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| Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist | Anlage 1 22a (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) |
| Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken | Anlage 2 22a 25a (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) |
| Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person | Anlage 3 22a (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1) |
Name des Anbieters des zugelassenen Lehrgangs
Kennziffer der Zulassung (JJJJ-XXXXXX-VV)
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang/Wiederholungslehrgang *
für atemschutzgerättragende Personen in der Binnenschifffahrt
| Herr/Frau [Name], [Vorname]
................................................................................. |
geboren am: TT.MM.JJJJ
................................................................................. |
| hat an dem XX" Unterrichtseinheiten umfassenden o. g. Lehrgang
vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ/am TT.MM.JJJJ |
|
| Ort: [ ], den TT.MM.JJJJ
................................................................................. |
Unterschrift der Lehrkraft
................................................................................. |
*) Nichtzutreffendes streichen.
| Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen) |
Anlage 4 (zu § 20) |
Einführung
Der untersuchende Arzt sollte bedenken, dass es nicht möglich ist, eine umfassende Liste von Tauglichkeitskriterien zu erstellen, die alle möglichen Gesundheitsstörungen sowie deren Verschiedenartigkeit bei Auftreten und Prognose abdeckt.
Die Grundsätze, die dem in der Tabelle angewandten Ansatz zugrunde liegen, können häufig auf Gesundheitsstörungen übertragen werden, die nicht von dieser Tabelle abgedeckt werden. Die Tauglichkeitsentscheidungen bei Vorliegen einer Gesundheitsstörung hängen von einer sorgfältigen klinischen Beurteilung und Analyse ab, wobei bei jeder Tauglichkeitsententscheidung die folgenden Punkte zu berücksichtigen sind:
(Stand: 06.02.2026)
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(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
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