Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 19. September 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 145 vom 14.10.2025)


Aufgrund des § 12 der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 247), verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus:

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung

Die Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung vom 8. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 423, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 247), wird wie folgt geändert:

Nach § 3 Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

"(5) Die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörde sind zuständig für die Erteilung von Ausnahmen nach

  1. § 46 Absatz 1 Nummer 3, 4, 4a, 4b, 12 StVO,
  2. § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO, soweit es sich um Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen des Haltens und Parkens sowie zum Befahren von Fußgängerbereichen und Fahrradstraßen handelt,

wenn die Ausnahmen in Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit erforderlich sind, die sich über den Bezirk der nach § 4 oder § 5 zuständigen Behörde hinaus auf das eigene Kreisgebiet erstreckt."

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung (15.10.2025) in Kraft.

ID 252378

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.10.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion