Regelwerk, Gefahrgut/Transport

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1 Grundsätze

2 Begriff und Einteilung der Verkehrsunfälle

2.1 Begriff

2.2 Einteilung der Verkehrsunfälle

3 Sofortmaßnahmen

4 Grundsätze der Bearbeitung

4.1 Erforschung des Sachverhaltes und Ermittlung der Beteiligten

4.2 Grundsätze der Tatortarbeit bei Verkehrsunfällen Verkehrsunfallorte sind als Tatorte zu behandeln

4.3 Einzelhinweise zur Bearbeitung

4.4 Vorgangserfassung und -bearbeitung

5 Besondere Maßnahmen

5.1 Verdacht der Verkehrsuntüchtigkeit

5.2 Körperliche und geistige Mängel

5.3 Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörde

5.4 Verstöße gegen Sozialvorschriften

5.5 Sicherstellung und Beschlagnahme des Führerscheines

5.6 Sicherheitsleistung

5.7 Maßnahmen bei Fahrzeugmängeln

6 Unterrichtungsmaßnahmen

6.1 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft

6.2 Unterrichtung Konsularischer Vertretungen bei Ausländerbeteiligung

6.3 Unterrichtung vorgesetzter Dienststellen

6.4 Unterrichtung bei Wildunfällen

6.5 Unterrichtung des Straßenbaulastträgers

7 Benachrichtigungen/Opferbetreuung

7.1 Benachrichtigung von Angehörigen

7.2 Betreuung von Opfern und weiterer Beteiligter

8 Sonderfälle

8.1 Alleinunfälle/Alleinverursacher

8.2 Massenunfälle

8.3 Im Ausland zugelassene Fahrzeuge

8.4 Beteiligung von Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte

8.5 Beteiligung von Diplomaten und anderer bevorrechtigter Personen, Abgeordnete

8.6 Beteiligung von Polizeibediensteten

8.7 Gefahrgutunfälle

8.8 Unfälle auf Bahnübergängen/an Bahnanlagen

9 Akteneinsicht/Auskünfte

9.1 Zuständigkeit der Verfolgungsbehörde

9.2 Auskünfte durch die Polizei

9.3 Presse-/Öffentlichkeitsarbeit (PÖA)

10 Datenübermittlung

10.1 Statistische Meldungen

10.2 Nachträgliche Berichtigungserfordernisse

11 Aufbewahrungsfristen und Speicherdauer

12 In-Kraft-Treten.

Anlage 1 Serviceblatt Personalienaustausch

Anlage 2