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Änderungstext
Sächsisches Staatsministerium des Innern Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Verkehrsunfall
- Sachsen -
Vom 1. September 2026
(SächsABl. Nr. 38 vom 17.09.2026 S. 718)
Die VwV Verkehrsunfall vom 30. März 2008 (SächsABl. S. 690), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 13. September 2016 (SächsABl. S. 1246) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2025 (SächsABl. SDr. S. S 212) wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer V. Nummer 4 wird Satz 2 durch folgenden Satz ersetzt:
| alt | neu |
| Ist ein Dienstfahrzeug ausländischer Streitkräfte an einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden beteiligt, ist der zuständigen Verwaltungsbehörde, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle - Regionalbüro Ost Erfurt -, Drosselbergstraße 2, 99097 Erfurt, eine Mehrfertigung der Verkehrsunfallanzeige direkt zu übersenden. | "Ist ein Dienstfahrzeug ausländischer Streitkräfte an einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden beteiligt, ist der zuständigen Verwaltungsbehörde, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle - Regionalbüro West Koblenz -, Ludwig-Erhard-Straße 5, 56073 Koblenz, Tel.: 0228.848-41585, E-Mail: SRB-West@bundesimmobilien.de, eine Mehrfertigung der Verkehrsunfallanzeige direkt zu übersenden." |
2. In Anlage 5 wird Satz 1 der Belehrung durch folgenden Satz ersetzt:
| alt | neu |
| Ich bin darüber belehrt worden, dass etwaige Schadenersatzansprüche gegen in der Bundesrepublik stationierte ausländische Streitkräfte gemäß Artikel 6 Abs. 1 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zielvereinbarungen vom 18. August 1961 (BGBl. II S. 1183) zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Ost, Drosselbergstraße 2, 99097 Erfurt, geltend zu machen sind. | "Ich bin darüber belehrt worden, dass etwaige Schadenersatzansprüche gegen in der Bundesrepublik stationierte ausländische Streitkräfte gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 18. August 1961 (BGBl. II S. 1183), in der jeweils geltenden Fassung, zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle - Regionalbüro West Koblenz, Ludwig-Erhard-Straße 5, 56073 Koblenz, Tel.: 0228.848-41585, E-Mail: SRB-West@bundesimmobilien.de, geltend zu machen sind." |
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung (18.09.2026) in Kraft.
ID:262304
| ENDE |
(Stand: 17.09.2026)
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