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Regelwerk, Gefahrgut/Transport See

Aufhebung nationaler Richtlinien in der Seeschifffahrt

Vom 6. April 2018
(VkBl. Nr. 9 vom 15.05.2018 S. 337)



PG-SchR/6297.1/2

Bekanntmachung über den Fortfall der Anwendung nationaler Richtlinien in der Seeschifffahrt

Die Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 237) ist am 14. März 2018 in Kraft getreten. Folgende nationale Richtlinien sind ab dem in Satz 1 bezeichneten Tag nicht mehr anzuwenden, soweit die Schiffssicherheitsverordnung für eine Übergangszeit nichts anderes bestimmt:

1. Richtlinie für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrgastschiffen in der Seefahrt ( Nationale Fahrgastschiffsrichtlinie) (VkBl. 2013 S. 951),

2. Richtlinie gem. § 6 Abs. 1 Ziffer 2 Schiffssicherheitsverordnung für Binnenschiffe, die in einem Bereich seewärts der Grenzen der Binnenwasserstraßen Jade und Weser bis zur Verbindungslinie Schillinghörn über das Haus der Vogelschutzwarte der Insel Alte Mellum zum Kirchturm Cappel, verkehren (VkBl. 2006 S. 479),

3. Richtlinie nach § 6 Absatz 1 der Schiffssicherheitsverordnung über Sicherheitsanforderungen an Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen, die nicht inter nationalen Schiffssicherheitsregelungen einschließlich der Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998 über Sicherheitsvorschriften und - normen für Fahrgastschiffe unterliegen (Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe vom 3. Februar 2000) (VkBl. 2000 Dokument Nr. B 8135), die zuletzt am 12. März 2003 (VkBl. 2003, S. 205) geändert worden ist,

4. Richtlinie für Fischereifahrzeuge unter 24 m (VkBl. 2009 S. 155 und S. 274),

5. Sicherheitsrichtlinie für Frachtschiffe (VkBl. 2015 S. 573),

6. Richtlinie nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Schiffssicherheitsverordnung über Sicherheitsanforderungen an Schiffe, die nicht dem Internationalen Freibordübereinkommen unterliegen ( Freibordrichtlinie) (VkBl. 2015 S. 598),

7. Richtlinie für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrgastschiffen in der Wattfahrt ( Wattfahrtrichtlinie) (VkBl. 2006 S. 871),

8. Richtlinie für den Bau und die Ausrüstung von Schiffsdampfkesselanlagen auf Seeschiffen unter deutscher Flagge (VkBl. 2002 S. 313, Anlagenband B 8129).

ENDE

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