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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 19. September 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 145 vom 14.10.2025)
Aufgrund des § 12 der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 247), verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus:
Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung
Die Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung vom 8. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 423, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 247), wird wie folgt geändert:
Nach § 3 Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörde sind zuständig für die Erteilung von Ausnahmen nach
wenn die Ausnahmen in Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit erforderlich sind, die sich über den Bezirk der nach § 4 oder § 5 zuständigen Behörde hinaus auf das eigene Kreisgebiet erstreckt."
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung (15.10.2025) in Kraft.
ID 252378
| ENDE |
(Stand: 16.10.2025)
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