Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
Erster Abschnitt
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
I. Eisenbahnunternehmungsrecht
§ 2 Verleihung des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 3 Inhalt des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 4 Vorbehalte der Verleihung
§ 5 Dauer der Verleihung
§ 6 Voraussetzungen der Verleihung
§ 7 Benutzung öffentlicher Wege
§ 8 Antrag
§ 9 Zustimmung des Wegeunterhaltungspflichtigen
§ 10 Anhörungspflicht
§ 11 Wirksamwerden der Verleihung
§ 12 Inhalt der Verleihungsurkunde
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Behördenzuständigkeit
§ 15 Enteignungsrecht
§ 16 Bau- und Unterhaltungspflicht
§ 17 Gestattung von Anschlüssen
§ 18 Pflichten bei der Benutzung öffentlicher Wege in der Längsrichtung
§ 19 Betriebsleiter
§ 20 Eröffnung des Betriebes
§ 21 Betriebspflicht
§ 22 Erweiterungen und Änderungen
§ 23 Übertragung des Unternehmens oder des Betriebes
§ 24 Erlöschen des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 25 Genehmigung der Tarife
§ 26 Tarifauflagen
§ 27 Fahrpläne
§ 28 Aufsicht
II. Landeseigene Eisenbahnen
§ 29 Übernahmerecht des Landes
§ 30 Entschädigung des Unternehmers
§ 31 Entschädigungsberechtigte
§ 32 Bau landeseigener Eisenbahnen
Zweiter Abschnitt
Anschlußbahnen
§ 33 Begriff
§ 34 Rechtsstellung der Anschlußbahnen
§ 35 Anschlußgleise
§ 36 Grubenanschlußbahnen
Dritter Abschnitt
Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 37 Verwaltungsvereinbarungen
§ 38 Entscheidung von Zweifelsfällen
§ 39 Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften
§ 40 Zwangsmaßnahmen
§ 41 Frühere Genehmigungen von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
§ 42 Bereits genehmigte Anschlußbahnen und Anschlußgleise
§§ 43, 44