufgaben nach dem Straßenverkehrsgesetz

§ 2 Aufgaben nach der Straßenverkehrs-Ordnung

§ 3 Aufgaben nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 4 Aufgaben nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

§ 5 Aufgaben nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

§ 6 Aufgaben nach dem Bundesfernstraßengesetz

§ 7 Aufgaben nach der Fahrerlaubnis-Verordnung

§ 8 Aufgaben im Fahrlehrwesen

§ 9 Aufgaben nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz

§ 10 Aufgaben nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung

Zweiter Abschnitt

§ 11 Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen

§ 12 Aufgaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz

§ 13 Aufgaben nach dem Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Dritter Abschnitt

§ 14 Aufgaben nach dem Luftverkehrsgesetz

§ 15 Aufgaben nach dem Luftsicherheitsgesetz

Vierter Abschnitt

§ 16 Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz und den aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes
erlassenen Verordnungen

Fuenfter Abschnitt

§ 17 Aufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

§ 18 Aufgaben im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter

§ 19 Aufgaben nach dem ATP-Übereinkommen

Sechster Abschnitt

§ 20 Ausschluss der Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden

§ 20a

§ 21 Aufhebung und Änderung von Verordnungen

§ 22 Inkrafttreten

Anlage 1 Seehafenverzeichnis

Anlage 2