Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn

LEG - NRW
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§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

Erster Abschnitt
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs

I. Eisenbahnunternehmungsrecht

§ 2 Verleihung des Eisenbahnunternehmungsrechts

§ 3 Inhalt des Eisenbahnunternehmungsrechts

§ 4 Vorbehalte der Verleihung

§ 5 Dauer der Verleihung

§ 6 Voraussetzungen der Verleihung

§ 7 Benutzung öffentlicher Wege

§ 8 Antrag

§ 9 Zustimmung des Wegeunterhaltungspflichtigen

§ 10 Anhörungspflicht

§ 11 Wirksamwerden der Verleihung

§ 12 Inhalt der Verleihungsurkunde

§ 13 Planfeststellung

§ 14 Behördenzuständigkeit

§ 15 Enteignungsrecht

§ 16 Bau- und Unterhaltungspflicht

§ 17 Gestattung von Anschlüssen

§ 18 Pflichten bei der Benutzung öffentlicher Wege in der Längsrichtung

§ 19 Betriebsleiter

§ 20 Eröffnung des Betriebes

§ 21 Betriebspflicht

§ 22 Erweiterungen und Änderungen

§ 23 Übertragung des Unternehmens oder des Betriebes

§ 24 Erlöschen des Eisenbahnunternehmungsrechts

§ 25 Genehmigung der Tarife

§ 26 Tarifauflagen

§ 27 Fahrpläne

§ 28 Aufsicht

II. Landeseigene Eisenbahnen

§ 29 Übernahmerecht des Landes

§ 30 Entschädigung des Unternehmers

§ 31 Entschädigungsberechtigte

§ 32 Bau landeseigener Eisenbahnen

Zweiter Abschnitt
Anschlußbahnen

§ 33 Begriff

§ 34 Rechtsstellung der Anschlußbahnen

§ 35 Anschlußgleise

§ 36 Grubenanschlußbahnen

Dritter Abschnitt
Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 37 Verwaltungsvereinbarungen

§ 38 Entscheidung von Zweifelsfällen

§ 39 Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

§ 40 Zwangsmaßnahmen

§ 41 Frühere Genehmigungen von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs

§ 42 Bereits genehmigte Anschlußbahnen und Anschlußgleise

§§ 43, 44

§ 45