Regelwerk, Anlagentechnik, Gefahrgut/Transport

ODV
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Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 3 Hersteller

§ 4 Bevollmächtigte

§ 5 Einführer

§ 6 Vertreiber

§ 7 Eigentümer

§ 8 Betreiber

§ 9 Geltung der Pflichten des Herstellers für Einführer und Vertreiber

§ 10 Sonstige Pflichten der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte

§ 11 Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte und Konformitätsbewertung

§ 12 Neubewertung der Konformität

§ 13 Allgemeine Grundsätze der Pi-Kennzeichnung

§ 14 Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte und gegenseitige Anerkennung

Abschnitt 4
Benennende Behörde und Benannte Stellen

§ 15 Benennende Behörde

§ 16 Benennungsverfahren

§ 17 Weitere Aufgaben der Benennenden Behörde

§ 18 Rechte und Pflichten der Benannten Stellen

§ 19 Koordinierung der Benannten Stellen

Abschnitt 5
Marktüberwachung

§ 20 Zuständigkeiten und Zusammenarbeit

§ 21 Marktüberwachungsstrategie

§ 22 Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 22a Maßnahmen bei der Gefährdung von Gesundheit oder Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte

§ 23 Formale Nichtkonformität

Abschnitt 6
Informations- und Meldepflichten

§ 24 Meldeverfahren

§ 25 Schnellinformationssystem

§ 26 Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 7
Notfallverfahren

§ 27 Anwendung der Notfallverfahren

§ 28 Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften ortsbeweglichen Druckgeräten

§ 29 Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer Benannten Stelle vorgeschrieben ist, und Maßnahmen zur Überwachung

§ 30 Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 31 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32 Übergangsbestimmungen

§ 33 Anerkennung der Gleichwertigkeit

Anlage 1 Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 1 fallen

Abschnitt A, B

Anlage 2 Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 2 fallen

Abschnitt A, B