umwelt-online: Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes (Rheinland-Pfalz) (2)

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II. Verwarnungsgeldkatalog

VO (EWG) Nr. 3821/85, geändert durch VO (EG) Nr. 561/2006
Fahrpersonal
Lfd. Nr. Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b FPersG handelt, wer FPersV EUR
  entgegen Artikel 13 23 Abs. 2 Nr.  
1 nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte sorgt.

- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar

2 20,- bis 35,-
  entgegen Artikel 15 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 oder 3 23 Abs. 2 Nr.  
2 angeschmutzte oder beschädigte Schaublätter oder Fahrerkarten verwendet oder ein Schaublatt oder eine Fahrerkarte vorzeitig entnimmt oder eine Fahrerkarte oder ein Schaublatt über den zulässigen Zeitraum hinaus verwendet.

- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar

5 20,- bis 35,-
  entgegen Artikel 15 Abs. 2 Unterabs. 2 23 Abs. 2 Nr.  
3 keine handschriftlichen Eintragungen oder keine Eintragungen mittels der manuellen Eingabevorrichtung für Zeiten vornimmt, in denen sich der Fahrer nicht im Fahrzeug aufhält.

- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar

7 20,- bis 35,-
  entgegen Artikel 15 Abs. 2 Unterabs. 3 23 Abs. 2 Nr.  
4 auf den Schaublättern nicht die erforderlichen Änderungen vornimmt, wenn sich mehr als ein Fahrer auf dem Fahrzeug befindet, sodass die in Anhang 1 Ziffer II Nummern 1 bis 3 genannten Angaben auf dem Schaublatt des Fahrers, der tatsächlich lenkt, aufgezeichnet werden.

- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar

7 20,- bis 35,-
  entgegen Artikel 15 Abs. 3 23 Abs. 2 Nr.  
5 den Zeitgruppenschalter nicht oder unrichtig betätigt.

- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar

8 20,- bis 35,-
  entgegen Artikel 15 Abs. 5 23 Abs. 2 Nr.  
6 die Schaublätter unvollständig oder unrichtig beschriftet.

- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar

7 20,- bis 35,-
  entgegen Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 1 23 Abs. 2 Nr.  
7 bei Betriebsstörung des Kontrollgeräts die vorgeschriebenen Eintragungen nicht macht.

- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar

11 20,- bis 35,-
  entgegen Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 2 23 Abs. 2 Nr.  
8 bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht macht.

- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar

12 20,- bis 35,-

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

Fahrpersonal - Unternehmer

AETR

I. Bußgeldkatalog

AETR
Fahrpersonal Unternehmer
Lfd. Nr. Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b FPersG handelt, wer FPersV EUR Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b FPersG handelt, wer FPersV EUR
A Anforderungen an das Fahrpersonal
  entgegen Artikel 5 25 Abs. 2 Nr.   entgegen Artikel 5 25 Abs. 1 Nr.  
1 ein Fahrzeug vor Erreichen des Mindestalters oder ohne den erforderlichen Anforderungen zu genügen lenkt 1   einen Fahrer vor Erreichen des Mindestalters oder ohne den erforderlichen Anforderungen zu genügen einsetzt. 1  
je angefangene Arbeitsschicht   50,- je angefangene Arbeitsschicht   100,-

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